Rahmenvertrag für externe Unterstützungsleistungen im Bereich künstliche Intelligenz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 558475-2025
- Verfahrensnummer
- f6970530-1ec8-4ad8-824a-20542406c44b
- CPV-Codes
- 72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?
Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.
Kurzbeschreibung
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit Sitz in Bonn beschafft externe Unterstützungsleistungen im Bereich künstliche Intelligenz (KI). Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen und eine monetäre Höchstmenge von 133.365.000 Euro netto. Angebote können bis zum 23. September 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die externe Unterstützung im Bereich KI
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund Los 2
Die moneteäre Höchstmenge für die zu erbringende Dienstleistung in diesem Los beträgt 133.365.000,00 € Euro (netto) Die moneteäre Höchstmenge Los 1 (116.300.000,00 € Euro netto) und Los 2 (133.365.000,00 Eruro netto) beträgt zusammen 249.665.000,00 Euro netto.
Frist: 23.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Der AG behält sich vor, die fehlende Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund Los 2
- Der für die Bewertung des Angebotes zu berücksichtigende Gesamtangebotspreis ergibt sich aus der durch den Bieter vorgenommenen Aufstellung aller Preise ggf. inklusive eines Skontos in der Anlage über die E-Vergabe-Plattform - Leistungsverzeichnis (Kostenaufstellung). Der konkrete Gesamtangebotspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Gesamtpreis (brutto), der dem Leistungsverzeichnis des Angebotes zu entnehmen ist.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Der AG behält sich vor, die fehlende Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 777169-2025
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| BGBearingPoint GmbH | Frankfurt | 4 | 1 | 23.03.2026 | 3,6 Mio. € | fallend |
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| SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | Wiesbaden | 3 | 1 | 19.05.2026 | 20,5 Mio. € | steigend |
| SSSVA System Vertrieb Alexander | Berlin | 3 | 1 | 17.12.2024 | 250 Mio. € | fallend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| IBInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund) | Bonn | 55 | 27.08.2026 |
| IBIT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) | Berlin | 6 | 21.04.2026 |
| LILandesbetrieb Information und Technik NRW | Düsseldorf | 4 | 07.08.2026 |
| F-Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 | München | 4 | 08.07.2026 |
| BGBundesdruckerei GmbH | Berlin | 4 | 26.11.2025 |
| GZGeneralzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung | Freiburg | 3 | 28.05.2026 |
| KEKoPart eG | Düsseldorf | 3 | 23.04.2026 |
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- IT-Dienstleistungen für Konzeption, Entwicklung und Pflege von Cloud-ArchitekturenCapgemini Deutschland GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland31,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.09.2024läuft aus24.09.2026
- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-LösungSoftwareONE Deutschland GmbHStadt AschaffenburgAschaffenburg, Deutschland463 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.09.2025läuft aus30.09.2026
- IT-Betriebsplattform für Applikationen des Schulportals HessenWIIT AGLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbaden, Deutschland6,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.05.2024läuft aus30.09.2026
- Externe Unterstützung für die Modernisierung von rvDialog und DatenbankdiensteBechtle GmbHDeutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher ServiceBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.12.2023läuft aus30.09.2026
- Datenanalysesoftware IDEA mit Lizenzen, Pflege und HerstellerdienstleistungenCaseWare Germany GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland16,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.10.2024noch 1 Monat15.10.2026
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Aktiv seit 2023 · 125 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| CAComputacenter AG & Co. oHG | 6 | 19.12.2025 | 94 Mio. € |
| SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 4 | 26.02.2026 | 45 Mio. € |
| OSoperational services GmbH & Co. KG | 4 | 13.06.2025 | - |
| PGPricewaterhouseCoopers GmbH WPG | 3 | 19.12.2025 | 68 Mio. € |
| CDCGI Deutschland B.V. & Co. KG | 3 | 17.11.2025 | - |
| MIMaterna Information & Communications SE | 3 | 11.08.2025 | - |
| SSSopra Steria SE | 3 | 18.06.2024 | - |
