Wiederkehrende Unterhaltsreinigung für Gebäude und Flächen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.10.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.977.279,87 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.10.2025
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
671946-2025
Verfahrensnummer
be82b732-1dd1-42bd-b6d1-6d6b40977b68

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Studierendenwerk München Oberbayern sucht einen Dienstleister für die wiederkehrende Unterhaltsreinigung von etwa 13.000 m² im Raum München. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 15.01.2026 und läuft zunächst bis zum 31.08.2026; sie kann dreimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.08.2029 verlängert werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,98 Millionen Euro, das angegebene maximale Gesamtkontingent 4,4 Millionen Euro netto.

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Leistungsbeschreibung

Die Grundfläche in Quadratmetern (m²), die im Rahmen der wiederkehrenden Unterhaltsreinigung zu reinigen ist, beträgt ca. Los 1 13.000,00 m² Die Rahmenvereinbarung wird für knapp 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum der Grundlaufzeit beginnt am 15.01.2026 und endet am 31.08.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet jedoch automatisch nach Ablauf der dreimaligen optionalen Verlängerungen am 31.08.2029. Außerdem endet der Vertrag, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Los 1: 4.400.000,00 EUR netto

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Unterhaltsreinigung Los 13.977.279,87 EUR

    Die Grundfläche in Quadratmetern (m²), die im Rahmen der wiederkehrenden Unterhaltsreinigung zu reinigen ist, beträgt ca. Los 1 13.000,00 m² Die Rahmenvereinbarung wird für knapp 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum der Grundlaufzeit beginnt am 15.01.2026 und endet am 31.08.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet jedoch automatisch nach Ablauf der dreimaligen optionalen Verlängerungen am 31.08.2029. Außerdem endet der Vertrag, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Los 1: 4.400.000,00 EUR netto

    Frist: 27.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 29.07.2026AuftragsänderungBekanntmachung 525744-2026
  2. 10.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 818415-2025

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