Lieferung neutraler elektrischer Funkstreifenwagen in drei Fahrzeugklassen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.01.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
11.025.000 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.12.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kraftfahrzeuge (34100000)
  • Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen (34115200)
Bekanntmachungsnummer
789327-2024
Verfahrensnummer
0d69fd92-f984-4dd4-be5e-c68d21ff9aa2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Außenstelle Hannover, beschafft im Rahmen einer Vereinbarung neutrale elektrische Funkstreifenwagen (BEV) in drei Klassen: Kompaktwagen, SUV und Kombilimousinen der oberen Mittelklasse. Die Fahrzeuge werden über den Webshop des Auftraggebers abgerufen und sind für Polizeidienststellen in Niedersachsen, Bremen, Bremerhaven und Thüringen bestimmt. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 11,025 Millionen Euro; die Vereinbarung läuft je Los 720 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) ( Los 1: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV/ M1 / Kompaktklasse / BEV; Los 2: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV M1 / SUV / BEV; Los 3: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) M1 / Obere Mittelklasse / Kombilimousine / BEV) in verschiedenen Ausführungen aus. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV M1 / Kompaktklasse / BEV4.800.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) ( Los 1: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV/ M1 / Kompaktklasse / BEV; Los 2: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV M1 / SUV / BEV; Los 3: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) M1 / Obere Mittelklasse / Kombilimousine / BEV) in verschiedenen Ausführungen aus. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

    Frist: 27.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV M1 / SUV / BEV5.400.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) ( Los 1: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV/ M1 / Kompaktklasse / BEV; Los 2: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV M1 / SUV / BEV; Los 3: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) M1 / Obere Mittelklasse / Kombilimousine / BEV) in verschiedenen Ausführungen aus. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

    Frist: 27.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) M1 / Obere Mittelklasse / Kombilimousine / BEV825.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) ( Los 1: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV/ M1 / Kompaktklasse / BEV; Los 2: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV M1 / SUV / BEV; Los 3: neutraler Funkstreifenwagen (FUSTW-N) M1 / Obere Mittelklasse / Kombilimousine / BEV) in verschiedenen Ausführungen aus. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

    Frist: 27.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV M1 / Kompaktklasse / BEV

Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien Preis und Technik werden addiert. Insgesamt können 1. 000 Wertungspunkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den meisten Wertungspunkten. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
70 %
Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien Preis und Technik werden addiert. Insgesamt können 1. 000 Wertungspunkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den meisten Wertungspunkten. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
30 %

LOT-0002 · neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) BEV M1 / SUV / BEV

Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien Preis und Technik werden addiert. Insgesamt können 1. 000 Wertungspunkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den meisten Wertungspunkten. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
70 %
Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien Preis und Technik werden addiert. Insgesamt können 1. 000 Wertungspunkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den meisten Wertungspunkten. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
30 %

LOT-0003 · neutralen Funkstreifenwagen (FUSTW-N) M1 / Obere Mittelklasse / Kombilimousine / BEV

Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien Preis und Technik werden addiert. Insgesamt können 1. 000 Wertungspunkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den meisten Wertungspunkten. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
70 %
Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien Preis und Technik werden addiert. Insgesamt können 1. 000 Wertungspunkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den meisten Wertungspunkten. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 252440-2025

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