Beschaffung von 20 neutralen Einsatzwagen VW Golf Variant mit Option auf 10 weitere
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.386.554,62 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
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- Spezialfahrzeuge (34114000)
- Polizeifahrzeuge (34114200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 714265-2026
- Verfahrensnummer
- 2d9400d8-2543-48c6-a378-79720a8c903f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft 20 neutrale Einsatzwagen vom Typ VW Golf Variant und kann optional 10 weitere Fahrzeuge abrufen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,39 Millionen Euro; die Fahrzeuge sind für Berlin vorgesehen. Angebote können bis zum 13. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von 20 Stück (+10 Optional) neutralen Einsatzwagen vom Typ VW Golf Variant (NEWA) 2027
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PolBln 402_26 NEWA 2027 EU1.386.554,62 EUR
Beschaffung von 20 Stück (+10 Optional) neutralen Einsatzwagen vom Typ VW Golf Variant (NEWA) 2027
Frist: 13.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · PolBln 402_26 NEWA 2027 EU
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Qualität und Kosten werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis- Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Bereich Kosten werden die für die Nutzung der Fahrzeuge voraussichtlich entstehenden Kosten ermittelt und zusammengeführt. Als Bezugsgröße wird ein Einzelfahrzeug verwendet. Der im Angebot ausgewiesene Endpreis für ein Fahrzeug (Brutto ggf. abzgl. Rabatt und Skonto), ohne Berücksichtigung einer eventuellen Option, geht als eine Position in die Kostenrechnung ein.
- 50 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Qualität und Kosten werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis- Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Bereich Qualität werden die nachfolgenden Kategorien mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet: die technischen Fahrzeugdetails (Gewicht der Kategorie 70%) die Konzeption des Ausbaus mit polizeitechnischer Sonderausstattung (Gewicht der Kategorie 30%) Die Kategorien gliedern sich wiederum in Gruppen von Einzelkriterien, die je nach Bedeutung gewichtet werden.
- 50 %
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
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