Baubegleitendes Controlling für den Schulcampus Eberswalde-Finow

Landkreis Barnim

Status
Offen
Angebotsfrist
26.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Barnim
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
vergabemarktplatz.brandenburg.de
Bekanntmachungsnummer
655414-2026
Verfahrensnummer
88a2cda9-90d7-402a-b9b6-69eee87ef96c
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000); Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000); Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000); Technische Beratung und Konstruktionsberatung (71310000); Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Barnim vergibt Leistungen für die Qualitätssicherung und das Projektcontrolling während der Bauphase des Schulcampus in Eberswalde-Finow. Der Campus umfasst ein Berufliches Gymnasium, eine Oberschule, eine Kreisvolkshochschule, eine Dreifeldsporthalle sowie Stellplätze, Freiflächen und Außenanlagen. Die Bauarbeiten haben am 6. Juli 2026 begonnen; die Angebotsfrist endet am 26. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der anhaltende Zuzug in den berlinnahen Raum des Landkreises erfordert im Landkreis Barnim die Schaffung mehrerer neuer Schulstandorte für Oberschulen und Gymnasien. Im Rahmen des Schulneubauprogramms des Landkreises Barnim ist unter anderem beabsichtigt, in Eberswalde-Finow ein Schulcampus bestehend aus einem viergeschossigen Beruflichen Gymnasium, einer viergeschossigen Oberschule, eine dreigeschossige Kreisvolkshochschule und eine eingeschossige Dreifeldsporthalle, inkl. der zugehörigen Stellplätze, Freiflächen und Außenanlagen zu erreichten. Die Ausschreibung des Totalunternehmers (nachfolgend "TU") für die Planung und schlüsselfertige Errichtung wurde bereits durchgeführt, die Beauftragung an das Unternehmen GOLDBECK Nordost GmbH ist abgeschlossen, die Baugenehmigung liegt vor und der Baubeginn hat offiziell am 06.07.2026 mit dem Spatenstich begonnen. Der TU übernimmt gegenüber dem Landkreis Barnim die planerische Gesamtverantwortung. Der Landkreis Barnim kann die im Zusammenhang mit der Durchführung eines TU-Modells erforderlichen Qualitätssicherungs- und Projektcontrolling-Leistungen nicht allesamt selbst erbringen. Daher bedarf es der Beauftragung eines baubegleitenden Controllings für die Begleitung des Projektes während der Bauphase. Dies ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Schulcampus Eberswalde-Finow - baubegleitendes Controlling

    Am Schulcampus Eberswalde-Finow ist die Errichtung von vier Gebäuden, bestehend aus dem viergeschossigen Beruflichen Gymnasium, die viergeschossige Oberschule, die dreigeschossige Kreisvolkshochschule und der eingeschossigen Dreifeldsporthalle, inkl. der zugehörigen Stellplätze, Freiflächen und Außenanlagen geplant. Der Schulcampus wird auf einem im Eigentum des Landkreis Barnim zur Verfügung gestellten Grundstück in Eberswalde zu errichten sein. Das Bauvolumen für den Schulcampus beträgt rund 15.000 m2 Bruttogrundfläche, davon rund 13.000 m2 für die Schulgebäude und rund 2.000 m2 für die Dreifeldsporthalle. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Fläche von rund 49.000 m2. Beim baubegleitenden Controlling handelt es sich um Leistungen der Qualitätssicherung und des Projektcontrollings während der Bauphase des Projekts bis zur Übergabe an den Nutzer.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB). Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB). Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Das Unternehmen hat seine berufliche Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB). Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB). Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB). Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB). Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Ziff. 8 GWB). Für die Nachforderung von Unterlagen gelten die Bestimmungen der VgV. Nachforderungen erfolgen durch die Vergabestelle in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg.

Vergabeunterlagen

11 Dateien · geladen 23.09.2026
Allgemeine Vergabeunterlage Baubegleitendes Controlling 2026-09-21.pdfLVLeistungsverzeichnis306 KBKlicken zum Anzeigen
Angebotsformblatt 2026-09-21.pdfFormular92 KBKlicken zum Anzeigen
Angebotsformblatt 2026-09-21.xlsxFormular36 KBKlicken zum Anzeigen
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages EU.pdfAnschreiben86 KBKlicken zum Anzeigen
Beratungsvertrag 2026-08-21_Entwurf.pdfVertragsbedingungen92 KBKlicken zum Anzeigen
Bewerberformulare 2026-09-21.pdfFormular122 KBKlicken zum Anzeigen
Bewerberformulare 2026-09-21.xlsxFormular89 KBKlicken zum Anzeigen
Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb 2026-09-21.pdfSonstiges56 KBKlicken zum Anzeigen
Informationsblatt zur elektronischen Angebotsabgabe VgV.pdfSonstiges681 KBKlicken zum Anzeigen
Leistungsbeschreibung_Baubegleitendes Controlling_2026-09-21.pdfLVLeistungsverzeichnis348 KBKlicken zum Anzeigen
Wertungsmatrix Angebote 2026-09-21.pdfSonstiges55 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB). Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB). Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Das Unternehmen hat seine berufliche Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB). Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB). Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB). Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB). Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Ziff. 8 GWB). Für die Nachforderung von Unterlagen gelten die Bestimmungen der VgV. Nachforderungen erfolgen durch die Vergabestelle in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg.

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