Unterhalts- und Grundreinigung städtischer Gebäude in Tecklenburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 2 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt TecklenburgProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 143453-2026
- Verfahrensnummer
- d17b9e58-d315-4cdb-bf64-219b2d69282c
- CPV-Codes
90910000 · Reinigungsdienste; 90911200 · Gebäudereinigung; 90919300 · Reinigung von SchulenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Tecklenburg schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für diverse städtische Objekte aus. Der Auftrag ist in zwei Lose mit einer Gesamtfläche von circa 17.800 m² unterteilt. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten, mit circa 10.400 m² Reinigungsfläche.
Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten, mit circa 7.400 m² Reinigungsfläche.
Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberühr Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle -Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr - Bereichsleitung: Name, Geburtsdatum und Qualifikationsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen unbefristet angestellten Bereichsleitung (abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger*In oder gleichwertige Ausbildung von Bietern aus anderen EU-Staaten) oder andere in diesem Verfahren zugelassene Weiterblidung - Objektleitung: Name, Geburtsdatum und Berufserfahrungsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen angestellten Objektleitung Nachweis der Berufserfahrung , - Eigenerklärung zu Referenzen: Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. - Kalkulationsdatei - Stundensatzdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- 53 %
- Für die Unterhaltsreinigung die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 32 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 5 %
- Es werden die vom Bieter angebotenen Reinigungskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt. Die Kontrollen gehen mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Wertung. Hierzu werden sie mit dem Gewichtungsfaktor (siehe Preisblatt) multipliziert. Die Gewichtung ist abhängig vom Objekt und kann dem Preisblatt entnommen werden. Die sich daraus ergebende Wertungspunktzahl geht in die Wertung für das Wertungskriterium „Reinigungskontrollen“ als Punktezahl ein. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen für die Kontrollen werden anschließend für die jeweilige Gebäudeart nach ihrem Anteil an der Gesamtanzahl der zu reinigenden Räume der Kontrollen bei der Ermittlung der (gewichteten) Gesamtpunkte für die Reinigungskontrollen berücksichtigt (siehe Preisblatt). Die Wertung der so ermittelten gewichteten Gesamtpunktzahl für die Kontrollen wird anschließend nach folgender Formel durchgeführt: 10/ (Pmax / P) Hierbei gilt Pmax: höchste maximale gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen P: bewertete gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 5 %
- Für das Wertungskriterium der Reaktionszeit wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn kein Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung oder Firmeninhaber, für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber gewertet. Hierbei wird die Zeit berücksichtigt, welche vom regelmäßigen Dienstsitz (Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit) zu den Räumen des Auftraggebers benötigt wird. Die Angaben des Bieters hierzu werden für eine Vergleichbarkeit der Angaben hinsichtlich der Umsetzbarkeit, im Rahmen der Angebotsprüfung, auf Plausibilität und Umsetzbarkeit über Google Maps unter normalen verkehrsüblichen Umständen während der normalen Geschäftszeiten außerhalb der Schulferien dienstags um 10:00 Uhr geprüft. Der Auftraggeber behält sich hierzu eine Aufklärung gemäß § 15 Abs. 5 VgV vor. Die Wertung hierzu erfolgt gemäß den Angaben im Bewertungsschema.
