Rahmenvereinbarung für GPU-Server, NVIDIA DGX-/HGX-Systeme und InfiniBand-Switche
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 8.823.529 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Universität Heidelberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.06.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Netzausrüstung (32420000)
- Informationssysteme und Server (48800000)
- Server (48820000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 500181-2026
- Verfahrensnummer
- 1ca9ebdd-2444-4fda-8175-d6029c700b13
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Heidelberg beschafft gemeinsam mit ihren medizinischen Fakultäten und dem Universitätsklinikum Heidelberg GPU-Server (Server mit Grafikprozessoren) der NVIDIA-Produktlinien DGX und HGX sowie InfiniBand-Netzwerktechnik und Zubehör. Die Rahmenvereinbarung gilt für vier Jahre und umfasst voraussichtlich 5 Millionen Euro brutto für DGX-Systeme, 5 Millionen Euro brutto für HGX-Systeme sowie 500.000 Euro brutto für InfiniBand-Switche; eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Bezugsberechtigt sind Einrichtungen in Heidelberg und Mannheim. Die Angebotsfrist endet am 23. Juli 2026 um 08:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.
Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.
Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3: InfiniBand-Switches und Zubehör
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.
Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Vergabeunterlagen
11 Dateien · geladen 22.06.2026| Sonstiges | 165 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 373 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 172 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 40 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 162 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 162 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 162 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 450 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 432 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 425 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 1.016 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 19067
- 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 556514-2026
- 20.07.2026Berichtigung 2Verlängerung der Angebotsfrist
- 09.07.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 473408-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.