| EGentona GmbH & Co. KG | 2 | 25.08.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Betriebsunterstützung für Cloud-Infrastruktur, Cloud-Automatisierung und IaaS-ServicesComputacenter AG & Co. oHG +2 weitereInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.12.2023noch 2 Monate03.12.2026
- Rahmenvereinbarung für die Schaltung von Online-Stellen- und AusbildungsanzeigenKunze + Stamm GmbHInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.10.2025noch 13 Monate06.10.2027
- Rahmenvertrag für externe Unterstützungsleistungen im Bereich künstliche IntelligenzSVA System Vertrieb Alexander GmbHInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, Deutschland50 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.11.2025noch 14 Monate21.11.2027
- Rahmenvereinbarung für externe Dienstleistungen im Bereich Künstliche IntelligenzSVA System Vertrieb Alexander GmbHInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, Deutschland40 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.12.2025noch 15 Monate05.12.2027
- Technische Planung, Umsetzung und Betrieb einer Multi-CloudComputacenter AG & Co. oHGInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, Deutschland94 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.12.2025noch 15 Monate19.12.2027
- Externe Unterstützung für Cloud-Transformation und PortfoliomanagementPricewaterhouseCoopers GmbH WPGInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, Deutschland68 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.12.2025noch 15 Monate19.12.2027
- Unterstützungsleistungen für Netzwerk- und Sicherheitsadministrationentona GmbH & Co. KGInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet08.11.2023noch 16 Monate07.01.2028
- Utimaco-Hardware-Sicherheitsmodule, Lizenzen sowie Wartungs- und ProduktdienstleistungenSoftline GmbHInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.06.2026noch 21 Monate09.06.2028
- Softwareentwicklung und Beratung für das barrierefreie Designsystem DESYBRIadesso SEInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.06.2026noch 21 Monate17.06.2028
- Schulungs- und Unterstützungsleistungen für Testmanagement und Testautomatisierung mit testOFFICESPIRIT-TESTING Software & Services GmbHInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.07.2025noch 22 Monate14.07.2028
- Rahmenvertrag für Beratung, Service, Entwicklung und Schulung mit testOFFICESPIRIT-TESTING Software & Services GmbHInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.07.2025noch 22 Monate21.07.2028
- Rahmenvertrag für Schulungen zu Utimaco-HSM-ProduktenUtimaco IS GmbHInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.07.2026noch 22 Monate22.07.2028
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 16.09.2026 | Arbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste in Hannover und Hamburg | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Arbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste sowie Sach- und IT-Haushalt | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Arbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste sowie Sach- und IT-Haushalt | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Arbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste in Berlin | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen in Beschaffung, Sach- und IT-Haushalt | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Arbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste in Köln, Düsseldorf und Bonn | Offen | - | - |
| 03.09.2026 | orcharhino Server-Subscription und Managed Systems für 36 Monate | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Rahmenvertrag für Oracle- und Oracle-BI-Softwareentwicklungsdienstleistungen | Vergeben | V+virtual7 +1 weitere | - |
| 21.08.2026 | Softwarepflege, Weiterentwicklung und Schulungen für eine Schifffahrtszeichen-Datenbank | Offen | - | - |
| 03.08.2026 | Rahmenvertrag Systemmanagement IBM Power/AIX/RHEL-Umgebung | Offen | - | - |
| 23.07.2026 | Rahmenvertrag für Betrieb, Optimierung und Administration des Government Site Builders (GSB 7) | Offen | - | - |
| 15.07.2026 | Konzeption, Entwicklung und Betrieb des maritimen nationalen Single-Window-Systems | Offen | - | - |
| 25.06.2026 | Liegenschaftsinformationssystem mit Geoinformations- und Liegenschaftsverwaltungskomponente | Offen | - | - |
| 25.06.2026 | Rahmenverträge für Netzwerkadministration und Kryptierungsleistungen im Weitverkehrsnetz | Vergeben | EGentona GmbH & Co. KG | - |
| 19.06.2026 | Rahmenvertrag für Umzugsdienstleistungen | Vergeben | GLGottschalk Logistic Systems GmbH | - |
| 15.06.2026 | Rahmenvertrag für Workflow- und Formularengine inklusive Lizenzen und Pflege | Vergeben | BGBridgingIT GmbH | - |
| 10.06.2026 | Bereitstellung und Pflege einer makroskopischen Verkehrsmodellierungssoftware | Offen | - | - |
| 04.06.2026 | Beschaffung von OTRS 7 Softwarelizenzen (ITSM-Advanced) | Vergeben | OAOTRS AG | - |