- 5 %
LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigung
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- 53 %
- Für die Unterhaltsreinigung die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 32 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 5 %
- Es werden die vom Bieter angebotenen Reinigungskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt. Die Kontrollen gehen mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Wertung. Hierzu werden sie mit dem Gewichtungsfaktor (siehe Preisblatt) multipliziert. Die Gewichtung ist abhängig vom Objekt und kann dem Preisblatt entnommen werden. Die sich daraus ergebende Wertungspunktzahl geht in die Wertung für das Wertungskriterium „Reinigungskontrollen“ als Punktezahl ein. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen für die Kontrollen werden anschließend für die jeweilige Gebäudeart nach ihrem Anteil an der Gesamtanzahl der zu reinigenden Räume der Kontrollen bei der Ermittlung der (gewichteten) Gesamtpunkte für die Reinigungskontrollen berücksichtigt (siehe Preisblatt). Die Wertung der so ermittelten gewichteten Gesamtpunktzahl für die Kontrollen wird anschließend nach folgender Formel durchgeführt: 10/ (Pmax / P) Hierbei gilt Pmax: höchste maximale gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen P: bewertete gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 5 %
- Für das Wertungskriterium der Reaktionszeit wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn kein Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung oder Firmeninhaber, für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber gewertet. Hierbei wird die Zeit berücksichtigt, welche vom regelmäßigen Dienstsitz (Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit) zu den Räumen des Auftraggebers benötigt wird. Die Angaben des Bieters hierzu werden für eine Vergleichbarkeit der Angaben hinsichtlich der Umsetzbarkeit, im Rahmen der Angebotsprüfung, auf Plausibilität und Umsetzbarkeit über Google Maps unter normalen verkehrsüblichen Umständen während der normalen Geschäftszeiten außerhalb der Schulferien dienstags um 10:00 Uhr geprüft. Der Auftraggeber behält sich hierzu eine Aufklärung gemäß § 15 Abs. 5 VgV vor. Die Wertung hierzu erfolgt gemäß den Angaben im Bewertungsschema.
- 5 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberühr Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle -Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr - Bereichsleitung: Name, Geburtsdatum und Qualifikationsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen unbefristet angestellten Bereichsleitung (abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger*In oder gleichwertige Ausbildung von Bietern aus anderen EU-Staaten) oder andere in diesem Verfahren zugelassene Weiterblidung - Objektleitung: Name, Geburtsdatum und Berufserfahrungsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen angestellten Objektleitung Nachweis der Berufserfahrung , - Eigenerklärung zu Referenzen: Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. - Kalkulationsdatei - Stundensatzdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 418160-2026
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| LBLand Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin | Berlin | 3 | 15.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Nordrhein-Westfalen- Reinigungsdienstleistungen für Büroräume, Glasflächen und SchmutzfangmattenWackler Service Group GmbH & Co. KG +1 weitereBwFuhrparkService GmbHSiegburg, Deutschland623 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.09.2024läuft aus30.09.2026
- Gebäudeunterhaltsreinigung für ein Objekt ab 1. Dezember 2023Wackler Service Group GmbH & Co. KGLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleDüsseldorf, Deutschland1,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.11.2023noch 2 Monate30.11.2026
- Miete, Tausch und Waschservice für Schmutzfangmatten in vier RegionenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonn, Deutschland2,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.06.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Anlagen-, Industrie-, Außenanlagen- und Kauenreinigung einer MüllverbrennungsanlageVebego Facility Services B.V. & Co. KGMHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbHHamm, Deutschland321 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.03.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Glas- und Fenstereinigung einschließlich Reinigung von Glasflächen bis 240 cmGSS Gebäudeservice Sommer GmbHFortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRWHerne, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.04.2024noch 6 Monate31.03.2027
