[Seite 1]
Leistungsbeschreibung
Technik
Einsatzwagen Objektschutz
(EWA OS)
Beschaffungsjahr
2027
Polizei Berlin
Direktion Zentraler Service
Abt. Technik und Logistik
Referat Mobilitätsservice
Friesenstraße 16
10965 Berlin
Abt. Informations- und
Kommunikationstechnik
Referat Projektierung,
Betrieb, Planung
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
[Seite 2]
INHALTSVERZEICHNIS
Technisch – Organisatorische Forderungen ............................................................................. 1 1.1 Vorschriften .................................................................................................................. 1 1.2 Mitzuliefernde Unterlagen ............................................................................................. 1 1.3 Produktsicherheit .......................................................................................................... 2 1.4 Qualitätssicherung ........................................................................................................ 2 1.5 Technische Hinweise zur Funkvorrüstung ..................................................................... 3 1.6 Ausrüstung, Beistellteile ................................................................................................ 3 Allgemeine Fahrzeuganforderungen ........................................................................................ 3 2.1 Technische Fahrzeuganforderungen ............................................................................ 3 2.2 Materialanforderungen .................................................................................................. 4 2.3 Montagehinweise .......................................................................................................... 5 2.4 LED – Innenbeleuchtung .............................................................................................. 6 2.5 Ersatzteile ..................................................................................................................... 6 2.6 Crash – Versuche ......................................................................................................... 6 Fahrzeugart und Massen ......................................................................................................... 7 3.1 Kurzbeschreibung der Einsatzwagen Objektschutz (EWA OS) ..................................... 7 3.2 Fahrzeugart .................................................................................................................. 7 3.3 Massen ......................................................................................................................... 7 Fahrgestell und Antrieb ............................................................................................................ 7 4.1 Fahrwerk....................................................................................................................... 7 4.2 Bremsanlage ................................................................................................................ 7 4.3 Bereifung ...................................................................................................................... 8 4.4 Lenkeinrichtung ............................................................................................................ 8 4.5 Antrieb .......................................................................................................................... 8 4.6 Umweltaspekte ............................................................................................................. 9 4.7 Geräuschemissionen .................................................................................................... 9 4.8 Kraftstoffbehälter .......................................................................................................... 9 4.9 Kraftübertragung ........................................................................................................... 9 4.10 Leistungswerte ............................................................................................................. 9 Aufbau und Karosserie ............................................................................................................. 9 5.1 Außenmaße .................................................................................................................. 9 5.2 Innenraummaße ......................................................................................................... 10 5.3 Laderaummaße .......................................................................................................... 10 5.4 Türen und Klappen ..................................................................................................... 10 5.5 Scheiben..................................................................................................................... 10 5.6 Sicherheitsfolie ........................................................................................................... 11 5.7 Sicherheitseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ................................................... 11 5.8 Kennzeichenschilder ................................................................................................... 11 Inneneinrichtung .................................................................................................................... 12 6.1 Sitze ........................................................................................................................... 12 6.2 Insassenschutz ........................................................................................................... 12 6.3 Bodenbelag ................................................................................................................ 12 6.4 Klimatisierung ............................................................................................................. 12 6.5 Halterungen und mitzuführende Einsatzmittel ............................................................. 13 Elektrische Anlage ................................................................................................................. 14
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite I Stand: 17.09.2026
[Seite 3]
7.1 Schnittstelle ................................................................................................................ 14 7.2 Energieversorgung ..................................................................................................... 14 7.3 Tiefentladeschutz (TES) ............................................................................................. 14 7.4 Stromversorgungsanschluss Zusatzausstattung ......................................................... 15 7.5 Steckdosen ................................................................................................................. 15 7.6 Frontsitze .................................................................................................................... 15 7.7 Heckscheibe ............................................................................................................... 15 7.8 Scheibenwaschdüsen ................................................................................................. 15 7.9 Scheibenwischer ......................................................................................................... 15 7.10 Fensterheber .............................................................................................................. 15 7.11 Außenspiegel .............................................................................................................. 16 7.12 Leseleuchte ................................................................................................................ 16 7.13 Rückfahrwarner .......................................................................................................... 16 7.14 Elektromagnetische Verträglichkeit ............................................................................. 16 7.15 Funkentstörung ........................................................................................................... 16 Unfalldatenspeicher ............................................................................................................... 17 8.1 Grundgerät ................................................................................................................. 17 8.2 Einbau Grundgerät ..................................................................................................... 17 8.3 Elektrischer Anschluss / Spannungsversorgung ......................................................... 18 8.4 Abgesetztes Bedienelement (UDS-Taster) ................................................................. 18 8.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug ................................................................................ 18 8.6 Optionale Signalanbindungen ..................................................................................... 19 8.7 Firmware..................................................................................................................... 19 8.8 Signalaufzeichnung .................................................................................................... 19 8.9 Fahrzeugindividuelle Parametrierung .......................................................................... 20 8.10 Verplombung .............................................................................................................. 20 8.11 Ausleseschnittstelle .................................................................................................... 21 8.12 Gerätepass / Geräteinformationen .............................................................................. 21 8.13 Einbaudokumentation und Endabnahme .................................................................... 21 Lackierung und Beklebung ..................................................................................................... 22 9.1 Allgemeines ................................................................................................................ 22 9.2 Lackierung Fahrzeug .................................................................................................. 22 9.3 Folienbeklebung ......................................................................................................... 22 9.4 Beklebung ................................................................................................................... 24 Sondersignalanlage ............................................................................................................... 25 10.1 Optische Warneinrichtung ........................................................................................... 26 10.2 Akustische Warneinrichtung........................................................................................ 26 Funkvorrüstung ...................................................................................................................... 27 11.1 Hinweise zur Funkgerätetechnik ................................................................................. 27 11.2 Funkgerätehalterungen ............................................................................................... 27 11.3 BSI-Sicherheitskartenlesegerät ................................................................................... 27 11.4 Bedienteilhalterung ..................................................................................................... 28 11.5 Verbindungskabel für das Bedienteil ........................................................................... 28 11.6 Hauptschalter Funk ..................................................................................................... 29 11.7 Besprechungseinrichtungen ....................................................................................... 29 11.8 Lautsprecher ............................................................................................................... 30 11.9 Funkantenne Tetra / GPS / WLAN .............................................................................. 30
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite II Stand: 17.09.2026
[Seite 4]
11.10 HF – Kabel .................................................................................................................. 30 11.11 Antennenanschlüsse .................................................................................................. 30 11.12 Stromversorgung Funktechnik .................................................................................... 31 ........................................................................................................................ 32 12.1 Navigation (optional) ................................................................................................... 32 12.2 Autoradio .................................................................................................................... 32 12.3 Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone ...................................................................... 32 12.4 Anzeige- und Bediensystem für mobile Endgeräte ...................................................... 32 12.5 Möglichkeit der Datenlöschung im Mediensystem ....................................................... 33 Informationssicherheit und Datenschutz ................................................................................. 34 13.1 Funktion „Mobiler (Digitaler) Fahrzeugschlüssel“ ........................................................ 34 13.2 Online – Dienste ......................................................................................................... 34 13.3 Notrufsystem .............................................................................................................. 34 13.4 Sprachsteuerung ........................................................................................................ 34 Herstellererklärung ................................................................................................................. 35 Anlagen .................................................................................................................................. 36 15.1 Folienbeklebung und zusätzliche Warnmarkierung (Prinzipdarstellung) ...................... 36 15.2 Funkvorrüstung (Beispiel) ........................................................................................... 39
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite III Stand: 17.09.2026
[Seite 5]
Technisch – Organisatorische Forderungen
TECHNISCH – ORGANISATORISCHE FORDERUNGEN
1.1 VORSCHRIFTEN
Alle Fahrzeugbaugruppen und -teile müssen nach bestehenden EU-Richtlinien ausgeführt werden.
Fehlen EU-Richtlinien, müssen die Vorschriften der FZV und StVZO, die Regelungen des
Vorschriften- und Regelwerks der DGUV (z. B. DGUV V 70 "Fahrzeuge") einschließlich UK Berlin
sowie der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Arbeitsschutzes und die
entsprechenden DIN-Normen bzw. VDE-Vorschriften eingehalten werden. Technische Richtlinien der BOS1 sind zu berücksichtigen. Sämtliche zum Einbau gelangenden Teile, die nach der FZV und
StVZO bauart- oder typgenehmigungspflichtig sind (z.B. elektronische/ elektrische Unterbaugruppen
nach UNECE R10 in der jeweils geltenden Fassung), müssen mit dem vorgeschriebenen
Genehmigungszeichen versehen sein.
1.2 MITZULIEFERNDE UNTERLAGEN
Aus dem Angebot müssen fahrzeugspezifische Kenndaten, Bauart, Beschaffenheit und Funktion
des Fahrzeuges und der polizeitechnischen Sonderausstattung (ptSa) eindeutig hervorgehen. Zur
Ergänzung der geforderten Daten sind technische Informationen, Skizzen oder Ausbauzeichnungen
mit Maßangaben, Angaben zur Befestigungsausführung der Inneneinrichtungen,
Prinzipdarstellungen oder Blockschaltbilder über die ptSa mit den Anschlussstellen an die
serienmäßige Fahrzeug-elektrik bereits dem Angebot beizufügen. Bei Lieferung der Fahrzeuge sind
die Unterlagen auf einem handelsüblichen Datenträger zu überlassen. Eine Weiterverarbeitung der
gelieferten elektronischen Daten mit einer MS-Office Anwendung muss möglich sein. Eine interne
Veröffentlichung der Daten ist zu gestatten. Mit jedem Fahrzeug sind durch den Auftragnehmer2 zu übergeben:
sämtliche Unterlagen, welche für das Zulassungsverfahren, respektive die zweifelsfreie
Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge bei der zuständigen Behörde in Berlin erforderlich
sind. In Bezug auf das Abgasverhalten ist die Beibringung von Ausnahmegenehmigungen
durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
Hierfür erforderliche Gutachten u. a. nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 StVZO bzw.
Gutachten nach § 13 EG-FGV hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten zu veranlassen.
Erforderliche Gutachten müssen die technische Beschreibung der Fahrzeuge in dem Umfang
enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich ist. Für
die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen
hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die erforderlichen Ergebnisse
erreicht wurden.
1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 2 Der Begriff „Auftragnehmer“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung erhalten hat.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 1 Stand: 17.09.2026
[Seite 6]
Technisch – Organisatorische Forderungen
eine deutschsprachige Bedienungsanleitung und ein Wartungsheft, die sich auch auf die von
Dritten bezogenen Aggregate und Baugruppen einschließlich der polizeitechnischen
Sonderausstattungen erstreckt.
eine Wiegekarte, die die Last jedes Rades des ausgebauten Fahrzeuges aufzeigt (Gewogen wird
das komplett aufgerüstete Fahrzeug, mit allen Betriebsstoffen, ohne Insassen und deren
persönliche Ausstattung)
Sicherheitshinweise
Außerdem sind der Polizei Berlin durch den Auftragnehmer für den polizeiinternen Gebrauch einmal
je Fahrzeugtyp kostenlos zusätzlich folgende Unterlagen in deutscher Sprache zu liefern:
Betriebsanleitungen, auch für die von Dritten bezogenen Aggregate und Baugruppen
einschließlich der polizeitechnischen Sonderausstattungen,
Anschlusspläne der elektrischen und elektronischen Zusatzausstattungen,
Ersatzteilunterlagen,
Stückliste über die zusätzlich eingebauten Bauteile mit Positionsnummern, Bauteilbezeichnung, Hersteller3, Artikelnummer, Bezugsquelle in tabellarischer Form,
Wartungsanweisungen. Alle Unterlagen müssen sowohl gedruckt, als auch digital im Format PDF4 geliefert werden.
1.3 PRODUKTSICHERHEIT
Nach dem Erkennen von Mängeln an eingebauten Systemen, Bauteilen und selbständigen Einheiten,
die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, hat der Hersteller des Fahrzeuges den Auftraggeber5 gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sofort schriftlich zu benachrichtigen
und Vorschläge zur Abhilfe mitzuteilen. Für daraus entstehende Nachteile haftet der Auftragnehmer,
sofern er nicht zugleich Hersteller des Fahrzeuges ist.
1.4 QUALITÄTSSICHERUNG
Für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die eine Typgenehmigung erfordern sowie für alle eingebauten
Systeme, Bauteile und selbständige Einheiten ist ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. Es
sind alle Forderungen der DIN EN ISO 9000 (oder gleichwertig) und die Richtlinie 70/156 EWG zu
erfüllen.
