Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung kommunaler Gebäude

Gemeinde Wenden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
6
Auftraggeber
Gemeinde Wenden
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.04.2026
Originalbekanntmachung
dtvp.de ↗
Bekanntmachungsnummer
226131-2026
Verfahrensnummer
cb6558ba-50cb-486d-b725-05c6f1ddb5bb
CPV-Codes
Reinigungsdienste (90910000); Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000); Gebäudereinigung (90911200)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Wenden schreibt die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung sowie teilweise Sonderreinigungen ihrer Gebäude aus. Der Auftrag ist in sechs Lose aufgeteilt; zusammen umfassen die Objekte rund 37.500 m² Grundfläche und etwa 2,7 Millionen m² Reinigungsfläche pro Jahr. Die Leistungen werden in Wenden im Kreis Olpe erbracht; Angebote müssen bis zum 7. Mai 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung Die Leistungen fallen in sechs Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtli-chen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Vergabe der Leistungen an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für ma-ximal drei Lose. Sollte ein Bieter in mehr als drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen je Los die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los. Ausnahme 1: Eine Zuschlagserteilung auf Grund einer Loslimitierung erfolgt nicht, wenn das Ange-bot mehr als 50 % über dem jeweils nächsthöheren, in der Wertung verbliebenen Angebot liegt. Ausnahme 2: Sollte insgesamt keine ausreichende Anzahl an Angeboten für die einzelnen Lose vorliegen, so gilt die oben beschriebene Losbegrenzung nicht. Falls ein Bieter zusätzlich zu denje-nigen Angeboten, auf die der Zuschlag nach Anwendung der Loslimitierung erfolgen soll, Angebote in anderen Losen abgegeben haben sollte, und sollte es sich um das jeweils einzige Angebot im jeweiligen Los handeln, so erhält er auf alle von diesem Umstand betroffenen Angebote zusätzlich den Zuschlag

Leistungen nach Losen (6)

  • LOT-0001 · 1

    Los 1 umfasst Unterhalts- , Grund- und Sonderreinigungen. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 4.000 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 290.000 m².

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · 2

    Los 2 umfasst Unterhalts- , Grund- und Sonderreinigungen. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 19.500 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 1.400.000 m².

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · 3

    Los 3 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungen. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 3.300 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 275.000 m².

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · 4

    Los 4 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungen. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 2.050 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 190.000 m².

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · 5

    Los 5 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungen. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 3.050 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 235.000 m².

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · 6

    Los 6 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungen. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 5.600 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 310.000 m².

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Solche Bieterunterlagen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden dürfen, können nach dem Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden, sofern dadurch nicht die Vergabegrundsätze (insbesondere Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz) gefährdet werden. Werden Unterlagen auf Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 1

Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
45 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
35 %
Die Bewertung wird anhand des vom Bieter eingereichten Bieterfragebogens durchgeführt bewertet. Die vom Bieter gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Nähere Informationen sind den Vorbemerkungen zur Ausschreibung zu entnehmen
20 %

LOT-0002 · 2

Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
45 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
35 %
Die Bewertung wird anhand des vom Bieter eingereichten Bieterfragebogens durchgeführt bewertet. Die vom Bieter gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Nähere Informationen sind den Vorbemerkungen zur Ausschreibung zu entnehmen
20 %

LOT-0003 · 3

Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
45 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
35 %
Die Bewertung wird anhand des vom Bieter eingereichten Bieterfragebogens durchgeführt bewertet. Die vom Bieter gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Nähere Informationen sind den Vorbemerkungen zur Ausschreibung zu entnehmen
20 %

LOT-0004 · 4

Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
45 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
35 %
Die Bewertung wird anhand des vom Bieter eingereichten Bieterfragebogens durchgeführt bewertet. Die vom Bieter gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Nähere Informationen sind den Vorbemerkungen zur Ausschreibung zu entnehmen
20 %

LOT-0005 · 5

Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
45 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
35 %
Die Bewertung wird anhand des vom Bieter eingereichten Bieterfragebogens durchgeführt bewertet. Die vom Bieter gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Nähere Informationen sind den Vorbemerkungen zur Ausschreibung zu entnehmen
20 %

LOT-0006 · 6

Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
45 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
35 %
Die Bewertung wird anhand des vom Bieter eingereichten Bieterfragebogens durchgeführt bewertet. Die vom Bieter gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Nähere Informationen sind den Vorbemerkungen zur Ausschreibung zu entnehmen
20 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Solche Bieterunterlagen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden dürfen, können nach dem Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden, sofern dadurch nicht die Vergabegrundsätze (insbesondere Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz) gefährdet werden. Werden Unterlagen auf Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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  1. 25.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 661584-2026

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