- Gebäudereinigung für die Objekte der FernUniversität in HagenVebego Facility Services B.V. & Co. KG +1 weitereFernUniversität in HagenHagen, Deutschland2,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.06.2025noch 10 Monate31.07.2027
- Gebäudereinigung bei Schulsanierungen und SchulneubautenGebäudeservice Dietrich West KGEnnepe-Ruhr-KreisSchwelm, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.11.2024noch 15 Monate31.12.2027
- Kontrolle, Reinigung und Instandsetzung von Parkbänkendoba einrichtungen GmbHStadt Erkrath, Fachbereich 30 - Zentrale VergabestelleErkrath, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.04.2024noch 15 Monate31.12.2027
Stadt Tecklenburg
Aktiv seit 2026 · 9 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| BBBTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig | 1 | 14.08.2026 | 222 Tsd. € |
| WTWagener Technik GmbH | 1 | 14.08.2026 | 222 Tsd. € |
| FAFußbodentechnik Aldo Wiesbernd GmbH | 1 | 07.07.2026 | 25 Tsd. € |
| GBG. Buten GmbH | 1 | 12.06.2026 | 103 Tsd. € |
| AGA.D.U. Gebäudeservice Urban GmbH | 1 | 09.06.2026 | 2 € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 30.08.2026 | Geländegängiges Tanklöschfahrzeug TLF 2000 mit Fahrgestell, Ausbau und Beladung | Offen | - | - |
| 08.07.2026 | Bodenbelagsarbeiten bei der Sanierung des Kulturhauses Tecklenburg | Vergeben | FAFußbodentechnik Aldo Wiesbernd GmbH | 25 Tsd. € |
| 15.06.2026 | Maler- und Lackierarbeiten zur Sanierung des Kulturhauses Tecklenburg | Vergeben | GBG. Buten GmbH | 103 Tsd. € |
| 27.05.2026 | Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW 1 nach DIN SPEC 14507-2 | Vergeben | BBBTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig +1 weitere | 222 Tsd. € |
| 06.05.2026 | Maler- und Lackierarbeiten bei Sanierung Kulturhaus Tecklenburg | Offen | - | - |
| 30.04.2026 | Sanierung Kulturhaus Tecklenburg – Bodenbelagsarbeiten | Offen | - | - |
| 28.04.2026 | Maler- und Lackierarbeiten bei Sanierung Kulturhaus Tecklenburg | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | Lieferung und Montage von Systemtrennwänden im Kulturhaus Tecklenburg | Vergeben | - | - |
| 02.03.2026 | Unterhalts- und Grundreinigung städtischer Gebäude in Tecklenburg | Vergeben | AGA.D.U. Gebäudeservice Urban GmbH | 2 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenUnterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Gebäuden
Springe · Offen · Frist 21.10.2026
Die Stadt Springe beauftragt Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in verschiedenen Gebäuden in Springe, Niedersachsen. Der Auftrag umfasst insgesamt etwa 63.400 m² Reinigungsfläche und ist in drei Lose aufgeteilt. Die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
75 % ähnlichGebäudereinigung mit Unterhalts-, Grund- und Glasrahmenreinigung
Weißenhorn · Offen · Frist 16.10.2026
Die Stadt Weißenhorn beschafft Reinigungsleistungen für ihre Gebäude in fünf Losen: Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung. Für die ersten drei Lose werden Objektgrundflächen von etwa 6.800 bis 7.100 m² und jährliche Reinigungsflächen von etwa 1,06 bis 1,20 Millionen m² genannt; für ein Glasreinigungslos ist eine Glasfläche von etwa 4.900 m² angegeben. Die Leistungen werden in Weißenhorn (Bayern) vergeben, Angebote sind für einzelne, mehrere oder alle Lose möglich und müssen bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
70 % ähnlichGebäude- und Glasreinigung für kommunale Einrichtungen in Gundelfingen a.d. Donau
Gundelfingen a.d. Donau · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Gundelfingen a.d. Donau schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung von mehreren kommunalen Gebäuden sowie die Glasreinigung für diverse Objekte aus. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 umfasst die Reinigung von Gebäuden wie Brenzhalle, Grundschule, Turnhalle, Hallenbad, Wünschsee, Notunterkunft und Gartnersee, Los 2 deckt die Glasreinigung ab. Beide Lose haben eine Vertragslaufzeit von 720 Tagen. Das Verfahren ist offen und die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