Zur Qualitätssicherung hat der Hersteller jedes Fahrzeug einer Endkontrolle (Lieferumfang, Ausführung
und Funktion) zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Endkontrolle ist zu dokumentieren (gemäß
DIN EN ISO 9003 oder gleichwertig). Auf Verlangen ist den Beauftragten der Polizei Berlin Einblick in
diese Unterlagen zu gewähren.
3 Der Begriff „Hersteller“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die ein Produkt mit ihrem Namen oder ihrem Warenzeichen kennzeichnet, die Produkteigenschaften zusichert und ggf. Leistungen im Rahmen von Gewährleistung oder Garantie zu erbringen hat (siehe §4 ProdHG). 4 Portable Document Format 5 Der Begriff „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung vergeben hat.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 2 Stand: 17.09.2026
[Seite 7]
Allgemeine Fahrzeuganforderungen
1.5 TECHNISCHE HINWEISE ZUR FUNKVORRÜSTUNG
Sofern Auftragnehmer und Hersteller des Fahrzeuges nicht identisch sind, wird empfohlen, sich für
den Einbau der Funkkomponenten die Genehmigung des Fahrzeugherstellers einzuholen.
Eine Prüfung der Funktionsfähigkeit aller Einbauten ist vor Auslieferung durchzuführen und zu
protokollieren. Dabei sind die Antennenmesswerte und sämtliche Überprüfungsroutinen mit
Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer einzutragen. Das Protokoll ist dem Auftraggeber
bei der Abnahme des Fahrzeuges auszuhändigen.
1.6 AUSRÜSTUNG, BEISTELLTEILE
Die Funkgeräte und Bedienteile sind in der Polizei Berlin vorhanden und nicht Gegenstand dieser
Beschaffungsmaßnahme, sofern ihre Lieferung in dieser Leistungsbeschreibung nicht explizit
gefordert wird. Dienstleistergeräte können nach schriftlicher Anmeldung des Bedarfes durch die
Polizei Berlin leihweise bereitgestellt werden. Alle sonstigen vorgegebenen
Ausrüstungsgegenstände können beim Auftraggeber besichtigt werden. Bei Bedarf können einige
Ausrüstungsgegenstände dauerhaft für die Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist 14 Tage nach Auftragserteilung schriftlich anzuzeigen.
Lieferverzögerungen, die aufgrund von nicht rechtzeitig angeforderten Ausrüstungsgegenständen
oder Beistellteilen entstehen, gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Gegenstände werden in Berlin bereitgestellt. Für einen evtl. Transport ist der Auftragnehmer
verantwortlich.
ALLGEMEINE FAHRZEUGANFORDERUNGEN
2.1 TECHNISCHE FAHRZEUGANFORDERUNGEN
In der Leistungsbeschreibung wird ein Polizeifahrzeug mit allen polizeitechnischen
Sonderausstattungen beschrieben. Aus der herstellerneutralen Beschreibung ergibt sich, dass bei
den technischen Forderungen nicht alle Maße, Werte und Eigenschaften verbindlich vorgeschrieben
werden können.
Für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU- Normen bzw. EG- Richtlinien
wird bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss
der Bieter durch geeignete Mittel (z.B. technische Beschreibung des Herstellers oder einen
Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle) mit ihrem Angebot nachweisen.
Rundfunkempfangsgeräte oder sonstige Unterhaltungseinrichtungen sind kein Bestandteil der
Leistungsbeschreibung, sofern sie nicht explizit gefordert werden. Sollte im multifunktionalen Einsatz
(z.B. Bordcomputer) der Verzicht auf diese Einrichtungen nicht möglich sein, ist der Verbleib im
Fahrzeug zulässig. Dabei sind die entsprechenden Bedarfspositionen zu berücksichtigen.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 3 Stand: 17.09.2026
[Seite 8]
Allgemeine Fahrzeuganforderungen
2.2 MATERIALANFORDERUNGEN
Es sind ausschließlich asbestfreie Materialien zu verwenden. Außerdem sind nur umweltfreundliche
Produkte und Materialien anzubieten.
Insbesondere ist die Verwendung folgender Produkte unzulässig:
Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen
Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder
Gesundheitsschutzes unzulässig sind,
Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse)
recyceltes Material enthalten,
Farbmittel auf Schwermetallbasis,
Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung
stammen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen
gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu
erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn
nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt
werden,
Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine
teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe
enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden,
Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart
8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind,
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz,
Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige
organische Verbindungen) -Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG
aufweisen,
unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für
Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet,
Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und
Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern
die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch eine Erklärung des
Herstellers nicht belegt ist,
die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung
versehen sind und
keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme
vorliegt.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 4 Stand: 17.09.2026
[Seite 9]
Allgemeine Fahrzeuganforderungen
2.3 MONTAGEHINWEISE
Von den Einbauten und Nachrüstungen darf im Vergleich zum Serienfahrzeug grundsätzlich keine
erhöhte Gefahr für die Insassen z.B. durch scharfe Kanten und Profile ausgehen.
2.3.1 KORROSIONSSCHUTZ
Auf- und Ausbauarbeiten sind ausschließlich und nachweislich nach den Vorgaben der
Aufbaurichtlinien des jeweiligen Fahrzeugherstellers auszuführen. Grundsätzlich sind nach allen
Arbeiten am Fahrgestell bzw. Basisfahrzeug anfallende Bohrspäne zu entfernen, Kanten zu
entgraten und Hohlräume mit Wachs zu konservieren. Es sind ausschließlich die von dem
Fahrzeughersteller freigegebenen und verwendeten Konservierungsmittel zu verarbeiten. Schäden
an der vom Fahrzeughersteller vorgenommenen Konservierung infolge von Auf- und
Ausbauarbeiten sind mit dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Konservierungsmittel lokal
nachzubehandeln; ein sogenanntes „Overspray“ an Anbauteilen des Unterbodens und des
Fahrwerkes ist nicht zulässig und durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
2.3.2 MECHANISCHE VERBINDUNGEN
Die Befestigung aller Einbauten und Nachrüstungen hat mechanisch sicher und für eine
Langzeitnutzung geeignet zu erfolgen. Schraubverbindungen sind mittels
Durchgangsverschraubung unter Verwendung geeigneter Unterleg- und Sicherungselemente oder
durch Nietmuttern herzustellen. Schrauben und Muttern sind in rostgeschützter Ausführung zu
verwenden. Alle Befestigungen müssen leicht zugänglich sein. Bei Bedarf sind Hutmuttern zu
verwenden, um Verletzungen vorzubeugen. Blechtreibschrauben dürfen nur an solchen Stellen
verwendet werden, an denen keine Verletzungsgefahr besteht, eine geringe Tragfähigkeit notwendig
ist und keine andere Möglichkeit der Befestigung gegeben ist.
2.3.3 ELEKTRISCHE VERBINDUNGEN
Leitungen und Kabel: Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, sind Kabelstränge mit schwarzem bzw. grauem Außenmantel zu liefern. Alle Leitungen und Kabel sind fest und vibrationsarm zu verlegen. Das Bündeln mit Klebe- oder Isolierband ist unzulässig. Es sind Kabelbinder aus Kunststoff oder andere dauerhaft haltbare Mittel zu verwenden. Bei der Verlegung im Fußraum bzw. unterhalb des Türschwellers sind die Leitungen und Kabel mit einem Trittschutz und an diesen Stellen üblichen Belägen zu überdecken. Zwischen Anschluss und Befestigungspunkten sind ausreichende Bewegungsschleifen als Längenreserve vorzusehen. Der minimale Biegeradius von Leitungen und Kabeln ist, entsprechend den Herstellervorgaben, zu berücksichtigen. Dies gilt im Besonderen für HF-Kabel. Öffnungen und Bohrungen, die der Kabeldurchführung dienen, sind mit einem Kantenschutz zu versehen. Leitungen der Sondersignalanlage dürfen nicht parallel zu den Leitungen der Funkanlage auf der gleichen Fahrzeugseite verlegt werden. Die Leitungen der Funkanlage sind räumlich getrennt vom fahrzeugeigenen Leitungsstrang in der Nähe der Karosseriemasse zu verlegen.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 5 Stand: 17.09.2026
[Seite 10]
Allgemeine Fahrzeuganforderungen
Kabelbefestigungen: Kabelbefestigungen sind dauerhaft und vorzugsweise formschlüssig anzubringen. Bei Richtungsänderungen sind vor und nach dem Bogen Kabelbefestigungen anzubringen. Bei gerader Kabelführung sind ausreichend viele Befestigungspunkte vorzusehen. Vorzugsweise sind Kunststoff-Ringschellen zu verwenden. Verbindungstechnik: Für die elektrische Verbindung von Leitungen sind geeignete Crimpverbindungen, Wärmeschrumpfverbinder oder Lötverbinder zu verwenden. Wärmeschrumpf- und Lötverbinder sind dabei mit Heißluft und keinesfalls mit offener Flamme zu verarbeiten. Aderenden an elektrischen Schraubverbindungen sind mit Aderendhülsen zu versehen. Anschlusspunkte, die Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, sind durch geeignete Mittel vor Korrosion zu schützen. Stecker- und Buchsenmontage: Stecker und Buchsen sind nach den Montage- und Anschaltanweisungen des Herstellers zu montieren. Kennzeichnung: Eine dauerhafte gut lesbare sowie eindeutige Kennzeichnung aller elektrischen Betriebsmittel, Kabel, Steckdosen und Schnittstellen mit wasserfesten, beschreibbaren, abriebfesten und selbstlaminierenden Etiketten ist vorzunehmen. Die Beschriftung hat grundsätzlich in Druckschrift, vorzugsweise in der Schriftart Arial (Fett / nicht kursiv) zu erfolgen. Servicefreundlichkeit: Alle einzubauenden Baugruppen und Bauteile der polizeitechnischen Sonderausstattung sind im Fahrzeug so anzuordnen, dass im Falle eines Defektes oder einer Wartungsarbeit der Aus- und Einbau möglichst problemlos durchzuführen ist. Im Fahrzeughimmel sind im Bereich von Kfz-Antennen Revisionsöffnungen zu berücksichtigen.
2.4 LED – INNENBELEUCHTUNG
LED-Lampen mit einem höheren Blauanteil sind zu vermeiden, grundsätzlich sind LED-Lampen mit
neutralweißem Licht mit einer Farbtemperatur zwischen 3.300 K und 5.000 K zu verwenden.
Die Lampen dürfen höchstens der Risikogruppe (RG) 1, besser RG 0 zugeordnet sein.
Bei der Auswahl von Leselampen ist darauf zu achten, dass diese entblendet sind, (z. B.
Prismenabdeckung). Die Möglichkeit des direkten Blicks in die LEDs aus kurzer Entfernung muss
vermieden werden.
2.5 ERSATZTEILE
Die Ersatzteilversorgung für die Fahrzeuge muss für die gewöhnliche Nutzungsdauer gewährleistet
sein.
2.6 CRASH – VERSUCHE
Nach Möglichkeit sind für die angebotenen Fahrzeuge Crash-Versuche mit polizeispezifischer
Ausrüstung und Beladung nachzuweisen. Werden für die Versuche Dummys verwendet, sind
sowohl solche zu verwenden, die von Gewicht, Größe und Körperaufbau denen eines
durchschnittlichen Mannes, als auch denen einer durchschnittlichen Frau entsprechen. Die
Versuchsergebnisse sind auf Anforderung zu übersenden.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 6 Stand: 17.09.2026
[Seite 11]
Fahrzeugart und Massen
FAHRZEUGART UND MASSEN
3.1 KURZBESCHREIBUNG DER EINSATZWAGEN OBJEKTSCHUTZ (EWA OS)
Einsatzwagen Objektschutz (EWA OS) sind Einsatzmittel der Polizei zur Erfüllung der
Einsatzaufgaben. Es handelt sich um Fahrzeuge für den Objektschutz mit hoher Laufleistung im
Stadtverkehr bei permanentem Kurzstreckenbetrieb mit zahlreichen Start- und Stoppvorgängen.
3.2 FAHRZEUGART
Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
eine Gliederung aller Personenkraftwagen nach Segmenten geschaffen. Die Eingruppierung der
Fahrzeuge erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Somit ist jeder
Fahrzeughersteller in der Lage seine Fahrzeuge ganz bestimmten Segmenten zuzuordnen.