| 02.06.2026 | Wartungsvertrag für Oracle Sparc Systeme | Vergeben | BEBechtle | - |
| 28.05.2026 | Rahmenvertrag für Schulungen zu Utimaco-HSM-Produkten | Vergeben | UIUtimaco IS GmbH | - |
| 26.05.2026 | Beschaffung von Softwareprodukten und Wartungsleistungen des Herstellers Accenture | Vergeben | AGAccenture GmbH | - |
| 21.05.2026 | Standardsoftware und Dienstleistungen zur Erstellung der KESS-Datenbank | Offen | - | - |
| 06.05.2026 | Rahmenvertrag für Access-Management-Dienstleistungen mit IBM Security-Access-Software | Vergeben | - | - |
| 05.05.2026 | Rahmenvertrag für Softwareentwicklungs- und BI-Dienstleistungen auf Oracle-Basis | Offen | - | - |
| 04.05.2026 | Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen und Betrieb des PNR-Fachverfahrens | Vergeben | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenArbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste in Hannover und Hamburg
Bonn · Offen · Frist 21.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sucht einen Dienstleister für die Überlassung von Arbeitskräften im Bereich zentrale Dienste an den Standorten Hannover und Hamburg. Dafür soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, über den Leistungen nach tatsächlichem Bedarf abgerufen werden können. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate. Angebote können bis zum 21. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
67 % ähnlichLieferung von KI-Servern im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
München · Offen · Frist 02.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern in München beschafft KI-Server und möchte dafür eine Rahmenvereinbarung abschließen. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate; zusätzlich sind zwei Verlängerungen um jeweils 12 Monate möglich, sodass die maximale Laufzeit vier Jahre beträgt. Der Leistungsort liegt in der Region München (NUTS-Code DE212), und die Frist zur Angebotsabgabe endet am 2. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
63 % ähnlichArbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste in Berlin
Bonn · Offen · Frist 21.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sucht im Rahmen eines Vergabeverfahrens Personalüberlassungen für Tätigkeiten in den zentralen Diensten in Berlin. Die Ausschreibung ist Teil einer Gesamtausschreibung mit sechs Gebietslosen und betrifft hier Los 4. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von maximal 48 Monaten haben; Angebote können bis zum 21. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
62 % ähnlichBeratungs- und Dienstleistungen im Bereich künstliche Intelligenz für Berlin TXL
Offen · Frist 02.10.2026
Die Berlin TXL Management GmbH beschafft Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich künstliche Intelligenz (KI) für Berlin TXL. Der Leistungsort liegt in der Region Berlin; nähere Angaben zum Umfang oder Auftragswert sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
60 % ähnlichServer-Appliances für das Training und die Inferenz großer KI-Modelle
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft, Bereich Einkauf B12 in Berlin, beschafft Server-Appliances für das Training und die Inferenz, also die Nutzung, großer Modelle der künstlichen Intelligenz (KI). Angaben zu Stückzahl, Auftragswert und genauer Einsatzregion sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 16:00 Uhr.
59 % ähnlichServersystem für Workloads zur Inferenz künstlicher Intelligenz
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft, Bereich Einkauf B12 in Berlin, beschafft ein Serversystem für Workloads zur Inferenz, also zur Ausführung von Modellen der künstlichen Intelligenz. Es handelt sich um einen Lieferauftrag; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichArbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste in Köln, Düsseldorf und Bonn
Bonn · Offen · Frist 21.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) beschafft über Rahmenverträge die Überlassung von Zeitarbeitskräften für zentrale Dienste sowie für Sach- und IT-Haushaltsaufgaben. Die Ausschreibung umfasst sechs Gebietslose; der vorliegende Bereich zentrale Dienste betrifft Köln, Düsseldorf und Bonn. Die Rahmenverträge sollen maximal 48 Monate laufen, und Angebote können bis zum 21. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
57 % ähnlichIT-Dienstleistungen (Servicebund)
- Berlin Mitte (Berlin) · Offen · Frist 21.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt ein offenes Verfahren für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen aus. Es handelt sich um einen Servicebund, der verschiedene IT-Leistungen umfassen kann. Der Bewerbungsschluss ist der 21. September 2026. Der Auftragswert wird nicht angegeben.
