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Einsatzwagen für den Objektschutz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 08:53 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Technik

Einsatzwagen Objektschutz

(EWA OS)

Beschaffungsjahr

2027

Polizei Berlin

Direktion Zentraler Service

Abt. Technik und Logistik

Referat Mobilitätsservice

Friesenstraße 16

10965 Berlin

Abt. Informations- und

Kommunikationstechnik

Referat Projektierung,

Betrieb, Planung

Platz der Luftbrücke 6

12101 Berlin

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INHALTSVERZEICHNIS

Technisch – Organisatorische Forderungen ............................................................................. 1 1.1 Vorschriften .................................................................................................................. 1 1.2 Mitzuliefernde Unterlagen ............................................................................................. 1 1.3 Produktsicherheit .......................................................................................................... 2 1.4 Qualitätssicherung ........................................................................................................ 2 1.5 Technische Hinweise zur Funkvorrüstung ..................................................................... 3 1.6 Ausrüstung, Beistellteile ................................................................................................ 3 Allgemeine Fahrzeuganforderungen ........................................................................................ 3 2.1 Technische Fahrzeuganforderungen ............................................................................ 3 2.2 Materialanforderungen .................................................................................................. 4 2.3 Montagehinweise .......................................................................................................... 5 2.4 LED – Innenbeleuchtung .............................................................................................. 6 2.5 Ersatzteile ..................................................................................................................... 6 2.6 Crash – Versuche ......................................................................................................... 6 Fahrzeugart und Massen ......................................................................................................... 7 3.1 Kurzbeschreibung der Einsatzwagen Objektschutz (EWA OS) ..................................... 7 3.2 Fahrzeugart .................................................................................................................. 7 3.3 Massen ......................................................................................................................... 7 Fahrgestell und Antrieb ............................................................................................................ 7 4.1 Fahrwerk....................................................................................................................... 7 4.2 Bremsanlage ................................................................................................................ 7 4.3 Bereifung ...................................................................................................................... 8 4.4 Lenkeinrichtung ............................................................................................................ 8 4.5 Antrieb .......................................................................................................................... 8 4.6 Umweltaspekte ............................................................................................................. 9 4.7 Geräuschemissionen .................................................................................................... 9 4.8 Kraftstoffbehälter .......................................................................................................... 9 4.9 Kraftübertragung ........................................................................................................... 9 4.10 Leistungswerte ............................................................................................................. 9 Aufbau und Karosserie ............................................................................................................. 9 5.1 Außenmaße .................................................................................................................. 9 5.2 Innenraummaße ......................................................................................................... 10 5.3 Laderaummaße .......................................................................................................... 10 5.4 Türen und Klappen ..................................................................................................... 10 5.5 Scheiben..................................................................................................................... 10 5.6 Sicherheitsfolie ........................................................................................................... 11 5.7 Sicherheitseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ................................................... 11 5.8 Kennzeichenschilder ................................................................................................... 11 Inneneinrichtung .................................................................................................................... 12 6.1 Sitze ........................................................................................................................... 12 6.2 Insassenschutz ........................................................................................................... 12 6.3 Bodenbelag ................................................................................................................ 12 6.4 Klimatisierung ............................................................................................................. 12 6.5 Halterungen und mitzuführende Einsatzmittel ............................................................. 13 Elektrische Anlage ................................................................................................................. 14

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite I Stand: 17.09.2026

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7.1 Schnittstelle ................................................................................................................ 14 7.2 Energieversorgung ..................................................................................................... 14 7.3 Tiefentladeschutz (TES) ............................................................................................. 14 7.4 Stromversorgungsanschluss Zusatzausstattung ......................................................... 15 7.5 Steckdosen ................................................................................................................. 15 7.6 Frontsitze .................................................................................................................... 15 7.7 Heckscheibe ............................................................................................................... 15 7.8 Scheibenwaschdüsen ................................................................................................. 15 7.9 Scheibenwischer ......................................................................................................... 15 7.10 Fensterheber .............................................................................................................. 15 7.11 Außenspiegel .............................................................................................................. 16 7.12 Leseleuchte ................................................................................................................ 16 7.13 Rückfahrwarner .......................................................................................................... 16 7.14 Elektromagnetische Verträglichkeit ............................................................................. 16 7.15 Funkentstörung ........................................................................................................... 16 Unfalldatenspeicher ............................................................................................................... 17 8.1 Grundgerät ................................................................................................................. 17 8.2 Einbau Grundgerät ..................................................................................................... 17 8.3 Elektrischer Anschluss / Spannungsversorgung ......................................................... 18 8.4 Abgesetztes Bedienelement (UDS-Taster) ................................................................. 18 8.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug ................................................................................ 18 8.6 Optionale Signalanbindungen ..................................................................................... 19 8.7 Firmware..................................................................................................................... 19 8.8 Signalaufzeichnung .................................................................................................... 19 8.9 Fahrzeugindividuelle Parametrierung .......................................................................... 20 8.10 Verplombung .............................................................................................................. 20 8.11 Ausleseschnittstelle .................................................................................................... 21 8.12 Gerätepass / Geräteinformationen .............................................................................. 21 8.13 Einbaudokumentation und Endabnahme .................................................................... 21 Lackierung und Beklebung ..................................................................................................... 22 9.1 Allgemeines ................................................................................................................ 22 9.2 Lackierung Fahrzeug .................................................................................................. 22 9.3 Folienbeklebung ......................................................................................................... 22 9.4 Beklebung ................................................................................................................... 24 Sondersignalanlage ............................................................................................................... 25 10.1 Optische Warneinrichtung ........................................................................................... 26 10.2 Akustische Warneinrichtung........................................................................................ 26 Funkvorrüstung ...................................................................................................................... 27 11.1 Hinweise zur Funkgerätetechnik ................................................................................. 27 11.2 Funkgerätehalterungen ............................................................................................... 27 11.3 BSI-Sicherheitskartenlesegerät ................................................................................... 27 11.4 Bedienteilhalterung ..................................................................................................... 28 11.5 Verbindungskabel für das Bedienteil ........................................................................... 28 11.6 Hauptschalter Funk ..................................................................................................... 29 11.7 Besprechungseinrichtungen ....................................................................................... 29 11.8 Lautsprecher ............................................................................................................... 30 11.9 Funkantenne Tetra / GPS / WLAN .............................................................................. 30

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite II Stand: 17.09.2026

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11.10 HF – Kabel .................................................................................................................. 30 11.11 Antennenanschlüsse .................................................................................................. 30 11.12 Stromversorgung Funktechnik .................................................................................... 31 ........................................................................................................................ 32 12.1 Navigation (optional) ................................................................................................... 32 12.2 Autoradio .................................................................................................................... 32 12.3 Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone ...................................................................... 32 12.4 Anzeige- und Bediensystem für mobile Endgeräte ...................................................... 32 12.5 Möglichkeit der Datenlöschung im Mediensystem ....................................................... 33 Informationssicherheit und Datenschutz ................................................................................. 34 13.1 Funktion „Mobiler (Digitaler) Fahrzeugschlüssel“ ........................................................ 34 13.2 Online – Dienste ......................................................................................................... 34 13.3 Notrufsystem .............................................................................................................. 34 13.4 Sprachsteuerung ........................................................................................................ 34 Herstellererklärung ................................................................................................................. 35 Anlagen .................................................................................................................................. 36 15.1 Folienbeklebung und zusätzliche Warnmarkierung (Prinzipdarstellung) ...................... 36 15.2 Funkvorrüstung (Beispiel) ........................................................................................... 39

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite III Stand: 17.09.2026

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Technisch – Organisatorische Forderungen

TECHNISCH – ORGANISATORISCHE FORDERUNGEN

1.1 VORSCHRIFTEN

Alle Fahrzeugbaugruppen und -teile müssen nach bestehenden EU-Richtlinien ausgeführt werden.

Fehlen EU-Richtlinien, müssen die Vorschriften der FZV und StVZO, die Regelungen des

Vorschriften- und Regelwerks der DGUV (z. B. DGUV V 70 "Fahrzeuge") einschließlich UK Berlin

sowie der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Arbeitsschutzes und die

entsprechenden DIN-Normen bzw. VDE-Vorschriften eingehalten werden. Technische Richtlinien der BOS1 sind zu berücksichtigen. Sämtliche zum Einbau gelangenden Teile, die nach der FZV und

StVZO bauart- oder typgenehmigungspflichtig sind (z.B. elektronische/ elektrische Unterbaugruppen

nach UNECE R10 in der jeweils geltenden Fassung), müssen mit dem vorgeschriebenen

Genehmigungszeichen versehen sein.

1.2 MITZULIEFERNDE UNTERLAGEN

Aus dem Angebot müssen fahrzeugspezifische Kenndaten, Bauart, Beschaffenheit und Funktion

des Fahrzeuges und der polizeitechnischen Sonderausstattung (ptSa) eindeutig hervorgehen. Zur

Ergänzung der geforderten Daten sind technische Informationen, Skizzen oder Ausbauzeichnungen

mit Maßangaben, Angaben zur Befestigungsausführung der Inneneinrichtungen,

Prinzipdarstellungen oder Blockschaltbilder über die ptSa mit den Anschlussstellen an die

serienmäßige Fahrzeug-elektrik bereits dem Angebot beizufügen. Bei Lieferung der Fahrzeuge sind

die Unterlagen auf einem handelsüblichen Datenträger zu überlassen. Eine Weiterverarbeitung der

gelieferten elektronischen Daten mit einer MS-Office Anwendung muss möglich sein. Eine interne

Veröffentlichung der Daten ist zu gestatten. Mit jedem Fahrzeug sind durch den Auftragnehmer2 zu übergeben:

 sämtliche Unterlagen, welche für das Zulassungsverfahren, respektive die zweifelsfreie

Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge bei der zuständigen Behörde in Berlin erforderlich

sind. In Bezug auf das Abgasverhalten ist die Beibringung von Ausnahmegenehmigungen

durch den Auftraggeber ausgeschlossen.

 Hierfür erforderliche Gutachten u. a. nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 StVZO bzw.

Gutachten nach § 13 EG-FGV hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten zu veranlassen.

 Erforderliche Gutachten müssen die technische Beschreibung der Fahrzeuge in dem Umfang

enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich ist. Für

die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen

hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die erforderlichen Ergebnisse

erreicht wurden.

1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 2 Der Begriff „Auftragnehmer“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung erhalten hat.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 1 Stand: 17.09.2026

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Technisch – Organisatorische Forderungen

 eine deutschsprachige Bedienungsanleitung und ein Wartungsheft, die sich auch auf die von

Dritten bezogenen Aggregate und Baugruppen einschließlich der polizeitechnischen

Sonderausstattungen erstreckt.

 eine Wiegekarte, die die Last jedes Rades des ausgebauten Fahrzeuges aufzeigt (Gewogen wird

das komplett aufgerüstete Fahrzeug, mit allen Betriebsstoffen, ohne Insassen und deren

persönliche Ausstattung)

 Sicherheitshinweise

Außerdem sind der Polizei Berlin durch den Auftragnehmer für den polizeiinternen Gebrauch einmal

je Fahrzeugtyp kostenlos zusätzlich folgende Unterlagen in deutscher Sprache zu liefern:

 Betriebsanleitungen, auch für die von Dritten bezogenen Aggregate und Baugruppen

einschließlich der polizeitechnischen Sonderausstattungen,

 Anschlusspläne der elektrischen und elektronischen Zusatzausstattungen,

 Ersatzteilunterlagen,

 Stückliste über die zusätzlich eingebauten Bauteile mit Positionsnummern, Bauteilbezeichnung, Hersteller3, Artikelnummer, Bezugsquelle in tabellarischer Form,

 Wartungsanweisungen. Alle Unterlagen müssen sowohl gedruckt, als auch digital im Format PDF4 geliefert werden.

1.3 PRODUKTSICHERHEIT

Nach dem Erkennen von Mängeln an eingebauten Systemen, Bauteilen und selbständigen Einheiten,

die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, hat der Hersteller des Fahrzeuges den Auftraggeber5 gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sofort schriftlich zu benachrichtigen

und Vorschläge zur Abhilfe mitzuteilen. Für daraus entstehende Nachteile haftet der Auftragnehmer,

sofern er nicht zugleich Hersteller des Fahrzeuges ist.