Diese Segmente sind Grundlage für die Zuordnung der für diese Ausschreibung zugelassenen
Fahrzeugmodelle in der Funktion als Einsatzwagen Objektschutz (EWA OS).
Folgende Fahrzeug-Segmente (nach KBA) sind zugelassen:
Kleinwagen
Erläuterung:
Bei der Polizei des Landes Berlin werden nachfolgend aufgeführte Fahrzeugtypen diesem Segment
zugeordnet (beispielhaft):
Kleinwagen: Opel Corsa, VW Polo, Toyota Yaris
Wichtiger Hinweis: Die Liste der oben aufgeführten Fahrzeuge erhebt nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit. Bei Unsicherheiten an der Zuordnung des angebotenen Fahrzeuges zu einem
Segment sollte Rücksprache mit dem Auftraggeber gehalten werden.
3.3 MASSEN
Zulässige Gesamtmasse: : 3.500 kg
Tatsächliche Zuladung des EWA OS nach erfolgtem Ausbau und sämtlicher Füll- und Betriebsstoffe:
380 kg (4 Personen je 90 kg, persönliche Ausrüstung 20 kg)
FAHRGESTELL UND ANTRIEB
4.1 FAHRWERK
Elektronisches Stabilitätsprogramm als Fahrdynamikregelung zum Ausgleich des Giermoments,
automatische Antriebsschlupfregelung.
4.2 BREMSANLAGE
Zweikreisbremssystem entsprechend § 41 StVZO, EG-Richtlinie 71/230 EWG oder
ECE-Regelung 13, mit Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, Hilfskrafteinrichtung und
automatischem Blockierverhinderer, asbestfreie Bremsbeläge.
Scheibenbremsen für Vorderachse, vorrangig Scheibenbremsen für die Hinterachse.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 7 Stand: 17.09.2026
[Seite 12]
Fahrgestell und Antrieb
4.3 BEREIFUNG
Lärmarme und rollwiderstandsverminderte Ganzjahresbereifung mit Zulassung als Winterreifen auf
Stahlfelgen mit Radabdeckungen, nicht laufrichtungsgebunden.
Bei der Bereifung sind die Grenzwerte für den Gehalt an insgesamt 8 polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK) und Benzo(a)pyren (BaP) als Einzelsubstanz einzuhalten.
Abrollgeräusch (gerundet) L : ≤ 72dB(A)
Rollwiderstandsbeiwert c : ≤ 1,10 % R
Die Produktion der Reifen darf bei der Abnahme nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Das Fahrzeug sollte ohne Reserverad und stattdessen mit einem Reifenfüllset ausgeliefert werden.
4.4 LENKEINRICHTUNG
Hilfskrafteinrichtung (Servolenkung)
Lenkrad höhen- und möglichst auch längsverstellbar.
Wendekreis : ≤ 13 m
Anzahl Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag : ≤ 3,7 4.5 ANTRIEB
Das angebotene Fahrzeug sollte von einem oder mehreren Elektromotoren und einem
Verbrennungsmotor angetrieben werden. Der Verbrennungsmotor ist dabei sowohl für den Antrieb
als auch für die Aufladung der Akkumulatoren zuständig. Die Aufladung des Akkumulators kann
zusätzlich durch über von außen zugeführte Energie (Ladekabel) erfolgen. Die Kombination muss
aus Verbrennungsmotor (kein Dieselmotor) und Elektromotor bestehen.
Mit dem Hybridantrieb ist unter allen Fahrbedingungen (städtisch, außerstädtisch, gesamt) eine
Mindestreichweite von 400 km mit einer Tankfüllung zu garantieren.
Die in den Fahrzeugen eingesetzten Motoröle müssen Leichtlaufeigenschaften aufweisen
(entspricht SAE-Viskositätsklasse 0W30 oder 5W30).
Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass eine ausreichende Aufheizung des Fahrzeuginnenraumes
möglich ist.
Motorleistung: 50 kW
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 8 Stand: 17.09.2026
[Seite 13]
Aufbau und Karosserie
4.6 UMWELTASPEKTE
Schadstoffarm, Abgasverhalten entsprechend der zum Zeitpunkt der vereinbarten
Fahrzeugübergabe gültigen Richtlinie.
Zum Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübergabe zulassungsfähige Abgaseinstufung. Kraftstoffverbrauch (WLTP) 6, 5 : 7,0 l/100 km Stickoxide NO 7 : 60 mg/km x
Partikelmasse 5 : 4,5 mg/km Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe NMHC 5 : 68 mg/km CO Emission 5 : 150 g/km 2
4.7 GERÄUSCHEMISSIONEN
Standgeräusch 84 dB (A)
Fahrgeräusch 76 dB (A)
4.8 KRAFTSTOFFBEHÄLTER
Tankverschluss abschließbar.
Zum Abnahmetermin ist der Kraftstoffbehälter des Fahrzeuges voll zu tanken.
Keine Beeinträchtigung des Fahrgast- oder Laderaums durch zusätzliche Kraftstofftanks.
4.9 KRAFTÜBERTRAGUNG
Getriebe ohne manuellen Schaltvorgang
4.10 LEISTUNGSWERTE
Die folgenden Leistungswerte müssen mit dem fertig ausgebauten Fahrzeug und einer Beladung
von 2 Personen (190 kg) erreicht werden.
Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h: 17 Sekunden
Höchstgeschwindigkeit: 160 km/h
AUFBAU UND KAROSSERIE
Folgende Maße sind mindestens zu erfüllen (Maßbezeichnungen nach DIN 70 020 Teil 1).
5.1 AUßENMAßE
Länge (L 103): ≥ 3.800 mm
Breite (W 103): ≥ 1.650 mm
Höhe (mit Sondersignalanlage) (W 100): ≤ 1.750 mm
Bodenfreiheit (H 156): ≥ 110 mm
6 Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Prozedure 7 Im Rahmen der Angebotsabgabe sind die Emissionswerte für das Basisfahrzeug anzugeben.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 9 Stand: 17.09.2026
[Seite 14]
Aufbau und Karosserie
5.2 INNENRAUMMAßE
Sämtliche Innenraummaße sollen so bemessen sein, dass es 4 Personen möglich ist, ohne
Beeinträchtigung des Komforts über einen längeren Zeitraum – auch mit persönlicher Ausstattung –
in diesem Fahrzeug Dienst zu tun.
Sitztiefe vorn (L 9): ≥ 480 mm
Sitztiefe 2. Sitzreihe (L 16): ≥ 450 mm
Sitzraum 2. Sitzreihe (L 3): ≥ 560 mm
Bremspedal-Kniefreiheit (L 13): ≥ 600 mm
Schulterraum vorn (W 3): ≥ 1.350 mm
Schulterraum 2. Sitzreihe (W 4): ≥ 1.300 mm
Kopfraum Frontsitze (H 61): ≥ 880 mm
Kopfraum 2. Sitzreihe (H 63): ≥ 840 mm
5.3 LADERAUMMAßE
Folgende Maße sind mindestens zu erfüllen (Maßbezeichnungen nach DIN 70 020 Teil 1)
Gepäckraumvolumen (V 210): ≥ 250 l
5.4 TÜREN UND KLAPPEN
Vier Türen, Laderaumklappe.
Zentralverriegelung mit Sicherung für alle Türen und Klappen, bedienbar über Türschloss und
Fernbedienung (möglichst Funk). Die Zentralverriegelung ist so zu programmieren, dass nach
Antritt der Fahrt eine automatische Verriegelung aller Türen erfolgt. Als Alternative zur
automatischen Türverriegelung muss mindestens ein Schalter zur manuellen Verriegelung
im Wirkungskreis des Fahrers verbaut sein. Zusätzlich muss ein Hinweisschild (z.B. “Vor
Fahrtantritt ist das Fahrzeug zu verriegeln“) nach vorheriger Absprache im Sichtfeld des
Fahrers angebracht werden.
Das Öffnen und Schließen aller Türen sollte mit einmaligem Drücken des Fernbedienungsknopfes
möglich sein.
3 vollwertige Schlüssel oder Schließsysteme mit Einschlüsselsystem für Tür-, Zünd- und
Tankdeckelschloss.
Höhe Laderaumklappe geöffnet (H 251): ≥ 1.800mm
5.5 SCHEIBEN
Rundum Wärmeschutzverglasung.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 10 Stand: 17.09.2026
[Seite 15]
Aufbau und Karosserie
5.6 SICHERHEITSFOLIE
Die Verglasung der Heckscheibe, sowie der rechten und linken Fahrzeugseite ist von innen mit
einer glasklaren, durchsichtigen Sicherheitsfolie im Trockenbeschichtungsverfahren zu bekleben.
Die Beklebung ist bei ausgebauten Scheiben randlos vorzunehmen, bei geklebten Scheiben ist der
für die Anbringung benötigte Rand freizulassen.
Die Verglasung muss bei einseitiger Beklebung im beklebten Zustand der Widerstandsklasse
P3A (DIN EN 356) (oder gleichwertig) entsprechen. Sollte aus technischen Gründen die
Beklebung einzelner Scheiben mit einer Folie entsprechend P3A nicht möglich sein (z.B. zu starke
Wölbung), so ist im Angebot anzugeben welche Scheiben betroffen sind und welche
Widerstandsklasse die ersatzweise angebotene Scheibenfolie aufweist. Das Prüfzertifikat ist dem
Angebot beizufügen.
Foliendicke : ca. 550 µ Temperaturbereich : - 30° C bis + 100° C
Entflammbarkeit (DIN 4102, Teil 1) : B1
Die optische Beeinträchtigung ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren, die Funktion der Fensterheber
ist weiterhin zu gewährleisten. Für den Fall des notwendigen Austauschs der Folie muss sie sich
problemlos von der Fahrzeugscheibe entfernen lassen.
5.7 SICHERHEITSEINRICHTUNG GEGEN UNBEFUGTE BENUTZUNG
Elektronische Wegfahrsperre mit Transponder im Zündschlüssel bzw. Schließsystem.
Alarmanlage zur Absicherung von Türen, Motor- und Laderaumklappe.
5.8 KENNZEICHENSCHILDER
Ein angelieferter Kennzeichenschildersatz (pro Fahrzeug) ist unter Verwendung von
Kennzeichenhaltern aus Kunststoff (ohne Werbeaufdruck) zu montieren.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 11 Stand: 17.09.2026
[Seite 16]
Inneneinrichtung
INNENEINRICHTUNG
6.1 SITZE
Sämtliche Frontsitze müssen serienmäßig mit einer verstellbaren Rückenlehne (möglichst
Stufenlos) und einem atmungsaktiven Bezug vorgesehen sein. Der Frontsitz für die
fahrzeugführende Person muss darüber hinaus zwingend höhenverstellbar und mit einer
verstellbaren Lordosenstütze ausgestattet sein.
Der Sitz der beifahrenden Person sollte höhenverstellbar oder höhenverstellbar und zusätzlich mit
einer verstellbaren Lordosenstütze ausgestattet sein. Diese beiden zusätzlichen
Ausstattungsmerkmale finden in der Auswertematrix eine Berücksichtigung und werden somit
besser bewertet.
Verstärkung der Frontsitzbezüge an rechter und linker Seite, um Beschädigungen durch persönliche
Ausstattung (z.B. Pistolenholster) zu vermeiden.
Sitzkissen und Lehne müssen eine ausreichende Seitenführung gewährleisten. Konstruktion und
Werkstoffe der Sitze müssen der besonderen Beanspruchung genügen. Insbesondere muss das
Tragen der polizeispezifischen Standardausstattung am Gürtel (Funktionsgürtel) durch
Aussparungen und Anpassung der Sitzkonturen ohne Kollisionspunkte und Druckstellen möglich
sein.
6.2 INSASSENSCHUTZ
Airbag und Seitenairbag für beide Frontinsassen
Dreipunkt-Automatik-Sicherheitsgurte für die Frontsitze und mindestens für die Außensitze im Fond
mit höhenverstellbaren oberen Gurtumlenkpunkten für alle Außensitze, Gurtstraffer für die
Frontsitze.
Die Gurtschlösser der Sitze müssen sich auch mit angelegter Pistole bedienen lassen und dürfen
sich nicht unbeabsichtigt öffnen. Die Funktion des Beckengurtes muss gewährleistet sein, der
Beckengurt darf nicht über die Ausrüstung des Funktionsgürtels laufen.
Verstellbare Kopfstützen für alle Sitze im Fahrgastraum.
