Grund- und Feinreinigung des Mobilitätszentrums UrbanLand in Lemgo
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten (45000000)
- Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 674208-2026
- Verfahrensnummer
- 0006ee0d-12cc-44e1-8c4b-ddcd3034b662
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe schreibt die Grund- und Feinreinigung des neu entstehenden Mobilitätszentrums UrbanLand auf dem Innovation Campus Lemgo aus. Der Auftrag umfasst unter anderem die Reinigung von rund 1.408 m² Bodenflächen, 676 m² Wandflächen und 722 m² Hallendecke sowie von Fenstern, Türen, Geländern und Sanitäreinrichtungen. Angebote müssen bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Auf dem Innovation Campus Lemgo soll ein Forschungszentrum für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum entstehen. Das Mobilitätszentrum UrbanLand wird zu 100% aus Mitteln des Bundes finanziert und soll sich zu einem deutschlandweit anerkannten Forschungs-, Transfer- und Innovationszentrum entwickeln.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand (MZL) Grund- und Feinreinigung
Der Leistungsumfang der Grund- und Feinreinigung umfasst im Wesentlichen folgendes: 346 m2 Glas- und Fensterreinigung 83 m3 Reinigung Metalltore 39 Stück Reinigung Türen 1.408 m2 Reinigung Oberböden und Bodenbeschichtungen 676 m2 Reinigung Wandflächen, -beschichtungen, Absorber Flächen 722 m2 Reinigung Hallendecke 590 m2 Reinigung Halleninnenwände 46 m Geländer 1 Stück Technikzentrale 1 Stück Aufzugskabine 58 Stück Sanitäreinrichtungsgegenstände und Zubehör 190 m Pendel und Aufbauleuchten 214 Stück loses Mobiliar 11 Stück Steuerschränke 140 Stück Elektroinstallationsgeräte etc.
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB und § 6e EU VOB/A. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachforderungen ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand (MZL) Grund- und Feinreinigung
- Höhe des Angebotspreises
- 100 %
Vergabeunterlagen
45 Dateien · geladen 30.09.2026| Leistungsverzeichnis | 1,4 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 111 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 195 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 70 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 222 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 254 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 133 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 276 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 45 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 48 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 41 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 37 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 508 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 46 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 37 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 37 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 35 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 25 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 89 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 93 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Leistungsverzeichnis | 1,2 MB | ||
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Anforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB und § 6e EU VOB/A. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachforderungen ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Änderungen und Bieterfragen
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