1.4 QUALITÄTSSICHERUNG

Für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die eine Typgenehmigung erfordern sowie für alle eingebauten

Systeme, Bauteile und selbständige Einheiten ist ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. Es

sind alle Forderungen der DIN EN ISO 9000 (oder gleichwertig) und die Richtlinie 70/156 EWG zu

erfüllen.

Zur Qualitätssicherung hat der Hersteller jedes Fahrzeug einer Endkontrolle (Lieferumfang, Ausführung

und Funktion) zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Endkontrolle ist zu dokumentieren (gemäß

DIN EN ISO 9003 oder gleichwertig). Auf Verlangen ist den Beauftragten der Polizei Berlin Einblick in

diese Unterlagen zu gewähren.

3 Der Begriff „Hersteller“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die ein Produkt mit ihrem Namen oder ihrem Warenzeichen kennzeichnet, die Produkteigenschaften zusichert und ggf. Leistungen im Rahmen von Gewährleistung oder Garantie zu erbringen hat (siehe §4 ProdHG). 4 Portable Document Format 5 Der Begriff „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung vergeben hat.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 2 Stand: 17.09.2026

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Allgemeine Fahrzeuganforderungen

1.5 TECHNISCHE HINWEISE ZUR FUNKVORRÜSTUNG

Sofern Auftragnehmer und Hersteller des Fahrzeuges nicht identisch sind, wird empfohlen, sich für

den Einbau der Funkkomponenten die Genehmigung des Fahrzeugherstellers einzuholen.

Eine Prüfung der Funktionsfähigkeit aller Einbauten ist vor Auslieferung durchzuführen und zu

protokollieren. Dabei sind die Antennenmesswerte und sämtliche Überprüfungsroutinen mit

Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer einzutragen. Das Protokoll ist dem Auftraggeber

bei der Abnahme des Fahrzeuges auszuhändigen.

1.6 AUSRÜSTUNG, BEISTELLTEILE

Die Funkgeräte und Bedienteile sind in der Polizei Berlin vorhanden und nicht Gegenstand dieser

Beschaffungsmaßnahme, sofern ihre Lieferung in dieser Leistungsbeschreibung nicht explizit

gefordert wird. Dienstleistergeräte können nach schriftlicher Anmeldung des Bedarfes durch die

Polizei Berlin leihweise bereitgestellt werden. Alle sonstigen vorgegebenen

Ausrüstungsgegenstände können beim Auftraggeber besichtigt werden. Bei Bedarf können einige

Ausrüstungsgegenstände dauerhaft für die Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist 14 Tage nach Auftragserteilung schriftlich anzuzeigen.

Lieferverzögerungen, die aufgrund von nicht rechtzeitig angeforderten Ausrüstungsgegenständen

oder Beistellteilen entstehen, gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers.

Die Gegenstände werden in Berlin bereitgestellt. Für einen evtl. Transport ist der Auftragnehmer

verantwortlich.

ALLGEMEINE FAHRZEUGANFORDERUNGEN

2.1 TECHNISCHE FAHRZEUGANFORDERUNGEN

In der Leistungsbeschreibung wird ein Polizeifahrzeug mit allen polizeitechnischen

Sonderausstattungen beschrieben. Aus der herstellerneutralen Beschreibung ergibt sich, dass bei

den technischen Forderungen nicht alle Maße, Werte und Eigenschaften verbindlich vorgeschrieben

werden können.

Für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU- Normen bzw. EG- Richtlinien

wird bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss

der Bieter durch geeignete Mittel (z.B. technische Beschreibung des Herstellers oder einen

Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle) mit ihrem Angebot nachweisen.

Rundfunkempfangsgeräte oder sonstige Unterhaltungseinrichtungen sind kein Bestandteil der

Leistungsbeschreibung, sofern sie nicht explizit gefordert werden. Sollte im multifunktionalen Einsatz

(z.B. Bordcomputer) der Verzicht auf diese Einrichtungen nicht möglich sein, ist der Verbleib im

Fahrzeug zulässig. Dabei sind die entsprechenden Bedarfspositionen zu berücksichtigen.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 3 Stand: 17.09.2026

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Allgemeine Fahrzeuganforderungen

2.2 MATERIALANFORDERUNGEN

Es sind ausschließlich asbestfreie Materialien zu verwenden. Außerdem sind nur umweltfreundliche

Produkte und Materialien anzubieten.

Insbesondere ist die Verwendung folgender Produkte unzulässig:

 Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen

Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder

Gesundheitsschutzes unzulässig sind,

 Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse)

recyceltes Material enthalten,

 Farbmittel auf Schwermetallbasis,

 Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung

stammen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen

gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu

erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn

nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt

werden,

 Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine

teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe

enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden,

 Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart

8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind,

 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz,

Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige

organische Verbindungen) -Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG

aufweisen,

 unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für

Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet,

 Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und

Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern

 die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch eine Erklärung des

Herstellers nicht belegt ist,

 die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung

versehen sind und

 keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme

vorliegt.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 4 Stand: 17.09.2026

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Allgemeine Fahrzeuganforderungen

2.3 MONTAGEHINWEISE

Von den Einbauten und Nachrüstungen darf im Vergleich zum Serienfahrzeug grundsätzlich keine

erhöhte Gefahr für die Insassen z.B. durch scharfe Kanten und Profile ausgehen.

2.3.1 KORROSIONSSCHUTZ

Auf- und Ausbauarbeiten sind ausschließlich und nachweislich nach den Vorgaben der

Aufbaurichtlinien des jeweiligen Fahrzeugherstellers auszuführen. Grundsätzlich sind nach allen

Arbeiten am Fahrgestell bzw. Basisfahrzeug anfallende Bohrspäne zu entfernen, Kanten zu

entgraten und Hohlräume mit Wachs zu konservieren. Es sind ausschließlich die von dem

Fahrzeughersteller freigegebenen und verwendeten Konservierungsmittel zu verarbeiten. Schäden

an der vom Fahrzeughersteller vorgenommenen Konservierung infolge von Auf- und

Ausbauarbeiten sind mit dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Konservierungsmittel lokal

nachzubehandeln; ein sogenanntes „Overspray“ an Anbauteilen des Unterbodens und des

Fahrwerkes ist nicht zulässig und durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.

2.3.2 MECHANISCHE VERBINDUNGEN

Die Befestigung aller Einbauten und Nachrüstungen hat mechanisch sicher und für eine

Langzeitnutzung geeignet zu erfolgen. Schraubverbindungen sind mittels

Durchgangsverschraubung unter Verwendung geeigneter Unterleg- und Sicherungselemente oder

durch Nietmuttern herzustellen. Schrauben und Muttern sind in rostgeschützter Ausführung zu

verwenden. Alle Befestigungen müssen leicht zugänglich sein. Bei Bedarf sind Hutmuttern zu

verwenden, um Verletzungen vorzubeugen. Blechtreibschrauben dürfen nur an solchen Stellen

verwendet werden, an denen keine Verletzungsgefahr besteht, eine geringe Tragfähigkeit notwendig

ist und keine andere Möglichkeit der Befestigung gegeben ist.

2.3.3 ELEKTRISCHE VERBINDUNGEN

Leitungen und Kabel: Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, sind Kabelstränge mit schwarzem bzw. grauem Außenmantel zu liefern. Alle Leitungen und Kabel sind fest und vibrationsarm zu verlegen. Das Bündeln mit Klebe- oder Isolierband ist unzulässig. Es sind Kabelbinder aus Kunststoff oder andere dauerhaft haltbare Mittel zu verwenden. Bei der Verlegung im Fußraum bzw. unterhalb des Türschwellers sind die Leitungen und Kabel mit einem Trittschutz und an diesen Stellen üblichen Belägen zu überdecken. Zwischen Anschluss und Befestigungspunkten sind ausreichende Bewegungsschleifen als Längenreserve vorzusehen. Der minimale Biegeradius von Leitungen und Kabeln ist, entsprechend den Herstellervorgaben, zu berücksichtigen. Dies gilt im Besonderen für HF-Kabel. Öffnungen und Bohrungen, die der Kabeldurchführung dienen, sind mit einem Kantenschutz zu versehen. Leitungen der Sondersignalanlage dürfen nicht parallel zu den Leitungen der Funkanlage auf der gleichen Fahrzeugseite verlegt werden. Die Leitungen der Funkanlage sind räumlich getrennt vom fahrzeugeigenen Leitungsstrang in der Nähe der Karosseriemasse zu verlegen.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 5 Stand: 17.09.2026

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Allgemeine Fahrzeuganforderungen

Kabelbefestigungen: Kabelbefestigungen sind dauerhaft und vorzugsweise formschlüssig anzubringen. Bei Richtungsänderungen sind vor und nach dem Bogen Kabelbefestigungen anzubringen. Bei gerader Kabelführung sind ausreichend viele Befestigungspunkte vorzusehen. Vorzugsweise sind Kunststoff-Ringschellen zu verwenden. Verbindungstechnik: Für die elektrische Verbindung von Leitungen sind geeignete Crimpverbindungen, Wärmeschrumpfverbinder oder Lötverbinder zu verwenden. Wärmeschrumpf- und Lötverbinder sind dabei mit Heißluft und keinesfalls mit offener Flamme zu verarbeiten. Aderenden an elektrischen Schraubverbindungen sind mit Aderendhülsen zu versehen. Anschlusspunkte, die Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, sind durch geeignete Mittel vor Korrosion zu schützen. Stecker- und Buchsenmontage: Stecker und Buchsen sind nach den Montage- und Anschaltanweisungen des Herstellers zu montieren. Kennzeichnung: Eine dauerhafte gut lesbare sowie eindeutige Kennzeichnung aller elektrischen Betriebsmittel, Kabel, Steckdosen und Schnittstellen mit wasserfesten, beschreibbaren, abriebfesten und selbstlaminierenden Etiketten ist vorzunehmen. Die Beschriftung hat grundsätzlich in Druckschrift, vorzugsweise in der Schriftart Arial (Fett / nicht kursiv) zu erfolgen. Servicefreundlichkeit: Alle einzubauenden Baugruppen und Bauteile der polizeitechnischen Sonderausstattung sind im Fahrzeug so anzuordnen, dass im Falle eines Defektes oder einer Wartungsarbeit der Aus- und Einbau möglichst problemlos durchzuführen ist. Im Fahrzeughimmel sind im Bereich von Kfz-Antennen Revisionsöffnungen zu berücksichtigen.

2.4 LED – INNENBELEUCHTUNG

LED-Lampen mit einem höheren Blauanteil sind zu vermeiden, grundsätzlich sind LED-Lampen mit

neutralweißem Licht mit einer Farbtemperatur zwischen 3.300 K und 5.000 K zu verwenden.

Die Lampen dürfen höchstens der Risikogruppe (RG) 1, besser RG 0 zugeordnet sein.

Bei der Auswahl von Leselampen ist darauf zu achten, dass diese entblendet sind, (z. B.

Prismenabdeckung). Die Möglichkeit des direkten Blicks in die LEDs aus kurzer Entfernung muss

vermieden werden.

2.5 ERSATZTEILE

Die Ersatzteilversorgung für die Fahrzeuge muss für die gewöhnliche Nutzungsdauer gewährleistet

sein.

2.6 CRASH – VERSUCHE

Nach Möglichkeit sind für die angebotenen Fahrzeuge Crash-Versuche mit polizeispezifischer

Ausrüstung und Beladung nachzuweisen. Werden für die Versuche Dummys verwendet, sind

sowohl solche zu verwenden, die von Gewicht, Größe und Körperaufbau denen eines

durchschnittlichen Mannes, als auch denen einer durchschnittlichen Frau entsprechen. Die

Versuchsergebnisse sind auf Anforderung zu übersenden.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 6 Stand: 17.09.2026

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Fahrzeugart und Massen

FAHRZEUGART UND MASSEN

3.1 KURZBESCHREIBUNG DER EINSATZWAGEN OBJEKTSCHUTZ (EWA OS)

Einsatzwagen Objektschutz (EWA OS) sind Einsatzmittel der Polizei zur Erfüllung der

Einsatzaufgaben. Es handelt sich um Fahrzeuge für den Objektschutz mit hoher Laufleistung im

Stadtverkehr bei permanentem Kurzstreckenbetrieb mit zahlreichen Start- und Stoppvorgängen.

3.2 FAHRZEUGART

Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

eine Gliederung aller Personenkraftwagen nach Segmenten geschaffen. Die Eingruppierung der

Fahrzeuge erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Somit ist jeder

Fahrzeughersteller in der Lage seine Fahrzeuge ganz bestimmten Segmenten zuzuordnen.