6.3 BODENBELAG
Rutschfeste Gummipassformmatten, Fußraum vorn und hinten.
6.4 KLIMATISIERUNG
6.4.1 INNENRAUMLUFT
Staub- und Aktivkohlefilter.
6.4.2 GEBLÄSE
Umluftschaltung.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 12 Stand: 17.09.2026
[Seite 17]
Inneneinrichtung
6.4.3 KLIMAANLAGE
FCKW- freies Kältemittel, automatisch oder manuell regelbar.
6.5 HALTERUNGEN UND MITZUFÜHRENDE EINSATZMITTEL
6.5.1 FEUERLÖSCHER
2-kg-Pulverlöscher nach DIN 14406/DIN EN 3 Euronorm (oder gleichwertig) mit Manometer, so
angebracht, dass unmittelbarer Zugriff möglich ist.
Als Halter ist nach Möglichkeit ein Universalhalter – passend für alle handelsüblichen
2-kg-Pulverlöscher – zu verwenden.
6.5.2 WARNDREIECK
Entsprechend § 22a StVZO, Halterung in der serienmäßigen Aufnahme.
6.5.3 VERBANDKASTEN
Entsprechend DIN 13164: 2014 – 1 (oder gleichwertig), Halterung in der serienmäßigen Aufnahme.
6.5.4 WARNWESTE
Entsprechend DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 (oder gleichwertig), Halterung in der
serienmäßigen Aufnahme.
6.5.5 AUFBEWAHRUNGSMÖGLICHKEIT FÜR TABLET
Eine Aufbewahrungsmöglichkeit mit ausreichend Platz zur Aufnahme eines Tablets mit einer
Bildschirmdiagonale von min. 8 Zoll (z. B. Samsung Galaxy Active Tab 5 o. ä.), mit den
Abmessungen bis zu 250 x 140 x 20 mm zuzüglich Ladestecker, ist zu liefern. Sie ist so zu
befestigen, dass sie für eine Person vom linken Vordersitz aus erreichbar ist. Das Ladekabel des
Gerätes muss dabei an eine der unten beschriebenen USB-Steckdosen anschließbar sein.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 13 Stand: 17.09.2026
[Seite 18]
Elektrische Anlage
ELEKTRISCHE ANLAGE
7.1 SCHNITTSTELLE
Zur Gewährleistung des störungsfreien Datenaustauschs zwischen der Fahrzeugelektronik und den
Komponenten des polizeitechnischen Ausbaus ist eine CiA 447 (CANopen) Schnittstelle zu liefern.
Ist eine CiA 447 (CANopen) Schnittstelle herstellerseitig nicht lieferbar, ist eine Schnittstelle in Form
eines parametrierbaren Sonder-Moduls (PSM) bzw. Multifunktionssteuergerät (MMS) über CAN-
Bus-Ansteuerung, die einen störungsfreien Datenaustausch zwischen der Fahrzeugelektronik und
nachträglich einzubauenden Komponenten (z.B. Sondersignalanlage, UDS, elektronische
Motorstartverriegelung bei 230V AC-Fremdstromeinspeisung etc.) gewährleistet, betriebsbereit zu
liefern.
7.2 ENERGIEVERSORGUNG
Generator und Batterie müssen den Energiebedarf der gesamten Kfz-Elektrik und der
Zusatzausstattung abdecken. Im Fahrzeugen ist für die Versorgung von Zusatzausstattungen ein
Anschlusspunkt mit 12V Nennspannung bereitzustellen. Dieser muss auch bei abgestelltem und
gesichertem Fahrzeug funktionsbereit sein. Am Anschlusspunkt ist ausreichende Leistung
bereitzustellen, um die Sondersignalanlage und gleichzeitig die weitere polizeiliche
Zusatzausstattung betreiben zu können. Dabei muss eine Energiemenge von mindestens 450 Wh
für die Entnahme bei abgeschaltetem Antrieb und voll geladener Batterie zur Verfügung stehen.
Hierzu kann, bei Notwendigkeit, eine Zusatzbatterie mit Ladewandler zum Einsatz kommen,
gegebenenfalls auch nur für ein Teilsystem wie die Funkausrüstung.
Unmittelbar vor Auslieferung sind alle Batterien in den vollen Ladezustand zu versetzen.
7.3 TIEFENTLADESCHUTZ (TES)
Zwischen dem Anschlusspunkt und der Zusatzausstattung ist ein Tiefentladeschutz (z.B. Votronic
Battery Protector 100 oder gleichwertig) mit Vorsicherung einzubauen, der die elektrische
Verbindung zu den Verbrauchern im Bedarfsfalle trennt, um die Tiefentladung der Batterie zu
verhindern. Der TES muss sich nahe dem Anschlusspunkt zur Batterie befinden (kurze
Anschlussleitungen). Die Leitungen müssen einen ausreichenden Querschnitt aufweisen, um
Spannungseinbrüche am TES zu verhindern. Die Signalisierung des Abschaltvorganges erfolgt
durch eine rot blinkende LED im Sichtbereich beider Frontinsassen.
Ansprechverzögerung : ca. 12 … 15 sec
Einschaltpunkt : 12,8 … 13 V
Abschaltpunkt (Trennung) : 10,8 … 11,5 V
Stromaufnahme (ohne LED) : 3 mA
Die Schaltleistung ist der maximalen Stromentnahme anzupassen.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 14 Stand: 17.09.2026
[Seite 19]
Elektrische Anlage
7.4 STROMVERSORGUNGSANSCHLUSS ZUSATZAUSSTATTUNG
Der Stromversorgungsanschluss vom TES zur Zusatzausstattung (Funk, Steckdosen,
Sondersignalanlage) ist mit Kfz-Leitungen des Typs FLK und Sicherungsdosen mit Deckel für
Flachstecksicherungen (z.B. Merit, Artikelnr. 150203 mit Zentralstecker oder gleichwertiger Art)
herzustellen. Die Stromkreise sind einzeln abzusichern. Die selektive Dimensionierung der
Sicherungen und der Leitungsquerschnitte ist vom Auftragnehmer durchzuführen.
7.5 STECKDOSEN
Alle Steckdosen sind so anzuschließen, dass auch bei ausgeschalteter Zündung eine
Stromentnahme möglich ist. Sie sind entsprechend zu beschriften: Spannung / Strombelastung (z.B.
12 V / 10 A). Vorhandene Steckdosen können verwendet werden.
7.5.1 POWER- STECKDOSEN 12 V
Eine Power-Steckdose mit Deckel (SAE J563) ist im Bereich Armaturenbrett einzubauen und mit
10 A abzusichern.
7.5.2 STECKDOSE USB
Eine USB- Mehrfachsteckdose mit federbelastetem Deckel und den Anschlussmöglichkeiten Power
Delivery 3.0 USB-C (min. 30W) und Quick Charge 3.0 USB-A (min. 18W) ist im Bereich
Armaturenbrett, eine weitere im hinteren Fahrgastraum (Mittelkonsole) einzubauen. Der Ruhestrom
soll 5 mA nicht überschreiten. Sie sind als Ladesteckdosen zu kennzeichnen.
7.6 FRONTSITZE
Beheizbare Sitzfläche und Rückenlehne, regelbar.
7.7 HECKSCHEIBE
Beheizbar.
7.8 SCHEIBENWASCHDÜSEN
Beheizbar.
7.9 SCHEIBENWISCHER
Vorne mit Intervallschaltung oder Regensensor und Wisch-Wasch-Automatik.
Scheibenwischer mit Waschfunktion für Heckscheibe.
7.10 FENSTERHEBER
Elektrisch vorne mit Einklemmschutz.
Vorhandene Komfortschaltungen, die das Öffnen und Schließen der Fenster mit der Bedienung der
Fernbedienung der Zentralverriegelung kombinieren, sind zu deaktivieren.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 15 Stand: 17.09.2026
[Seite 20]
Elektrische Anlage
7.11 AUßENSPIEGEL
Elektrisch einstell- und beheizbar, auf linker Fahrzeugseite asphärischer Spiegel mit
Weitwinkelzone.
7.12 LESELEUCHTE
Im Dachbereich vorne, als Punkt- oder Linienstrahler ausgebildet.
Zusätzliche Lampen (LED) für die Beleuchtung der Vordersitze. Eine Blendwirkung für die Insassen
und die umgebenden Verkehrsteilnehmer ist auszuschließen, ansonsten darf ein Anschalten nur im
Parkbetrieb des Fahrzeuges möglich sein.
7.13 RÜCKFAHRWARNER
Ein Rückfahrwarner mit akustischer Anzeige der Entfernung vom Fahrzeug zu einem rückwärtigen
Hindernis ist zu liefern und entsprechend den Herstellervorschriften einzubauen.
Die Sensoren (horizontaler und vertikaler Wirkungswinkel jeweils ca. 90) sind am Fahrzeugheck an
der am weitesten hervorragenden Stelle so anzubringen, dass die gesamte Fahrzeugbreite
überwacht wird.
Als Signalton ist ein Intervall-Warnton vorzusehen, dessen Intervalle beim Näherkommen an ein
Hindernis immer kürzer (bis zum konstanten Ton) werden. Als Messstrecke ist ca. 1 m vom
Fahrzeugheck vorzusehen.
7.14 ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT
Die gesamte elektrische Anlage muss gegen elektromagnetische Beeinflussung durch innere und
äußere Störquellen sicher sein. Hierzu ist die Regelung UN/ECE R10 in der jeweils gültigen Form
entsprechend der letzten Änderung und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) und DGUV-V 15 "Elektromagnetische
Felder" zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass sämtliche zusätzlich eingebauten und
angeschlossenen Geräte weder HF-Störungen abstrahlen, noch durch Störmodulationen das Kfz-
Bordnetz negativ beeinflussen. Die Einschränkungen, Auflagen oder Einbauvorschriften des
Fahrzeugherstellers entsprechend der Erklärung der fahrzeugherstellenden Firma über die
elektromagnetische Verträglichkeit sind zu berücksichtigen.
7.15 FUNKENTSTÖRUNG
Eine Funkentstörung entsprechend den internationalen Richtlinien CISPR 25 (DIN EN 55025) und
IEC/CISPR 12 (DIN EN 55012) oder gleichwertig ist vorzunehmen.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 16 Stand: 17.09.2026
[Seite 21]
Unfalldatenspeicher
UNFALLDATENSPEICHER
8.1 GRUNDGERÄT
Kienzle UDS AT PRO, Typ 3165 (oder gleichwertig), mit E-Zulassung (ECE R10) zum Verbau und
Einsatz in Kraftfahrzeugen. Bei Verwendung alternativer Unfalldatenspeicher sind die
nachstehenden Anforderungen und die Kompatibilität zur bestehenden UDS AT Software der Firma
Kienzle Argo GmbH zu gewährleisten.
Für den Daten- und Manipulationsschutz müssen die Unfalldaten geräteseitig verschlüsselt und
fälschungssicher abgespeichert werden. Eine Extraktion der Unfalldaten aus dem Gerät darf nur mit
spezieller Software, die eine Authentifizierung (Dongle o.ä.) erfordert, möglich sein.
Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, die Firmware mittels Update zu aktualisieren.
Die Stromversorgung muss über einen Anschluss an das Fahrzeug- Bordnetz sichergestellt werden.
Eine Spannungsversorgung per interner Batterie ist nur für ein interne Echtzeituhr zulässig. Das
Gerät muss die Möglichkeit bieten, die elektrischen Anschlüsse mittels Plombierung vor
Manipulation zu schützen.
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, Fahrdaten und Signalinformationen vom Fahrzeug sowohl
über eine diskrete Verkabelung, als auch über einen Signalabgriff aus einem CAN-Bus System
(CiA447 oder wenn nicht verfügbar: Fahrzeug-CAN) aufzeichnen zu können.
Folgende Signale müssen vom Gerät ohne externe Sensorik aufgezeichnet werden können:
-
Längs-, Quer-, und Vertikalbeschleunigungen bis +/- 100g, Messfrequenz min. 800Hz
-
Achsrotationsdaten bis +/- 500°/s, Messfrequenz min. 800Hz
-
Zeit (batteriegepufferte Echtzeituhr)
-
automatische Erfassung von Kollisionen und kritischen Fahrereignissen
-
Geo-Koordinaten der automatisch erfassten Ereignisse (externe Antenne vorgeschrieben)
-
statistische Erfassung der Fahrzeugnutzung wie Zündungswechsel
Das Gerät muss außerdem die Möglichkeit bieten, mittels abgesetztem Bedienteil (Taster) jederzeit
eine manuelle Ereignisspeicherung auszulösen.
