Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mini- und Power-PCs mit Zubehör und Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
9.603.660 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.05.2026
CPV-Codes
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Bekanntmachung
xvergabe.de
Bekanntmachungsnummer
353317-2026
Verfahrensnummer
0d3f5198-2086-4e2a-b2cd-0c18e26db14c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin beschafft fabrikneue Mini- und Power-PCs einschließlich Zubehör und zugehöriger Dienstleistungen. Die Beschaffung ist in die Regionen Nord, Nordrhein-Westfalen und Süd aufgeteilt und hat je Los eine Laufzeit von 360 Tagen. Der geschätzte Gesamtwert der drei Lose beträgt rund 28,2 Millionen Euro; Angebote können bis zum 11. Juni 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Mini-und Power-PCs einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Nord9.603.660 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen Mini- und Power-PCs einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 11.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · NRW11.188.871,7 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von fabrikneuen Mini- und Power-PCs einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 11.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Süd8.217.617,5 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von fabrikneuen Mini- und Power-PCs einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 11.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

gem. Anforderungen (Anlage 02)
30 %
gem. Leistungsverzeichnis
70 %
gem. Anforderungen (Anlage 02)
30 %
gem. Leistungsverzeichnis
70 %
gem. Anforderungen (Anlage 02)
30 %
gem. Leistungsverzeichnis
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 14.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 486025-2026
  2. 22.05.2026Berichtigung 1Anpassung aufgrund von Bieterfragen - Terminplanung, Vergabebedingungen, Leistungsverzeichnung und daraus resultierend Höchstwert pro Los, sowie Leistungsbeschreibung

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