Diese Segmente sind Grundlage für die Zuordnung der für diese Ausschreibung zugelassenen

Fahrzeugmodelle in der Funktion als Einsatzwagen Objektschutz (EWA OS).

Folgende Fahrzeug-Segmente (nach KBA) sind zugelassen:

 Kleinwagen

Erläuterung:

Bei der Polizei des Landes Berlin werden nachfolgend aufgeführte Fahrzeugtypen diesem Segment

zugeordnet (beispielhaft):

Kleinwagen: Opel Corsa, VW Polo, Toyota Yaris

Wichtiger Hinweis: Die Liste der oben aufgeführten Fahrzeuge erhebt nicht den Anspruch auf

Vollständigkeit. Bei Unsicherheiten an der Zuordnung des angebotenen Fahrzeuges zu einem

Segment sollte Rücksprache mit dem Auftraggeber gehalten werden.

3.3 MASSEN

Zulässige Gesamtmasse: :  3.500 kg

Tatsächliche Zuladung des EWA OS nach erfolgtem Ausbau und sämtlicher Füll- und Betriebsstoffe:

 380 kg (4 Personen je 90 kg, persönliche Ausrüstung 20 kg)

FAHRGESTELL UND ANTRIEB

4.1 FAHRWERK

Elektronisches Stabilitätsprogramm als Fahrdynamikregelung zum Ausgleich des Giermoments,

automatische Antriebsschlupfregelung.

4.2 BREMSANLAGE

Zweikreisbremssystem entsprechend § 41 StVZO, EG-Richtlinie 71/230 EWG oder

ECE-Regelung 13, mit Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, Hilfskrafteinrichtung und

automatischem Blockierverhinderer, asbestfreie Bremsbeläge.

Scheibenbremsen für Vorderachse, vorrangig Scheibenbremsen für die Hinterachse.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 7 Stand: 17.09.2026

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Fahrgestell und Antrieb

4.3 BEREIFUNG

Lärmarme und rollwiderstandsverminderte Ganzjahresbereifung mit Zulassung als Winterreifen auf

Stahlfelgen mit Radabdeckungen, nicht laufrichtungsgebunden.

Bei der Bereifung sind die Grenzwerte für den Gehalt an insgesamt 8 polyzyklischen aromatischen

Kohlenwasserstoffen (PAK) und Benzo(a)pyren (BaP) als Einzelsubstanz einzuhalten.

Abrollgeräusch (gerundet) L : ≤ 72dB(A)

Rollwiderstandsbeiwert c : ≤ 1,10 % R

Die Produktion der Reifen darf bei der Abnahme nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Das Fahrzeug sollte ohne Reserverad und stattdessen mit einem Reifenfüllset ausgeliefert werden.

4.4 LENKEINRICHTUNG

Hilfskrafteinrichtung (Servolenkung)

Lenkrad höhen- und möglichst auch längsverstellbar.

Wendekreis : ≤ 13 m

Anzahl Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag : ≤ 3,7 4.5 ANTRIEB

Das angebotene Fahrzeug sollte von einem oder mehreren Elektromotoren und einem

Verbrennungsmotor angetrieben werden. Der Verbrennungsmotor ist dabei sowohl für den Antrieb

als auch für die Aufladung der Akkumulatoren zuständig. Die Aufladung des Akkumulators kann

zusätzlich durch über von außen zugeführte Energie (Ladekabel) erfolgen. Die Kombination muss

aus Verbrennungsmotor (kein Dieselmotor) und Elektromotor bestehen.

Mit dem Hybridantrieb ist unter allen Fahrbedingungen (städtisch, außerstädtisch, gesamt) eine

Mindestreichweite von 400 km mit einer Tankfüllung zu garantieren.

Die in den Fahrzeugen eingesetzten Motoröle müssen Leichtlaufeigenschaften aufweisen

(entspricht SAE-Viskositätsklasse 0W30 oder 5W30).

Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass eine ausreichende Aufheizung des Fahrzeuginnenraumes

möglich ist.

Motorleistung:  50 kW

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 8 Stand: 17.09.2026

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Aufbau und Karosserie

4.6 UMWELTASPEKTE

Schadstoffarm, Abgasverhalten entsprechend der zum Zeitpunkt der vereinbarten

Fahrzeugübergabe gültigen Richtlinie.

Zum Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübergabe zulassungsfähige Abgaseinstufung. Kraftstoffverbrauch (WLTP) 6, 5 :  7,0 l/100 km Stickoxide NO 7 :  60 mg/km x

Partikelmasse 5 :  4,5 mg/km Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe NMHC 5 :  68 mg/km CO Emission 5 :  150 g/km 2

4.7 GERÄUSCHEMISSIONEN

Standgeräusch  84 dB (A)

Fahrgeräusch  76 dB (A)

4.8 KRAFTSTOFFBEHÄLTER

Tankverschluss abschließbar.

Zum Abnahmetermin ist der Kraftstoffbehälter des Fahrzeuges voll zu tanken.

Keine Beeinträchtigung des Fahrgast- oder Laderaums durch zusätzliche Kraftstofftanks.

4.9 KRAFTÜBERTRAGUNG

Getriebe ohne manuellen Schaltvorgang

4.10 LEISTUNGSWERTE

Die folgenden Leistungswerte müssen mit dem fertig ausgebauten Fahrzeug und einer Beladung

von 2 Personen (190 kg) erreicht werden.

Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h:  17 Sekunden

Höchstgeschwindigkeit:  160 km/h

AUFBAU UND KAROSSERIE

Folgende Maße sind mindestens zu erfüllen (Maßbezeichnungen nach DIN 70 020 Teil 1).

5.1 AUßENMAßE

Länge (L 103): ≥ 3.800 mm

Breite (W 103): ≥ 1.650 mm

Höhe (mit Sondersignalanlage) (W 100): ≤ 1.750 mm

Bodenfreiheit (H 156): ≥ 110 mm

6 Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Prozedure 7 Im Rahmen der Angebotsabgabe sind die Emissionswerte für das Basisfahrzeug anzugeben.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 9 Stand: 17.09.2026

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Aufbau und Karosserie

5.2 INNENRAUMMAßE

Sämtliche Innenraummaße sollen so bemessen sein, dass es 4 Personen möglich ist, ohne

Beeinträchtigung des Komforts über einen längeren Zeitraum – auch mit persönlicher Ausstattung –

in diesem Fahrzeug Dienst zu tun.

Sitztiefe vorn (L 9): ≥ 480 mm

Sitztiefe 2. Sitzreihe (L 16): ≥ 450 mm

Sitzraum 2. Sitzreihe (L 3): ≥ 560 mm

Bremspedal-Kniefreiheit (L 13): ≥ 600 mm

Schulterraum vorn (W 3): ≥ 1.350 mm

Schulterraum 2. Sitzreihe (W 4): ≥ 1.300 mm

Kopfraum Frontsitze (H 61): ≥ 880 mm

Kopfraum 2. Sitzreihe (H 63): ≥ 840 mm

5.3 LADERAUMMAßE

Folgende Maße sind mindestens zu erfüllen (Maßbezeichnungen nach DIN 70 020 Teil 1)

Gepäckraumvolumen (V 210): ≥ 250 l

5.4 TÜREN UND KLAPPEN

Vier Türen, Laderaumklappe.

Zentralverriegelung mit Sicherung für alle Türen und Klappen, bedienbar über Türschloss und

Fernbedienung (möglichst Funk). Die Zentralverriegelung ist so zu programmieren, dass nach

Antritt der Fahrt eine automatische Verriegelung aller Türen erfolgt. Als Alternative zur

automatischen Türverriegelung muss mindestens ein Schalter zur manuellen Verriegelung

im Wirkungskreis des Fahrers verbaut sein. Zusätzlich muss ein Hinweisschild (z.B. “Vor

Fahrtantritt ist das Fahrzeug zu verriegeln“) nach vorheriger Absprache im Sichtfeld des

Fahrers angebracht werden.

Das Öffnen und Schließen aller Türen sollte mit einmaligem Drücken des Fernbedienungsknopfes

möglich sein.

3 vollwertige Schlüssel oder Schließsysteme mit Einschlüsselsystem für Tür-, Zünd- und

Tankdeckelschloss.

Höhe Laderaumklappe geöffnet (H 251): ≥ 1.800mm

5.5 SCHEIBEN

Rundum Wärmeschutzverglasung.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 10 Stand: 17.09.2026

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Aufbau und Karosserie

5.6 SICHERHEITSFOLIE

Die Verglasung der Heckscheibe, sowie der rechten und linken Fahrzeugseite ist von innen mit

einer glasklaren, durchsichtigen Sicherheitsfolie im Trockenbeschichtungsverfahren zu bekleben.

Die Beklebung ist bei ausgebauten Scheiben randlos vorzunehmen, bei geklebten Scheiben ist der

für die Anbringung benötigte Rand freizulassen.

Die Verglasung muss bei einseitiger Beklebung im beklebten Zustand der Widerstandsklasse

P3A (DIN EN 356) (oder gleichwertig) entsprechen. Sollte aus technischen Gründen die

Beklebung einzelner Scheiben mit einer Folie entsprechend P3A nicht möglich sein (z.B. zu starke

Wölbung), so ist im Angebot anzugeben welche Scheiben betroffen sind und welche

Widerstandsklasse die ersatzweise angebotene Scheibenfolie aufweist. Das Prüfzertifikat ist dem

Angebot beizufügen.

Foliendicke : ca. 550 µ Temperaturbereich : - 30° C bis + 100° C

Entflammbarkeit (DIN 4102, Teil 1) : B1

Die optische Beeinträchtigung ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren, die Funktion der Fensterheber

ist weiterhin zu gewährleisten. Für den Fall des notwendigen Austauschs der Folie muss sie sich

problemlos von der Fahrzeugscheibe entfernen lassen.

5.7 SICHERHEITSEINRICHTUNG GEGEN UNBEFUGTE BENUTZUNG

Elektronische Wegfahrsperre mit Transponder im Zündschlüssel bzw. Schließsystem.

Alarmanlage zur Absicherung von Türen, Motor- und Laderaumklappe.

5.8 KENNZEICHENSCHILDER

Ein angelieferter Kennzeichenschildersatz (pro Fahrzeug) ist unter Verwendung von

Kennzeichenhaltern aus Kunststoff (ohne Werbeaufdruck) zu montieren.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 11 Stand: 17.09.2026

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Inneneinrichtung

INNENEINRICHTUNG

6.1 SITZE

Sämtliche Frontsitze müssen serienmäßig mit einer verstellbaren Rückenlehne (möglichst

Stufenlos) und einem atmungsaktiven Bezug vorgesehen sein. Der Frontsitz für die

fahrzeugführende Person muss darüber hinaus zwingend höhenverstellbar und mit einer

verstellbaren Lordosenstütze ausgestattet sein.

Der Sitz der beifahrenden Person sollte höhenverstellbar oder höhenverstellbar und zusätzlich mit

einer verstellbaren Lordosenstütze ausgestattet sein. Diese beiden zusätzlichen

Ausstattungsmerkmale finden in der Auswertematrix eine Berücksichtigung und werden somit

besser bewertet.

Verstärkung der Frontsitzbezüge an rechter und linker Seite, um Beschädigungen durch persönliche

Ausstattung (z.B. Pistolenholster) zu vermeiden.

Sitzkissen und Lehne müssen eine ausreichende Seitenführung gewährleisten. Konstruktion und

Werkstoffe der Sitze müssen der besonderen Beanspruchung genügen. Insbesondere muss das

Tragen der polizeispezifischen Standardausstattung am Gürtel (Funktionsgürtel) durch

Aussparungen und Anpassung der Sitzkonturen ohne Kollisionspunkte und Druckstellen möglich

sein.

6.2 INSASSENSCHUTZ

Airbag und Seitenairbag für beide Frontinsassen

Dreipunkt-Automatik-Sicherheitsgurte für die Frontsitze und mindestens für die Außensitze im Fond

mit höhenverstellbaren oberen Gurtumlenkpunkten für alle Außensitze, Gurtstraffer für die

Frontsitze.

Die Gurtschlösser der Sitze müssen sich auch mit angelegter Pistole bedienen lassen und dürfen

sich nicht unbeabsichtigt öffnen. Die Funktion des Beckengurtes muss gewährleistet sein, der

Beckengurt darf nicht über die Ausrüstung des Funktionsgürtels laufen.

