Leasing von Polizeifahrzeugen (Pkw Kombi, SUV, Transporter) für Baden-Württemberg
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Deutschland · TED
- 26. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 21. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an BMW AG +1 weitere
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Zusammenfassung
Die Polizei Baden-Württemberg schreibt europaweit die Anmietung von etwa 648 Polizeifahrzeugen aus, darunter Pkw Kombi, SUV und Transporter in uniformierter und neutraler Ausführung, teilweise mit batterieelektrischem Antrieb. Die Beschaffung erfolgt in 7 Losen über Rahmenvereinbarungen mit Lieferbeginn ab Januar 2027 und Laufzeiten zwischen 36 und 60 Monaten. Bewertet werden die Angebote nach Qualität und Kosten, wobei Ergonomie, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Energieeffizienz zentrale Anforderungen sind.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: BMW AG +1 weitere
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
21. Juli 2026
Beschreibung
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) Fahrzeuge der Klassen Pkw Kombi, der SUV sowie Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 7 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu beschaffen. Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die voraussichtliche Abrufmenge über alle 7 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 648 Fahrzeuge (vgl. Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die Fahrzeuge werden im Los 1 und 5 über einen Zeitraum von 36 Monaten, in den Losen 2, 3, 4 und 6 über 48 Monate und im Los 7 über 60 Monate geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf und ab Januar 2027 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
Lose
7 LoseAnforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Zuschlagskriterien
19 Kriterien- quality10%
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
- quality10%
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
- cost90%
vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
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vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
- cost80%
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
- cost80%
vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
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vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
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vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
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vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.