Rahmenvereinbarung für Fujitsu-Rechenzentrumslösungen und zugehörige Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- CPV-Codes
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- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Hardwareinstallation (51611100)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bekanntmachung
- xvergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 562087-2025
- Verfahrensnummer
- 481d8af9-6523-4ae4-b52f-dcc1176f2108
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin beschafft Produkte für Data-Center-Lösungen von Fujitsu Technology Solutions GmbH sowie zugehörige Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung ist in drei regionale Lose für Nord, Mitte und Süd aufgeteilt und gilt je Los für 360 Tage. Angebote müssen bis zum 3. September 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von Produkten und Erbringung von korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Data Center Solutions des Herstellers Fujitsu Technology Solutions GmbH
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Nord
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Produkten und Erbringung von korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Data Center Solutions des Herstellers Fujitsu Technology Solutions GmbH. Die Vergabestelle weist darauf hin,dass diese Ausschreibung auf Grundlage einer Konditionenvereinbarung mit dem Hersteller Fujitsu Technology Solutions GmbH erfolgt. Das heißt, dass der Hersteller auf die jeweils wirksame Herstellerpreisliste für Data Center Solutions besondere Rabatte gewährt. Es obliegt den Bietern, die besonderen Rabatte, welche für diese Ausschreibung gelten, unter konkretem Verweis auf diese Ausschreibung beim Hersteller zu erfragen.
Frist: 03.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Mitte
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Produkten und Erbringung von korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Data Center Solutions des Herstellers Fujitsu Technology Solutions GmbH. Die Vergabestelle weist darauf hin,dass diese Ausschreibung auf Grundlage einer Konditionenvereinbarung mit dem Hersteller Fujitsu Technology Solutions GmbH erfolgt. Das heißt, dass der Hersteller auf die jeweils wirksame Herstellerpreisliste für Data Center Solutions besondere Rabatte gewährt. Es obliegt den Bietern, die besonderen Rabatte, welche für diese Ausschreibung gelten, unter konkretem Verweis auf diese Ausschreibung beim Hersteller zu erfragen.
Frist: 03.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Süd
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Produkten und Erbringung von korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Data Center Solutions des Herstellers Fujitsu Technology Solutions GmbH. Die Vergabestelle weist darauf hin,dass diese Ausschreibung auf Grundlage einer Konditionenvereinbarung mit dem Hersteller Fujitsu Technology Solutions GmbH erfolgt. Das heißt, dass der Hersteller auf die jeweils wirksame Herstellerpreisliste für Data Center Solutions besondere Rabatte gewährt. Es obliegt den Bietern, die besonderen Rabatte, welche für diese Ausschreibung gelten, unter konkretem Verweis auf diese Ausschreibung beim Hersteller zu erfragen.
Frist: 03.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Nord
- gem. Preisblatt
- 100 %
LOT-0002 · Mitte
- gem. Preisblatt
- 100 %
LOT-0003 · Süd
- gem. Preisblatt
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 634324-2025
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