70 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung öffentlicher Gebäude in Schulzendorf
Schulzendorf · Offen · Frist 20.10.2026
Die Gemeinde Schulzendorf vergibt Reinigungsleistungen für öffentlich genutzte Gebäude in zwei getrennten Losen. Los 1 umfasst die Malven-Grundschule, den Hort, die Bibliothek und die Mehrzweckhalle mit insgesamt etwa 10.900 Quadratmetern Reinigungsfläche; Los 2 umfasst das Rathaus, die Freiwillige Feuerwehr und drei Kindertagesstätten mit etwa 4.550 Quadratmetern. Unternehmen können sich jeweils nur auf ein Los bewerben; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
70 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 48 städtische Liegenschaften
Leimen · Offen · Frist 15.10.2026
Die Große Kreisstadt Leimen vergibt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 48 städtische Liegenschaften, darunter Schulen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Hallen und weitere Objekte im Stadtgebiet Leimen sowie im Ortsteil Gauangelloch. Der Auftrag ist in vier Lose aufgeteilt: drei Lose für Unterhalts- und Grundreinigung sowie ein Los für die Glas- und Rahmenreinigung von 46 Liegenschaften. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. April 2027, beträgt fünf Jahre und kann einmalig um ein Jahr verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
70 % ähnlichUnterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung städtischer Gebäude
Lahnstein · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Lahnstein schreibt die Reinigung mehrerer städtischer Objekte in Lahnstein aus. Der Auftrag umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung mit rund 2,3 Millionen Quadratmetern Jahresreinigungsfläche sowie die Glas- und Rahmenreinigung mit etwa 4.900 Quadratmetern; die Gebäude haben insgesamt eine Grundfläche von circa 14.200 Quadratmetern. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
70 % ähnlichGebäudereinigung und Glasreinigung für Objekte der Stadtreinigung Leipzig
Leipzig · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Leipzig sucht Dienstleister für die Gebäudereinigung ihrer Stadtreinigungsobjekte in verschiedenen Stadtbereichen sowie für Glasreinigung. Die Leistung umfasst Unterhaltsreinigung, Sonder- und Grundreinigung an insgesamt sechs Losen mit einer Gesamtreinigungsfläche von etwa 4,9 Millionen Quadratmetern über vier Leistungszeiträume. Die Ausschreibung wird nach Preis (70 Prozent Gewichtung) und Qualitätskriterien wie umweltfreundliche Reinigungsmittel sowie Personalmanagement (je 15 Prozent) bewertet, Bewerbungsfrist ist der 22. September 2026.
69 % ähnlichGebäudereinigung für städtische Liegenschaften in Neumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beschafft Gebäudereinigungsleistungen in zwei Losen für ihre Liegenschaften. Los 1 umfasst jährlich etwa 1.900.000 Quadratmeter Unterhaltsreinigung, 250.000 Quadratmeter Sichtreinigung beziehungsweise zusätzliche Abfallentsorgung, 11.300 Quadratmeter Grundreinigung und 85 Stunden Sonderreinigung; Los 2 umfasst etwa 5.900 Quadratmeter Glasreinigung und 20 Stunden Sonderreinigung pro Jahr. Die Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
68 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für kommunale Objekte
Heist · Offen · Frist 05.10.2026
Das Amt Geest und Marsch Südholstein schreibt Reinigungsdienstleistungen für die in den Vergabeunterlagen genannten Objekte in der Region DEF09 aus. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung von Räumen und Flächen sowie die Glasreinigung einschließlich Rahmen, Falzen und Fensterbänken; eine Angebotsabgabe ist für eines oder beide Lose möglich. Der Vertrag beginnt am 1. November 2026, die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:10 Uhr.
65 % ähnlichGebäudereinigung einschließlich Unterhalts-, Sonder- und Glasreinigung
Premnitz · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Premnitz vergibt Reinigungsleistungen für verschiedene städtische Objekte in Premnitz, Brandenburg (Region DE408). Los 1 umfasst Unterhalts- und Sonderreinigungen auf einer Grundfläche von etwa 12.500 m² mit einer jährlichen Reinigungsfläche von rund 1.890.000 m². Los 2 betrifft die Glas- und Rahmenreinigung von etwa 4.330 m² Glasfläche, die in der Regel zweimal jährlich beidseitig gereinigt wird. Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 8:00 Uhr, für ein oder beide Lose eingereicht werden.
