Lieferung kolorierter Funkstreifenwagen der Funktion 021 für die Polizei Nordrhein-Westfalen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.10.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.09.2024
CPV-Codes
Polizeifahrzeuge (34114200)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
529230-2024
Verfahrensnummer
7a8910ce-deca-4679-974c-a94cf025ce10

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung kolorierte Funkstreifenwagen der Funktion 021 (Utilities, also Nutzfahrzeuge) für die Polizei des Landes. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit einer Mindestabnahmemenge von 400 Fahrzeugen und einem voraussichtlichen maximalen Bedarf von 1.200 Fahrzeugen je Los; die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage. Die Fahrzeuge werden für Nordrhein-Westfalen benötigt, und Angebote sind bis zum 4. Oktober 2024 um 10:00 Uhr einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von kolorierten Funkstreifenkraftwagen der Funktion 021 (Utilities) für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen sind zu erfüllen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Teillos 1

    Der Auftraggeber muss die Lieferung von Funkstreifenwagen der Funktion 021 (Utilities) sicherstellen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass innerhalb der Vertragslaufzeit mehr als 1.200 Fahrzeuge abgenommen werden (voraussichtlicher maximaler Bedarf des Auftraggebers). Eine Lieferverpflichtung über diesen Bedarf sieht der Vertrag allerdings - mit entsprechenden Abstimmungsregelungen im Hinblick auf die Lieferung darüber hinausgehender Fahrzeuge - vor. Es wird eine Mindestabnahmemenge von 400 Fahrzeugen pro Los garantiert. Hinsichtlich der darüberhinausgehenden Beschaffungsbedarfe richten sich die Abrufe des Auftraggebers nach einsatztaktischen Bedarfen, der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie der Lieferfähigkeit des Auftragnehmers. Hinsichtlich der Ausrüstung des Fahrzeugs mit Allradantrieb wird darauf hingewiesen, dass der Bezug solcher Fahrzeuge ebenfalls abhängig von der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln ist; hinzu kommen taktisch und einsatzbezogene Erwägungen, die fahrzeugabhängig sind. Eine Mindestabnahmemenge kann daher bislang nicht vorgegeben werden. Der Öffentliche Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss von 2 Teillosen. Jeder Auftragnehmer kann nur den Zuschlag auf ein Los erhalten.

    Frist: 04.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Teillos 2

    Der Auftraggeber muss die Lieferung von Funkstreifenwagen der Funktion 021 (Utilities) sicherstellen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass innerhalb der Vertragslaufzeit mehr als 1.200 Fahrzeuge abgenommen werden (voraussichtlicher maximaler Bedarf des Auftraggebers). Eine Lieferverpflichtung über diesen Bedarf sieht der Vertrag allerdings - mit entsprechenden Abstimmungsregelungen im Hinblick auf die Lieferung darüber hinausgehender Fahrzeuge - vor. Es wird eine Mindestabnahmemenge von 400 Fahrzeugen pro Los garantiert. Hinsichtlich der darüberhinausgehenden Beschaffungsbedarfe richten sich die Abrufe des Auftraggebers nach einsatztaktischen Bedarfen, der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie der Lieferfähigkeit des Auftragnehmers. Hinsichtlich der Ausrüstung des Fahrzeugs mit Allradantrieb wird darauf hingewiesen, dass der Bezug solcher Fahrzeuge ebenfalls abhängig von der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln ist; hinzu kommen taktisch und einsatzbezogene Erwägungen, die fahrzeugabhängig sind. Eine Mindestabnahmemenge kann daher bislang nicht vorgegeben werden. Der Öffentliche Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss von 2 Teillosen. Jeder Auftragnehmer kann nur den Zuschlag auf ein Los erhalten.

    Frist: 04.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gemäß Kapitel A, Ziffer 2.5 beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.

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LOT-0001 · Teillos 1

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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gemäß Kapitel A, Ziffer 2.5 beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 716372-2024

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