Lieferung von IT-Hardware und begleitenden IT-Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- CPV-Codes
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- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
- Personalcomputer (30213000)
- Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen (50300000)
- Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 810457-2025
- Verfahrensnummer
- 36a116df-50f5-4efd-9db2-f345caafcfbc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kommunale Zweckverband ITK Rheinland in Neuss beschafft Informationstechnik (IT), darunter Hardware einschließlich Betriebssystemen sowie Vorinstallation, Inbetriebnahme, Rollout, Betriebsunterstützung und Störungsbeseitigung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen für die angegebenen Regionen in Nordrhein-Westfalen geschlossen und beginnt am 1. April 2026; sie läuft zunächst zwei Jahre und kann optional um zwei Jahre verlängert werden. Angebote müssen bis zum 16. Januar 2026 um 11:00 Uhr UTC eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehen-den Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von IT-Hardware inkl. Betriebssystem, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · IT-Rahmenvertrag Warenkorb 2026
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtundvierzig (48) Monate). Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von IT-Hardware inkl. Betriebssystem, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle ge-setzten angemessenen Nachfrist (Nachforderung) fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die o.g. nachgeforderten Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der o.g. angemessenen Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für unwesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · IT-Rahmenvertrag Warenkorb 2026
- Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
- Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle ge-setzten angemessenen Nachfrist (Nachforderung) fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die o.g. nachgeforderten Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der o.g. angemessenen Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für unwesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 224133-2026
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