64 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für städtische Gebäude
Lauter-Bernsbach · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Lauter-Bernsbach schreibt Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glasreinigung in mehreren städtischen Gebäuden aus. Betroffen sind unter anderem die Heimatstube, das Kulturhaus, Schul- und Turnhallengebäude sowie Verwaltungsgebäude in Lauter-Bernsbach. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
64 % ähnlichUnterhaltsreinigung und Grundreinigung für Berufsschulzentrum mit Sporthalle und Wohnheim
Dessau-Roßlau · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Dessau-Roßlau vergibt Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für das Anhaltische Berufsschulzentrum einschließlich Sporthalle, die Außenstelle Mosigkau und ein Wohnheim für Auszubildende. Insgesamt sind etwa 24.373 Quadratmeter Fläche mit unterschiedlichen Belagarten zu reinigen. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Bewertung nach Produktivstunden, Qualitätssicherung und Preis. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
64 % ähnlichGebäudereinigung für die Stadt Boppard — Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Boppard · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Boppard schreibt Gebäudereinigungsleistungen für mehrere städtische Objekte mit einer Gesamtgrundfläche von etwa 16.500 Quadratmetern aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Unterhalts- und Grundreinigung, Los 2 die Glas- und Rahmenreinigung. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
63 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung kommunaler Gebäude
Weingarten · Offen · Frist 05.10.2026
Die Gemeinde Weingarten (Baden) beschafft die laufende Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung kommunaler Gebäude in zwei Losen. Insgesamt umfasst der Auftrag 19 Objekte mit rund 16.800 m², darunter ein Hallenbad, eine Sporthalle, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, eine Schule, einen Hort und den Bauhof. Die Leistungen werden in Weingarten (Baden) erbracht und sollen am 1. Januar 2027 beginnen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 8:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
63 % ähnlichUnterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigung in acht städtischen Objekten in Bielefeld
Bielefeld · Offen · Frist 29.10.2026
Die Stadt Bielefeld, Amt für Zentrale Leistungen, vergibt Reinigungsleistungen in acht städtischen Objekten, darunter Schulen, Kindertagesstätte, Sporthallen, ein Bezirksamt und ein Feuerwehrgerätehaus. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung und ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Laufzeit reicht vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Januar 2028; vorgesehen sind außerdem drei Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten.
62 % ähnlichUnterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung sowie Öffnungsdienst für städtische Gebäude
Ellwangen · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Ellwangen beschafft die Unterhaltsreinigung (regelmäßige Reinigung), Grundreinigung, Glas- und Rahmenreinigung sowie den Öffnungsdienst für öffentliche WC-Anlagen in verschiedenen städtischen Gebäuden und Liegenschaften. Die Leistungen sind auf drei Lose verteilt und umfassen unter anderem Schulen, Hallen, Kindertagesstätten, Rathäuser und weitere Einrichtungen in Ellwangen; beispielhaft werden für einzelne Objekte Bodenflächen von mehreren tausend Quadratmetern und Glasflächen von über 1.000 Quadratmetern genannt. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
62 % ähnlichUnterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung für 25 Objekte
Gersthofen · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Gersthofen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung von 25 Objekten sowie die Glas- und Rahmenreinigung aus. Der Umfang beträgt jährlich rund 5,7 Millionen Quadratmeter Unterhaltsreinigung, etwa 26.000 Quadratmeter Grundreinigung und rund 31.000 Quadratmeter Glasreinigung an 24 Gebäuden in Gersthofen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
61 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung auf 641,22 m² bzw. 2.564,88 m²
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 29.10.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für Einrichtungen der Frankfurter Schulen. Vorgesehen sind 641,22 m² Unterhaltsreinigung und 2.564,88 m² Grundreinigung. Die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026 um 11:00 Uhr UTC.