57 % ähnlichUnterstützungsleistungen für den IT-Betrieb
Strausberg · Offen · Frist 28.09.2026
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Strausberg sucht Unterstützungsleistungen für den IT-Betrieb. Weitere Angaben zu Leistungsumfang, Auftragswert und Laufzeit sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:30 Uhr.
56 % ähnlichBeschaffung einer Multi-GPU-Workstation für den KI-Lehrbetrieb
Offen · Frist 24.09.2026
Die Technische Universität Berlin beschafft eine Multi-GPU-Workstation für den Lehrbetrieb im Bereich künstliche Intelligenz (KI). Der genaue Leistungsumfang und die Größenordnung sind nicht angegeben. Der Auftrag ist der Region DE3 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
55 % ähnlichBereitstellung, Anbindung und Betrieb einer Conversational-AI-Plattform
Offen · Frist 29.09.2026
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein beschafft die Bereitstellung, Anbindung und den Betrieb einer Plattform für dialogbasierte künstliche Intelligenz. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden. Angaben zu Auftragswert, Laufzeit und konkretem Umfang liegen nicht vor.
53 % ähnlichRahmenvertrag für Datentechnik- und Multimediaarbeiten 2026–2028
Offen · Frist 30.09.2026
Die Technische Universität Berlin sucht einen Rahmenvertrag für Leistungen im Bereich Datentechnik und Multimedia. Der Auftrag betrifft die Region Berlin und läuft von 2026 bis 2028; Angebote können bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
53 % ähnlichBeschaffung eines Servers für Anwendungen der künstlichen Intelligenz
Offen · Frist 25.09.2026
Der Landkreis Märkisch-Oderland, Amt für Digitalisierung, Organisation und Personal, beschafft einen Server für Anwendungen der künstlichen Intelligenz. Die Ausschreibung ist der Region Brandenburg zugeordnet; Angaben zu Stückzahl, Auftragswert und Lieferzeitraum liegen nicht vor. Die Frist endet am 25. September 2026.
53 % ähnlichZentraler Druck- und Scanservice inkl. Geräte, Zubehör und Dienstleistungen
- · Offen · Frist 26.11.2026
Das ITZBund vergibt einen Rahmenvertrag zur Fortführung eines zentralen Druck- und Scanservices. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung von Ricoh-Geräten, zugehörigem Zubehör sowie Wartungs- und Serviceleistungen. Die Angebotsfrist endet am 26. November 2026. Der genaue Auftragswert wird nicht angegeben.
52 % ähnlichUnterstützungsleistungen für IT-Betrieb, IT-Consulting und IT-Projektmanagement
Bonn · Offen · Frist 28.09.2026
Das Bundesministerium des Innern (BMI) in Bonn sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen im Bereich IT-Betrieb, IT-Consulting und IT-Projektmanagement. Das offene Ausschreibungsverfahren läuft bis zum 28. September 2026 und umfasst einen Leistungszeitraum von etwa vier Jahren. Qualität und Preis werden bei der Bewertung jeweils zu 50 Prozent gewichtet.
52 % ähnlichLifecycle-Management und Weiterentwicklung einer Cloud-Plattform für Softwareentwicklung und Projektmanagement
- · Offen · Frist 01.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) beschafft Leistungen zur Pflege und Weiterentwicklung seiner eingesetzten Cloud-Plattform für Softwareentwicklung und Projektmanagement. Der konkrete Umfang und die Laufzeit sind in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit).
