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Anlage 2 Anforderungen verantwortungsbewusste
Ressourcengewinnung
NACHHALTIGKEITSANFORDERUNGEN ZUR MATERIALGEWINNUNG (BNB-Kriterium 1.1.7)
Die Verwendung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern sollen gefördert werden.
Die folgenden Mindestanforderungen müssen eingehalten werden:
• Für mindestens 80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen.
• Für sämtliche verbaute Hölzer und Holzwerkstoffe sowie für temporär eingesetzte Hölzer (Bauholz, Schaltafeln, etc.) ist durch Zertifikate nachzuweisen, dass diese nicht aus unkontrollierter Gewinnung stammen.
Nachweis
Als Nachweis werden gemäß dem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22.12.2010 (GMBl 2010, Nr. 85/86) anerkannt:
• PEFC (Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes),
• FSC (Forest Stewardship Council),
• Vergleichbare Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind gemäß dem o. g. Erlass nachzuweisen.
Zur Nachprüfbarkeit sind durch den Lieferanten Holzart und Herkunftsland zu deklarieren. Die Zertifikate gelten jeweils nur in Verbindung mit einem gültigen„chain of custody“ (CoC‑Zertifikat).
Zusätzlich sind Lieferscheine vorzulegen bzw. geeignete Nachweise zu erbringen, dass es sich um zertifizierte Holzprodukte handelt. Das nachgewiesene Holzvolumen ist ins Verhältnis zum gesamten eingebauten Holzvolumen zu setzen.
Die vollständige Dokumentation ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.
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