Rahmenvereinbarungen für Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung in drei Fachlosen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.01.2025, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.12.2024
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachungsnummer
738894-2024
Verfahrensnummer
fcdc1a4c-1cf7-4c0f-9385-aa202a2b9837

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Oberhavel vergibt Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung an bis zu fünf qualifizierte Planungsbüros je Fachlos. Beschafft werden Fachplanungen für Heizungs- und Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen sowie elektrotechnische Anlagen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden in der Region Oberhavel. Die Gebäude umfassen unter anderem Verwaltungsgebäude, Wirtschaftsgebäude, Rettungswachen, Archive und Gemeinschaftsunterkünfte. Die Rahmenvereinbarungen sollen ab dem 1. April 2025 für vier Jahre gelten; die Angebotsfrist endet am 21. Januar 2025.

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Leistungsbeschreibung

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.04.2025 und einer Vertragsdauer von 4 Jahren, Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Planungsleistungen für das Leistungsbild Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung an bis zu fünf qualifizierte Planungsbüros pro Fachlos zu vergeben. Die Vergabe findet in drei Fachlosen statt: Los 1 - Fachplanung Heizungs- und Sanitäranlagen, bestehend aus: - Anlagengruppe 1 - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen - Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen; Los 2 - Fachplanung Lüftungsanlagen, bestehend aus: - Anlagengruppe 3 - Lufttechnische Anlagen; Los 3 - Fachplanung Elektrotechnische Anlagen, bestehend aus: - Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen - Anlagengruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen - Anlagengruppe 6 - Förderanlagen - Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation Weitere Details vgl. Vergabeunterlagen

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Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Fachplanung Heizungs- und Sanitäranlagen

    Es sollen auf Grundlage der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in und an Gebäuden kreiseigener Liegenschaften erbracht werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Gebäudearten: - Büro- und Verwaltungsgebäude - Wirtschaftsgebäude - Rettungswachen - Archive - Gemeinschaftsunterkünfte Mit dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen sollen insbesondere folgende Anforderungen an Gebäude und technische Anlagen sichergestellt werden: - Instandhaltung und Herstellung von sicheren und gestalterisch ansprechenden Gebäuden, - ressourcenschonendes Bauen durch die Nachnutzung von Bestandsgebäuden als Klimaschutzmaßnahme zur CO2-Einsparung - die Einhaltung qualitätssichernder und behördlicher Anforderungen, beispielsweise dem Denkmalschutz - schnelle Reaktionszeiten bzw. kurzfristige Umsetzung von internen Bedarfen durch die vereinfachte Beauftragung von Planungsleistungen. Es sollen durch die Rahmenvereinbarungspartner viele Kriterien des nachhaltigen Bauens beachtet, eingehalten und geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung getroffen werden. Die ausgeschriebenen Leistungen sind an den oben genannten Gebäuden, die über den gesamten Landkreis Oberhavel verteilt sind, zu erbringen. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen alle Leistungsphasen, angelehnt an die HOAI. Konkretisiert werden die im Rahmen des Einzelabrufs zu erfüllenden spezifischen Leistungspflichten durch jeweils Abrufaufträge. Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise (Leistungsphasen) einzeln oder kombiniert (vgl. Anlage 2 - Vertragsentwurf). Weitere Details vgl. Vergabeunterlagen.

    Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Fachplanung Lüftungsanlagen

    Es sollen auf Grundlage der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in und an Gebäuden kreiseigener Liegenschaften erbracht werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Gebäudearten: - Büro- und Verwaltungsgebäude - Wirtschaftsgebäude - Rettungswachen - Archive - Gemeinschaftsunterkünfte Mit dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen sollen insbesondere folgende Anforderungen an Gebäude und technische Anlagen sichergestellt werden: - Instandhaltung und Herstellung von sicheren und gestalterisch ansprechenden Gebäuden, - ressourcenschonendes Bauen durch die Nachnutzung von Bestandsgebäuden als Klimaschutzmaßnahme zur CO2-Einsparung - die Einhaltung qualitätssichernder und behördlicher Anforderungen, beispielsweise dem Denkmalschutz - schnelle Reaktionszeiten bzw. kurzfristige Umsetzung von internen Bedarfen durch die vereinfachte Beauftragung von Planungsleistungen. Es sollen durch die Rahmenvereinbarungspartner viele Kriterien des nachhaltigen Bauens beachtet, eingehalten und geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung getroffen werden. Die ausgeschriebenen Leistungen sind an den oben genannten Gebäuden, die über den gesamten Landkreis Oberhavel verteilt sind, zu erbringen. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen alle Leistungsphasen, angelehnt an die HOAI. Konkretisiert werden die im Rahmen des Einzelabrufs zu erfüllenden spezifischen Leistungspflichten durch jeweils Abrufaufträge. Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise (Leistungsphasen) einzeln oder kombiniert (vgl. Anlage 2 - Vertragsentwurf). Weitere Details vgl. Vergabeunterlagen.

    Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Fachplanung Elektrotechnische Anlagen

    Es sollen auf Grundlage der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in und an Gebäuden kreiseigener Liegenschaften erbracht werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Gebäudearten: - Büro- und Verwaltungsgebäude - Wirtschaftsgebäude - Rettungswachen - Archive - Gemeinschaftsunterkünfte Mit dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen sollen insbesondere folgende Anforderungen an Gebäude und technische Anlagen sichergestellt werden: - Instandhaltung und Herstellung von sicheren und gestalterisch ansprechenden Gebäuden, - ressourcenschonendes Bauen durch die Nachnutzung von Bestandsgebäuden als Klimaschutzmaßnahme zur CO2-Einsparung - die Einhaltung qualitätssichernder und behördlicher Anforderungen, beispielsweise dem Denkmalschutz - schnelle Reaktionszeiten bzw. kurzfristige Umsetzung von internen Bedarfen durch die vereinfachte Beauftragung von Planungsleistungen. Es sollen durch die Rahmenvereinbarungspartner viele Kriterien des nachhaltigen Bauens beachtet, eingehalten und geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung getroffen werden. Die ausgeschriebenen Leistungen sind an den oben genannten Gebäuden, die über den gesamten Landkreis Oberhavel verteilt sind, zu erbringen. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen alle Leistungsphasen, angelehnt an die HOAI. Konkretisiert werden die im Rahmen des Einzelabrufs zu erfüllenden spezifischen Leistungspflichten durch jeweils Abrufaufträge. Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise (Leistungsphasen) einzeln oder kombiniert (vgl. Anlage 2 - Vertragsentwurf). Weitere Details vgl. Vergabeunterlagen.

    Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Fachplanung Heizungs- und Sanitäranlagen

