Glasreinigung an Gebäuden der Universität Stuttgart am Campus Stadtmitte
Universität Stuttgart
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Stuttgart
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 454832-2026
- Verfahrensnummer
- 001b72e2-c78a-446d-b0cc-c6ef16cf40d2
- CPV-Codes
- Fensterreinigung (90911300)
Kurzbeschreibung
Die Universität Stuttgart beauftragt Glasreinigungsleistungen an ihren Gebäuden am Campus Stadtmitte in Stuttgart. Bei der Durchführung sind die Anforderungen des Lehr- und Forschungsbetriebs zu berücksichtigen; ein Auftragswert oder Leistungszeitraum ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 6. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Glasreinigung an den Gebäuden der Universität Stuttgart (Los 1, Campus Stadtmitte). Durch die ausgeschriebenen Leistungen soll ein gepflegtes Erscheinungsbild der Universitätsgebäude erzielt werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Reinigungsdienstleistung (Glasreinigung CS I)
Dabei sind die Anforderungen des Lehr- und Forschungsbetriebs zu berücksichtigen.
Frist: 06.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin-gewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
13 Dateien · geladen 26.08.2026| Formular | 168 KB | ||
| Leistungsverzeichnis | 2 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 490 KB | ||
| Vertragsbedingungen | 121 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 109 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 323 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 28 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 1 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 1,6 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 97 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 30 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 278 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 39 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin-gewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 648512-2026
- 02.07.2026Berichtigung 3Wartungsvertrag ohne Wasserzeichen eingefügt
- 26.06.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 440584-2026
- 16.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 411015-2026
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