Rahmenvertrag für Herstellung, Instandhaltung und Lieferung leichter Befehlskraftwagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0,01 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- CPV-Codes
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- Spezialfahrzeuge (34114000)
- Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren (34300000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 781420-2025
- Verfahrensnummer
- 1a34267a-e847-42c3-83e5-00a4bc4e9bc9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft leichte Befehlskraftwagen mit polizeispezifischer Ausstattung für überwiegenden Einsatz auf Straßen. Im Rahmenvertrag sind mindestens vier und höchstens neun Fahrzeuge vorgesehen; weitere Abrufe können während der Vertragslaufzeit zu den angebotenen Stückpreisen erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage, der Einsatz ist in den Regionen DE114 und DE122 vorgesehen. Angebote müssen bis zum 30. Januar 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Ausschreibung eines Rahmenvertrages zur Herstellung, Instandhaltung und Lieferung von leichten Befehlskraftwagen Die Polizeifahrzeuge sind Einsatzmittel, die zur Erfüllung der unterschiedlichen polizeilichen Einsatzaufgaben besonderen Beanspruchungen unterliegen. Dabei handelt es sich um han-delsübliche Fahrzeuge mit polizeispezifischer Ausstattung, die unter besonderer Berücksichti-gung der Grundsätze der Sicherheit in Kraftfahrzeugen sowie ergonomischer und sicherheits-technischer Forderungen im Fahrzeuginnenraum unterzubringen ist. Der Einsatz erfolgt über-wiegend auf Straßen, ausnahmsweise auch abseits befestigter Wege. Geländegängigkeit wird nicht gefordert.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · leichte Befehlskraftwagen
Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens vier Fahrzeuge abrufen (Sofortabnahme). Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens neun Fahrzeuge abrufen. Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftraggebers weitere Fahrzeuge zu den im Angebotsschreiben genannten Stückpreisen und Bedingungen zu liefern. Auf den Abruf von weiteren Abnahmemengen besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch. Aufgrund der Umstände (politische Entwicklungen und Freigabe der notwendigen fi-nanziellen Mittel) kann nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, ob und in welchem Umfang weitere Abrufe erfolgen werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Mindestabnahmemenge (Sofortabnahme) nicht unterschritten und die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag endet nicht durch Erreichen der Höchstabnah-memenge. Die vier Fahrzeuge (einschließlich des Musterfahrzeugs - Ziffer 15) der Sofortabnahme müs-sen spätestens 18 Monate zur Auslieferung kommen. Weitere Abrufe müssen 18 Monaten nach Bestellung zur Auslieferung kommen.
Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
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LOT-0001 · leichte Befehlskraftwagen
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- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 157319-2026
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