Bewachung der Hochschulstandorte in Lemgo, Detmold und Höxter
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.06.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 429.576,28 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
- Bewachungsdienste (79713000)
- Überwachungsdienste (79714000)
- Streifendienste (79715000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 281665-2025
- Verfahrensnummer
- ea5080af-b8d8-4177-8688-b9c0a2094292
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe beauftragt einen Rahmenvertrag über die umfassende Bewachung ihrer Gebäude, Außenflächen und Baustellenbereiche an den Standorten Lemgo, Detmold und Höxter. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 429.576,28 Euro. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage, die Angebotsfrist endet am 2. Juni 2025 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Bewachung der Standorte der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Campus Lemgo254.695 EUR
Leistungsgegenstand und Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die umfassende Bewachung in den Gebäuden, dem Außengelände und Baustellenbereichen der Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen.
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Campus Detmold73.009,28 EUR
Leistungsgegenstand und Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die umfassende Bewachung in den Gebäuden, dem Außengelände und Baustellenbereichen der Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen.
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Campus Höxter101.872 EUR
Leistungsgegenstand und Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die umfassende Bewachung in den Gebäuden, dem Außengelände und Baustellenbereichen der Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen.
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V .m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Für den Fall, dass im Angebot oder Teilnahmeantrag eines Bieters eine oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen sollten, unvollständig oder fehlerhaft sind, gilt § 56 Abs. 2 S. 1 VgV. Danach kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Bieter haben hierauf keinen Anspruch. Übt der Auftraggeber sein Ermessen dahingehend aus, dass er auf eine Nachforderung verzichtet, so führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0002 · Campus Detmold
- Preis
- 40 %
- - Nachvollziehbare Berechnung der erforderlichen Personalstärke auf Grundlage der von der AG vorgege-benen Einsatzzeiten. - Darstellung der Gewährleistung von Krankheits- und Urlaubsvertre-tungen, insbesondere die Einhal-tung von Reaktionszeiten unter Berücksichtigung von Einarbei-tungsvorläufen, Beschreibung des Vertretungspools. - Darstellung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Fami-lie -Umsetzung arbeitswissenschaftli-cher Empfehlungen zur menschen-gerechten Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit gem. § 6 ArbZG. - Beschreibung der eingesetzten Software zur Dienstplanerstellung.
- 35 %
- - Einarbeitung des eingesetzten Personals, insbesondere des zeitlichen Umfangs und die Sicherstellung der Kontrolle des Erlern-ten, Einarbeitung in die jeweils vorgesehene technische Ausstattung. - Laufende Unterweisungen des Personals auf Grundlage gesetzlicher Pflichten, der durch die AG geforderten Qualifikationen in der Notfallorganisation (Brandschutzhelfer), der jährlichen Sicherheitsunterweisung der AG sowie des Verfahrens bei Feststellung nicht ausreichender Leistung. -Erforderliche Schulungen des Personals unter Be-rücksichtigung der jeweiligen funktionsbezogenen Anforderungen, insbesondere Kommunikations- und Deeskalationstraining, Verhalten in politi-schen Konfliktsituationen, bei/nach sexualisierten Übergriffen, Verhalten im Notfall-Krisenmanage-ment, Führungskräfteschulungen (Objekt-/Wach-leitung); es sind der zeitliche Rahmen und grundlegende Inhalte deutlich zu machen und in-wieweit es sich um eigene Pflichtveranstaltungen handelt.
- 25 %
LOT-0001 · Campus Lemgo
- Preis
- 40 %
- - Nachvollziehbare Berechnung der erforderlichen Personalstärke auf Grundlage der von der AG vorgege-benen Einsatzzeiten. - Darstellung der Gewährleistung von Krankheits- und Urlaubsvertre-tungen, insbesondere die Einhal-tung von Reaktionszeiten unter Berücksichtigung von Einarbei-tungsvorläufen, Beschreibung des Vertretungspools. - Darstellung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Fami-lie -Umsetzung arbeitswissenschaftli-cher Empfehlungen zur menschen-gerechten Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit gem. § 6 ArbZG. - Beschreibung der eingesetzten Software zur Dienstplanerstellung.
- 35 %
- - Einarbeitung des eingesetzten Personals, insbesondere des zeitlichen Umfangs und die Sicherstellung der Kontrolle des Erlern-ten, Einarbeitung in die jeweils vorgesehene technische Ausstattung. - Laufende Unterweisungen des Personals auf Grundlage gesetzlicher Pflichten, der durch die AG geforderten Qualifikationen in der Notfallorganisation (Brandschutzhelfer), der jährlichen Sicherheitsunterweisung der AG sowie des Verfahrens bei Feststellung nicht ausreichender Leistung. -Erforderliche Schulungen des Personals unter Be-rücksichtigung der jeweiligen funktionsbezogenen Anforderungen, insbesondere Kommunikations- und Deeskalationstraining, Verhalten in politi-schen Konfliktsituationen, bei/nach sexualisierten Übergriffen, Verhalten im Notfall-Krisenmanage-ment, Führungskräfteschulungen (Objekt-/Wach-leitung); es sind der zeitliche Rahmen und grundlegende Inhalte deutlich zu machen und in-wieweit es sich um eigene Pflichtveranstaltungen handelt.
- 25 %
LOT-0003 · Campus Höxter
- Preis
- 40 %
- - Nachvollziehbare Berechnung der erforderlichen Personalstärke auf Grundlage der von der AG vorgege-benen Einsatzzeiten. - Darstellung der Gewährleistung von Krankheits- und Urlaubsvertre-tungen, insbesondere die Einhal-tung von Reaktionszeiten unter Berücksichtigung von Einarbei-tungsvorläufen, Beschreibung des Vertretungspools. - Darstellung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Fami-lie -Umsetzung arbeitswissenschaftli-cher Empfehlungen zur menschen-gerechten Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit gem. § 6 ArbZG. - Beschreibung der eingesetzten Software zur Dienstplanerstellung.
- 35 %
- - Einarbeitung des eingesetzten Personals, insbesondere des zeitlichen Umfangs und die Sicherstellung der Kontrolle des Erlern-ten, Einarbeitung in die jeweils vorgesehene technische Ausstattung. - Laufende Unterweisungen des Personals auf Grundlage gesetzlicher Pflichten, der durch die AG geforderten Qualifikationen in der Notfallorganisation (Brandschutzhelfer), der jährlichen Sicherheitsunterweisung der AG sowie des Verfahrens bei Feststellung nicht ausreichender Leistung. -Erforderliche Schulungen des Personals unter Be-rücksichtigung der jeweiligen funktionsbezogenen Anforderungen, insbesondere Kommunikations- und Deeskalationstraining, Verhalten in politi-schen Konfliktsituationen, bei/nach sexualisierten Übergriffen, Verhalten im Notfall-Krisenmanage-ment, Führungskräfteschulungen (Objekt-/Wach-leitung); es sind der zeitliche Rahmen und grundlegende Inhalte deutlich zu machen und in-wieweit es sich um eigene Pflichtveranstaltungen handelt.
- 25 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V .m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Für den Fall, dass im Angebot oder Teilnahmeantrag eines Bieters eine oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen sollten, unvollständig oder fehlerhaft sind, gilt § 56 Abs. 2 S. 1 VgV. Danach kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Bieter haben hierauf keinen Anspruch. Übt der Auftraggeber sein Ermessen dahingehend aus, dass er auf eine Nachforderung verzichtet, so führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 472737-2025
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