Beschaffung von 20 Gruppenkraftwagen für die Polizei Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.07.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.663.865,55 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
- CPV-Codes
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- Polizeifahrzeuge (34114200)
- Kleinbusse (34114400)
- Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen (34115200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 419211-2026
- Verfahrensnummer
- e5fed504-6f20-45a8-8950-de7be3c61e9d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft 20 Gruppenkraftwagen (GruKw) gemäß einer technischen Leistungsbeschreibung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.663.865,55 Euro; die Fahrzeuge sollen für den Standort Berlin geliefert werden, und Angebote sind bis zum 20. Juli 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von 20 Stück Gruppenkraftwagen Abschnitt (GruKw A 2027) gemäß Leistungsbeschreibung Technik
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PolBln 143_26GruKw A 2027 EU1.663.865,55 EUR
Beschaffung von 20 Stück Gruppenkraftwagen Abschnitt (GruKw A 2027) gemäß Leistungsbeschreibung Technik
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Qualität und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs- Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis (Euro) errechnet. In diesem Bereich werden die für die Nutzung der Fahrzeuge voraussichtlich entstehenden Kosten ermittelt und zusammengeführt. Als Bezugsgröße wird ein Einzelfahrzeug verwendet. Der im Angebot ausgewiesene Endpreis für ein Fahrzeug (Brutto ggf. abzgl. Rabatt und Skonto), ohne Berücksichtigung einer eventuellen Option, geht als eine Position in die Kostenrechnung ein.
- 50 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Qualität und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs- Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Bereich Qualität werden die nachfolgenden Kategorien mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet: die technischen Fahrzeugdetails (Gewicht der Kategorie 70%) die Konzeption des Ausbaus mit polizeitechnischer Sonderausstattung (Gewicht der Kategorie 30%) Die Kategorien gliedern sich wiederum in Gruppen von Einzelkriterien, die je nach Bedeutung gewichtet werden.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 607188-2026
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