Herangezogen für die Preisbewertung werden die vom Bieter gemäß den im Preisblatt Teil 1 angebotenen Stundensätzen sowie die sich aus Teil 1 und Teil 2 ergebenen angebotenen Gesamtwertungssummen in Euro unter Berücksichtigung einer ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten Nachlasses ohne Bedingungen, wie sie sich nach erfolgter Preisprüfung durch den Auftraggeber darstellt. Mit dem Angebot sind hierzu beide Teile des Preisblattes vollständig ausgefüllt einzureichen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine "0,00 EUR" Preisangabe bei den anzugebenden Stundensätzen wegen offenkundiger Unterschreitung des Vergabemindestlohnes als unzulässig bewertet wird. Sollten Bieter für verschiedenen Personenkategorien einheitliche Stundensätze kalkuliert haben, wird gleichwohl gebeten, den betreffenden Stundensatz unter allen hiervon betroffenen Personenkategorien auszuweisen. Die zur Berechnung der Wertungspreise angegeben Berechnungsparameter (z.B. Prozentsätze zur Bewertung der einzelnen Teilleistungen, Zuschläge u.s.w.) werden vertragsgegenständlich! Es werden im Rahmen der Preisbewertung nur die verbliebenen wertbaren Angebote berücksichtigt, d. h. Angebote, die die verbindlichen Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllen. Das Kriterium Preis unterteilt sich in 2 Wertungskriterien wie folgt: I. Preisbewertung zu Honorar, Nebenkosten und Zuschlägen (Beispielprojekt) Anhand der angebotenen Parameter zur Honorarberechnung des Bieters gemäß Preisblatt Teil 1 - Stunden- und Honorarsätze sind im Preisblatt Teil 2 Berechnung Wertungspreis Beispielprojekt nach den Ermittlungsgrundsätzen der HOAI für ein fiktives Beispielprojekt (Siehe Vergabeunterlagen, Anlage 4 Beschreibung Beispielprojekt) Angebotspreise zu a. den jeweiligen Honoraren für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, b. Honorarzuschläge für Umbauten und Modernisierungen, c. Honorarzuschläge für Leistungen bei Instandhaltungen und Instandsetzungen (beschränkt auf die Bauüberwachung), d. Nebenkosten, e. ggf. gewährte Nachlässe bzw. geltend gemachte Zuschläge, f. Gesamtpreis (netto), g. Umsatzsteuer, h. Gesamtangebotssumme (brutto) = Wertungspreis anzugeben. Der Inhalt des maßgeblichen Beispielprojekts inkl. Höhe der anrechenbaren Baukosten ist in der Anlage 4 Beschreibung Beispielprojekt dargelegt. Die Höhe der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen ist im jeweiligen Preisblatt aufgeführt. Die Ermittlung der Bewertungspunkte für das Kriterium P.I (Preis- Honorarsätze, Nebenkosten und Honorarzuschläge) erfolgt nach folgendem Schlüssel: - 260 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungspreis erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x 260 Punkte) II. Preisbewertung Stundensätze Anhand des Angebots des Bieters gemäß Preisblatt Teil 1 - Stunden- und Honorarsätze werden die angebotenen Stundensätze zu a. Geschäftsführer/Inhaber, b. Projektleiter, c. Mitarbeiter (Ingenieur), d. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter nach folgendem Schlüssel bewertet: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für den Geschäftsführer/Inhaber. - 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für den Projektleiter. - 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für Mitarbeiter (Ingenieur). - 20 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweiligen niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit jeweils darüber liegendem Stundensatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Stundensätzen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x jeweilige Punktzahl) Die errechneten Wertungspunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für das Zuschlagskriterium "Preis" können insgesamt maximal 350 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
35 %
Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Konzepte und Unterlagen (vgl. Verfahrensbedingungen Punkt 4.2) vor. Es werden der Wertung nur die eingereichten Darstellungen des Bieters in Textform zugrunde gelegt. Die Angebote werden durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus drei (3) Prüfern, beurteilt. Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes Angebot ihre Punkte für nachfolgende Wertungskriterien: I. Bewertung der Qualität und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Person Kriterium Q.I.1 Qualität der Projektleitung / stellv. Projektleitung - Planung / Projektleitung - Bauüberwachung Kriterium Q.I.2 Persönliche Referenzen der Projektleitung / stellv. Projektleitung - Planung / Projektleitung - Bauüberwachung Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.I. können insgesamt maximal 200 Punkte erreicht werden. II. Bewertung Qualität der Herangehensweise an ein Projekt (Projektorganisation und -management) Kriterium Q.II. 1 Organisatorische Kompetenz Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.1 können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.2 a) Steuernde Kompetenz Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.2 a) können insgesamt maximal 120 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.2 b) Spezifische Erfahrungen mit Baumaßnahmen im laufenden Dienstbetrieb Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.2.b) können insgesamt maximal 90 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.3 Planungskompetenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.3) können insgesamt maximal 140 Punkte erreicht werden. Bewertungsschlüssel zu allen Kriterien Q I und Q II: Für die Bewertung der Zuschlagskriterien zu Q I und Q II erfolgt die Punkteverteilung analog dem Schulnotensystem. Die Punktevergabe reicht hierbei von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für unzureichende Darstellungen/Aussagen zum jeweiligen Thema. 10 = hervorragende Aussagen/Darstellung, 9 = sehr gute Aussagen / Darstellung, 8 = gute bis sehr gute Aussagen / Darstellung, 7 = gute Aussagen / Darstellung, 6 = durchschnittliche bis gute Aussagen / Darstellung, 5 = durchschnittliche Aussagen / Darstellung, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Aussagen / Darstellung, 3 = mäßige Aussagen / Darstellung, 2 = mangelhafte bis mäßige Aussagen / Darstellung, 1 = mangelhafte Aussagen / Darstellung, 0 = unzureichende Aussagen / Darstellung Aus den Punkten pro Wertungskriterium der drei (3) Prüfer wird der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf zwei (2) Nachkommastellen berechnet. Die Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die Gesamtwertung ein. Es können für die Qualitätsbewertung insgesamt maximal 650 Bewertungspunkte erreicht werden. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
65 %

