Kautschuk-Bodenbeläge und Sockelleisten für das Mobilitätszentrum UrbanLand in Lemgo
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
- CPV-Codes
- Bodenbelagsarbeiten (45432130)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 380226-2026
- Verfahrensnummer
- 22a4516d-5f1f-4a00-8032-b6679c5aebad
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe beschafft Bodenbelagsarbeiten für den Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand auf dem Innovation Campus Lemgo. Vorgesehen sind etwa 469 m² Kautschuk-Bodenbeläge und rund 356 m Sockelleisten. Angebote müssen bis zum 11. Juni 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Auf dem Innovation Campus Lemgo soll ein Forschungszentrum für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum entstehen. Das Mobilitätszentrum UrbanLand wird zu 100% aus Mitteln des Bundes finanziert und soll sich zu einem deutschlandweit anerkannten Forschungs-, Transfer- und Innovationszentrum entwickeln.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand (MZL) Oberbodenbelag
Der Leistungsumfang der Bodenbelagsarbeiten umfasst im Wesentlichen Kautschuk - Bodenbeläge ca. 469 m2 Sockelleisten ca. 356 m
Frist: 11.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB und § 6e EU VOB/A. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachforderungen ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Höhe des Angebotspreises
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB und § 6e EU VOB/A. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachforderungen ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 17.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 568746-2026
- 03.06.2026Berichtigung 1Im LV sind Änderungen im Titel 03.01 Kautschuk-Bodenbeläge vorgenommen worden. Der Bodenbelag soll als Fliesenware mit gestoßenen Fugen ausgeführt werden.
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