Verstellbare Kopfstützen für alle Sitze im Fahrgastraum.

6.3 BODENBELAG

Rutschfeste Gummipassformmatten, Fußraum vorn und hinten.

6.4 KLIMATISIERUNG

6.4.1 INNENRAUMLUFT

Staub- und Aktivkohlefilter.

6.4.2 GEBLÄSE

Umluftschaltung.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 12 Stand: 17.09.2026

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Inneneinrichtung

6.4.3 KLIMAANLAGE

FCKW- freies Kältemittel, automatisch oder manuell regelbar.

6.5 HALTERUNGEN UND MITZUFÜHRENDE EINSATZMITTEL

6.5.1 FEUERLÖSCHER

2-kg-Pulverlöscher nach DIN 14406/DIN EN 3 Euronorm (oder gleichwertig) mit Manometer, so

angebracht, dass unmittelbarer Zugriff möglich ist.

Als Halter ist nach Möglichkeit ein Universalhalter – passend für alle handelsüblichen

2-kg-Pulverlöscher – zu verwenden.

6.5.2 WARNDREIECK

Entsprechend § 22a StVZO, Halterung in der serienmäßigen Aufnahme.

6.5.3 VERBANDKASTEN

Entsprechend DIN 13164: 2014 – 1 (oder gleichwertig), Halterung in der serienmäßigen Aufnahme.

6.5.4 WARNWESTE

Entsprechend DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 (oder gleichwertig), Halterung in der

serienmäßigen Aufnahme.

6.5.5 AUFBEWAHRUNGSMÖGLICHKEIT FÜR TABLET

Eine Aufbewahrungsmöglichkeit mit ausreichend Platz zur Aufnahme eines Tablets mit einer

Bildschirmdiagonale von min. 8 Zoll (z. B. Samsung Galaxy Active Tab 5 o. ä.), mit den

Abmessungen bis zu 250 x 140 x 20 mm zuzüglich Ladestecker, ist zu liefern. Sie ist so zu

befestigen, dass sie für eine Person vom linken Vordersitz aus erreichbar ist. Das Ladekabel des

Gerätes muss dabei an eine der unten beschriebenen USB-Steckdosen anschließbar sein.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 13 Stand: 17.09.2026

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Elektrische Anlage

ELEKTRISCHE ANLAGE

7.1 SCHNITTSTELLE

Zur Gewährleistung des störungsfreien Datenaustauschs zwischen der Fahrzeugelektronik und den

Komponenten des polizeitechnischen Ausbaus ist eine CiA 447 (CANopen) Schnittstelle zu liefern.

Ist eine CiA 447 (CANopen) Schnittstelle herstellerseitig nicht lieferbar, ist eine Schnittstelle in Form

eines parametrierbaren Sonder-Moduls (PSM) bzw. Multifunktionssteuergerät (MMS) über CAN-

Bus-Ansteuerung, die einen störungsfreien Datenaustausch zwischen der Fahrzeugelektronik und

nachträglich einzubauenden Komponenten (z.B. Sondersignalanlage, UDS, elektronische

Motorstartverriegelung bei 230V AC-Fremdstromeinspeisung etc.) gewährleistet, betriebsbereit zu

liefern.

7.2 ENERGIEVERSORGUNG

Generator und Batterie müssen den Energiebedarf der gesamten Kfz-Elektrik und der

Zusatzausstattung abdecken. Im Fahrzeugen ist für die Versorgung von Zusatzausstattungen ein

Anschlusspunkt mit 12V Nennspannung bereitzustellen. Dieser muss auch bei abgestelltem und

gesichertem Fahrzeug funktionsbereit sein. Am Anschlusspunkt ist ausreichende Leistung

bereitzustellen, um die Sondersignalanlage und gleichzeitig die weitere polizeiliche

Zusatzausstattung betreiben zu können. Dabei muss eine Energiemenge von mindestens 450 Wh

für die Entnahme bei abgeschaltetem Antrieb und voll geladener Batterie zur Verfügung stehen.

Hierzu kann, bei Notwendigkeit, eine Zusatzbatterie mit Ladewandler zum Einsatz kommen,

gegebenenfalls auch nur für ein Teilsystem wie die Funkausrüstung.

Unmittelbar vor Auslieferung sind alle Batterien in den vollen Ladezustand zu versetzen.

7.3 TIEFENTLADESCHUTZ (TES)

Zwischen dem Anschlusspunkt und der Zusatzausstattung ist ein Tiefentladeschutz (z.B. Votronic

Battery Protector 100 oder gleichwertig) mit Vorsicherung einzubauen, der die elektrische

Verbindung zu den Verbrauchern im Bedarfsfalle trennt, um die Tiefentladung der Batterie zu

verhindern. Der TES muss sich nahe dem Anschlusspunkt zur Batterie befinden (kurze

Anschlussleitungen). Die Leitungen müssen einen ausreichenden Querschnitt aufweisen, um

Spannungseinbrüche am TES zu verhindern. Die Signalisierung des Abschaltvorganges erfolgt

durch eine rot blinkende LED im Sichtbereich beider Frontinsassen.

Ansprechverzögerung : ca. 12 … 15 sec

Einschaltpunkt : 12,8 … 13 V

Abschaltpunkt (Trennung) : 10,8 … 11,5 V

Stromaufnahme (ohne LED) :  3 mA

Die Schaltleistung ist der maximalen Stromentnahme anzupassen.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 14 Stand: 17.09.2026

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Elektrische Anlage

7.4 STROMVERSORGUNGSANSCHLUSS ZUSATZAUSSTATTUNG

Der Stromversorgungsanschluss vom TES zur Zusatzausstattung (Funk, Steckdosen,

Sondersignalanlage) ist mit Kfz-Leitungen des Typs FLK und Sicherungsdosen mit Deckel für

Flachstecksicherungen (z.B. Merit, Artikelnr. 150203 mit Zentralstecker oder gleichwertiger Art)

herzustellen. Die Stromkreise sind einzeln abzusichern. Die selektive Dimensionierung der

Sicherungen und der Leitungsquerschnitte ist vom Auftragnehmer durchzuführen.

7.5 STECKDOSEN

Alle Steckdosen sind so anzuschließen, dass auch bei ausgeschalteter Zündung eine

Stromentnahme möglich ist. Sie sind entsprechend zu beschriften: Spannung / Strombelastung (z.B.

12 V / 10 A). Vorhandene Steckdosen können verwendet werden.

7.5.1 POWER- STECKDOSEN 12 V

Eine Power-Steckdose mit Deckel (SAE J563) ist im Bereich Armaturenbrett einzubauen und mit

10 A abzusichern.

7.5.2 STECKDOSE USB

Eine USB- Mehrfachsteckdose mit federbelastetem Deckel und den Anschlussmöglichkeiten Power

Delivery 3.0 USB-C (min. 30W) und Quick Charge 3.0 USB-A (min. 18W) ist im Bereich

Armaturenbrett, eine weitere im hinteren Fahrgastraum (Mittelkonsole) einzubauen. Der Ruhestrom

soll 5 mA nicht überschreiten. Sie sind als Ladesteckdosen zu kennzeichnen.

7.6 FRONTSITZE

Beheizbare Sitzfläche und Rückenlehne, regelbar.

7.7 HECKSCHEIBE

Beheizbar.

7.8 SCHEIBENWASCHDÜSEN

Beheizbar.

7.9 SCHEIBENWISCHER

Vorne mit Intervallschaltung oder Regensensor und Wisch-Wasch-Automatik.

Scheibenwischer mit Waschfunktion für Heckscheibe.

7.10 FENSTERHEBER

Elektrisch vorne mit Einklemmschutz.

Vorhandene Komfortschaltungen, die das Öffnen und Schließen der Fenster mit der Bedienung der

Fernbedienung der Zentralverriegelung kombinieren, sind zu deaktivieren.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 15 Stand: 17.09.2026

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Elektrische Anlage

7.11 AUßENSPIEGEL

Elektrisch einstell- und beheizbar, auf linker Fahrzeugseite asphärischer Spiegel mit

Weitwinkelzone.

7.12 LESELEUCHTE

Im Dachbereich vorne, als Punkt- oder Linienstrahler ausgebildet.

Zusätzliche Lampen (LED) für die Beleuchtung der Vordersitze. Eine Blendwirkung für die Insassen

und die umgebenden Verkehrsteilnehmer ist auszuschließen, ansonsten darf ein Anschalten nur im

Parkbetrieb des Fahrzeuges möglich sein.

7.13 RÜCKFAHRWARNER

Ein Rückfahrwarner mit akustischer Anzeige der Entfernung vom Fahrzeug zu einem rückwärtigen

Hindernis ist zu liefern und entsprechend den Herstellervorschriften einzubauen.

Die Sensoren (horizontaler und vertikaler Wirkungswinkel jeweils ca. 90) sind am Fahrzeugheck an

der am weitesten hervorragenden Stelle so anzubringen, dass die gesamte Fahrzeugbreite

überwacht wird.

Als Signalton ist ein Intervall-Warnton vorzusehen, dessen Intervalle beim Näherkommen an ein

Hindernis immer kürzer (bis zum konstanten Ton) werden. Als Messstrecke ist ca. 1 m vom

Fahrzeugheck vorzusehen.

7.14 ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT

Die gesamte elektrische Anlage muss gegen elektromagnetische Beeinflussung durch innere und

äußere Störquellen sicher sein. Hierzu ist die Regelung UN/ECE R10 in der jeweils gültigen Form

entsprechend der letzten Änderung und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor

Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) und DGUV-V 15 "Elektromagnetische

Felder" zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass sämtliche zusätzlich eingebauten und

angeschlossenen Geräte weder HF-Störungen abstrahlen, noch durch Störmodulationen das Kfz-

Bordnetz negativ beeinflussen. Die Einschränkungen, Auflagen oder Einbauvorschriften des

Fahrzeugherstellers entsprechend der Erklärung der fahrzeugherstellenden Firma über die

elektromagnetische Verträglichkeit sind zu berücksichtigen.

7.15 FUNKENTSTÖRUNG

Eine Funkentstörung entsprechend den internationalen Richtlinien CISPR 25 (DIN EN 55025) und

IEC/CISPR 12 (DIN EN 55012) oder gleichwertig ist vorzunehmen.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 16 Stand: 17.09.2026

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Unfalldatenspeicher

UNFALLDATENSPEICHER

8.1 GRUNDGERÄT

Kienzle UDS AT PRO, Typ 3165 (oder gleichwertig), mit E-Zulassung (ECE R10) zum Verbau und

Einsatz in Kraftfahrzeugen. Bei Verwendung alternativer Unfalldatenspeicher sind die

nachstehenden Anforderungen und die Kompatibilität zur bestehenden UDS AT Software der Firma

Kienzle Argo GmbH zu gewährleisten.

Für den Daten- und Manipulationsschutz müssen die Unfalldaten geräteseitig verschlüsselt und

fälschungssicher abgespeichert werden. Eine Extraktion der Unfalldaten aus dem Gerät darf nur mit

spezieller Software, die eine Authentifizierung (Dongle o.ä.) erfordert, möglich sein.

Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, die Firmware mittels Update zu aktualisieren.

Die Stromversorgung muss über einen Anschluss an das Fahrzeug- Bordnetz sichergestellt werden.

Eine Spannungsversorgung per interner Batterie ist nur für ein interne Echtzeituhr zulässig. Das

Gerät muss die Möglichkeit bieten, die elektrischen Anschlüsse mittels Plombierung vor

Manipulation zu schützen.

Es muss die Möglichkeit gegeben sein, Fahrdaten und Signalinformationen vom Fahrzeug sowohl

über eine diskrete Verkabelung, als auch über einen Signalabgriff aus einem CAN-Bus System

(CiA447 oder wenn nicht verfügbar: Fahrzeug-CAN) aufzeichnen zu können.

Folgende Signale müssen vom Gerät ohne externe Sensorik aufgezeichnet werden können:

  • Längs-, Quer-, und Vertikalbeschleunigungen bis +/- 100g, Messfrequenz min. 800Hz

  • Achsrotationsdaten bis +/- 500°/s, Messfrequenz min. 800Hz

  • Zeit (batteriegepufferte Echtzeituhr)

  • automatische Erfassung von Kollisionen und kritischen Fahrereignissen

  • Geo-Koordinaten der automatisch erfassten Ereignisse (externe Antenne vorgeschrieben)

  • statistische Erfassung der Fahrzeugnutzung wie Zündungswechsel

Das Gerät muss außerdem die Möglichkeit bieten, mittels abgesetztem Bedienteil (Taster) jederzeit

eine manuelle Ereignisspeicherung auszulösen.