61 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von 27 Objekten mit Tageskräften
Uhldingen-Mühlhofen · Offen · Frist 05.10.2026
Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen vergibt die Unterhalts- und Grundreinigung von 27 Objekten in Uhldingen-Mühlhofen. Der Umfang beträgt jährlich etwa 1,7 Millionen Quadratmeter Unterhaltsreinigung und rund 8.000 Quadratmeter Grundreinigung; zusätzlich sind Tageskräfte bereitzustellen. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
61 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von 528,27 m² beziehungsweise 2.113,08 m²
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 17.11.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für Schulen der Stadt. Vorgesehen sind 528,27 m² Unterhaltsreinigung und 2.113,08 m² Grundreinigung in Frankfurt am Main. Die Angebotsfrist endet am 17. November 2026 um 11:00 Uhr.
61 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: A.D.U. Gebäudeservice Urban GmbH
Zuschlagswert: 2 EUR · Vertragsschluss: 09.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
287 vergleichbare Verfahren, davon 164 mit erfasstem Zuschlag · 259 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 496.591,9 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 85 % aus 15 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
A.R.O. Gebäudedienste GmbH · Mannheim
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Götz-Gebäudemanagement Nord GmbH · Berlin
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG · Hannover
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HGM Facility GmbH · Anklam
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Klüh Cleaning GmbH · Düsseldorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TOP Gebäudereinigung Sachsen GmbH & Co. KG · Moritzburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Götz-Gebäudemanagement RMG GmbH · Dietzenbach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
A.D.U. Gebäudeservice Urban GmbH · Paderborn
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wackler Service Group GmbH & Co. KG · Chemnitz
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Reinigungsdienstleistungen für Büroräume, Glasflächen und Schmutzfangmatten
BwFuhrparkService GmbH · Siegburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Wackler Service Group GmbH & Co. KG +1 weitere
Vertragsschluss: 20.09.2024
Geschätzter Wert: 623.000 EUR
- Gebäudeunterhaltsreinigung für ein Objekt ab 1. Dezember 2023
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2026
Auftragnehmer: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Zuschlagswert: 1.360.765,71 EUR
- Miete, Tausch und Waschservice für Schmutzfangmatten in vier Regionen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 2.526.033,61 EUR
- Anlagen-, Industrie-, Außenanlagen- und Kauenreinigung einer Müllverbrennungsanlage
MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH · Hamm
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Vebego Facility Services B.V. & Co. KG
Vertragsschluss: 09.03.2026
Zuschlagswert: 320.613,42 EUR
- Glas- und Fenstereinigung einschließlich Reinigung von Glasflächen bis 240 cm
Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW · Herne
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: GSS Gebäudeservice Sommer GmbH
Vertragsschluss: 04.04.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gebäudereinigung für die Objekte der FernUniversität in Hagen
FernUniversität in Hagen · Hagen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: Vebego Facility Services B.V. & Co. KG +1 weitere
Vertragsschluss: 13.06.2025
Zuschlagswert: 2.243.394,8 EUR
- Gebäudereinigung bei Schulsanierungen und Schulneubauten
Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Gebäudeservice Dietrich West KG
Vertragsschluss: 15.11.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Kontrolle, Reinigung und Instandsetzung von Parkbänken
Stadt Erkrath, Fachbereich 30 - Zentrale Vergabestelle · Erkrath
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: doba einrichtungen GmbH
Vertragsschluss: 15.04.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Tecklenburg
49545 · Tecklenburg
vergabestelle@kreis-steinfurt.de+49 25516912909 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
Stroot@tecklenburg.de05482 70-3966
Kontakt laut Bekanntmachung
karl-heinz.kaisers@kommunalagentur.nrw+4921143077210
Kontakt laut Bekanntmachung
02514113514
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:56 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 02.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:06 (Europe/Berlin)
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