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Grund- und Feinreinigung des Mobilitätszentrums UrbanLand in Lemgo

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 09:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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MZL – Mobilitätszentrum UrbanLand in Lemgo 11.03.2026

Weitere Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Formblatt 214

Baustellenbesprechungen

Die Planungs- und Projektbesprechungen finden in wöchentlichem Rhythmus jeweils am Montag statt. Im Anschluss daran finden die Baustellenbesprechungen statt.

Bei diesen Baustellenbesprechungen sind die zuständigen Planer / Bauleiter sowie die Nutzervertreter anwesend, um anstehende Entscheidungen umgehend treffen zu können.

Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen einen geeigneten Vertreter zu entsenden.

Die Besprechungen finden wöchentlich, bevorzugt Montag ab 13:30h statt.

Unterlagen (mit Bezug auf § 3 Abs. 5 und 6 der VOB/B)

Der Auftragnehmer nimmt am Dokumentenaustausch über eine Internetplattform zur Verteilung und Bearbeitung der projektrelevanten Dokumente teil. Hierbei handelt es sich um die Internetplattform der TH OWL.

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche erforderlichen Informationen über die Pro- jektplattform abzuwickeln, insbesondere vom AG vorgegebenen Dokumente einzu- stellen, entgegenzunehmen, ggfls. zu bearbeiten, ggfs. diese mit erforderlichen Ver- merken zu versehen und an den nächsten Bearbeiter weiter zu senden.

Der Dokumentenaustausch der Dateien erfolgt in den gängigen Datei-Formaten (z.B: .dwg;.pdf).

Die konkreten Details des Verfahrens wird der Auftraggeber festlegen.

Einrichtung von Unterkünften und Stellplätze

Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Lie- genschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.

Stellplätze für Fahrzeuge sind auf der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht verfügbar. Es müssen öffentliche Stellplätze in der Umgebung genutzt werden.

Bauzeitenplan - Terminüberwachung

Der Auftragnehmer erstellt einen Bauzeitenplan über seine Leistungen, anhand des- sen der Arbeitsfortschritt des Auftragnehmers überprüft werden kann. Aus dem Bau- zeitenplan muss hervorgehen, zu welchem Zeitpunkt der Auftragnehmer welche Aus- führungsunterlagen vom Auftraggeber benötigt. Grundlage dieses Bauzeitenplans sind die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Der Bauzeitenplan ist 1 Wochen vor Ausführungsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen.

Der Auftraggeber erstellt einen Bauablaufplan, an dessen Fortschreibung der Auftrag- nehmer mitwirkt, insbesondere durch wöchentliche Meldung seines Leistungsstandes und Empfehlungen zum Einsatz von Folge-Unternehmern.

SI/MS, 11.03.2026, MZL GRE weitere BVB Seite 1 / 3

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MZL – Mobilitätszentrum UrbanLand in Lemgo

Weitere Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Formblatt 214 11.03.2026

Bauleistungsversicherung

Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung / Projektversicherung ab. Die Selbstbeteiligung des Auftragnehmers beträgt je Schadensfall 500 €.

Die Versicherungsprämie trägt der Auftraggeber. Dies ist bei Preisermittlungen zu berücksichtigen.

Abrechnung (Ergänzung zu §14 VOB/B)

Als Grundlage für die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Zeichnungen (§14 Absatz 1 Satz 3 VOB/B) sind die Architektenplänen zu verwenden. Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen sind dem Fortgang der Leistung entsprechend gemeinsam vorzunehmen (§ 14 Abs. 2 S. 1 VOB/B).

Die Abrechnung der ausgeführten Leistungen hat in Form von monatlichen Ab- schlagsrechnungen entsprechend des Leistungsstandes zu erfolgen. Der AN hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen (§ 14 Abs. 1 S. 1 VOB/B).

Voraussetzung VOB Abnahme / Schlussrechnung

Voraussetzung für die Abnahme der Leistungen des AN ist die vollständige Übergabe der vertraglich geschuldeten Dokumentation an den AG.

Bautagebuch

Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Der AN ist verpflichtet, jeden Montag der Ob- jektüberwachung des AG die Bautageberichte der vergangenen Woche unaufgefor- dert zu übergeben. Das Bautagebuch ist mittels EDV zu führen und als PDF-Datei digital zu übergeben. Es muss Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle be- merkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Das Bautagebuch ist täglich zu führen und die Eintragung vom Verfasser mit Datum und Unterschrift zu versehen.

Das Bautagebuch muss die nachfolgenden Angaben enthalten:

Regelmäßige Angaben

Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer zu erfas- sen sind: − Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeiten − Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen und Berichtigungen an den Auftragneh- mer − Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten − das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur − erbrachte Leistungen der Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter) − Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall − Eingang der vom Auftragnehmer gelieferten bzw. vom Auftraggeber beigestellten Stoffe und Bauteile

Besondere Angaben

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Weitere Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Formblatt 214 11.03.2026

Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die insbesondere hin- sichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher zu erfassen sind: − Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den Ursachen (Unfälle, Rut- schungen, Streik) − bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern: detaillierte Erfassung aller Sach- verhalte, die für die Beurteilung der Gründe und des Umfanges der Behinderung von Bedeutung sein können und später zweifelsfreie Feststellungen ermöglichen − mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers (Name und Inhalt der Weisung) − Personalwechsel (Bauleiter des Auftragnehmers) − Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen von den ausgehändigten Bauzeichnungen − Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den Angaben in der Leis- tungsbeschreibung

Qualität und Qualifikation

Der AN bestätigt, dass die auf der Baustelle eingesetzten Aufsichtspersonen die fach- liche Qualifikation für die auszuführenden Arbeiten besitzen und mit dem Auftragsum- fang vertraut sind.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Veröffentlichung

Veröffentlichungen über beauftragte bzw. ausgeführte Leistungen des AN sind nur mit vorheriger und schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.

Bauschild

Der AN kann für eine mit dem AG noch zu vereinbarende Pauschale Flächen auf dem Bauschild erwerben. Die Anbringung von Firmenschildern o.Ä. am Bau- zaun/Containern/Gerüsten ist nicht erlaubt.

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