Das Gerät muss fahrzeugspezifisch parametrierbar sein. Die fahrzeugindividuelle Parametrierung

muss sich als Dokumentdatei (xps oder pdf) generieren und auch drucken lassen.

8.2 EINBAU GRUNDGERÄT

Alle zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe gültigen Herstellervorgaben (z.B. Installations- und

Montageanleitung) sind zwingend einzuhalten! Der Einbau darf nur von einer herstellergeschulten

und autorisierten Fachkraft durchgeführt werden.

Einbauort und Einbauposition müssen den Vorgaben des Geräteherstellers sowie ggf. weiteren

Vorgaben des Auftraggebers, z.B. nach Abstimmung etwaiger Vorschläge in einer Baubesprechung,

entsprechen. Hierfür soll ein Vorschlag seitens des Auftragnehmers gemacht und einvernehmlich

abgestimmt werden.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 17 Stand: 17.09.2026

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Unfalldatenspeicher

Das Gerät ist im Fahrzeuginnenraum bodennah, auf ebener, fester und vibrationsarmer Fläche so

nah wie möglich der Fahrzeugmitte zu verbauen. Es müssen rechte Winkel eingehalten werden.

Eine wetter- und flüssigkeitsgeschützte Lage ist obligatorisch.

Die Montage muss kraftschlüssig ausgeführt werden, damit mögliche Unfallszenarien nicht zu

Störungen der Datenaufzeichnung, zur Zerstörung des Geräts oder zum Datenverlust führen und /

oder sich das Gerät aus seiner Halterung / aus seiner Einbauposition löst. Das Gerät muss ohne

Zuhilfenahme von Trennwerkzeugen wieder demontierbar sein. Eine Montage mit technischen

Klebstoffen ist nicht zulässig.

Der Einbauort ist so zu wählen, dass eine mechanische Beeinflussung / Beaufschlagung, z.B. durch

lose Ausrüstungsgegenstände und / oder eng angrenzende sonstige technische Einbauten,

ausgeschlossen ist. Dabei ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Einbauten zu achten.

Störungen durch elektromagnetische Einflüsse, wie z. B. Ladegerät, Spannungswandler, oder

unnötige Vibrationen sind ebenfalls wirksam zu verhindern. Zudem sind keinerlei

spannungsführende Kabel direkt am oder auf dem Gerät zu verlegen. Gerät und Auslesekabel

müssen ohne Demontage von Bauteilen mittels Werkzeug sowie frei von mechanischen Einflüssen

sein und sind entsprechend erkennbar zu kennzeichnen.

8.3 ELEKTRISCHER ANSCHLUSS / SPANNUNGSVERSORGUNG

Das Gerät ist über das fahrzeugseitige Bordnetz (12V/24V) in der Art mit Strom zu versorgen, dass

es nicht durch Batterietrennschalter, durch entladene Zusatzbatterien o.ä. zu einem

Spannungsabfall und damit zum Abschalten des Gerätes kommen kann.

8.4 ABGESETZTES BEDIENELEMENT (UDS-TASTER)

Das abgesetzte Bedienelement des Gerätes ist an einer Stelle zu verbauen, die im Blickfeld beider

Frontinsassen schnell, einfach und gefahrlos erreicht werden kann. Zu bevorzugende Optionen

hierfür sind u. a. die Armaturentafel, im Bereich der Sondersignalbedieneinrichtung, die

Mittelkonsole in der Schalttafel oder sonstige Stellen, die schnell und einfach zu erfassen und zu

erreichen sind. Das Bedienelement ist gemäß den Herstellervorgaben zu befestigen.

Die Einbaulage ist so auszuführen, dass keine Flüssigkeiten in das Bedienelement eindringen und

sich dort sammeln können. Der Einbauort und die Umgebungsbedingungen sind mit dem

Auftraggeber im Rahmen der Baubesprechung abzustimmen.

Die Möglichkeit der Datenlöschung mittels des abgesetzten Bedienelements ist zu deaktivieren.

8.5 DATENSCHNITTSTELLE ZUM FAHRZEUG

Das Gerät ist für die Aufzeichnung von Fahrzeugdaten gemäß der nachfolgenden Chronologie mit

dem Fahrzeug zu verbinden.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 18 Stand: 17.09.2026

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Unfalldatenspeicher

Anbindung via:

  1. CiA447 (CANopen) Schnittstelle (bevorzugte Option)

  2. fahrzeugspezifischer CAN-Bus (bevorzugte Option)

  3. diskrete Verkabelung

8.6 OPTIONALE SIGNALANBINDUNGEN

Aufzeichnung von Geo-Koordinaten mittels internem GNSS-Empfänger nach Absprache mit dem

Auftraggeber.

8.7 FIRMWARE

Das Gerät ist mit der zum Zeitpunkt der Endabnahme des Fahrzeugs aktuellsten Firmware und dem

fahrzeugspezifischen Setup je nach Anschlussart auszuliefern. Das Setup für das Grundgerät sowie

etwaige noch erforderliche Funktionsmodule sind nach Abschluss der Konfiguration im Gerät

abzuspeichern.

8.8 SIGNALAUFZEICHNUNG

Signale, die nicht über die Anbindung zu 1. oder 2. (siehe Pos. 8.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug)

aufgezeichnet werden können, sind über die Option der diskreten Verkabelung (mindestens 8

Zusatzeingänge) anzubinden. Hierfür ist ein entsprechendes Sonder-Setup für die Berücksichtigung

der Sondereingänge Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden.

Nachfolgend aufgeführte Signale samt Bezeichnungen sind für die Aufzeichnung als jeweils

einzelnes Eingangssignal einzurichten. Andere als die u. g. Bezeichnungen werden nicht akzeptiert.

  • Zündung*

  • Geschwindigkeit*

  • Drehzahl (wenn Verbrennungsmotor)

  • Gaspedalstellung

  • Lenkwinkel

  • Bremslicht*

  • Blinker links*

  • Blinker rechts*

  • Standlicht bzw. Tagfahrlicht

  • Abblendlicht*

  • Fernlicht*

  • Rückfahrlicht*

  • Warnblinkanlage

  • Blaulicht*

  • Einsatzhorn*

Die Aufzeichnung der vorgegebenen Signale ist bei Anschluss via CiA447/CAN sicherzustellen. Die

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 19 Stand: 17.09.2026

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Unfalldatenspeicher

mit *gekennzeichneten Signale sind bei diskreter Verkabelung sicherzustellen.

Der Anschluss des Blaulichtes und des Einsatzhorns ist so zu realisieren, dass eine Aufzeichnung

nur bei korrekter Funktion erfolgt.

Eine Aufzeichnung darf für diese Statuseingänge nicht erfolgen, wenn:

  • Blaulicht defekt und Schalter Bedieneinheit Sondersignalanlage betätigt

  • Blaulicht und akustisches Sondersignal defekt und Schalter Bedieneinheit

Sondersignalanlage betätigt.

Bei der Erfassung des Eingangssignals der jeweiligen Tonfolgeanlage (Einsatzhorn) muss der

Anschluss an das Gerät in der Art erfolgen, dass die gesamte wahrnehmbare Laufzeit des Signals

(3,0 ± 0,5 Sekunden nach DIN 14610) im Gerät erfasst wird.

Der Kalibrierfaktor (Wegimpulszahl) ist über eine definierte Kalibrierungsstrecke von mindestens

100m oder durch ein Diagnose-System für Fahrtenschreiberanlagen auf einem Rollenprüfstand zu

ermitteln.

Es ist ein Nachweis der Funktionsfähigkeit der Eingangssignale, z.B. mittels Testfahrt, manueller

Abspeicherung und Datenausdruck anzufertigen und in der Einbaudokumentation abzubilden.

8.9 FAHRZEUGINDIVIDUELLE PARAMETRIERUNG

Das Gerät ist auf das Fahrzeug, in dem es eingebaut ist, explizit und gemäß Herstellervorgabe

einzumessen. Es ist sicherzustellen, dass der km-Stand des Gerätes dem des Fahrzeuges nach der

Parametrierung entspricht.

Besondere Parametereinstellungen

Stillstands-Ereignisse speichern: aktivieren

Sensor Selbsttest: aktivieren

Speicherlöschung: deaktivieren

Stoppereignis in Statistik speichern : aktivieren

Benachrichtigungs-Schwelle : 225

Geschwindigkeitsüberschreitung Statistik: deaktivieren

Signalwechsel Statistik 1 - 3: aktivieren

8.10 VERPLOMBUNG

Das Gerät und / oder die elektrischen Anschlussverbindungen sind nach dem Einbau und der

abschließenden fahrzeugindividuellen Parametrierung zu verplomben. Maßgeblich sind die zum

Zeitpunkt der Endabnahme gültigen Herstellervorgaben.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 20 Stand: 17.09.2026

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Unfalldatenspeicher

8.11 AUSLESESCHNITTSTELLE

Die Ausleseschnittstelle ist ohne Demontage von Bauteilen gut erreichbar, geschützt, leicht

erkennbar und gekennzeichnet zu installieren. Das Auslesekabel muss so verlegt werden, dass eine

frei verfügbare Länge von mindestens 600mm – gemessen ab dem USB-Stecker – für den

Anschluss an ein Auslesegerät genutzt werden kann. Das Auslesekabel ist sicher zu befestigen und

dauerhaft mit einem Etikett mit der Aufschrift „UDS“ sichtbar zu kennzeichnen.

Die Verwendung von zusätzlichen Kabelverlängerungen oder USB-Steckdosen ist ausgeschlossen.

8.12 GERÄTEPASS / GERÄTEINFORMATIONEN

Zur eindeutigen Identifikation der Unfalldaten zum Fahrzeug müssen Merkmale wie das

Behördenkennzeichen (Zulieferung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen) sowie die korrekte

Fahrgestellnummer (VIN) in den Systemdaten des Gerätes abgelegt werden. Der Einbauort des

Gerätes sowie der Ort der Ausleseschnittstelle ist in den Kommentarfeldern im Gerät einzutragen.

8.13 EINBAUDOKUMENTATION UND ENDABNAHME

Ein entsprechender Nachweis ist den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung des Fahrzeugs

beizufügen. Das Gerät ist gemäß der Checkliste des Herstellers zu übergeben. Eine Dokumentation

des Einbaus und der internen Einstellungen ist in geeignetem Umfang in gedruckter und digitaler

Ausführung den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung beizufügen. Ein Ausdruck des Gerätepasses

ist als Nachweis über die fahrzeugindividuelle Parametrierung bei Endabnahme des Fahrzeuges zu

übergeben.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 21 Stand: 17.09.2026

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Lackierung und Beklebung

LACKIERUNG UND BEKLEBUNG

9.1 ALLGEMEINES

Es sind handelsübliche Farben und Lacke zu verwenden, die wasserlöslich, schwermetallfrei,

witterungs-, chemikalien- und alterungsbeständig sind.

9.2 LACKIERUNG FAHRZEUG

Innen und außen serienweiß.

9.3 FOLIENBEKLEBUNG

Vorab sind ein Beklebungsentwurf und die Datenblätter der verwendeten Folien zu liefern.

Dieser Beklebungsentwurf ist vom Auftraggeber freizugeben.

Die verwendeten Folien müssen lichtecht, formstabil und waschstraßen- und hochdruckreinigerfest

sowie für die Verklebung auf flachen und leicht gebogenen Untergründen geeignet sein. Die Folien

müssen im jeweiligen Garantiezeitraum eine dauerhafte Haltbarkeit am Fahrzeug sicherstellen. Es

darf weder ein alterungsbedingtes Ablösen erfolgen, noch ein unbefugtes Entfernen möglich sein.

Die Folien müssen in diesem Zeitraum rückstandslos und ohne Lackschäden entfernt werden

können Das beschriebene äußere Erscheinungsbild richtet sich nach den Erkenntnissen der VESBA8-

Studie, eine Prinzipdarstellung findet sich in der Anlage 15.1.

Die Folienbeklebung besteht aus den folgenden Farben bzw. Elementen:

9.3.1 GELB

Leuchtgelbes Markierungsmaterial (fluoreszierende, retroreflektierende Folie, vergleichbar

RAL 1026, „Neongelb“ mit Reflektionswerten nach ECE R-104, Rückstrahlklasse D) oder

leuchtgelbes Markierungsmaterial (fluoreszierende Folie, vergleichbar RAL 1026, „Neongelb“).