52 % ähnlichIT-Wartungsvertrag für EDV-Systeme
Deggendorf · Offen · Frist 12.10.2026
Das Bezirksklinikum Mainkofen in Deggendorf beschafft einen IT-Wartungsvertrag nach den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,3 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit ist vom 1. April 2027 bis zum 31. März 2032 vorgesehen, mit zwei Optionen zur Verlängerung um jeweils zwölf Monate. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichSoftware-Lifecycle-Management für eine cloudbasierte Entwicklungs- und Projektmanagementplattform
- · Offen · Frist 01.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) beschafft Leistungen zur Sicherstellung des Betriebs sowie zum automatisierten Rollout neuer Versionen der eingesetzten cloudbasierten Softwareentwicklungs- und Projektmanagementplattform. Weitere Angaben zu Umfang, Wert, Region oder Laufzeit sind nicht enthalten; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
52 % ähnlichSoftware-as-a-Service-Lösung zur künstlichen Intelligenz gestützten Erstellung von Vergabeunterlagen
Berlin · Offen
Beschafft wird eine Software-as-a-Service-Lösung zur Erstellung von Vergabeunterlagen für die öffentliche Beschaffung, insbesondere von Leistungsbeschreibungen. Die Lösung soll dabei künstliche Intelligenz (KI) nutzen. Auftraggeber ist die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG mit Sitz in Berlin. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 360 Tage; der Leistungsort ist Berlin.
51 % ähnlichLieferung eines Servers für Anwendungen der künstlichen Intelligenz
Offen · Frist 25.09.2026
Der Landkreis Märkisch-Oderland, Amt für Digitalisierung, Organisation und Personal, beschafft einen Server für Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI). Der Auftrag betrifft die Region Brandenburg; ein konkreter Leistungsumfang oder Auftragswert ist nicht angegeben. Die Frist endet am 25. September 2026.
51 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Zuschlagswert: 50.000.000 EUR · Vertragsschluss: 21.11.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
275 vergleichbare Verfahren, davon 206 mit erfasstem Zuschlag · 254 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 8.220.400 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 80 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
7 vergleichbare Zuschläge, davon 4 bei diesem Auftraggeber.
adesso SE · Dortmund
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG · Frankfurt am Main
4 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
BearingPoint GmbH · Frankfurt
4 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Deloitte Consulting GmbH · Düsseldorf
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
operational services GmbH & Co. KG · Frankfurt am Main
3 vergleichbare Zuschläge, davon 3 bei diesem Auftraggeber.
BridgingIT GmbH · Mannheim
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
EY Consulting GmbH · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
SVA System Vertrieb Alexander · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Projektmanagement-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Dokumentenmanagement
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 19.09.2026
Auftragnehmer: Accenture
Vertragsschluss: 20.09.2024
Zuschlagswert: 18.907.500 EUR
- Digitale Gesundheitsziele für Sport, mentale Gesundheit, Ernährung und Schlaf
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.09.2026
Auftragnehmer: Foodpunk GmbH
Vertragsschluss: 24.09.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Konzeption, Entwicklung und Pflege von Cloud-Architekturen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.09.2026
Auftragnehmer: Sopra Steria SE
Vertragsschluss: 24.09.2024
Zuschlagswert: 49.580.600 EUR
- IT-Dienstleistungen für Konzeption, Entwicklung und Pflege von Cloud-Architekturen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.09.2026
Auftragnehmer: Capgemini Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 24.09.2024
Zuschlagswert: 31.250.800 EUR
- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-Lösung
Stadt Aschaffenburg · Aschaffenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: SoftwareONE Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.09.2025
Zuschlagswert: 462.828 EUR
- IT-Betriebsplattform für Applikationen des Schulportals Hessen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: WIIT AG
Zuschlagswert: 6.178.266 EUR
- Externe Unterstützung für die Modernisierung von rvDialog und Datenbankdienste
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Bechtle GmbH
Vertragsschluss: 18.12.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Datenanalysesoftware IDEA mit Lizenzen, Pflege und Herstellerdienstleistungen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.10.2026
Auftragnehmer: CaseWare Germany GmbH
Vertragsschluss: 15.10.2024
Zuschlagswert: 16.511.949 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
53175 · Bonn
vergaben@itzbund.de+49 228-99680-0125 erfasste Verfahren, davon 93 vergeben. 107 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenArbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
vergaben@itzbund.de+49 228-99680-0
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:44 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.08.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:37 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
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- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
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- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
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- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
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