Lieferung von Cluster-Partitionen für ein Hochleistungsrechencluster

Universität Greifswald

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universität Greifswald
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
09.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
474190-2026
Verfahrensnummer
9b99c478-1a6e-460c-8759-fe7cb98752ea
CPV-Codes
Hardware für Zentralrechner (30211200)

Kurzbeschreibung

Die Universität Greifswald beschafft Cluster-Partitionen für ein Hochleistungsrechencluster. Der Umfang umfasst 12 dedizierte CPU-Systeme für allgemeine Rechenaufgaben sowie 2 spezialisierte GPU-Systeme für hochparalleles Training und Inferenz von Künstlicher Intelligenz, darunter RTX-6000-PRO-Systeme. Die Lieferung ist für den Standort Greifswald vorgesehen; Angebote müssen bis zum 10. August 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung von Cluster Partitionen für Hochleistungsrechencluster

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Hochleistungsrechencluster

    - 12 dedizierte CPU-Systeme für allgemeine Rechenworkloads - 2 spezialisierte GPU-Systeme für hochparalleles KI-Training und Inferenzaufgaben, - RTX 6000 PRO Systeme

    Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB Nach § 123 GWB zwingender Ausschlussgrund Nach § 123 GWB zwingender Ausschlussgrun Fehlende Informationen sind innerhalb von 4 Tagen nach Aufforderung beizubringen. Anderenfalls kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen, sofern dem keine außerordentlichen Gründe entgegenstehen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB Nach § 123 GWB zwingender Ausschlussgrund Nach § 123 GWB zwingender Ausschlussgrun Fehlende Informationen sind innerhalb von 4 Tagen nach Aufforderung beizubringen. Anderenfalls kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen, sofern dem keine außerordentlichen Gründe entgegenstehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 648514-2026

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