Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör und Dienstleistungen

ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
18.593.589,5 EUR
Lose
6
Auftraggeber
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.09.2025
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu ↗
Bekanntmachungsnummer
571302-2025
Verfahrensnummer
6fda3fbb-fe64-4fa8-8139-4beb37d2bd22
CPV-Codes
Tragbare Computer (30213100)

Kurzbeschreibung

Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit Sitz in Berlin beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Notebooks, Zubehör und dazugehörige Dienstleistungen. Die Beschaffung ist in sechs regionale Lose für Nord, Mitte und Süd aufgeteilt; je Los ist eine Laufzeit von 360 Tagen vorgesehen. Der geschätzte Gesamtwert ist mit 18.593.589,50 Euro angegeben, zusätzlich sind für die Lose Einzelwerte ausgewiesen. Angebote müssen bis zum 10. September 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

Leistungen nach Losen (6)

  • LOT-0001 · Los 1 Nord 118.593.589,5 EUR

    Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 Nord 217.182.161,5 EUR

    Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 Mitte 111.625.372,5 EUR

    Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4 Mitte 210.210.384 EUR

    Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Los 5 Süd 117.032.261 EUR

    Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Los 6 Süd 213.637.821,5 EUR

    Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0005 · Los 5 Süd 1

gem. Leistungsverzeichnis
100 %

LOT-0001 · Los 1 Nord 1

gem. Leistungsverzeichnis
100 %

LOT-0002 · Los 2 Nord 2

gem. Leistungsverzeichnis
100 %

LOT-0003 · Los 3 Mitte 1

gem. Leistungsverzeichnis
100 %

LOT-0004 · Los 4 Mitte 2

gem. Leistungsverzeichnis
100 %

LOT-0006 · Los 6 Süd 2

gem. Leistungsverzeichnis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 726837-2025

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