2026-16_260511_Allgemeine_Bedingungen_Zahlungen.pdf

Beschaffung eines KI-Servers

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.09.2026, 20:10 (Europe/Berlin)

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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt!

Allgemeine Bedingungen für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der

Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft

Für die Bestellungen der Hochschule Aalen gelten, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, die nachstehenden Bestimmungen. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit.

Auftrag

  1. Für Lieferungen und Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Abweichungen vom Lieferauftrag, der VOL/B und gegebenenfalls Zusätzlichen oder Ergänzenden Vertragsbedingungen sind ausdrücklich zu erklären und gelten wie auch mündliche Abreden nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat.

  2. Jeder Auftrag ist schriftlich zu bestätigen. Der in der Bestellung aufgeführte Liefertermin ist verbindlich.

  3. Bei Annahme eines Auftrages gelten ausschließlich die Allgemeinen Bedingungen für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Hochschule Aalen. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Erfüllungsort- und Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Hochschule Aalen ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

Lieferung

  1. Erfüllungsort ist die Lieferanschrift. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle und – sofern gesondert vereinbart – einschließlich gebrauchsfertiger Aufstellung, Montage etc. zu erfolgen. Notwendiges Hilfspersonal ist vom Auftragnehmer kostenlos zu stellen. Die Gefahr geht erst über, wenn die Lieferung oder Leistung am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß ausgeführt ist.

  2. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle. Gefahr und Eigentum gehen grundsätzlich mit der Abnahme auf die Hochschule Aalen über. Bei Maschinen und Geräten erfolgt die Abnahme jedoch erst nach vorangegangener Leistungsprüfung durch die Hochschule Aalen, wenn die Leistung des Auftragnehmers den Vereinbarungen entspricht. Die Verpflichtung zur Untersuchung und Mängelrüge beginnt erst dann, wenn die Ware vom Empfänger abgenommen ist. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Tag der Abnahme bzw. des Empfangs der Bedarfsstelle (Nr. 5).

  3. Bei Nichterfüllung des Vertrages oder bei Lieferverzug behält sich die Hochschule Aalen die nach VOL/B zulässigen Maßnahmen vor.

  4. Teillieferungen sind nur nach Vereinbarung zugelassen.

  5. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Mit ihnen sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Kosten und Lasten abgegolten.

  6. Die Lieferungen müssen handelsüblich verpackt sein. Die Verpackung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Umweltfreundliches Verpackungsmaterial ist vorzuziehen. Transport-, Um- und Verkaufspackungen sind auf Wunsch der Hochschule Aalen zurückzunehmen.

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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt!

Rechnung

  1. Rechnungen sind in elektronischer Form (elektronischer strukturierter Form gem. EU-Norm EN16931, übergangsweise auch PDF) zu stellen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme i. S. d. §§ 33f. UStDV vor. Außerdem gelten die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Übergangsfristen für die verpflichtende elektronisch strukturierte Rechnungsstellung bis zum 31.12.2027.

Rechnungen sind ausschließlich an die zentrale Rechnungsadresse der Hochschule Aalen zu senden:

Die Rechnung ist unter Angabe der Auftrags- bzw. Bestellnummer, sowie der Warenbezeichnung und -menge und des Gesamtpreises auszustellen und bei dieser möglichst mit dem bestätigten Lieferschein einzureichen. Bei Instandsetzung sind Materialkosten, Arbeitszeit und Stundenlohn getrennt zu erläutern.

  1. Die angebotenen Preise sind rein netto, Mehrwertsteuer und Skonto sind gesondert auszuweisen.

  2. Vertraglich vereinbarte oder in den Rechnungen angebotene Skonti werden in Anspruch genommen. Die Skontofrist muss aus verwaltungstechnischen Gründen 21 Tage betragen. Sie beginnt mit dem Tag des Eingangs der Rechnung bei vorgenannter Stelle, es sei denn, die Lieferung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. In diesem Fall beginnt die Skontofrist frühestens mit dem Tag der Lieferung. Geben die gelieferten Gegenstände oder die Rechnung Anlass zu Beanstandungen, beginnt die Skontofrist erst nach Behebung der Mängel bzw. mit dem Tag des Eingangs der neuen und einwandfreien Lieferung oder der berichtigten Rechnung bei der Finanzabteilung der Hochschule Aalen.

  3. Die Zahlung erfolgt durch die Hochschule Aalen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen vom Tag der Abnahme bzw. wenn dieser Tag später liegt, vom Tage des Rechnungseingangs an. Hat der Auftragnehmer Verzögerungen zu vertreten, (z.B. Vorlage nicht aufgegliederter Rechnungen) oder liegt ein ordnungsgemäß gerügter Mangel vor, beginnen die genannten Fristen (für den gerügten Gegenstand) mit Beseitigung des Mangels.

  4. Die Zahlungen der Hochschule Aalen gelten mit Zugang des Überweisungsauftrags bei der Landesoberkasse Karlsruhe als geleistet.

Sonstiges

  1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Lieferung/Leistung durch die Hochschule Aalen.

  2. Die Abtretung der Forderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Hochschule Aalen wirksam.

  3. Gerät ein Auftragnehmer in Insolvenz, so hat er dies der Hochschule Aalen unverzüglich mitzuteilen.

  4. Gerichtsstand für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Aalen.

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