9.3.1.1 LINIENMARKIERUNG „AUFFÄLLIGE MARKIERUNG“

Um die Erkennbarkeit des Fahrzeugs bei Tag zu erhöhen, ist eine Linienmarkierung anzubringen.

Diese soll möglichst horizontal und vertikal in einer Lage angebracht sein, die mit der Form, dem

Aufbau, der Bauart und den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs vereinbar ist. Ansonsten müssen

die Markierungen so eng wie praktisch möglich der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Die

Gesamtlänge der am Fahrzeug horizontal angebrachten auffälligen Markierung muss mindestens

70% der Gesamtbreite bzw. Gesamtlänge des Fahrzeugs betragen. Die auffällige Markierung muss

in möglichst geringem Abstand von den Enden des Fahrzeugs, bis zu 600 mm von jedem Ende des

Fahrzeugs, angebracht sein. Eine Anbringung unterhalb von 250 mm über dem Boden ist

unzulässig. Der obere Teil muss so hoch wie möglich angebracht sein. Die Ausrichtung der seitlichen

8 Verbesserte Erkennbarkeit von Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Schriftenreihe der deutschen Hochschule der Polizei, 2013

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 22 Stand: 17.09.2026

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Lackierung und Beklebung

auffälligen Markierungen muss möglichst parallel zur Längsmittelebene des Fahrzeugs bzw. so eng

wie praktisch möglich der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Die hinteren und vorderen auffälligen

Markierungen müssen möglichst eng der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Auffällige Markierungen

gelten als durchgehend, wenn die Abstände zwischen nebeneinander angeordneten Teilen so

gering wie möglich sind und nicht mehr als 50% der kürzesten Länge eines solchen Teils betragen.

9.3.1.2 RÜCKSTRAHLER

Um das Vorhandensein des Fahrzeugs anzuzeigen, ist am Heck ein gleichschenkliges Dreieck,

dessen Spitze nach oben zeigt und dessen Seitenlänge etwa 2/3 der Fahrzeugbreite beträgt,

anzubringen. Das Trapez ist, in Abhängigkeit vom jeweiligen Fahrzeugmodell, mit seiner Grundlinie

auf Höhe der unteren heckseitigen Linienmarkierung anzubringen. Die Markierung soll so tief wie

möglich, muss jedoch mindestens 250 mm über dem Boden angebracht sein.

9.3.1.3 KONTURMARKIERUNG HECK

Um die Erkennbarkeit im Heckbereich zu erhöhen, ist eine gelbe Konturmarkierung gemäß ECE

R- 104 (z.B. ORAFOL ORALITE VC 104+ oder gleichwertig) als Umrandung des Rückstrahlers in

50 mm Breite anzubringen.

9.3.2 VERKEHRSBLAU

Verkehrsblaue, nicht reflektierende Folie (Farbton RAL 5017) mit glänzender Oberfläche.

Die Folie ist am Seitenbereich des Fahrzeuges konturangepasst zwischen den Linienmarkierungen

über die gesamte Fahrzeuglänge, im verfügbaren Platz vertikal zentriert, im Heckbereich zwischen

dem Rückstrahler und der leuchtgelben Markierung und im Frontbereich großflächig zwischen der

Linienmarkierung zu verkleben.

9.3.3 WEIß

Weißes retroreflektierendes Markierungsmaterial mit Reflektionswerten nach ECE R-104,

Rückstrahlklasse C, jeweils angebracht auf der verkehrsblauen Folie.

9.3.3.1 WEIßE STREIFENMARKIERUNG (GAP´S)

Für die Anzeige der horizontalen Abmessungen des Fahrzeugs ist eine Streifenmarkierung (GAP´s)

vorzusehen. Das Maß für die Streifenmarkierung beträgt L=90 mm x B=30 mm, der Abstand

zwischen den einzelnen Streifen beträgt 15 mm. Die Streifenmarkierung ist möglichst über die

gesamte Länge bzw. Breite des Fahrzeugs anzubringen. Eine Anbringung unterhalb von 250 mm

über dem Boden ist unzulässig.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 23 Stand: 17.09.2026

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Lackierung und Beklebung

9.3.3.2 KENNZEICHNUNG

Schriftzug "POLIZEI" aus Einzelbuchstaben auf rechter und linker Fahrzeugseite sowie vorne und

hinten, Höhe der Buchstaben 175 mm, weiße Folie mit Reflektionswerten nach ECE R-104,

Klasse C.

Sollte aus Platzgründen die Verwendung des Schriftzuges mit Buchstabenhöhe 175 mm nicht

möglich sein, sind als Buchstabenhöhe noch 150 mm, 120mm oder 100 mm zulässig.

Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, ist zwischen dem Schriftzug und anderen reflektierenden Folien

ein vertikaler Abstand von 5/7 der Schrifthöhe und ein horizontaler Abstand von 6/7 der Schrifthöhe

einzuhalten.

Schriftart: ARIAL, Versalschrift.

9.3.3.3 TELEFONSYMBOL

Telefonsymbol und Notruf, auf rechter und linker Fahrzeugseite, im hinteren Bereich, Höhe der

Buchstaben 80 mm, Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „D“ oder nicht

reflektierend und Schutzlaminat.

9.4 BEKLEBUNG

9.4.1 POLIZEISTERNE

Je Fahrzeug werden zwei Polizeisterne ( 100 mm) angeliefert. Diese sind mittig über den

Schriftzügen (evtl. auch auf der „Bauchbinde“) auf den vorderen Türen anzubringen.

9.4.2 REIFENDRUCK

Vorgeschriebener Reifendruck als Aufkleber an der Innenseite der Tankklappe.

9.4.3 ENERGIETRÄGER (Z.B. KRAFTSTOFF, STROM ODER GAS)

Vorgeschriebener Energieträger (komplette Bezeichnung – z.B. „SUPER BLEIFREI“), bei

Verbrennungsmotoren ergänzt durch die Symboldarstellung nach EU-Direktive 2014/94/EU und DIN

EN 16942 als Aufkleber oberhalb des Lade- oder Befüllstutzens auf dem Außenblech. Schriftart:

ARIAL, Höhe ca. 20 mm, Farbe der Schrift je nach Untergrund.

9.4.4 ZUSÄTZLICHE BEDIENEINRICHTUNGEN

Alle zusätzlich eingebauten Schalter, Taster und Kontrollleuchten sind durch Beschriftung, bzw.

Symbole (schwarz auf weißem Grund) eindeutig zu kennzeichnen.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 24 Stand: 17.09.2026

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Sondersignalanlage

SONDERSIGNALANLAGE

Sämtliche zum Einbau und Betrieb der Einrichtung benötigten Bauteile, Kabel und Kleinteile sind zu

liefern. Alle Elemente der Sondersignalanlage sind den Vorgaben des Herstellers entsprechend

anzuschließen und zu verbinden.

In Kopfhöhe der Insassen darf der Schalldruckpegel im Innenraum bei Betrieb der Rundum-

Tonkombination 80 dB (A) nicht überschreiten.

Dies ist im Bedarfsfall durch eine zusätzliche Schalldämmung zu gewährleisten.

Die Einhaltung eines Überlebensraumes nach Überschlag ist zu gewährleisten.

Bedienungsgrundsätze:

Die Bedieneinheit der Sondersignalanlage ist so im Fahrzeug zu platzieren, dass sie von den

Frontplätzen aus bedient werden kann.

Sämtliche Funktionen müssen optisch kontrollierbar, Fehlfunktionen sollten zusätzlich noch

akustisch registrierbar sein.

Bei einem Tastenbedienfeld müssen die Tasten funktional gegeneinander verriegelt sein, so dass

nicht zwei Tasten gleichzeitig gedrückt werden können, die sich von der Funktion ausschließen. Die

Ansteuerung und Bedienung sämtlicher zur Sondersignalanlage gehörenden Teile muss über eine

Bedieneinheit möglich sein.

Die Bedieneinheit für die Sondersignalanlage muss folgende Schaltkombinationen haben:

  1. Aus (RKL ausgeschaltet, keinerlei Signalabstrahlung über die Lautsprecher der

elektronischen Warneinrichtung).

  1. RKL eingeschaltet, Hupe weiterhin über den Hupenkontakt des Lenksäulenkombischalters zu

betätigen.

  1. RKL eingeschaltet. Bei Betätigung des Hupenkontaktes des Lenksäulenkombischalters erfolgt

der Ablauf einer Tonfolge über die Lautsprecher der elektronischen Warneinrichtung.

  1. RKL eingeschaltet und kontinuierliche Signalabstrahlung der Tonfolgen über die Lautsprecher

der elektronischen Warneinrichtung.

Für die Testfunktion ist folgender Testablauf vorgeschrieben:

  1. Zündung ein.

  2. Testtaster wird gedrückt und in Taststellung gehalten.

  3. Alle beschriebenen Schaltkombinationen der Bedieneinheit können mit verringerter Lautstärke

getestet werden und müssen auch in der dort beschriebenen Art und Weise funktionieren.

  1. Bei Loslassen des Testtasters erklingt das Signalhorn jederzeit in Normallautstärke.

Die Kontrollleuchte des Bediengerätes ist als Funktionskontrolle anzuschließen.

Die Anlage besteht aus folgenden Elementen:

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 25 Stand: 17.09.2026

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Sondersignalanlage

10.1 OPTISCHE WARNEINRICHTUNG

Entsprechend § 22a Nr. 11 StVZO bauartgenehmigte optische Signalanlage in Balkenform für

Dachaufbau.

Jeweils eine Kennleuchte in LED-Technik mit hoher Farbsättigung und hoher Lichtfrequenz mit

blauer Lichthaube rechts und links.

10.2 AKUSTISCHE WARNEINRICHTUNG

Warneinrichtung nach DIN 14610 (Schalldruck in 3,5 m Entfernung und freier Schallausbreitung

 120 dB(A)),

Keine Abstrahlung der Klangfolge bei defekten Rundumkennleuchten oder wenn einer der

Lautsprecher defekt ist,

Lautsprecher nach vorne und möglichst auch ein Lautsprecher nach hinten gerichtet.

Die Lautsprecher sind so anzubringen, dass eine mechanische Beschädigung während der Fahrt

nicht auftreten kann und ein möglichst guter Schutz vor Spritzwasser gegeben ist.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 26 Stand: 17.09.2026

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Funkvorrüstung

FUNKVORRÜSTUNG

Bei der Installation der Funkvorrüstung sind die Vorgaben der technischen Richtlinie ISO/TS 21609

einzuhalten. Eine sichere Kommunikation unter allen Betriebsbedingungen ist zu gewährleisten.

11.1 HINWEISE ZUR FUNKGERÄTETECHNIK

Folgende BOS- Funkgerätetechnik kommt in diesem Fahrzeug stationär zum Einsatz:

Fahrzeugfunkgerät (MRT) : Motorola MXM600

Bedienteil : Motorola Bedienteil für abgesetzten Betrieb (RCH)

Weiterhin erfolgt der wechselnde Einsatz von einem Handfunkgerät.

Handfunkgerät (HRT) : Motorola MXP600

Die Funkgeräte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

11.2 FUNKGERÄTEHALTERUNGEN

11.2.1 FUNKGERÄTEHALTERUNG FÜR MRT

Für die Befestigung des Funkgerätes ist eine Funkgerätehalterung Motorola GLN7324 oder B&T

Solutions GmbH, Typ BT 38117-1 (oder gleichwertig) zu liefern. Die Halterung ist betriebsfertig auf

einem Geräteträger an geeigneter Stelle im Fahrzeuginnenraum einzubauen. Das Funkgerät ist

zusätzlich mit einer Masseleitung zu verbinden (siehe Installationshandbuch). Der Zugang zu den

seitlichen Funkgerätebefestigungsschrauben ist mit ≥ 60mm Freiraum zu berücksichtigen. Ein

schneller Zugang zu den Schnittstellen des Funkgerätes ist zu gewährleisten. Das Funkgerät ist

gegen Beschädigungen zu schützen. Für Abdeckungen oder Bodenformmatten, die nur hochstellbar

und nicht werkzeuglos entfernbar sind, sind Sicherungsvorrichtungen (Gasdruckdämpfer, Stützen o.

ä.) vorzusehen.

