Ausschlusskriterien.pdf

Einsatzwagen für den Objektschutz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 08:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Zusammenstellung der Ausschlusskriterien

ZUSAMMENSTELLUNG DER AUSSCHLUSSKRITERIEN

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass mit meinem/unserem Angebot die in der Leistungsbeschreibung

Technik aufgeführten Ausschlusskriterien eingehalten werden, nämlich:

 Mit jedem Fahrzeug sind durch die einen Auftrag annehmende Organisation zu übergeben:

sämtliche Unterlagen, welche für das Zulassungsverfahren, respektive die zweifelsfreie

Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge bei der zuständigen Behörde in Berlin erforderlich

sind. In Bezug auf das Abgasverhalten ist die Beibringung von

Ausnahmegenehmigungen durch den Auftraggeber ausgeschlossen.

 Fahrzeugart: Kleinwagen

 Zulässige Gesamtmasse: ≤ 3.500 kg

 Nutzlast (Tatsächliche Zuladung nach Ausbau): ≥ 380 kg

 Scheibenbremsen für Vorderachse

 Ganzjahresbereifung

 Hilfskrafteinrichtung (Servolenkung)

 Kombination aus Verbrennungsmotor (kein Dieselmotor) und Elektromotor;

Hybridantrieb

 Motor- /Systemleistung: ≥ 50 kW

 Mit allen Antriebsarten ist unter allen Fahrbedingungen (städtisch, außerstädtisch, gesamt)

eine Mindestreichweite von 400 km mit einer Tankfüllung zu garantieren.

 Getriebe ohne manuellen Schaltvorgang

 Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h: ≤ 17 Sekunden

 Höchstgeschwindigkeit:  160 km/h

 Vier Türen, Laderaumklappe.

Zentralverriegelung mit Sicherung für alle Türen und Klappen, bedienbar über Türschloss und

Fernbedienung (möglichst Funk). Die Zentralverriegelung ist so zu programmieren, dass

nach Antritt der Fahrt eine automatische Verriegelung aller Türen erfolgt. Als Alternative

zur automatischen Türverriegelung muss mindestens ein Schalter zur manuellen

Verriegelung im Wirkungskreis des Fahrers verbaut sein. Zusätzlich muss ein

Hinweisschild (z.B. “Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug zu verriegeln“) nach vorheriger

Absprache im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.

 3 vollwertige Schlüssel

 Die Verglasung der Heckscheibe, sowie der rechten und linken Fahrzeugseite ist von innen

mit einer glasklaren, durchsichtigen Sicherheitsfolie im Trockenbeschichtungsverfahren zu be-

kleben.

Seite 1 Ausschlusskriterien (EWA OS 2027) Stand: 17.09.2026

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Zusammenstellung der Ausschlusskriterien

 Die Verglasung muss bei einseitiger Beklebung im beklebten Zustand der

Widerstandsklasse P3A (DIN EN 356) (oder gleichwertig) entsprechen.

 Alarmanlage

 Sämtliche Frontsitze müssen serienmäßig mit einer verstellbaren Rückenlehne

(möglichst Stufenlos) und einem atmungsaktiven Bezug vorgesehen sein. Der Frontsitz

für die fahrzeugführende Person muss darüber hinaus zwingend höhenverstellbar und

mit einer verstellbaren Lordosenstütze ausgestattet sein.

 Airbag und Seitenairbag für beide Frontinsassen

 In Kopfhöhe der Insassen darf der Schalldruckpegel im Innenraum bei Betrieb der Rundum-

Tonkombination 80 dB (A) nicht überschreiten.

 Vorab sind ein Beklebungsentwurf und die Datenblätter der verwendeten Folien zu

liefern.

 Das Fahrzeug muss über ein Anzeige- und Bediensystem des Fahrzeugherstellers verfügen,

welches es gestattet, mobile Endgeräte (z. B. Smartphone, Tablet-PC o. ä.) mittels Android

Auto und Apple CarPlay anzuschließen und zu bedienen.

 Das fahrzeugeigene Mediensystem muss es ermöglichen, alle durch die Nutzerinnen und

Nutzer eingegebenen oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten zu löschen.

 Herstellererklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit ausgefüllt.

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