Das Gerät muss fahrzeugspezifisch parametrierbar sein. Die fahrzeugindividuelle Parametrierung
muss sich als Dokumentdatei (xps oder pdf) generieren und auch drucken lassen.
8.2 EINBAU GRUNDGERÄT
Alle zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe gültigen Herstellervorgaben (z.B. Installations- und
Montageanleitung) sind zwingend einzuhalten! Der Einbau darf nur von einer herstellergeschulten
und autorisierten Fachkraft durchgeführt werden.
Einbauort und Einbauposition müssen den Vorgaben des Geräteherstellers sowie ggf. weiteren
Vorgaben des Auftraggebers, z.B. nach Abstimmung etwaiger Vorschläge in einer Baubesprechung,
entsprechen. Hierfür soll ein Vorschlag seitens des Auftragnehmers gemacht und einvernehmlich
abgestimmt werden.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 17 Stand: 17.09.2026
[Seite 22]
Unfalldatenspeicher
Das Gerät ist im Fahrzeuginnenraum bodennah, auf ebener, fester und vibrationsarmer Fläche so
nah wie möglich der Fahrzeugmitte zu verbauen. Es müssen rechte Winkel eingehalten werden.
Eine wetter- und flüssigkeitsgeschützte Lage ist obligatorisch.
Die Montage muss kraftschlüssig ausgeführt werden, damit mögliche Unfallszenarien nicht zu
Störungen der Datenaufzeichnung, zur Zerstörung des Geräts oder zum Datenverlust führen und /
oder sich das Gerät aus seiner Halterung / aus seiner Einbauposition löst. Das Gerät muss ohne
Zuhilfenahme von Trennwerkzeugen wieder demontierbar sein. Eine Montage mit technischen
Klebstoffen ist nicht zulässig.
Der Einbauort ist so zu wählen, dass eine mechanische Beeinflussung / Beaufschlagung, z.B. durch
lose Ausrüstungsgegenstände und / oder eng angrenzende sonstige technische Einbauten,
ausgeschlossen ist. Dabei ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Einbauten zu achten.
Störungen durch elektromagnetische Einflüsse, wie z. B. Ladegerät, Spannungswandler, oder
unnötige Vibrationen sind ebenfalls wirksam zu verhindern. Zudem sind keinerlei
spannungsführende Kabel direkt am oder auf dem Gerät zu verlegen. Gerät und Auslesekabel
müssen ohne Demontage von Bauteilen mittels Werkzeug sowie frei von mechanischen Einflüssen
sein und sind entsprechend erkennbar zu kennzeichnen.
8.3 ELEKTRISCHER ANSCHLUSS / SPANNUNGSVERSORGUNG
Das Gerät ist über das fahrzeugseitige Bordnetz (12V/24V) in der Art mit Strom zu versorgen, dass
es nicht durch Batterietrennschalter, durch entladene Zusatzbatterien o.ä. zu einem
Spannungsabfall und damit zum Abschalten des Gerätes kommen kann.
8.4 ABGESETZTES BEDIENELEMENT (UDS-TASTER)
Das abgesetzte Bedienelement des Gerätes ist an einer Stelle zu verbauen, die im Blickfeld beider
Frontinsassen schnell, einfach und gefahrlos erreicht werden kann. Zu bevorzugende Optionen
hierfür sind u. a. die Armaturentafel, im Bereich der Sondersignalbedieneinrichtung, die
Mittelkonsole in der Schalttafel oder sonstige Stellen, die schnell und einfach zu erfassen und zu
erreichen sind. Das Bedienelement ist gemäß den Herstellervorgaben zu befestigen.
Die Einbaulage ist so auszuführen, dass keine Flüssigkeiten in das Bedienelement eindringen und
sich dort sammeln können. Der Einbauort und die Umgebungsbedingungen sind mit dem
Auftraggeber im Rahmen der Baubesprechung abzustimmen.
Die Möglichkeit der Datenlöschung mittels des abgesetzten Bedienelements ist zu deaktivieren.
8.5 DATENSCHNITTSTELLE ZUM FAHRZEUG
Das Gerät ist für die Aufzeichnung von Fahrzeugdaten gemäß der nachfolgenden Chronologie mit
dem Fahrzeug zu verbinden.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 18 Stand: 17.09.2026
[Seite 23]
Unfalldatenspeicher
Anbindung via:
-
CiA447 (CANopen) Schnittstelle (bevorzugte Option)
-
fahrzeugspezifischer CAN-Bus (bevorzugte Option)
-
diskrete Verkabelung
8.6 OPTIONALE SIGNALANBINDUNGEN
Aufzeichnung von Geo-Koordinaten mittels internem GNSS-Empfänger nach Absprache mit dem
Auftraggeber.
8.7 FIRMWARE
Das Gerät ist mit der zum Zeitpunkt der Endabnahme des Fahrzeugs aktuellsten Firmware und dem
fahrzeugspezifischen Setup je nach Anschlussart auszuliefern. Das Setup für das Grundgerät sowie
etwaige noch erforderliche Funktionsmodule sind nach Abschluss der Konfiguration im Gerät
abzuspeichern.
8.8 SIGNALAUFZEICHNUNG
Signale, die nicht über die Anbindung zu 1. oder 2. (siehe Pos. 8.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug)
aufgezeichnet werden können, sind über die Option der diskreten Verkabelung (mindestens 8
Zusatzeingänge) anzubinden. Hierfür ist ein entsprechendes Sonder-Setup für die Berücksichtigung
der Sondereingänge Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden.
Nachfolgend aufgeführte Signale samt Bezeichnungen sind für die Aufzeichnung als jeweils
einzelnes Eingangssignal einzurichten. Andere als die u. g. Bezeichnungen werden nicht akzeptiert.
-
Zündung*
-
Geschwindigkeit*
-
Drehzahl (wenn Verbrennungsmotor)
-
Gaspedalstellung
-
Lenkwinkel
-
Bremslicht*
-
Blinker links*
-
Blinker rechts*
-
Standlicht bzw. Tagfahrlicht
-
Abblendlicht*
-
Fernlicht*
-
Rückfahrlicht*
-
Warnblinkanlage
-
Blaulicht*
-
Einsatzhorn*
Die Aufzeichnung der vorgegebenen Signale ist bei Anschluss via CiA447/CAN sicherzustellen. Die
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 19 Stand: 17.09.2026
[Seite 24]
Unfalldatenspeicher
mit *gekennzeichneten Signale sind bei diskreter Verkabelung sicherzustellen.
Der Anschluss des Blaulichtes und des Einsatzhorns ist so zu realisieren, dass eine Aufzeichnung
nur bei korrekter Funktion erfolgt.
Eine Aufzeichnung darf für diese Statuseingänge nicht erfolgen, wenn:
-
Blaulicht defekt und Schalter Bedieneinheit Sondersignalanlage betätigt
-
Blaulicht und akustisches Sondersignal defekt und Schalter Bedieneinheit
Sondersignalanlage betätigt.
Bei der Erfassung des Eingangssignals der jeweiligen Tonfolgeanlage (Einsatzhorn) muss der
Anschluss an das Gerät in der Art erfolgen, dass die gesamte wahrnehmbare Laufzeit des Signals
(3,0 ± 0,5 Sekunden nach DIN 14610) im Gerät erfasst wird.
Der Kalibrierfaktor (Wegimpulszahl) ist über eine definierte Kalibrierungsstrecke von mindestens
100m oder durch ein Diagnose-System für Fahrtenschreiberanlagen auf einem Rollenprüfstand zu
ermitteln.
Es ist ein Nachweis der Funktionsfähigkeit der Eingangssignale, z.B. mittels Testfahrt, manueller
Abspeicherung und Datenausdruck anzufertigen und in der Einbaudokumentation abzubilden.
8.9 FAHRZEUGINDIVIDUELLE PARAMETRIERUNG
Das Gerät ist auf das Fahrzeug, in dem es eingebaut ist, explizit und gemäß Herstellervorgabe
einzumessen. Es ist sicherzustellen, dass der km-Stand des Gerätes dem des Fahrzeuges nach der
Parametrierung entspricht.
Besondere Parametereinstellungen
Stillstands-Ereignisse speichern: aktivieren
Sensor Selbsttest: aktivieren
Speicherlöschung: deaktivieren
Stoppereignis in Statistik speichern : aktivieren
Benachrichtigungs-Schwelle : 225
Geschwindigkeitsüberschreitung Statistik: deaktivieren
Signalwechsel Statistik 1 - 3: aktivieren
8.10 VERPLOMBUNG
Das Gerät und / oder die elektrischen Anschlussverbindungen sind nach dem Einbau und der
abschließenden fahrzeugindividuellen Parametrierung zu verplomben. Maßgeblich sind die zum
Zeitpunkt der Endabnahme gültigen Herstellervorgaben.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 20 Stand: 17.09.2026
[Seite 25]
Unfalldatenspeicher
8.11 AUSLESESCHNITTSTELLE
Die Ausleseschnittstelle ist ohne Demontage von Bauteilen gut erreichbar, geschützt, leicht
erkennbar und gekennzeichnet zu installieren. Das Auslesekabel muss so verlegt werden, dass eine
frei verfügbare Länge von mindestens 600mm – gemessen ab dem USB-Stecker – für den
Anschluss an ein Auslesegerät genutzt werden kann. Das Auslesekabel ist sicher zu befestigen und
dauerhaft mit einem Etikett mit der Aufschrift „UDS“ sichtbar zu kennzeichnen.
Die Verwendung von zusätzlichen Kabelverlängerungen oder USB-Steckdosen ist ausgeschlossen.
8.12 GERÄTEPASS / GERÄTEINFORMATIONEN
Zur eindeutigen Identifikation der Unfalldaten zum Fahrzeug müssen Merkmale wie das
Behördenkennzeichen (Zulieferung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen) sowie die korrekte
Fahrgestellnummer (VIN) in den Systemdaten des Gerätes abgelegt werden. Der Einbauort des
Gerätes sowie der Ort der Ausleseschnittstelle ist in den Kommentarfeldern im Gerät einzutragen.
8.13 EINBAUDOKUMENTATION UND ENDABNAHME
Ein entsprechender Nachweis ist den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung des Fahrzeugs
beizufügen. Das Gerät ist gemäß der Checkliste des Herstellers zu übergeben. Eine Dokumentation
des Einbaus und der internen Einstellungen ist in geeignetem Umfang in gedruckter und digitaler
Ausführung den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung beizufügen. Ein Ausdruck des Gerätepasses
ist als Nachweis über die fahrzeugindividuelle Parametrierung bei Endabnahme des Fahrzeuges zu
übergeben.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 21 Stand: 17.09.2026
[Seite 26]
Lackierung und Beklebung
LACKIERUNG UND BEKLEBUNG
9.1 ALLGEMEINES
Es sind handelsübliche Farben und Lacke zu verwenden, die wasserlöslich, schwermetallfrei,
witterungs-, chemikalien- und alterungsbeständig sind.
9.2 LACKIERUNG FAHRZEUG
Innen und außen serienweiß.
9.3 FOLIENBEKLEBUNG
Vorab sind ein Beklebungsentwurf und die Datenblätter der verwendeten Folien zu liefern.
Dieser Beklebungsentwurf ist vom Auftraggeber freizugeben.
Die verwendeten Folien müssen lichtecht, formstabil und waschstraßen- und hochdruckreinigerfest
sowie für die Verklebung auf flachen und leicht gebogenen Untergründen geeignet sein. Die Folien
müssen im jeweiligen Garantiezeitraum eine dauerhafte Haltbarkeit am Fahrzeug sicherstellen. Es
darf weder ein alterungsbedingtes Ablösen erfolgen, noch ein unbefugtes Entfernen möglich sein.
Die Folien müssen in diesem Zeitraum rückstandslos und ohne Lackschäden entfernt werden
können Das beschriebene äußere Erscheinungsbild richtet sich nach den Erkenntnissen der VESBA8-
Studie, eine Prinzipdarstellung findet sich in der Anlage 15.1.
Die Folienbeklebung besteht aus den folgenden Farben bzw. Elementen:
9.3.1 GELB
Leuchtgelbes Markierungsmaterial (fluoreszierende, retroreflektierende Folie, vergleichbar
RAL 1026, „Neongelb“ mit Reflektionswerten nach ECE R-104, Rückstrahlklasse D) oder
leuchtgelbes Markierungsmaterial (fluoreszierende Folie, vergleichbar RAL 1026, „Neongelb“).