11.2.2 FUNKGERÄTEHALTERUNG FÜR HRT

Für Handfunkgeräte Motorola MXP600 ist eine Ladehalterung mit Antennenanschluss für KFZ-

Einbau des Typs Motorola PMLN8310 zu liefern und betriebsbereit einzubauen. Sie ist im

Innenraum, für die Personen auf den Frontsitzen erreichbar, zu befestigen.

11.3 BSI-SICHERHEITSKARTENLESEGERÄT

Das MRT wird im Fahrzeug mit einem externen BSI-Sicherheitskartenlesegerät des Herstellers

Motorola betrieben. Das Gerät inklusive Verbindungsleitung und Adapter zur Aufnahme der BSI-

Sicherheitskarte ist zu liefern. Es ist im Fahrzeug gut erreichbar und gegen einfaches Wegnehmen

der BSI-Sicherheitskarte geschützt, betriebsbereit einzubauen.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 27 Stand: 17.09.2026

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Funkvorrüstung

Die Bauteile in der nachfolgenden Tabelle sind dazu zu verwenden.

BezeichnungArtikel-Nr.Beschreibung
Externes BSI- SicherheitskartenlesegerätGMLN5246Externes BSI Sicherheitskartenlesegerät für BSI- E2EE Verschlüsselungskarten für das Motorola MTM800FuG
Adapter zur Aufnahme der BSI-SicherheitskarteGMLN5101Adapter zur Aufnahme der BSI Sicherheitskarte mit integrierter Steckverbindung zum Einschieben in das externe BSI- Sicherheitskartenlesegerät
BSI Sicherheitskartenlesegerät- Anschlusskabel für ET Anschlusskopf, 195cmPMKN4142Kabel zum Anschluss eines externen BSI- Sicherheitskartenlesegerätes an den ET- Anschlusskopf des Motorola MTM800FuG ET, Länge: 195cm

Bei einer Aufbaumontage ist eine geeignete Halterung zu liefern und zu montieren. Die

Verbindungsleitung ist vom Kartenleser zum Einbauort des Digitalfunkgerätes zu verlegen. Das

Kabel PMKN4142 ist am Anschluss zum S/E-Teil mit „SIM“ zu beschriften.

11.4 BEDIENTEILHALTERUNG

Für das Bedienteil ist eine Halterung zu liefern und sicher zu befestigen. Dabei ist sicherzustellen,

dass das Bedienteil für die Personen auf den Frontsitzen (auch angegurtet) gleichermaßen gut

erreich,- bedien-, und ablesbar ist. Die Kabelenden der Signalleitungen müssen ≥ 20 cm (inkl.

Stecker) auf einer Seite des Einbauortes in den Fahrzeuginnenraum reichen.

Der Einbau in einen DIN-Schacht ist ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Bauteilen des

Herstellers Motorola vorzunehmen. Erfolgt der Einbau auf der Oberseite des Instrumententrägers,

so ist eine geeignete Verkleidung vorzusehen.

11.5 VERBINDUNGSKABEL FÜR DAS BEDIENTEIL

Für den Betrieb des Motorola-Bedienteiles mit dem MXM600 S/E-Teil ist ein Verbindungskabel

zwischen S/E-Teil und Bedienteil als Originalteil des Herstellers Motorola (RKN41XX) zu liefern und

vom Einbauort des S/E-Teiles zum Einbauort des Bedienteiles zu verlegen. Falls dies in den

Einbauvorschriften gefordert wird, sind Mantelwellenfilter des Herstellers Motorola zur

Unterdrückung elektromagnetischer Störungen montiert zu liefern. Das Kabel ist an der Seite des

Anschlusses zum S/E-Teil mit „BT“ zu beschriften.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 28 Stand: 17.09.2026

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Funkvorrüstung

11.6 HAUPTSCHALTER FUNK

Ein gut erreichbarer Schalter mit Einschaltkontrolle zum Ein- und Ausschalten des Funkgerätes ist

zu liefern und betriebsbereit zu montieren. Beim Ausschalten muss das ordnungsgemäße

Herunterfahren des MRT gewährleistet sein. Danach muss die Stromversorgung der gesamten

Funkvorrüstung vollständig unterbrochen werden. Der verbleibende Ruhestrom muss kleiner als

15mA sein.

11.7 BESPRECHUNGSEINRICHTUNGEN

Die Besprechung des MRT muss wahlweise über einen Handapparat oder ein Freisprechmikrofon

erfolgen können.

11.7.1 HANDAPPARAT FÜR MRT

Ein Handapparat mit Mittel-Sendetaste Motorola MDHLN7016ASP01, inklusive Halterung, ist zu

liefern und betriebsbereit einzubauen. Die Installations- und Warnhinweise des Herstellers sind zu

beachten. Der Halter ist so zu platzieren, dass der Handapparat von beiden Frontsitzen erreichbar

ist.

11.7.2 ZUBEHÖRANSCHLUSSKABEL FÜR MRT – BEDIENTEIL

Für die Verbindung zwischen dem Zubehöranschluss des Bedienteiles und dem Handapparat ist ein

Zubehörkabel Motorola GMDN3836 zu liefern und betriebsbereit einzubauen.

11.7.3 FREISPRECHMIKROFON FÜR MRT

Ein Freisprechmikrofon Motorola PMMN4087 ist zu liefern und im Bereich des Innenspiegels bzw.

der mittleren Innenraumbeleuchtung betriebsbereit einzubauen. Das Mikrofon ist mit dem

Zubehöranschluss des S/E-Teiles zu verbinden.

11.7.4 SPRECHTASTER

Für das Freisprechmikrofon ist ein Sprechtaster vorzusehen. Dieser soll über einen deutlichen

Druckpunkt verfügen und die Besprechung des MRT ermöglichen. Ein Wippentaster (z.B. Marquardt

  1. 3402 oder 1838.1402 oder gleichwertiger Art), in der Farbe Schwarz, Kontakt beidseitig

tastend, AUS-Stellung in der Mitte, ist zu liefern und im Bereich der Mittelkonsolenverlängerung, für

die Frontinsassen gut erreichbar einzubauen. Der Sprechtaster ist entsprechend den

Platzverhältnissen parallel oder quer zur Fahrzeuglängsachse anzuordnen und über

Flachsteckverbindungen (isoliert) anzuschließen.

Betätigung vorn oder links : MRT

Betätigung hinten oder rechts : MRT

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 29 Stand: 17.09.2026

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Funkvorrüstung

11.8 LAUTSPRECHER

Für das MRT ist ein Einbaulautsprecher zu liefern, einzubauen und betriebsbereit anzuschließen.

Bei der Wahl des Einbauortes ist darauf zu achten, dass ein unbefugtes Mithören des Funkverkehrs

von außen durch Dritte nicht möglich ist (Datenschutz). Die Installation zusätzlicher Lautstärkeregler

ist nicht erlaubt. Die Lautsprecherleitungen sind verdrillt zu liefern.

Die Kennwerte des Lautsprechers sind:

Nennbelastbarkeit : 10 W

Scheinwiderstand : 4 Ohm

Schalldruckpegel (1W/1m) :  89 dB

Übertragungsbereich : ca. 45-15000Hz

11.9 FUNKANTENNE TETRA / GPS / WLAN

Das Fahrzeug ist mit einer Funkantenne für den Betrieb der eingebauten Sende- und

Empfangsanlagen auszurüsten. Beim Einbau sind die Montagevorschriften des Antennenherstellers

zu beachten. Ein Mindestabstand von 300 mm zum Dachabschluss ist einzuhalten. An der

Auflagefläche des Antennenfußes ist eine einwandfreie Masseverbindung mit der

Dachblechunterseite herzustellen. Auf dem Dach ist, mittig zur Fahrzeuglängsachse, eine Kfz-

Funkantenne mit flexiblem λ/4-Strahler für den Frequenzbereich Tetra 380 – 430 MHz und WLAN

mit GPS-Modul (z. B. Antennentechnik Bad Blankenburg oder gleichwertiger Art) einzubauen.

11.10 HF – KABEL

Die erforderlichen Hochfrequenz-Koaxialkabel sind zuliefern, zu verlegen und mit den

dazugehörigen Steckverbindern anzuschließen. Mindestanforderungen an die HF-Kabel:

 geringe Dämpfung im Frequenzbereich Tetra-BOS,

 LSNH/FRNC gemäß dem europäischen Standard HD 50290-2-27; Entzündlichkeit,

Flammenausbreitung, Wärmefreisetzung, Rauchdichte, Rauchgastoxizität gemäß HD

60754-2; Flammwidrigkeit gemäß IEC 60332-1

 Innenleiter : Litze aus Cu/Ag, Cu oder Cu/Sn; d = 0,9 … 0,95 mm

 Dielektrikum : PEE; d = 2,7 … 2,95 mm

 1. Außenleiter : Cu/Ag, Cu, Cu/Sn oder Al-PET

 2. Außenleiter : Geflecht Cu/Ag, Cu oder Cu/Sn

 Schirmung : doppelt

 Isolation : Polyäthylen; d = 4,9 … 5,3 mm

 Wellenwiderstand : 50+/-2 Ohm

11.11 ANTENNENANSCHLÜSSE

Die HF-Anschlüsse und die Einbauorte der HF-Baugruppen sind so zu gestalten, dass im Falle

notwendiger Service und Messtätigkeiten alle Anschlusspunkte leicht zu erreichen sind.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 30 Stand: 17.09.2026

[Seite 35]

Funkvorrüstung

11.11.1 HF – ANTENNENKOPPLER TETRA – BOS

Ein HF- Koppler inklusive der HF- Verbindungsleitungen ist zu liefern und betriebsbereit einzubauen.

Das Gerät muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

 Frequenzbereich : 380 … 410 (430) MHz

 VSWR : ≤ 1,2

 Impedanz : 50 Ω

 Durchgangsdämpfung (gesamt) : ≤ 3,5 dB

 Entkopplung : ≥ 30 dB

 Leistung : 2 x 10 W

 Eignung für den Einsatz in Kraftfahrzeugen

Der Koppler ist eingangsseitig mit der Tetra- HF- Leitung der Funkantenne zu verbinden. An diesem

Anschlusspunkt ist ein Stehwellenverhältnis SWR ≤ 1,5 zur Antenne sicherzustellen und anhand

eines Messprotokolls zu dokumentieren.

Von den Ausgängen des HF- Kopplers sind HF- Kabel zum Einbauort des MRT und zur HRT-

Halterung zu verlegen. Ein geeigneter Stecker ist für den Funkgeräteanschluss an jedem HF- Kabel

zu montieren. Ein Stehwellenverhältnis SWR ≤ 1,5 vom Funkgerät zum Koppler ist sicherzustellen

und anhand eines Messprotokolls zu dokumentieren. Die Messprotokolle sind jeweils mit

Fahrzeugidentnummer oder Kennzeichen, Datum und Uhrzeit zu erfassen.

11.11.2 GPS – ANSCHLUSS

Das HF-Kabel des GPS-Zweiges der Funkantenne ist zum Einbauort des MRT zu verlegen. Das

Kabelende ist mit einem passenden Kabelstecker SMA für den Anschluss an das MRT zu versehen.

11.11.3 WLAN – ANSCHLUSS

Das HF-Kabel des WLAN-Zweiges der Funkantenne ist zum Einbauort des MRT zu verlegen. Das

Kabelende ist mit einem passenden Kabelstecker SMA für den Anschluss an das MRT zu versehen.

11.11.4 WEITERE ANTENNENANSCHLÜSSE

Sollten für die Aufrechterhaltung serienmäßiger Fahrzeugfunktionen weitere Antennenanschlüsse

notwendig sein, so sind diese zu berücksichtigen und entsprechende Lösungen vorzusehen.

11.12 STROMVERSORGUNG FUNKTECHNIK

11.12.1 BATTERIEANSCHLUSS

Der Anschluss erfolgt, wie im Abschnitt „Stromversorgung von Zusatzeinrichtungen“ beschrieben.

Die Sicherungen sind mit „Funk“ zu beschriften. Ein Stromversorgungskabel FLK 2 x 4mm² ist von

der Sicherungsdose zum Funkentstörfilter zu verlegen und betriebsbereit anzuschließen.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 31 Stand: 17.09.2026

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Mediensystem

11.12.2 FUNKENTSTÖRFILTER

Für die Stromversorgung der Funkgeräte ist ein Funkentstörfilter (z. B. B&T Solutions GmbH, Typ

EF-D oder gleichwertiger Art), zu liefern und betriebsbereit einzubauen.

