Einsatzwagen für den Objektschutz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 756.302,52 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Personenkraftwagen (34110000)
- Spezialfahrzeuge (34114000)
- Polizeifahrzeuge (34114200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 742885-2026
- Verfahrensnummer
- 82db559a-1922-44c5-af42-6b20a0e449a9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft 20 Einsatzwagen für den Objektschutz; weitere 10 Fahrzeuge sind optional vorgesehen. Die Fahrzeuge sind für das Jahr 2027 vorgesehen und werden in Berlin beschafft. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 756.303 Euro.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von 20 Stück (+ 10 Optional) Einsatzwagen Objektschutz (EWA OS) 2027
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PolBln 411_26 EU EWA OS 2027756.302,52 EUR
Beschaffung von 20 Stück (+ 10 Optional) Einsatzwagen Objektschutz (EWA OS) 2027
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · PolBln 411_26 EU EWA OS 2027
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. In diesem Bereich werden die für die Nutzung der Fahrzeuge voraussichtlich entstehenden Kosten ermittelt und zusammengeführt. Als Bezugsgröße wird ein Einzelfahrzeug verwendet. Der im Angebot ausgewiesene Endpreis für ein Fahrzeug (Brutto ggf. abzgl. Rabatt und Skonto), ohne Berücksichtigung der Option, geht als eine Position in die Kostenrechnung ein.
- 50 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Bereich Qualität werden die nachfolgenden Kategorien mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet: die technischen Fahrzeugdetails (Gewicht der Kategorie 70%) die Konzeption des Ausbaus mit polizeitechnischer Sonderausstattung (Gewicht der Kategorie 30%) Die Kategorien gliedern sich wiederum in Gruppen von Einzelkriterien, die je nach Bedeutung gewichtet werden.
- 50 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien · geladen 27.10.2026| Sonstiges | 177 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 96 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 2 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 598 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 104 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 491 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 1,8 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 1,1 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 18 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 237 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 275 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 162 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 301 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 534 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 373 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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