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Zusammenstellung der Ausschlusskriterien
ZUSAMMENSTELLUNG DER AUSSCHLUSSKRITERIEN
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass mit meinem/unserem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
Technik aufgeführten Ausschlusskriterien eingehalten werden, nämlich:
Mit jedem Fahrzeug sind durch die einen Auftrag annehmende Organisation zu übergeben:
sämtliche Unterlagen, welche für das Zulassungsverfahren, respektive die zweifelsfreie
Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge bei der zuständigen Behörde in Berlin erforderlich
sind. In Bezug auf das Abgasverhalten ist die Beibringung von
Ausnahmegenehmigungen durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
Fahrzeugart: Kleinwagen
Zulässige Gesamtmasse: ≤ 3.500 kg
Nutzlast (Tatsächliche Zuladung nach Ausbau): ≥ 380 kg
Scheibenbremsen für Vorderachse
Ganzjahresbereifung
Hilfskrafteinrichtung (Servolenkung)
Kombination aus Verbrennungsmotor (kein Dieselmotor) und Elektromotor;
Hybridantrieb
Motor- /Systemleistung: ≥ 50 kW
Mit allen Antriebsarten ist unter allen Fahrbedingungen (städtisch, außerstädtisch, gesamt)
eine Mindestreichweite von 400 km mit einer Tankfüllung zu garantieren.
Getriebe ohne manuellen Schaltvorgang
Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h: ≤ 17 Sekunden
Höchstgeschwindigkeit: 160 km/h
Vier Türen, Laderaumklappe.
Zentralverriegelung mit Sicherung für alle Türen und Klappen, bedienbar über Türschloss und
Fernbedienung (möglichst Funk). Die Zentralverriegelung ist so zu programmieren, dass
nach Antritt der Fahrt eine automatische Verriegelung aller Türen erfolgt. Als Alternative
zur automatischen Türverriegelung muss mindestens ein Schalter zur manuellen
Verriegelung im Wirkungskreis des Fahrers verbaut sein. Zusätzlich muss ein
Hinweisschild (z.B. “Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug zu verriegeln“) nach vorheriger
Absprache im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.
3 vollwertige Schlüssel
Die Verglasung der Heckscheibe, sowie der rechten und linken Fahrzeugseite ist von innen
mit einer glasklaren, durchsichtigen Sicherheitsfolie im Trockenbeschichtungsverfahren zu be-
kleben.
Seite 1 Ausschlusskriterien (EWA OS 2027) Stand: 17.09.2026
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Zusammenstellung der Ausschlusskriterien
Die Verglasung muss bei einseitiger Beklebung im beklebten Zustand der
Widerstandsklasse P3A (DIN EN 356) (oder gleichwertig) entsprechen.
Alarmanlage
Sämtliche Frontsitze müssen serienmäßig mit einer verstellbaren Rückenlehne
(möglichst Stufenlos) und einem atmungsaktiven Bezug vorgesehen sein. Der Frontsitz
für die fahrzeugführende Person muss darüber hinaus zwingend höhenverstellbar und
mit einer verstellbaren Lordosenstütze ausgestattet sein.
Airbag und Seitenairbag für beide Frontinsassen
In Kopfhöhe der Insassen darf der Schalldruckpegel im Innenraum bei Betrieb der Rundum-
Tonkombination 80 dB (A) nicht überschreiten.
Vorab sind ein Beklebungsentwurf und die Datenblätter der verwendeten Folien zu
liefern.
Das Fahrzeug muss über ein Anzeige- und Bediensystem des Fahrzeugherstellers verfügen,
welches es gestattet, mobile Endgeräte (z. B. Smartphone, Tablet-PC o. ä.) mittels Android
Auto und Apple CarPlay anzuschließen und zu bedienen.
Das fahrzeugeigene Mediensystem muss es ermöglichen, alle durch die Nutzerinnen und
Nutzer eingegebenen oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten zu löschen.
Herstellererklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit ausgefüllt.
Seite 2 Ausschlusskriterien (EWA OS 2027) Stand: 17.09.2026