11.12.3 STROMVERSORGUNG MRT

Für das MRT ist ein Stromversorgungsanschluss des Herstellers Motorola zu liefern und

betriebsbereit an den Funkentstörfilter anzuschließen.

11.12.4 STROMVERSORGUNG HRT

Die Ladehalterung soll nur dann betriebsbereit sein, wenn die Zündung eingeschaltet ist.

Es ist ein, im Fahrzeug integriertes, Mediensystem zu liefern. Das System muss mindestens über

die Funktionalitäten Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone und eine Anzeige- und Bedienfunktion

für mobile Endgeräte verfügen. Bei Verfügbarkeit mehrerer Systeme für das angebotene Fahrzeug

ist das System mit der größten Bildschirmdiagonale, mindestens jedoch 20,3cm (8 Zoll), zu liefern.

Falls werksseitig verfügbar, soll das Fahrzeug mit einem Head Up Display ausgestattet sein.

12.1 NAVIGATION (OPTIONAL)

Ein fahrzeugeigenes Navigationssystem darf vorhanden sein. Das gelieferte Kartenmaterial sollte

mindestens eine Straßenkarte mit Adresssuche für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

enthalten. Aus dem Vorhandensein dieses Systems dürfen keine Folgekosten entstehen.

12.2 AUTORADIO

Die Funktionalität Autoradio sollte im Mediensystem enthalten sein. Diese sollte mindestens über

die folgenden Funktionsmerkmale verfügen:

  • UKW-Stereo, RDS, Verkehrsfunk, DAB/DAB+

  • mindestens 6 Senderspeicher

  • Verstärkerleistung 2x20 W Sinus

  • Lautstärke, Bässe und Höhen getrennt einstellbar

12.3 FREISPRECHEINRICHTUNG FÜR MOBILTELEFONE

Für die Nutzung vorhandener Mobiltelefone ist eine Freisprecheinrichtung inklusive Bluetooth®9 4.0

als integrativer Bestandteil des fahrzeugeigenen Mediensystems zu liefern.

12.4 ANZEIGE- UND BEDIENSYSTEM FÜR MOBILE ENDGERÄTE

Das Fahrzeug muss über ein Anzeige- und Bediensystem des Fahrzeugherstellers verfügen,

welches es gestattet, die Bildschirmdarstellung eines mobilen Endgerätes (z. B. Smartphone,

Tablet-PC o. ä.) auf einen fahrzeugeigenen Monitor zu spiegeln und ausgewählte Anwendungen

9 Bluetooth® ist eine registrierte Marke der Bluetooth SIG Inc.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 32 Stand: 17.09.2026

[Seite 37]

Mediensystem

des mobilen Endgerätes über die Bediensysteme des Fahrzeuges zu bedienen.

Die Möglichkeit der Verbindung zu mobilen Endgeräten über die Applikationen Android Auto™10 und Apple CarPlayTM11 ist sicherzustellen.

Für die Verbindung eines mobilen Endgerätes zum Fahrzeugsystem muss mindestens eine

Anschlussbuchse vom Typ USB-A oder USB-C zur Verfügung stehen. Der Monitor muss über eine

Mindestauflösung verfügen, die es gestattet, die Bildschirmdarstellungen der Applikationen des

mobilen Endgerätes problemlos wiederzugeben. Idealerweise verfügt das Fahrzeug über ein Head

Up Display, auf dem Navigationshinweise aus der Navigationssoftware des mobilen Endgerätes

abgebildet werden. Die Bedienung des Systems soll vorrangig über eine berührungssensitive

Funktionalität des Monitors (Touchscreen) erfolgen. Zusätzlich sollte die Möglichkeit der Bedienung

über Bedienelemente am Lenkrad vorhanden sein. Andere, in Sicherheit und Komfort gleichwertige,

Bedienkonzepte sind zulässig. Durch das Vorhandensein und die Nutzung des fahrzeugeigenen

Anzeige- und Bediensystems für mobile Endgeräte dürfen über die gesamte Betriebszeit des

Fahrzeuges keinerlei zusätzliche Kosten in Form von Lizenzgebühren, Gebühren für zwangsweise

Aktualisierungen oder Ähnliches anfallen.

12.5 MÖGLICHKEIT DER DATENLÖSCHUNG IM MEDIENSYSTEM

Das fahrzeugeigene Mediensystem muss es ermöglichen, alle durch die Nutzerinnen und

Nutzer eingegebenen oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten zu löschen.

Vorzugsweise soll hierfür eine Funktion zum Rücksetzen des Mediensystems auf

Werkseinstellungen vorhanden sein, die das Löschen aller Nutzerdaten beinhaltet.

10 Android™ und Android Auto™ sind registrierte Marken der Google Inc. 11 Apple CarPlayTM ist eine registrierte Marke der Apple Inc.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 33 Stand: 17.09.2026

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Informationssicherheit und Datenschutz

INFORMATIONSSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

13.1 FUNKTION „MOBILER (DIGITALER) FAHRZEUGSCHLÜSSEL“

Ist für den angebotenen Fahrzeugtyp eine Funktion „mobiler Fahrzeugschlüssel“ verfügbar, mit

deren Hilfe ein Betätigen der Schließfunktion des Fahrzeuges durch das Annähern oder Entfernen

eines mobilen Endgerätes (Mobiltelefon, Tablet-PC o.ä.) ermöglicht wird, so ist diese herstellerseitig

dauerhaft zu deaktivieren oder es muss die Möglichkeit bestehen eine dauerhafte Deaktivierung der

Funktion über die Benutzerebene des Fahrzeuges durchzuführen.

13.2 ONLINE – DIENSTE

Besteht für den angebotenen Fahrzeugtyp die Möglichkeit die Verbindung zu einer Anwendung auf

einem mobilen Endgerät (Mobiltelefon, Tablet-PC o.ä.) oder einem Computer über ein Mobilfunknetz

herzustellen (Online-Dienste), so muss die Möglichkeit bestehen Fremdzugriffe dauerhaft durch

geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diesbezügliche Nutzungsverträge, auch wenn diese

kostenfrei sind, sollen durch den Kauf des Fahrzeuges nicht in Kraft treten. Es ist sicherzustellen,

dass es Unberechtigten nicht möglich ist über eine derartige Verbindungsfunktion, auch nicht in

Verbindung mit einem Benutzerkonto beim Fahrzeughersteller, Daten auszulesen oder gar

Fahrzeugfunktionen zu steuern. Nach Möglichkeit soll bereits in der Konfiguration des

Basisfahrzeuges eine entsprechende technische Vorrüstung entfallen. Die Schutzmaßnahmen

müssen auch nach Soft- oder Firmware-Updates vollumfänglich erhalten bleiben.

13.3 NOTRUFSYSTEM

Das Notrufsystem des Fahrzeuges muss in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Im Besonderen darf, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, kein Einbuchen in Mobilfunknetze

erfolgen, wenn keine automatische oder manuelle Notrufauslösung erfolgt ist. Das System ist so zu

konfigurieren, dass der Notruf ausschließlich an die einheitliche europäische Notrufnummer 112

gesendet wird. Herstellereigene Service-Notrufsysteme sollen deaktiviert werden.

13.4 SPRACHSTEUERUNG

Die Möglichkeit der Sprachsteuerung von Fahrzeugfunktionen oder Funktionen des Mediensystems

ist nur dann zulässig, wenn die Auswertung der Spracheingaben ausschließlich lokal im Fahrzeug

erfolgt. Eine Ausleitung der Eingaben auf externe Speichermedien oder Verarbeitungsgeräte (z.B.

Serversysteme) darf nicht erfolgen. Die Nutzung von externen Sprachassistenten (z. B. Chat-GPT,

Amazon Alexa o. ä.) ist nicht zulässig. Derartige Funktionen sind herstellerseitig dauerhaft zu

deaktivieren oder es muss die Möglichkeit bestehen eine dauerhafte Deaktivierung der Funktion

über die Benutzerebene des Fahrzeuges durchzuführen.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 34 Stand: 17.09.2026

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Herstellererklärung

HERSTELLERERKLÄRUNG

Das Hinzufügen von RF- Sendern berührt die EG–Fahrzeugtypengenehmigung. Der

Fahrzeughersteller muss eine Erklärung hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Einbaus von

Funkausrüstungen abgeben (siehe UNECE R10, Punkt 3.1.8). Er hat eine Aufstellung über die

Frequenzbereiche, Leistungsniveaus, Antennenstellungen und Einbauvorschriften für den Einbau

von RF- Sendern zu veröffentlichen, selbst wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Genehmigung

nicht mit einem RF- Sender ausgestattet ist.

Eine Erklärung hierzu ist vom Bieter in Form der Herstellererklärung über die elektromagnetische

Verträglichkeit abzugeben. Weiter ist zu erklären, inwieweit eine aktive Nutzung (Sendebetrieb) von

Mobiltelefonen oder/und BOS- Handsprechfunkgeräten im Fahrzeuginnenraum ohne

Außenantenne zulässig ist.

Die ausgefüllte Herstellererklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit ist mit dem

Angebot abzugeben.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 35 Stand: 17.09.2026

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Anlagen

ANLAGEN

15.1 FOLIENBEKLEBUNG UND ZUSÄTZLICHE WARNMARKIERUNG (PRINZIPDARSTELLUNG)

Linienmarkierung Telefonsymbol und Notruf (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 5. Weiß)

Blauer Farbstreifen Streifenmarkierung

(siehe 1. Verkehrsblau) (siehe 4. Weiß)

Kennzeichnung Konturmarkierung (siehe 4. Weiß) (siehe 3. Gelb)

Linienmarkierung Rückstrahler Blauer Farbstreifen (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 1. Verkehrsblau)

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 36 Stand: 17.09.2026

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Anlagen

Seitenbereich:  Zw ei leuchtgelbe Linienmarkierungen über die gesamte Fahrzeuglänge, davon eine möglichst hoch und die andere möglichst tief.  Ko nturangepasste blaue Folie zwischen den Linienmarkierungen über die gesamte Fahrzeuglänge, im verfügbaren Platz vertikal zentriert.  Weiße Streifenmarkierung auf der blauen Folie auf dem gesamten oberen und unteren Rand.  Sch riftzug „POLIZEI“ auf der blauen Folie des Farbstreifens (zwischen der weißen Streifenmarkierung und dem Schriftzug ist ein vertikaler Abstand von ca. 5/7 der Schrifthöhe einzuhalten).  Telefonsymbol und 110 in weiß auf der blauen Folie im hinteren Bereich des Fahrzeuges

Heckbereich: Frontbereich:  Zwei leuchtgelbe Linienmarkierungen,  Leuchtgelbe Linienmarkierung. möglichst eng der Außenlinie des Fahrzeugs  blaue Folie auf der Motorhaube zwischen den folgend. Linienmarkierungen.  Zusätzlicher trapezförmiger leuchtgelber  Schriftzug „POLIZEI“ auf der Motorhaube „Rückstrahler“; gelbe Konturmarkierung als mittig im vorderen Bereich. Die Schrifthöhe Umrandung des Rückstrahlers. richtet sich nach der Schrifthöhe im  Blaue Folie zwischen dem Rückstrahler und Seitenbereich. der leuchtgelben Markierung; Breite möglichst 1/6 der Fahrzeugbreite.  Weiße Streifenmarkierung auf der blauen Folie auf dem gesamten unteren Rand.  Schriftzug „POLIZEI“ in einer Größe entsprechend dem verfügbaren Platz und grundsätzlich auf blauer Folie anzubringen. Anordnung linksseitig des gelben Rückstrahlers und möglichst hoch.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 37 Stand: 17.09.2026

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Anlagen

Legende:

  1. Verkehrsblau:

RAL 5017, nicht reflektierend, glänzende Oberfläche

  1. Leuchtgelb:

Vergleichbar RAL 1026, “Neongelb“ fluoreszierend;

Reflexionswerte gemäß ECE R-104 Klasse „D“.

  1. Gelb:

Konturmarkierung gemäß ECE R-104 Klasse „C“.

Die Streifenbreite soll 50 mm betragen.

  1. Weiß:

Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „C“.

  1. Weiß:

Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „D“ oder nicht reflektierend und

Schutzlaminat.

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 38 Stand: 17.09.2026

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Anlagen

15.2 FUNKVORRÜSTUNG (BEISPIEL)

Leistungsbeschreibung Technik (EWA OS 2027) Seite 39 Stand: 17.09.2026

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