Lieferung von Virtualisierungsalternativen und zugehörigen Dienstleistungen
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.10.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 41.675.160 EUR
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- Originalbekanntmachung
- xvergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 659787-2026
- Verfahrensnummer
- dcb79b5a-cb7e-4546-96ad-3cea172fec24
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Kurzbeschreibung
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit Sitz in Berlin schreibt Lieferungen und Dienstleistungen in vier Bereichen aus: Basisvirtualisierung, Container- und Kubernetes-Lösungen, softwaregesteuerte Netzwerke und Speicher, Private Cloud sowie Monitoring. Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los mit mehreren Unternehmen geschlossen werden; die Ausschreibung umfasst Regionen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026, die angegebene Laufzeit beträgt 360 Tage.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit mehreren Unternehmen (maximal 3) über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen wie Basisvirtualisierung, Container und Kubernetes, Software Defined Networking/Storage, Private Cloud, Monitoring und Logging sowie Dienstleistungsanteilen.
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Basis-Virtualisierung7.735.923 EUR
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Jede Vertragspartei der Rahmenvereinbarung auf Anbieterseite soll die Produkte eines Herstellers je Los anbieten. Eine Begrenzung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung findet nicht statt. Es werden die angebotenen Rabatte je Hersteller untereinander bewertet. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist die Basis für weitere Einzelaufträge. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt in der Regel nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung.
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Container Kubernetes867.288 EUR
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Jede Vertragspartei der Rahmenvereinbarung auf Anbieterseite soll die Produkte eines Herstellers je Los anbieten. Eine Begrenzung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung findet nicht statt. Es werden die angebotenen Rabatte je Hersteller untereinander bewertet. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist die Basis für weitere Einzelaufträge. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt in der Regel nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung.
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · SDN SDS Private Cloud866.747 EUR
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Jede Vertragspartei der Rahmenvereinbarung auf Anbieterseite soll die Produkte eines Herstellers je Los anbieten. Eine Begrenzung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung findet nicht statt. Es werden die angebotenen Rabatte je Hersteller untereinander bewertet. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist die Basis für weitere Einzelaufträge. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt in der Regel nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung.
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Monitoring948.832 EUR
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Jede Vertragspartei der Rahmenvereinbarung auf Anbieterseite soll die Produkte eines Herstellers je Los anbieten. Eine Begrenzung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung findet nicht statt. Es werden die angebotenen Rabatte je Hersteller untereinander bewertet. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist die Basis für weitere Einzelaufträge. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt in der Regel nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung.
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Basis-Virtualisierung
- gem Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
- 50 %
- gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
- 50 %
LOT-0002 · Container Kubernetes
- gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
- 50 %
- gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
- 50 %
LOT-0003 · SDN SDS Private Cloud
- gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
- 50 %
- gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
- 50 %
LOT-0004 · Monitoring
- gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
- 50 %
- gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
- 50 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 24.09.2026Berichtigung 2Anpassung aufgrund von Bieterfragen - Terminplanung sowie Leistungsbeschreibung
- 07.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 613643-2026
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