LOT-0002 · Fachplanung Lüftungsanlagen

Herangezogen für die Preisbewertung werden die vom Bieter gemäß den im Preisblatt Teil 1 angebotenen Stundensätzen sowie die sich aus Teil 1 und Teil 2 ergebenen angebotenen Gesamtwertungssummen in Euro unter Berücksichtigung einer ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten Nachlasses ohne Bedingungen, wie sie sich nach erfolgter Preisprüfung durch den Auftraggeber darstellt. Mit dem Angebot sind hierzu beide Teile des Preisblattes vollständig ausgefüllt einzureichen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine "0,00 EUR" Preisangabe bei den anzugebenden Stundensätzen wegen offenkundiger Unterschreitung des Vergabemindestlohnes als unzulässig bewertet wird. Sollten Bieter für verschiedenen Personenkategorien einheitliche Stundensätze kalkuliert haben, wird gleichwohl gebeten, den betreffenden Stundensatz unter allen hiervon betroffenen Personenkategorien auszuweisen. Die zur Berechnung der Wertungspreise angegeben Berechnungsparameter (z.B. Prozentsätze zur Bewertung der einzelnen Teilleistungen, Zuschläge u.s.w.) werden vertragsgegenständlich! Es werden im Rahmen der Preisbewertung nur die verbliebenen wertbaren Angebote berücksichtigt, d. h. Angebote, die die verbindlichen Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllen. Das Kriterium Preis unterteilt sich in 2 Wertungskriterien wie folgt: I. Preisbewertung zu Honorar, Nebenkosten und Zuschlägen (Beispielprojekt) Anhand der angebotenen Parameter zur Honorarberechnung des Bieters gemäß Preisblatt Teil 1 - Stunden- und Honorarsätze sind im Preisblatt Teil 2 Berechnung Wertungspreis Beispielprojekt nach den Ermittlungsgrundsätzen der HOAI für ein fiktives Beispielprojekt (Siehe Vergabeunterlagen, Anlage 4 Beschreibung Beispielprojekt) Angebotspreise zu a. den jeweiligen Honoraren für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, b. Honorarzuschläge für Umbauten und Modernisierungen, c. Honorarzuschläge für Leistungen bei Instandhaltungen und Instandsetzungen (beschränkt auf die Bauüberwachung), d. Nebenkosten, e. ggf. gewährte Nachlässe bzw. geltend gemachte Zuschläge, f. Gesamtpreis (netto), g. Umsatzsteuer, h. Gesamtangebotssumme (brutto) = Wertungspreis anzugeben. Der Inhalt des maßgeblichen Beispielprojekts inkl. Höhe der anrechenbaren Baukosten ist in der Anlage 4 Beschreibung Beispielprojekt dargelegt. Die Höhe der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen ist im jeweiligen Preisblatt aufgeführt. Die Ermittlung der Bewertungspunkte für das Kriterium P.I (Preis- Honorarsätze, Nebenkosten und Honorarzuschläge) erfolgt nach folgendem Schlüssel: - 260 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungspreis erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x 260 Punkte) II. Preisbewertung Stundensätze Anhand des Angebots des Bieters gemäß Preisblatt Teil 1 - Stunden- und Honorarsätze werden die angebotenen Stundensätze zu a. Geschäftsführer/Inhaber, b. Projektleiter, c. Mitarbeiter (Ingenieur), d. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter nach folgendem Schlüssel bewertet: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für den Geschäftsführer/Inhaber. - 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für den Projektleiter. - 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für Mitarbeiter (Ingenieur). - 20 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweiligen niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit jeweils darüber liegendem Stundensatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Stundensätzen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x jeweilige Punktzahl) Die errechneten Wertungspunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für das Zuschlagskriterium "Preis" können insgesamt maximal 350 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
35 %
Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Konzepte und Unterlagen (vgl. Verfahrensbedingungen Punkt 4.2) vor. Es werden der Wertung nur die eingereichten Darstellungen des Bieters in Textform zugrunde gelegt. Die Angebote werden durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus drei (3) Prüfern, beurteilt. Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes Angebot ihre Punkte für nachfolgende Wertungskriterien: I. Bewertung der Qualität und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Person Kriterium Q.I.1 Qualität der Projektleitung / stellv. Projektleitung - Planung / Projektleitung - Bauüberwachung Kriterium Q.I.2 Persönliche Referenzen der Projektleitung / stellv. Projektleitung - Planung / Projektleitung - Bauüberwachung Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.I. können insgesamt maximal 200 Punkte erreicht werden. II. Bewertung Qualität der Herangehensweise an ein Projekt (Projektorganisation und -management) Kriterium Q.II. 1 Organisatorische Kompetenz Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.1 können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.2 a) Steuernde Kompetenz Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.2 a) können insgesamt maximal 120 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.2 b) Spezifische Erfahrungen mit Baumaßnahmen im laufenden Dienstbetrieb Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.2.b) können insgesamt maximal 90 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.3 Planungskompetenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.3) können insgesamt maximal 140 Punkte erreicht werden. Bewertungsschlüssel zu allen Kriterien Q I und Q II: Für die Bewertung der Zuschlagskriterien zu Q I und Q II erfolgt die Punkteverteilung analog dem Schulnotensystem. Die Punktevergabe reicht hierbei von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für unzureichende Darstellungen/Aussagen zum jeweiligen Thema. 10 = hervorragende Aussagen/Darstellung, 9 = sehr gute Aussagen / Darstellung, 8 = gute bis sehr gute Aussagen / Darstellung, 7 = gute Aussagen / Darstellung, 6 = durchschnittliche bis gute Aussagen / Darstellung, 5 = durchschnittliche Aussagen / Darstellung, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Aussagen / Darstellung, 3 = mäßige Aussagen / Darstellung, 2 = mangelhafte bis mäßige Aussagen / Darstellung, 1 = mangelhafte Aussagen / Darstellung, 0 = unzureichende Aussagen / Darstellung Aus den Punkten pro Wertungskriterium der drei (3) Prüfer wird der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf zwei (2) Nachkommastellen berechnet. Die Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die Gesamtwertung ein. Es können für die Qualitätsbewertung insgesamt maximal 650 Bewertungspunkte erreicht werden. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
65 %

