Lieferung fabrikneuer TFT-Monitore mit Zubehör und Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.06.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
4.717.145,4 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.05.2026
CPV-Codes
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Bekanntmachung
xvergabe.de
Bekanntmachungsnummer
362153-2026
Verfahrensnummer
696d0052-7d6b-4d2e-89a8-ef23d832ff20

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. in Berlin beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung fabrikneue TFT-Monitore, also Flachbildschirme, einschließlich Zubehör und ergänzender Dienstleistungen. Die Ausschreibung umfasst drei regionale Lose für Nord, Mitte und Süd mit einer Laufzeit von jeweils 360 Tagen; die geschätzten Loswerte liegen zwischen rund 4,41 und 4,72 Millionen Euro. Angebote können bis zum 2. Juni 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von fabrikneuen TFT Monitoren einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Nord4.717.145,4 EUR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen TFT Monitoren mit korrespondierendem Zubehör und Dienstleistungen.

    Frist: 02.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Mitte4.408.726,1 EUR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen TFT Monitoren mit korrespondierendem Zubehör und Dienstleistungen.

    Frist: 02.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Süd4.510.586,8 EUR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen TFT Monitoren mit korrespondierendem Zubehör und Dienstleistungen.

    Frist: 02.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

gem. Anforderungen (Anlage 02)
30 %
gem. Leistungsverzeichnis
70 %
gem. Anforderungen (Anlage 02)
30 %
gem. Leistungsverzeichnis
70 %
gem. Anforderungen (Anlage 02)
30 %
gem. Leistungsverzeichnis
70 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 14.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 485682-2026
  2. 27.05.2026Berichtigung 1Verlängerung der Frist zur Angebotsabgabe auf den 26.05.2026, 12:00 Uhr und Aktualisierung der Vergabebedingungen und der Leistungsbeschreibungen Los 1 - 3.

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