Rahmenvereinbarung für Red-Hat-Produkte und zugehörige Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.350.913,9 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- xvergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 792236-2025
- Verfahrensnummer
- 6646b71e-ba85-4e1b-a33e-8b165aaf8469
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit Sitz in Berlin beschafft Produkte des Herstellers Red Hat sowie dazugehörige Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung dient der Instandsetzung, Instandhaltung und Erweiterung bestehender Red-Hat-Systeme der ProVitako-Mitglieder. Der geschätzte Wert des ausgeschriebenen Umfangs beträgt rund 21,4 Millionen Euro; die Laufzeit beträgt 360 Tage, und Angebote müssen bis zum 5. Dezember 2025 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Produkten sowie korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Red Hat.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RedHat21.403.655,6 EUR
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Produkten sowie korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Red Hat. Die ProVitako-Mitglieder verfügen über bereits bestehende Systeme, welche aus Produkten des Herstellers Red Hat bestehen. Bei notwendigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei erforderlichen Erweiterungen dieser Systeme müssen die vorhandenen Komponenten ausgetauscht bzw. ergänzt werden. Damit die zu beschaffenden Produkte problemlos in das vorhandene System integriert werden können, müssen im Rahmen vorgenannter Maßnahmen zwingend die spezifischen Produkte und Dienstleistungen des Herstellers Red Hat beschafft werden.
Frist: 05.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RedHat
- gem. Preisblatt
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 870870-2025
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