BMW i7 und BMW 740d xDrive Limousinen als Einsatzfahrzeuge

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.12.2023
CPV-Codes
Anzeigen
  • Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
  • Kraftfahrzeuge (34100000)
  • Personenkraftwagen (34110000)
  • Kombiwagen und Limousinen (34111000)
  • Limousinen (34111200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
773781-2023
Verfahrensnummer
435193a8-44e4-457e-ae3c-eccdf5e47758

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat und dessen Beschaffungsamt, beschafft insgesamt vier BMW-Einsatzfahrzeuge. Vorgesehen sind ein BMW i7 sowie drei BMW 740d xDrive Limousinen für die Region Berlin (NUTS-Code DE300); ein Zeitrahmen oder eine Frist ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

BMW Einsatzfahrzeuge

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · BMW i7

    1 Stück BMW i7

  • LOT-0002 · BMW 740d xDrive Limousine

    3 Stück BMW 740d xDrive Limousine

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · BMW i7

Preis
100 %

LOT-0002 · BMW 740d xDrive Limousine

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.