LOT-0003 · Fachplanung Elektrotechnische Anlagen

Herangezogen für die Preisbewertung werden die vom Bieter gemäß den im Preisblatt Teil 1 angebotenen Stundensätzen sowie die sich aus Teil 1 und Teil 2 ergebenen angebotenen Gesamtwertungssummen in Euro unter Berücksichtigung einer ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten Nachlasses ohne Bedingungen, wie sie sich nach erfolgter Preisprüfung durch den Auftraggeber darstellt. Mit dem Angebot sind hierzu beide Teile des Preisblattes vollständig ausgefüllt einzureichen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine "0,00 EUR" Preisangabe bei den anzugebenden Stundensätzen wegen offenkundiger Unterschreitung des Vergabemindestlohnes als unzulässig bewertet wird. Sollten Bieter für verschiedenen Personenkategorien einheitliche Stundensätze kalkuliert haben, wird gleichwohl gebeten, den betreffenden Stundensatz unter allen hiervon betroffenen Personenkategorien auszuweisen. Die zur Berechnung der Wertungspreise angegeben Berechnungsparameter (z.B. Prozentsätze zur Bewertung der einzelnen Teilleistungen, Zuschläge u.s.w.) werden vertragsgegenständlich! Es werden im Rahmen der Preisbewertung nur die verbliebenen wertbaren Angebote berücksichtigt, d. h. Angebote, die die verbindlichen Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllen. Das Kriterium Preis unterteilt sich in 2 Wertungskriterien wie folgt: I. Preisbewertung zu Honorar, Nebenkosten und Zuschlägen (Beispielprojekt) Anhand der angebotenen Parameter zur Honorarberechnung des Bieters gemäß Preisblatt Teil 1 - Stunden- und Honorarsätze sind im Preisblatt Teil 2 Berechnung Wertungspreis Beispielprojekt nach den Ermittlungsgrundsätzen der HOAI für ein fiktives Beispielprojekt (Siehe Vergabeunterlagen, Anlage 4 Beschreibung Beispielprojekt) Angebotspreise zu a. den jeweiligen Honoraren für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, b. Honorarzuschläge für Umbauten und Modernisierungen, c. Honorarzuschläge für Leistungen bei Instandhaltungen und Instandsetzungen (beschränkt auf die Bauüberwachung), d. Nebenkosten, e. ggf. gewährte Nachlässe bzw. geltend gemachte Zuschläge, f. Gesamtpreis (netto), g. Umsatzsteuer, h. Gesamtangebotssumme (brutto) = Wertungspreis anzugeben. Der Inhalt des maßgeblichen Beispielprojekts inkl. Höhe der anrechenbaren Baukosten ist in der Anlage 4 Beschreibung Beispielprojekt dargelegt. Die Höhe der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen ist im jeweiligen Preisblatt aufgeführt. Die Ermittlung der Bewertungspunkte für das Kriterium P.I (Preis- Honorarsätze, Nebenkosten und Honorarzuschläge) erfolgt nach folgendem Schlüssel: - 260 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungspreis erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x 260 Punkte) II. Preisbewertung Stundensätze Anhand des Angebots des Bieters gemäß Preisblatt Teil 1 - Stunden- und Honorarsätze werden die angebotenen Stundensätze zu a. Geschäftsführer/Inhaber, b. Projektleiter, c. Mitarbeiter (Ingenieur), d. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter nach folgendem Schlüssel bewertet: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für den Geschäftsführer/Inhaber. - 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für den Projektleiter. - 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für Mitarbeiter (Ingenieur). - 20 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweiligen niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit jeweils darüber liegendem Stundensatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Stundensätzen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x jeweilige Punktzahl) Die errechneten Wertungspunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für das Zuschlagskriterium "Preis" können insgesamt maximal 350 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