9.3.1.1 LINIENMARKIERUNG „AUFFÄLLIGE MARKIERUNG“
Um die Erkennbarkeit des Fahrzeugs bei Tag zu erhöhen, ist eine Linienmarkierung anzubringen.
Diese soll möglichst horizontal und vertikal in einer Lage angebracht sein, die mit der Form, dem
Aufbau, der Bauart und den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs vereinbar ist. Ansonsten müssen
die Markierungen so eng wie praktisch möglich der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Die
Gesamtlänge der am Fahrzeug horizontal angebrachten auffälligen Markierung muss mindestens
70% der Gesamtbreite bzw. Gesamtlänge des Fahrzeugs betragen. Die auffällige Markierung muss
in möglichst geringem Abstand von den Enden des Fahrzeugs, bis zu 600 mm von jedem Ende des
Fahrzeugs, angebracht sein. Eine Anbringung unterhalb von 250 mm über dem Boden ist
unzulässig. Der obere Teil muss so hoch wie möglich angebracht sein. Die Ausrichtung der seitlichen
8 Verbesserte Erkennbarkeit von Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Schriftenreihe der deutschen Hochschule der Polizei, 2013
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 22 Stand: 17.09.2026
[Seite 27]
Lackierung und Beklebung
auffälligen Markierungen muss möglichst parallel zur Längsmittelebene des Fahrzeugs bzw. so eng
wie praktisch möglich der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Die hinteren und vorderen auffälligen
Markierungen müssen möglichst eng der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Auffällige Markierungen
gelten als durchgehend, wenn die Abstände zwischen nebeneinander angeordneten Teilen so
gering wie möglich sind und nicht mehr als 50% der kürzesten Länge eines solchen Teils betragen.
9.3.1.2 RÜCKSTRAHLER
Um das Vorhandensein des Fahrzeugs anzuzeigen, ist am Heck ein gleichschenkliges Dreieck,
dessen Spitze nach oben zeigt und dessen Seitenlänge etwa 2/3 der Fahrzeugbreite beträgt,
anzubringen. Das Trapez ist, in Abhängigkeit vom jeweiligen Fahrzeugmodell, mit seiner Grundlinie
auf Höhe der unteren heckseitigen Linienmarkierung anzubringen. Die Markierung soll so tief wie
möglich, muss jedoch mindestens 250 mm über dem Boden angebracht sein.
9.3.1.3 KONTURMARKIERUNG HECK
Um die Erkennbarkeit im Heckbereich zu erhöhen, ist eine gelbe Konturmarkierung gemäß ECE
R- 104 (z.B. ORAFOL ORALITE VC 104+ oder gleichwertig) als Umrandung des Rückstrahlers in
50 mm Breite anzubringen.
9.3.2 VERKEHRSBLAU
Verkehrsblaue, nicht reflektierende Folie (Farbton RAL 5017) mit glänzender Oberfläche.
Die Folie ist am Seitenbereich des Fahrzeuges konturangepasst zwischen den Linienmarkierungen
über die gesamte Fahrzeuglänge, im verfügbaren Platz vertikal zentriert, im Heckbereich zwischen
dem Rückstrahler und der leuchtgelben Markierung und im Frontbereich großflächig zwischen der
Linienmarkierung zu verkleben.
9.3.3 WEIß
Weißes retroreflektierendes Markierungsmaterial mit Reflektionswerten nach ECE R-104,
Rückstrahlklasse C, jeweils angebracht auf der verkehrsblauen Folie.
9.3.3.1 WEIßE STREIFENMARKIERUNG (GAP´S)
Für die Anzeige der horizontalen Abmessungen des Fahrzeugs ist eine Streifenmarkierung (GAP´s)
vorzusehen. Das Maß für die Streifenmarkierung beträgt L=90 mm x B=30 mm, der Abstand
zwischen den einzelnen Streifen beträgt 15 mm. Die Streifenmarkierung ist möglichst über die
gesamte Länge bzw. Breite des Fahrzeugs anzubringen. Eine Anbringung unterhalb von 250 mm
über dem Boden ist unzulässig.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 23 Stand: 17.09.2026
[Seite 28]
Lackierung und Beklebung
9.3.3.2 KENNZEICHNUNG
Schriftzug "POLIZEI" aus Einzelbuchstaben auf rechter und linker Fahrzeugseite sowie vorne und
hinten, Höhe der Buchstaben 175 mm, weiße Folie mit Reflektionswerten nach ECE R-104,
Klasse C.
Sollte aus Platzgründen die Verwendung des Schriftzuges mit Buchstabenhöhe 175 mm nicht
möglich sein, sind als Buchstabenhöhe noch 150 mm, 120mm oder 100 mm zulässig.
Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, ist zwischen dem Schriftzug und anderen reflektierenden Folien
ein vertikaler Abstand von 5/7 der Schrifthöhe und ein horizontaler Abstand von 6/7 der Schrifthöhe
einzuhalten.
Schriftart: ARIAL, Versalschrift.
9.3.3.3 TELEFONSYMBOL
Telefonsymbol und Notruf, auf rechter und linker Fahrzeugseite, im hinteren Bereich, Höhe der
Buchstaben 80 mm, Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „D“ oder nicht
reflektierend und Schutzlaminat.
9.4 BEKLEBUNG
9.4.1 POLIZEISTERNE
Je Fahrzeug werden zwei Polizeisterne ( 100 mm) angeliefert. Diese sind mittig über den
Schriftzügen (evtl. auch auf der „Bauchbinde“) auf den vorderen Türen anzubringen.
9.4.2 REIFENDRUCK
Vorgeschriebener Reifendruck als Aufkleber an der Innenseite der Tankklappe.
9.4.3 ENERGIETRÄGER (Z.B. KRAFTSTOFF, STROM ODER GAS)
Vorgeschriebener Energieträger (komplette Bezeichnung – z.B. „SUPER BLEIFREI“), bei
Verbrennungsmotoren ergänzt durch die Symboldarstellung nach EU-Direktive 2014/94/EU und DIN
EN 16942 als Aufkleber oberhalb des Lade- oder Befüllstutzens auf dem Außenblech. Schriftart:
ARIAL, Höhe ca. 20 mm, Farbe der Schrift je nach Untergrund.
9.4.4 ZUSÄTZLICHE BEDIENEINRICHTUNGEN
Alle zusätzlich eingebauten Schalter, Taster und Kontrollleuchten sind durch Beschriftung, bzw.
Symbole (schwarz auf weißem Grund) eindeutig zu kennzeichnen.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 24 Stand: 17.09.2026
[Seite 29]
Sondersignalanlage
SONDERSIGNALANLAGE
Sämtliche zum Einbau und Betrieb der Einrichtung benötigten Bauteile, Kabel und Kleinteile sind zu
liefern. Alle Elemente der Sondersignalanlage sind den Vorgaben des Herstellers entsprechend
anzuschließen und zu verbinden.
In Kopfhöhe der Insassen darf der Schalldruckpegel im Innenraum bei Betrieb der Rundum-
Tonkombination 80 dB (A) nicht überschreiten.
Dies ist im Bedarfsfall durch eine zusätzliche Schalldämmung zu gewährleisten.
Die Einhaltung eines Überlebensraumes nach Überschlag ist zu gewährleisten.
Bedienungsgrundsätze:
Die Bedieneinheit der Sondersignalanlage ist so im Fahrzeug zu platzieren, dass sie von den
Frontplätzen aus bedient werden kann.
Sämtliche Funktionen müssen optisch kontrollierbar, Fehlfunktionen sollten zusätzlich noch
akustisch registrierbar sein.
Bei einem Tastenbedienfeld müssen die Tasten funktional gegeneinander verriegelt sein, so dass
nicht zwei Tasten gleichzeitig gedrückt werden können, die sich von der Funktion ausschließen. Die
Ansteuerung und Bedienung sämtlicher zur Sondersignalanlage gehörenden Teile muss über eine
Bedieneinheit möglich sein.
Die Bedieneinheit für die Sondersignalanlage muss folgende Schaltkombinationen haben:
- Aus (RKL ausgeschaltet, keinerlei Signalabstrahlung über die Lautsprecher der
elektronischen Warneinrichtung).
- RKL eingeschaltet, Hupe weiterhin über den Hupenkontakt des Lenksäulenkombischalters zu
betätigen.
- RKL eingeschaltet. Bei Betätigung des Hupenkontaktes des Lenksäulenkombischalters erfolgt
der Ablauf einer Tonfolge über die Lautsprecher der elektronischen Warneinrichtung.
- RKL eingeschaltet und kontinuierliche Signalabstrahlung der Tonfolgen über die Lautsprecher
der elektronischen Warneinrichtung.
Für die Testfunktion ist folgender Testablauf vorgeschrieben:
-
Zündung ein.
-
Testtaster wird gedrückt und in Taststellung gehalten.
-
Alle beschriebenen Schaltkombinationen der Bedieneinheit können mit verringerter Lautstärke
getestet werden und müssen auch in der dort beschriebenen Art und Weise funktionieren.
- Bei Loslassen des Testtasters erklingt das Signalhorn jederzeit in Normallautstärke.
Die Kontrollleuchte des Bediengerätes ist als Funktionskontrolle anzuschließen.
Die Anlage besteht aus folgenden Elementen:
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 25 Stand: 17.09.2026
[Seite 30]
Sondersignalanlage
10.1 OPTISCHE WARNEINRICHTUNG
Entsprechend § 22a Nr. 11 StVZO bauartgenehmigte optische Signalanlage in Balkenform für
Dachaufbau.
Jeweils eine Kennleuchte in LED-Technik mit hoher Farbsättigung und hoher Lichtfrequenz mit
blauer Lichthaube rechts und links.
10.2 AKUSTISCHE WARNEINRICHTUNG
Warneinrichtung nach DIN 14610 (Schalldruck in 3,5 m Entfernung und freier Schallausbreitung
120 dB(A)),
Keine Abstrahlung der Klangfolge bei defekten Rundumkennleuchten oder wenn einer der
Lautsprecher defekt ist,
Lautsprecher nach vorne und möglichst auch ein Lautsprecher nach hinten gerichtet.
Die Lautsprecher sind so anzubringen, dass eine mechanische Beschädigung während der Fahrt
nicht auftreten kann und ein möglichst guter Schutz vor Spritzwasser gegeben ist.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 26 Stand: 17.09.2026
[Seite 31]
Funkvorrüstung
FUNKVORRÜSTUNG
Bei der Installation der Funkvorrüstung sind die Vorgaben der technischen Richtlinie ISO/TS 21609
einzuhalten. Eine sichere Kommunikation unter allen Betriebsbedingungen ist zu gewährleisten.
11.1 HINWEISE ZUR FUNKGERÄTETECHNIK
Folgende BOS- Funkgerätetechnik kommt in diesem Fahrzeug stationär zum Einsatz:
Fahrzeugfunkgerät (MRT) : Motorola MXM600
Bedienteil : Motorola Bedienteil für abgesetzten Betrieb (RCH)
Weiterhin erfolgt der wechselnde Einsatz von einem Handfunkgerät.
Handfunkgerät (HRT) : Motorola MXP600
Die Funkgeräte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
11.2 FUNKGERÄTEHALTERUNGEN
11.2.1 FUNKGERÄTEHALTERUNG FÜR MRT
Für die Befestigung des Funkgerätes ist eine Funkgerätehalterung Motorola GLN7324 oder B&T
Solutions GmbH, Typ BT 38117-1 (oder gleichwertig) zu liefern. Die Halterung ist betriebsfertig auf
einem Geräteträger an geeigneter Stelle im Fahrzeuginnenraum einzubauen. Das Funkgerät ist
zusätzlich mit einer Masseleitung zu verbinden (siehe Installationshandbuch). Der Zugang zu den
seitlichen Funkgerätebefestigungsschrauben ist mit ≥ 60mm Freiraum zu berücksichtigen. Ein
schneller Zugang zu den Schnittstellen des Funkgerätes ist zu gewährleisten. Das Funkgerät ist
gegen Beschädigungen zu schützen. Für Abdeckungen oder Bodenformmatten, die nur hochstellbar
und nicht werkzeuglos entfernbar sind, sind Sicherungsvorrichtungen (Gasdruckdämpfer, Stützen o.
ä.) vorzusehen.
