Einsatzwagen für Bundesautobahnen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 302.521,01 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Personenkraftwagen (34110000)
- Spezialfahrzeuge (34114000)
- Polizeifahrzeuge (34114200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 741353-2026
- Verfahrensnummer
- 2c69c60a-1fec-4147-98ca-96da8b2c9734
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft zwei Einsatzwagen für Bundesautobahnen (EWA BAB); ein weiteres Fahrzeug kann optional bestellt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 302.521,01 Euro. Die Ausschreibung betrifft Berlin; Angebote können bis zum 26. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von 2 Stück (+ 1 Optional) Einsatzwagen Bundesautobahn (EWA BAB) 2027
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PolBln 414_26 EWA BAB 2027 EU302.521,01 EUR
Beschaffung von 2 Stück (+ 1 Optional) Einsatzwagen Bundesautobahn (EWA BAB) 2027
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · PolBln 414_26 EWA BAB 2027 EU
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. In diesem Bereich werden die für die Nutzung der Fahrzeuge voraussichtlich entstehenden Kosten ermittelt und zusammengeführt. Als Bezugsgröße wird ein Einzelfahrzeug verwendet. Der im Angebot ausgewiesene Endpreis für ein Fahrzeug (Brutto ggf. abzgl. Rabatt und Skonto), ohne Berücksichtigung der Option, geht als eine Position in die Kostenrechnung ein.
- 50 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Bereich Qualität werden die nachfolgenden Kategorien mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet: die technischen Fahrzeugdetails (Gewicht der Kategorie 70%) die Konzeption des Ausbaus mit polizeitechnischer Sonderausstattung (Gewicht der Kategorie 30%) Die Kategorien gliedern sich wiederum in Gruppen von Einzelkriterien, die je nach Bedeutung gewichtet werden.
- 50 %
Vergabeunterlagen
12 Dateien · geladen 27.10.2026| Sonstiges | 175 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 96 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 2 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 585 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 386 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 106 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 484 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 1,8 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 1,6 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 18 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 237 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 166 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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