Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör und Dienstleistungen
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 18.593.589,5 EUR
- Lose
- 6
- Auftraggeber
- ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.09.2025
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 571302-2025
- Verfahrensnummer
- 6fda3fbb-fe64-4fa8-8139-4beb37d2bd22
- CPV-Codes
- Tragbare Computer (30213100)
Kurzbeschreibung
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit Sitz in Berlin beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Notebooks, Zubehör und dazugehörige Dienstleistungen. Die Beschaffung ist in sechs regionale Lose für Nord, Mitte und Süd aufgeteilt; je Los ist eine Laufzeit von 360 Tagen vorgesehen. Der geschätzte Gesamtwert ist mit 18.593.589,50 Euro angegeben, zusätzlich sind für die Lose Einzelwerte ausgewiesen. Angebote müssen bis zum 10. September 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Leistungen nach Losen (6)
LOT-0001 · Los 1 Nord 118.593.589,5 EUR
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Nord 217.182.161,5 EUR
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 Mitte 111.625.372,5 EUR
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Los 4 Mitte 210.210.384 EUR
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Los 5 Süd 117.032.261 EUR
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Los 6 Süd 213.637.821,5 EUR
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Frist: 10.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0005 · Los 5 Süd 1
- gem. Leistungsverzeichnis
- 100 %
LOT-0001 · Los 1 Nord 1
- gem. Leistungsverzeichnis
- 100 %
LOT-0002 · Los 2 Nord 2
- gem. Leistungsverzeichnis
- 100 %
LOT-0003 · Los 3 Mitte 1
- gem. Leistungsverzeichnis
- 100 %
LOT-0004 · Los 4 Mitte 2
- gem. Leistungsverzeichnis
- 100 %
LOT-0006 · Los 6 Süd 2
- gem. Leistungsverzeichnis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 726837-2025
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