11.2.2 FUNKGERÄTEHALTERUNG FÜR HRT
Für Handfunkgeräte Motorola MXP600 ist eine Ladehalterung mit Antennenanschluss für KFZ-
Einbau des Typs Motorola PMLN8310 zu liefern und betriebsbereit einzubauen. Sie ist im
Innenraum, für die Personen auf den Frontsitzen erreichbar, zu befestigen.
11.3 BSI-SICHERHEITSKARTENLESEGERÄT
Das MRT wird im Fahrzeug mit einem externen BSI-Sicherheitskartenlesegerät des Herstellers
Motorola betrieben. Das Gerät inklusive Verbindungsleitung und Adapter zur Aufnahme der BSI-
Sicherheitskarte ist zu liefern. Es ist im Fahrzeug gut erreichbar und gegen einfaches Wegnehmen
der BSI-Sicherheitskarte geschützt, betriebsbereit einzubauen.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 27 Stand: 17.09.2026
[Seite 32]
Funkvorrüstung
Die Bauteile in der nachfolgenden Tabelle sind dazu zu verwenden.
| Bezeichnung | Artikel-Nr. | Beschreibung |
|---|---|---|
| Externes BSI- Sicherheitskartenlesegerät | GMLN5246 | Externes BSI Sicherheitskartenlesegerät für BSI- E2EE Verschlüsselungskarten für das Motorola MTM800FuG |
| Adapter zur Aufnahme der BSI-Sicherheitskarte | GMLN5101 | Adapter zur Aufnahme der BSI Sicherheitskarte mit integrierter Steckverbindung zum Einschieben in das externe BSI- Sicherheitskartenlesegerät |
| BSI Sicherheitskartenlesegerät- Anschlusskabel für ET Anschlusskopf, 195cm | PMKN4142 | Kabel zum Anschluss eines externen BSI- Sicherheitskartenlesegerätes an den ET- Anschlusskopf des Motorola MTM800FuG ET, Länge: 195cm |
Bei einer Aufbaumontage ist eine geeignete Halterung zu liefern und zu montieren. Die
Verbindungsleitung ist vom Kartenleser zum Einbauort des Digitalfunkgerätes zu verlegen. Das
Kabel PMKN4142 ist am Anschluss zum S/E-Teil mit „SIM“ zu beschriften.
11.4 BEDIENTEILHALTERUNG
Für das Bedienteil ist eine Halterung zu liefern und sicher zu befestigen. Dabei ist sicherzustellen,
dass das Bedienteil für die Personen auf den Frontsitzen (auch angegurtet) gleichermaßen gut
erreich,- bedien-, und ablesbar ist. Die Kabelenden der Signalleitungen müssen ≥ 20 cm (inkl.
Stecker) auf einer Seite des Einbauortes in den Fahrzeuginnenraum reichen.
Der Einbau in einen DIN-Schacht ist ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Bauteilen des
Herstellers Motorola vorzunehmen. Erfolgt der Einbau auf der Oberseite des Instrumententrägers,
so ist eine geeignete Verkleidung vorzusehen.
11.5 VERBINDUNGSKABEL FÜR DAS BEDIENTEIL
Für den Betrieb des Motorola-Bedienteiles mit dem MXM600 S/E-Teil ist ein Verbindungskabel
zwischen S/E-Teil und Bedienteil als Originalteil des Herstellers Motorola (RKN41XX) zu liefern und
vom Einbauort des S/E-Teiles zum Einbauort des Bedienteiles zu verlegen. Falls dies in den
Einbauvorschriften gefordert wird, sind Mantelwellenfilter des Herstellers Motorola zur
Unterdrückung elektromagnetischer Störungen montiert zu liefern. Das Kabel ist an der Seite des
Anschlusses zum S/E-Teil mit „BT“ zu beschriften.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 28 Stand: 17.09.2026
[Seite 33]
Funkvorrüstung
11.6 HAUPTSCHALTER FUNK
Ein gut erreichbarer Schalter mit Einschaltkontrolle zum Ein- und Ausschalten des Funkgerätes ist
zu liefern und betriebsbereit zu montieren. Beim Ausschalten muss das ordnungsgemäße
Herunterfahren des MRT gewährleistet sein. Danach muss die Stromversorgung der gesamten
Funkvorrüstung vollständig unterbrochen werden. Der verbleibende Ruhestrom muss kleiner als
15mA sein.
11.7 BESPRECHUNGSEINRICHTUNGEN
Die Besprechung des MRT muss wahlweise über einen Handapparat oder ein Freisprechmikrofon
erfolgen können.
11.7.1 HANDAPPARAT FÜR MRT
Ein Handapparat mit Mittel-Sendetaste Motorola MDHLN7016ASP01, inklusive Halterung, ist zu
liefern und betriebsbereit einzubauen. Die Installations- und Warnhinweise des Herstellers sind zu
beachten. Der Halter ist so zu platzieren, dass der Handapparat von beiden Frontsitzen erreichbar
ist.
11.7.2 ZUBEHÖRANSCHLUSSKABEL FÜR MRT – BEDIENTEIL
Für die Verbindung zwischen dem Zubehöranschluss des Bedienteiles und dem Handapparat ist ein
Zubehörkabel Motorola GMDN3836 zu liefern und betriebsbereit einzubauen.
11.7.3 FREISPRECHMIKROFON FÜR MRT
Ein Freisprechmikrofon Motorola PMMN4087 ist zu liefern und im Bereich des Innenspiegels bzw.
der mittleren Innenraumbeleuchtung betriebsbereit einzubauen. Das Mikrofon ist mit dem
Zubehöranschluss des S/E-Teiles zu verbinden.
11.7.4 SPRECHTASTER
Für das Freisprechmikrofon ist ein Sprechtaster vorzusehen. Dieser soll über einen deutlichen
Druckpunkt verfügen und die Besprechung des MRT ermöglichen. Ein Wippentaster (z.B. Marquardt
- 3402 oder 1838.1402 oder gleichwertiger Art), in der Farbe Schwarz, Kontakt beidseitig
tastend, AUS-Stellung in der Mitte, ist zu liefern und im Bereich der Mittelkonsolenverlängerung, für
die Frontinsassen gut erreichbar einzubauen. Der Sprechtaster ist entsprechend den
Platzverhältnissen parallel oder quer zur Fahrzeuglängsachse anzuordnen und über
Flachsteckverbindungen (isoliert) anzuschließen.
Betätigung vorn oder links : MRT
Betätigung hinten oder rechts : MRT
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 29 Stand: 17.09.2026
[Seite 34]
Funkvorrüstung
11.8 LAUTSPRECHER
Für das MRT ist ein Einbaulautsprecher zu liefern, einzubauen und betriebsbereit anzuschließen.
Bei der Wahl des Einbauortes ist darauf zu achten, dass ein unbefugtes Mithören des Funkverkehrs
von außen durch Dritte nicht möglich ist (Datenschutz). Die Installation zusätzlicher Lautstärkeregler
ist nicht erlaubt. Die Lautsprecherleitungen sind verdrillt zu liefern.
Die Kennwerte des Lautsprechers sind:
Nennbelastbarkeit : 10 W
Scheinwiderstand : 4 Ohm
Schalldruckpegel (1W/1m) : 89 dB
Übertragungsbereich : ca. 45-15000Hz
11.9 FUNKANTENNE TETRA / GPS / WLAN
Das Fahrzeug ist mit einer Funkantenne für den Betrieb der eingebauten Sende- und
Empfangsanlagen auszurüsten. Beim Einbau sind die Montagevorschriften des Antennenherstellers
zu beachten. Ein Mindestabstand von 300 mm zum Dachabschluss ist einzuhalten. An der
Auflagefläche des Antennenfußes ist eine einwandfreie Masseverbindung mit der
Dachblechunterseite herzustellen. Auf dem Dach ist, mittig zur Fahrzeuglängsachse, eine Kfz-
Funkantenne mit flexiblem λ/4-Strahler für den Frequenzbereich Tetra 380 – 430 MHz und WLAN
mit GPS-Modul (z. B. Antennentechnik Bad Blankenburg oder gleichwertiger Art) einzubauen.
11.10 HF – KABEL
Die erforderlichen Hochfrequenz-Koaxialkabel sind zuliefern, zu verlegen und mit den
dazugehörigen Steckverbindern anzuschließen. Mindestanforderungen an die HF-Kabel:
geringe Dämpfung im Frequenzbereich Tetra-BOS,
LSNH/FRNC gemäß dem europäischen Standard HD 50290-2-27; Entzündlichkeit,
Flammenausbreitung, Wärmefreisetzung, Rauchdichte, Rauchgastoxizität gemäß HD
60754-2; Flammwidrigkeit gemäß IEC 60332-1
Innenleiter : Litze aus Cu/Ag, Cu oder Cu/Sn; d = 0,9 … 0,95 mm
Dielektrikum : PEE; d = 2,7 … 2,95 mm
1. Außenleiter : Cu/Ag, Cu, Cu/Sn oder Al-PET
2. Außenleiter : Geflecht Cu/Ag, Cu oder Cu/Sn
Schirmung : doppelt
Isolation : Polyäthylen; d = 4,9 … 5,3 mm
Wellenwiderstand : 50+/-2 Ohm
11.11 ANTENNENANSCHLÜSSE
Die HF-Anschlüsse und die Einbauorte der HF-Baugruppen sind so zu gestalten, dass im Falle
notwendiger Service und Messtätigkeiten alle Anschlusspunkte leicht zu erreichen sind.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 30 Stand: 17.09.2026
[Seite 35]
Funkvorrüstung
11.11.1 HF – ANTENNENKOPPLER TETRA – BOS
Ein HF- Koppler inklusive der HF- Verbindungsleitungen ist zu liefern und betriebsbereit einzubauen.
Das Gerät muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Frequenzbereich : 380 … 410 (430) MHz
VSWR : ≤ 1,2
Impedanz : 50 Ω
Durchgangsdämpfung (gesamt) : ≤ 3,5 dB
Entkopplung : ≥ 30 dB
Leistung : 2 x 10 W
Eignung für den Einsatz in Kraftfahrzeugen
Der Koppler ist eingangsseitig mit der Tetra- HF- Leitung der Funkantenne zu verbinden. An diesem
Anschlusspunkt ist ein Stehwellenverhältnis SWR ≤ 1,5 zur Antenne sicherzustellen und anhand
eines Messprotokolls zu dokumentieren.
Von den Ausgängen des HF- Kopplers sind HF- Kabel zum Einbauort des MRT und zur HRT-
Halterung zu verlegen. Ein geeigneter Stecker ist für den Funkgeräteanschluss an jedem HF- Kabel
zu montieren. Ein Stehwellenverhältnis SWR ≤ 1,5 vom Funkgerät zum Koppler ist sicherzustellen
und anhand eines Messprotokolls zu dokumentieren. Die Messprotokolle sind jeweils mit
Fahrzeugidentnummer oder Kennzeichen, Datum und Uhrzeit zu erfassen.
11.11.2 GPS – ANSCHLUSS
Das HF-Kabel des GPS-Zweiges der Funkantenne ist zum Einbauort des MRT zu verlegen. Das
Kabelende ist mit einem passenden Kabelstecker SMA für den Anschluss an das MRT zu versehen.
11.11.3 WLAN – ANSCHLUSS
Das HF-Kabel des WLAN-Zweiges der Funkantenne ist zum Einbauort des MRT zu verlegen. Das
Kabelende ist mit einem passenden Kabelstecker SMA für den Anschluss an das MRT zu versehen.
11.11.4 WEITERE ANTENNENANSCHLÜSSE
Sollten für die Aufrechterhaltung serienmäßiger Fahrzeugfunktionen weitere Antennenanschlüsse
notwendig sein, so sind diese zu berücksichtigen und entsprechende Lösungen vorzusehen.
11.12 STROMVERSORGUNG FUNKTECHNIK
11.12.1 BATTERIEANSCHLUSS
Der Anschluss erfolgt, wie im Abschnitt „Stromversorgung von Zusatzeinrichtungen“ beschrieben.
Die Sicherungen sind mit „Funk“ zu beschriften. Ein Stromversorgungskabel FLK 2 x 4mm² ist von
der Sicherungsdose zum Funkentstörfilter zu verlegen und betriebsbereit anzuschließen.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 31 Stand: 17.09.2026
[Seite 36]
Mediensystem
11.12.2 FUNKENTSTÖRFILTER
Für die Stromversorgung der Funkgeräte ist ein Funkentstörfilter (z. B. B&T Solutions GmbH, Typ
EF-D oder gleichwertiger Art), zu liefern und betriebsbereit einzubauen.