35 %
Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Konzepte und Unterlagen (vgl. Verfahrensbedingungen Punkt 4.2) vor. Es werden der Wertung nur die eingereichten Darstellungen des Bieters in Textform zugrunde gelegt. Die Angebote werden durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus drei (3) Prüfern, beurteilt. Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes Angebot ihre Punkte für nachfolgende Wertungskriterien: I. Bewertung der Qualität und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Person Kriterium Q.I.1 Qualität der Projektleitung / stellv. Projektleitung - Planung / Projektleitung - Bauüberwachung Kriterium Q.I.2 Persönliche Referenzen der Projektleitung / stellv. Projektleitung - Planung / Projektleitung - Bauüberwachung Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.I. können insgesamt maximal 200 Punkte erreicht werden. II. Bewertung Qualität der Herangehensweise an ein Projekt (Projektorganisation und -management) Kriterium Q.II. 1 Organisatorische Kompetenz Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.1 können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.2 a) Steuernde Kompetenz Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.2 a) können insgesamt maximal 120 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.2 b) Spezifische Erfahrungen mit Baumaßnahmen im laufenden Dienstbetrieb Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.2.b) können insgesamt maximal 90 Punkte erreicht werden. Kriterium Q.II.3 Planungskompetenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu den Kriterien Q.I und Q.II. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Kriterium Q.II.3) können insgesamt maximal 140 Punkte erreicht werden. Bewertungsschlüssel zu allen Kriterien Q I und Q II: Für die Bewertung der Zuschlagskriterien zu Q I und Q II erfolgt die Punkteverteilung analog dem Schulnotensystem. Die Punktevergabe reicht hierbei von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für unzureichende Darstellungen/Aussagen zum jeweiligen Thema. 10 = hervorragende Aussagen/Darstellung, 9 = sehr gute Aussagen / Darstellung, 8 = gute bis sehr gute Aussagen / Darstellung, 7 = gute Aussagen / Darstellung, 6 = durchschnittliche bis gute Aussagen / Darstellung, 5 = durchschnittliche Aussagen / Darstellung, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Aussagen / Darstellung, 3 = mäßige Aussagen / Darstellung, 2 = mangelhafte bis mäßige Aussagen / Darstellung, 1 = mangelhafte Aussagen / Darstellung, 0 = unzureichende Aussagen / Darstellung Aus den Punkten pro Wertungskriterium der drei (3) Prüfer wird der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf zwei (2) Nachkommastellen berechnet. Die Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die Gesamtwertung ein. Es können für die Qualitätsbewertung insgesamt maximal 650 Bewertungspunkte erreicht werden. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
65 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 192796-2025

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