Glasreinigung an Gebäuden der Universität Stuttgart am Campus Stadtmitte

Universität Stuttgart

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universität Stuttgart
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.05.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
454832-2026
Verfahrensnummer
001b72e2-c78a-446d-b0cc-c6ef16cf40d2
CPV-Codes
Fensterreinigung (90911300)

Kurzbeschreibung

Die Universität Stuttgart beauftragt Glasreinigungsleistungen an ihren Gebäuden am Campus Stadtmitte in Stuttgart. Bei der Durchführung sind die Anforderungen des Lehr- und Forschungsbetriebs zu berücksichtigen; ein Auftragswert oder Leistungszeitraum ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 6. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Glasreinigung an den Gebäuden der Universität Stuttgart (Los 1, Campus Stadtmitte). Durch die ausgeschriebenen Leistungen soll ein gepflegtes Erscheinungsbild der Universitätsgebäude erzielt werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Reinigungsdienstleistung (Glasreinigung CS I)

    Dabei sind die Anforderungen des Lehr- und Forschungsbetriebs zu berücksichtigen.

    Frist: 06.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin-gewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

13 Dateien · geladen 26.08.2026
Anhang 1 - Angebotsformular 26-058_Los1.docFormular168 KB
Anhang 2 - Leistungsbeschreibung 26-058_Los1-4 - NEU.pdfLVLeistungsverzeichnis2 MBKlicken zum Anzeigen
Anhang 3 - Werkvertrag_Glasreinigung 26-058_Los1-4.docVertragsbedingungen490 KB
Anhang 4 - AGB Dienstleistungen.pdfVertragsbedingungen121 KBKlicken zum Anzeigen
Anhang 5 - Datenschutzhinweis Vergabestellen.pdfSonstiges109 KBKlicken zum Anzeigen
Anhang 6 - Leitbild_verantwortungsvolles_Handeln_Lieferanten.pdfSonstiges323 KBKlicken zum Anzeigen
Anhang 7 - csx-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter.docxFormular28 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage_2a_Kalkulation_26-058_Los1-CS_I_neu.xlsxSonstiges1 MBKlicken zum Anzeigen
Anlage_2b_Fremdfirmenrichtlinie.pdfLVLeistungsverzeichnis1,6 MBKlicken zum Anzeigen
Anlage_2c_Hausordnung.pdfLVLeistungsverzeichnis97 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage_2e_Fassdenbefahranlagen.pdfLVLeistungsverzeichnis30 KBKlicken zum Anzeigen
Bewerbungsbedingungen 26-058.pdfAnschreiben278 KBKlicken zum Anzeigen
Checkliste Ausschreibung.docxSonstiges39 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin-gewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 648512-2026
  2. 02.07.2026Berichtigung 3Wartungsvertrag ohne Wasserzeichen eingefügt
  3. 26.06.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 440584-2026
  4. 16.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 411015-2026

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