11.12.3 STROMVERSORGUNG MRT
Für das MRT ist ein Stromversorgungsanschluss des Herstellers Motorola zu liefern und
betriebsbereit an den Funkentstörfilter anzuschließen.
11.12.4 STROMVERSORGUNG HRT
Die Ladehalterung soll nur dann betriebsbereit sein, wenn die Zündung eingeschaltet ist.
Es ist ein, im Fahrzeug integriertes, Mediensystem zu liefern. Das System muss mindestens über
die Funktionalitäten Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone und eine Anzeige- und Bedienfunktion
für mobile Endgeräte verfügen. Bei Verfügbarkeit mehrerer Systeme für das angebotene Fahrzeug
ist das System mit der größten Bildschirmdiagonale, mindestens jedoch 20,3cm (8 Zoll), zu liefern.
Falls werksseitig verfügbar, soll das Fahrzeug mit einem Head Up Display ausgestattet sein.
12.1 NAVIGATION (OPTIONAL)
Ein fahrzeugeigenes Navigationssystem darf vorhanden sein. Das gelieferte Kartenmaterial sollte
mindestens eine Straßenkarte mit Adresssuche für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
enthalten. Aus dem Vorhandensein dieses Systems dürfen keine Folgekosten entstehen.
12.2 AUTORADIO
Die Funktionalität Autoradio sollte im Mediensystem enthalten sein. Diese sollte mindestens über
die folgenden Funktionsmerkmale verfügen:
-
UKW-Stereo, RDS, Verkehrsfunk, DAB/DAB+
-
mindestens 6 Senderspeicher
-
Verstärkerleistung 2x20 W Sinus
-
Lautstärke, Bässe und Höhen getrennt einstellbar
12.3 FREISPRECHEINRICHTUNG FÜR MOBILTELEFONE
Für die Nutzung vorhandener Mobiltelefone ist eine Freisprecheinrichtung inklusive Bluetooth®9 4.0
als integrativer Bestandteil des fahrzeugeigenen Mediensystems zu liefern.
12.4 ANZEIGE- UND BEDIENSYSTEM FÜR MOBILE ENDGERÄTE
Das Fahrzeug muss über ein Anzeige- und Bediensystem des Fahrzeugherstellers verfügen,
welches es gestattet, die Bildschirmdarstellung eines mobilen Endgerätes (z. B. Smartphone,
Tablet-PC o. ä.) auf einen fahrzeugeigenen Monitor zu spiegeln und ausgewählte Anwendungen
9 Bluetooth® ist eine registrierte Marke der Bluetooth SIG Inc.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 32 Stand: 17.09.2026
[Seite 37]
Mediensystem
des mobilen Endgerätes über die Bediensysteme des Fahrzeuges zu bedienen.
Die Möglichkeit der Verbindung zu mobilen Endgeräten über die Applikationen Android Auto™10 und Apple CarPlayTM11 ist sicherzustellen.
Für die Verbindung eines mobilen Endgerätes zum Fahrzeugsystem muss mindestens eine
Anschlussbuchse vom Typ USB-A oder USB-C zur Verfügung stehen. Der Monitor muss über eine
Mindestauflösung verfügen, die es gestattet, die Bildschirmdarstellungen der Applikationen des
mobilen Endgerätes problemlos wiederzugeben. Idealerweise verfügt das Fahrzeug über ein Head
Up Display, auf dem Navigationshinweise aus der Navigationssoftware des mobilen Endgerätes
abgebildet werden. Die Bedienung des Systems soll vorrangig über eine berührungssensitive
Funktionalität des Monitors (Touchscreen) erfolgen. Zusätzlich sollte die Möglichkeit der Bedienung
über Bedienelemente am Lenkrad vorhanden sein. Andere, in Sicherheit und Komfort gleichwertige,
Bedienkonzepte sind zulässig. Durch das Vorhandensein und die Nutzung des fahrzeugeigenen
Anzeige- und Bediensystems für mobile Endgeräte dürfen über die gesamte Betriebszeit des
Fahrzeuges keinerlei zusätzliche Kosten in Form von Lizenzgebühren, Gebühren für zwangsweise
Aktualisierungen oder Ähnliches anfallen.
12.5 MÖGLICHKEIT DER DATENLÖSCHUNG IM MEDIENSYSTEM
Das fahrzeugeigene Mediensystem muss es ermöglichen, alle durch die Nutzerinnen und
Nutzer eingegebenen oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten zu löschen.
Vorzugsweise soll hierfür eine Funktion zum Rücksetzen des Mediensystems auf
Werkseinstellungen vorhanden sein, die das Löschen aller Nutzerdaten beinhaltet.
10 Android™ und Android Auto™ sind registrierte Marken der Google Inc. 11 Apple CarPlayTM ist eine registrierte Marke der Apple Inc.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 33 Stand: 17.09.2026
[Seite 38]
Informationssicherheit und Datenschutz
INFORMATIONSSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ
13.1 FUNKTION „MOBILER (DIGITALER) FAHRZEUGSCHLÜSSEL“
Ist für den angebotenen Fahrzeugtyp eine Funktion „mobiler Fahrzeugschlüssel“ verfügbar, mit
deren Hilfe ein Betätigen der Schließfunktion des Fahrzeuges durch das Annähern oder Entfernen
eines mobilen Endgerätes (Mobiltelefon, Tablet-PC o.ä.) ermöglicht wird, so ist diese herstellerseitig
dauerhaft zu deaktivieren oder es muss die Möglichkeit bestehen eine dauerhafte Deaktivierung der
Funktion über die Benutzerebene des Fahrzeuges durchzuführen.
13.2 ONLINE – DIENSTE
Besteht für den angebotenen Fahrzeugtyp die Möglichkeit die Verbindung zu einer Anwendung auf
einem mobilen Endgerät (Mobiltelefon, Tablet-PC o.ä.) oder einem Computer über ein Mobilfunknetz
herzustellen (Online-Dienste), so muss die Möglichkeit bestehen Fremdzugriffe dauerhaft durch
geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diesbezügliche Nutzungsverträge, auch wenn diese
kostenfrei sind, sollen durch den Kauf des Fahrzeuges nicht in Kraft treten. Es ist sicherzustellen,
dass es Unberechtigten nicht möglich ist über eine derartige Verbindungsfunktion, auch nicht in
Verbindung mit einem Benutzerkonto beim Fahrzeughersteller, Daten auszulesen oder gar
Fahrzeugfunktionen zu steuern. Nach Möglichkeit soll bereits in der Konfiguration des
Basisfahrzeuges eine entsprechende technische Vorrüstung entfallen. Die Schutzmaßnahmen
müssen auch nach Soft- oder Firmware-Updates vollumfänglich erhalten bleiben.
13.3 NOTRUFSYSTEM
Das Notrufsystem des Fahrzeuges muss in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Im Besonderen darf, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, kein Einbuchen in Mobilfunknetze
erfolgen, wenn keine automatische oder manuelle Notrufauslösung erfolgt ist. Das System ist so zu
konfigurieren, dass der Notruf ausschließlich an die einheitliche europäische Notrufnummer 112
gesendet wird. Herstellereigene Service-Notrufsysteme sollen deaktiviert werden.
13.4 SPRACHSTEUERUNG
Die Möglichkeit der Sprachsteuerung von Fahrzeugfunktionen oder Funktionen des Mediensystems
ist nur dann zulässig, wenn die Auswertung der Spracheingaben ausschließlich lokal im Fahrzeug
erfolgt. Eine Ausleitung der Eingaben auf externe Speichermedien oder Verarbeitungsgeräte (z.B.
Serversysteme) darf nicht erfolgen. Die Nutzung von externen Sprachassistenten (z. B. Chat-GPT,
Amazon Alexa o. ä.) ist nicht zulässig. Derartige Funktionen sind herstellerseitig dauerhaft zu
deaktivieren oder es muss die Möglichkeit bestehen eine dauerhafte Deaktivierung der Funktion
über die Benutzerebene des Fahrzeuges durchzuführen.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 34 Stand: 17.09.2026
[Seite 39]
Herstellererklärung
HERSTELLERERKLÄRUNG
Das Hinzufügen von RF- Sendern berührt die EG–Fahrzeugtypengenehmigung. Der
Fahrzeughersteller muss eine Erklärung hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Einbaus von
Funkausrüstungen abgeben (siehe UNECE R10, Punkt 3.1.8). Er hat eine Aufstellung über die
Frequenzbereiche, Leistungsniveaus, Antennenstellungen und Einbauvorschriften für den Einbau
von RF- Sendern zu veröffentlichen, selbst wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Genehmigung
nicht mit einem RF- Sender ausgestattet ist.
Eine Erklärung hierzu ist vom Bieter in Form der Herstellererklärung über die elektromagnetische
Verträglichkeit abzugeben. Weiter ist zu erklären, inwieweit eine aktive Nutzung (Sendebetrieb) von
Mobiltelefonen oder/und BOS- Handsprechfunkgeräten im Fahrzeuginnenraum ohne
Außenantenne zulässig ist.
Die ausgefüllte Herstellererklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit ist mit dem
Angebot abzugeben.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 35 Stand: 17.09.2026
[Seite 40]
Anlagen
ANLAGEN
15.1 FOLIENBEKLEBUNG UND ZUSÄTZLICHE WARNMARKIERUNG (PRINZIPDARSTELLUNG)
Linienmarkierung Telefonsymbol und Notruf (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 5. Weiß)
Blauer Farbstreifen Streifenmarkierung
(siehe 1. Verkehrsblau) (siehe 4. Weiß)
Kennzeichnung Konturmarkierung (siehe 4. Weiß) (siehe 3. Gelb)
Linienmarkierung Rückstrahler Blauer Farbstreifen (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 1. Verkehrsblau)
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 36 Stand: 17.09.2026
[Seite 41]
Anlagen
Seitenbereich: Zw ei leuchtgelbe Linienmarkierungen über die gesamte Fahrzeuglänge, davon eine möglichst hoch und die andere möglichst tief. Ko nturangepasste blaue Folie zwischen den Linienmarkierungen über die gesamte Fahrzeuglänge, im verfügbaren Platz vertikal zentriert. Weiße Streifenmarkierung auf der blauen Folie auf dem gesamten oberen und unteren Rand. Sch riftzug „POLIZEI“ auf der blauen Folie des Farbstreifens (zwischen der weißen Streifenmarkierung und dem Schriftzug ist ein vertikaler Abstand von ca. 5/7 der Schrifthöhe einzuhalten). Telefonsymbol und 110 in weiß auf der blauen Folie im hinteren Bereich des Fahrzeuges
Heckbereich: Frontbereich: Zwei leuchtgelbe Linienmarkierungen, Leuchtgelbe Linienmarkierung. möglichst eng der Außenlinie des Fahrzeugs blaue Folie auf der Motorhaube zwischen den folgend. Linienmarkierungen. Zusätzlicher trapezförmiger leuchtgelber Schriftzug „POLIZEI“ auf der Motorhaube „Rückstrahler“; gelbe Konturmarkierung als mittig im vorderen Bereich. Die Schrifthöhe Umrandung des Rückstrahlers. richtet sich nach der Schrifthöhe im Blaue Folie zwischen dem Rückstrahler und Seitenbereich. der leuchtgelben Markierung; Breite möglichst 1/6 der Fahrzeugbreite. Weiße Streifenmarkierung auf der blauen Folie auf dem gesamten unteren Rand. Schriftzug „POLIZEI“ in einer Größe entsprechend dem verfügbaren Platz und grundsätzlich auf blauer Folie anzubringen. Anordnung linksseitig des gelben Rückstrahlers und möglichst hoch.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 37 Stand: 17.09.2026
[Seite 42]
Anlagen
Legende:
- Verkehrsblau:
RAL 5017, nicht reflektierend, glänzende Oberfläche
- Leuchtgelb:
Vergleichbar RAL 1026, “Neongelb“ fluoreszierend;
Reflexionswerte gemäß ECE R-104 Klasse „D“.
- Gelb:
Konturmarkierung gemäß ECE R-104 Klasse „C“.
Die Streifenbreite soll 50 mm betragen.
- Weiß:
Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „C“.
- Weiß:
Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „D“ oder nicht reflektierend und
Schutzlaminat.
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 38 Stand: 17.09.2026
[Seite 43]
Anlagen
15.2 FUNKVORRÜSTUNG (BEISPIEL)
Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 39 Stand: 17.09.2026