Lieferung und Inbetriebnahme von zwei Speichersystemen mit Wartung und Support

Status
Offen
Angebotsfrist
26.11.2026, 07:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.680.672,27 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
745163-2026
Verfahrensnummer
18636910-e405-4f48-a29a-5e36dcf557f6

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Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft zwei baugleiche Speichersysteme einschließlich Lizenzen sowie Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Support. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,68 Millionen Euro; der Auftrag betrifft Berlin, und die Angebotsfrist endet am 26. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei baugleichen Speichersystemen einschließlich aller erforderlichen Lizenzen sowie die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 423_26 EU Beschaffung Storagesystem1.680.672,27 EUR

    Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei baugleichen Speichersystemen einschließlich aller erforderlichen Lizenzen sowie die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen.

    Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · PolBln 423_26 EU Beschaffung Storagesystem

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach Ziffer 5 der Verfahrensbedingungen. Der Preis geht mit 60 Prozent, die Leistung mit 40 Prozent in die Wertung ein. Preis im Sinne der Ziffer 5 der Verfahrensbedingungen ist der Wertungspreis netto. Er besteht aus der Angebotssumme des gesonderten Preisblatts und den kalkulatorischen Energiekosten (Blatt Preisblatt dieser Mappe, Zelle F36). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Preispunkte, ein fiktives Angebot mit dem doppelten niedrigsten Wertungspreis 0 Preispunkte. Dazwischen wird linear interpoliert: Preispunkte = 100 × (2 − Wertungspreis des Angebots / niedrigster Wertungspreis). Teurere Angebote erhalten 0 Preispunkte. Gewertete Leistungspunkte = erreichte Leistungspunkte / maximal erreichbare Leistungspunkte (1.208) × 100. Eine Umrechnung auf das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl findet nicht statt. Mindestpunktzahlen sind nicht festgelegt. Preispunkte, gewertete Leistungspunkte und Gesamtpunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet das Los. Die Positionen 15 bis 17 des gesonderten Preisblatts gehen mit dem vollen kalkulatorischen Abrufvolumen, die Positionen 18, 21 und 22 mit der angegebenen kalkulatorischen Menge in den Wertungspreis ein. Zusätzlich enthält der Wertungspreis die kalkulatorischen Energiekosten über sieben Jahre auf Grundlage der Referenzleistungen nach Kapitel 10 der Leistungsbeschreibung.
60 %
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach Ziffer 5 der Verfahrensbedingungen. Der Preis geht mit 60 Prozent, die Leistung mit 40 Prozent in die Wertung ein. Preis im Sinne der Ziffer 5 der Verfahrensbedingungen ist der Wertungspreis netto. Er besteht aus der Angebotssumme des gesonderten Preisblatts und den kalkulatorischen Energiekosten (Blatt Preisblatt dieser Mappe, Zelle F36). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Preispunkte, ein fiktives Angebot mit dem doppelten niedrigsten Wertungspreis 0 Preispunkte. Dazwischen wird linear interpoliert: Preispunkte = 100 × (2 − Wertungspreis des Angebots / niedrigster Wertungspreis). Teurere Angebote erhalten 0 Preispunkte. Gewertete Leistungspunkte = erreichte Leistungspunkte / maximal erreichbare Leistungspunkte (1.208) × 100. Eine Umrechnung auf das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl findet nicht statt. Mindestpunktzahlen sind nicht festgelegt. Preispunkte, gewertete Leistungspunkte und Gesamtpunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet das Los. Die Positionen 15 bis 17 des gesonderten Preisblatts gehen mit dem vollen kalkulatorischen Abrufvolumen, die Positionen 18, 21 und 22 mit der angegebenen kalkulatorischen Menge in den Wertungspreis ein. Zusätzlich enthält der Wertungspreis die kalkulatorischen Energiekosten über sieben Jahre auf Grundlage der Referenzleistungen nach Kapitel 10 der Leistungsbeschreibung.
40 %

Vergabeunterlagen

16 Dateien laut Portal · Stand 27.10.2026
Bewertungsmatrix_Enterprise_Storage.xlsxSonstiges -
Datenschutzerklärung.pdfFormular -
eForm_16_13204.pdfSonstiges -
Einzureichende Unterlagen und Nachweise.pdfSonstiges -
EVB_IT_Systemlieferungsvertrag.docxVertragsbedingungen -
Leistungsbeschreibung_Enterprise_Storage.pdfLVLeistungsverzeichnis -
Muster AVV Polizei.pdfSonstiges -
Preisblatt_PolBln_423_26_EU.xlsxSonstiges -
Teleservicevereinbarung.pdfSonstiges -
Verfahrensbedingungen.pdfSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 26.10.2026 (PDF)Sonstiges -
Wirt-124-1-einhaltung-restriktiver-massnahmen.pdfSonstiges -
Wirt-215 ZVB_BVB.pdfSonstiges -
Wirt-2141_bvb_mindeststundenentgelt_tariftreue_teila.pdfVertragsbedingungen -
Wirt-2143_bvb_verhinderung_von_benachteiligungen_teila.pdfSonstiges -
Wirt-2144_bvb_kontrollen_sanktionen_teilb.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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