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Anlage 3 Anforderungen Baustelle
NACHHALTIGKEITSANFORDERUNGEN WÄHREND DER BAUAUSFÜHRUNGSPHASE (BNB-Kriterium 5.2.1)
Für die BNB‑Zertifizierung kommt der Bauausführung und den Bauprozessen besondere Bedeutung zu, da sie unmittelbare Umweltauswirkungen haben.
Ziel ist die Minimierung dieser Auswirkungen bei gleichzeitiger Wahrung des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten.
1 Wertstoffoptimierte Baustelle
1.1 BNB-Anforderungen
Die gesetzlichen Mindestvorschriften werden erfüllt. Die Baustoffe werden in mineralische Stoffe, Wertstoffe, gemischte Baustellenstoffe, Gefahrenstoffe und bei Bestandsmaßnahmen asbesthaltige Stoffe getrennt
1.2 Fachinformationen / Anwendungshilfen
• Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2.März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist
• Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist.
• Landesabfallgesetze
• jeweilige städtische Satzungen
2 Lärmarme Baustelle
2.1 BNB-Anforderungen
Die Bauausführung hat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm, insbesondere der AVV-Baulärm sowie der. BImSchV, zu erfolgen.
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2.2 Fachinformationen / Anwendungshilfen
• Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist
• Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 249) geändert worden ist
• Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom 19.August 1970
• Landes-Immissionsschutzgesetze
• Ausführungsvorschriften zu Landes-Immissionsschutzgesetzen
• EG 2000, Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG
3 Staubarme Baustelle
3.1 BNB-Anforderungen
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
3.2 Fachinformationen / Anwendungshilfen
• Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 337) geändert worden ist
• Technische Regeln für Gefahrstoffe, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dezember 2006
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4 Bodenschutz
4.1 BNB-Anforderungen
Die Bauausführung hat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Bodenschutz, Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der Bundes–Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), zu erfolgen.
Des Weiteren ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Insbesondere, dass kein mit den H-Sätzen (H400, H411-H413 und H420) gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt. Dies wird durch die Bauleitung während der Bauphase dokumentier anhand von Auszügen aus Unterlagen, die die Kontrolle des Umgangs mit dem Bodenschutz bezgl. chem. Verunreinigungen nachweisen, insbesondere durch Stoffe, die mit den im Kriterium benannten H-Sätze gekennzeichnet sind.
4.2 Fachinformationen / Anwendungshilfen
• Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist.
• Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) Anlage 2
• Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2025/1) Anhang 10
• http://www.gifte.de/Chemikalien/r-saetze.htm - Hinweis auf die besonderen Gefahren (H-Sätze)
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