Einsatzwagen für Bundesautobahnen

Status
Offen
Angebotsfrist
26.11.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
302.521,01 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Personenkraftwagen (34110000)
  • Spezialfahrzeuge (34114000)
  • Polizeifahrzeuge (34114200)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
741353-2026
Verfahrensnummer
2c69c60a-1fec-4147-98ca-96da8b2c9734

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft zwei Einsatzwagen für Bundesautobahnen (EWA BAB); ein weiteres Fahrzeug kann optional bestellt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 302.521,01 Euro. Die Ausschreibung betrifft Berlin; Angebote können bis zum 26. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von 2 Stück (+ 1 Optional) Einsatzwagen Bundesautobahn (EWA BAB) 2027

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 414_26 EWA BAB 2027 EU302.521,01 EUR

    Beschaffung von 2 Stück (+ 1 Optional) Einsatzwagen Bundesautobahn (EWA BAB) 2027

    Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · PolBln 414_26 EWA BAB 2027 EU

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. In diesem Bereich werden die für die Nutzung der Fahrzeuge voraussichtlich entstehenden Kosten ermittelt und zusammengeführt. Als Bezugsgröße wird ein Einzelfahrzeug verwendet. Der im Angebot ausgewiesene Endpreis für ein Fahrzeug (Brutto ggf. abzgl. Rabatt und Skonto), ohne Berücksichtigung der Option, geht als eine Position in die Kostenrechnung ein.
50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Bereich Qualität werden die nachfolgenden Kategorien mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet: die technischen Fahrzeugdetails (Gewicht der Kategorie 70%) die Konzeption des Ausbaus mit polizeitechnischer Sonderausstattung (Gewicht der Kategorie 30%) Die Kategorien gliedern sich wiederum in Gruppen von Einzelkriterien, die je nach Bedeutung gewichtet werden.
50 %

Vergabeunterlagen

12 Dateien · geladen 27.10.2026
Ausschlusskriterien (EWA BAB 2027).pdfSonstiges175 KBKlicken zum Anzeigen
Datenschutzerklärung.pdfFormular96 KBKlicken zum Anzeigen
eForm_16_13224.pdfSonstiges2 MBKlicken zum Anzeigen
Eigenerklärung_zur_Eignung.pdfFormular585 KBKlicken zum Anzeigen
Einzureichende_Unterlagen_und_Nachweise.pdfSonstiges386 KBKlicken zum Anzeigen
Ergänzende Bieterangaben (EWA BAB 2027).xlsxSonstiges106 KBKlicken zum Anzeigen
Erläuterung der Auswertungssystematik (EWA BAB 2027).pdfSonstiges484 KBKlicken zum Anzeigen
Herstellererklärung EMV 01_2025.pdfFormular1,8 MBKlicken zum Anzeigen
Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027).pdfLVLeistungsverzeichnis1,6 MBKlicken zum Anzeigen
Preisblatt PolBln 414_26.xlsxSonstiges18 KBKlicken zum Anzeigen
Verfahrensbedingungen.pdfSonstiges237 KBKlicken zum Anzeigen
Wirt 215 ZVB BVB.pdfSonstiges166 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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