Planungsleistungen für elektrotechnische Gebäudeausrüstung bei Klinikumbauten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.08.2025
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
515065-2025
Verfahrensnummer
a9b4d779-577b-4f38-8302-0732681b08e8

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH sucht einen Auftragnehmer für Planungsleistungen der elektrotechnischen Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) bei Sanierungs- und Umbauvorhaben im Gebäudebestand des Klinikums in Frankfurt (Oder). Beauftragt werden auf Einzelabruf die Leistungsphasen 2 bis 8 für Starkstrom- und Schwachstromanlagen; Leistungen der Phase 4 werden nur bei konkretem Bedarf erbracht. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1.460 Tagen und umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, deren Umsetzung von der Bereitstellung finanzieller Mittel abhängt; die Teilnahmefrist endet am 4. September 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH wird in den nächsten Jahren – abhängig von der Bereitstellung von Finanzmitteln – den Gebäudebestand in zahlreichen Einzelmaßnahmen sanieren und bei Bedarf zur Anpassung an zeitgemäße medizinische Erfordernisse umbauen. Die zu schließende Rahmenvereinbarung betrifft nicht sämtliche Häuser und Maßnahmen. So findet derzeit bereits eine abschnitts- bzw. hausweise durchgeführte Bestandssanierung (brandschutztechnische Ertüchtigung; Modernisierung Beleuchtung und Lichtrufanlage) statt, die parallel zu den nach der zu vergebenden Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen weitergeführt wird.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ELT

    Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Auftragnehmer gesucht, der für das Bauvorhaben im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung ELT die Grundleistungen der LPH 2 bis 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI für die Anlagengruppen 4. Starkstromanlagen, 5. Schwachstromanlagen, gem. § 53 Abs. 2 HOAI auf Basis einzelner Aufträge erbringt. Leistungen der LPH 4 werden nur ausnahmsweise, d. h. nur wenn konkrete Tätigkeiten notwendig sind, beauftragt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bewerber hat über das Formblatt "Teilnahmeantrag" eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB, ferner zu den Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG, zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576 (Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland) abzugeben. Diese Ausschlussgründe sind zum Teil zwingend und zum Teil fakultativ. Sie gelten unabhängig davon, ob sie hier im Einzelnen aufgelistet sind oder nicht. Der Auftraggeber verfährt nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ELT

Technischer Wert der Planung und Sicherung des Projekterfolgs: Der Auftraggeber bewertet dieses Kriterium auf Grundlage der in Textform eingereichten Unterlagen und anhand deren mündlicher Präsentation. Für das Bietergespräch wird ein Zeitfenster von 60 min vorgesehen. Der Vortrag des Bieters sollte 50 Minuten nicht überschreiten, damit ausreichend Zeit für Rückfragen und Diskussionen bleibt. Es wird erwartet, dass die/der für das Projekt zuständige Gesamtprojektleiter:in, ein/e Stellvertreter:in sowie, sofern nicht mit der Projektleitung identisch, ein Mitglied der Geschäftsleitung den Termin wahrnehmen.
45 %
Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals: Der Bieter stellt mit seinem Angebot das für die Projekterbringung vorgesehene Personal (detaillierte Angaben sind nur erforderlich zur Gesamtprojektleitung, zur Stellvertretung und zur Objektüberwachung) und dessen allgemeine sowie projektspezifische Qualifikation und Erfahrung vor. Die Erfüllung der im Teilnahmeantrag aufgestellten Mindestanforderungen wird nicht doppelt verwertet, wohl aber kann deren Übererfüllung positiv bewertet werden. Für die benannten Personen sind Kurzlebensläufe und persönliche Referenzen zu benennen. Der Bieter legt darüber hinaus ein Organigramm der Projektbeteiligten mit Vertretungsregelungen vor. Der Auftraggeber schätzt ein, ob Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals mit Blick auf die benannten Personen einerseits und den Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung andererseits eine qualitativ hochwertige und gut strukturierte Auftragserbringung erwarten lassen.
25 %
Bewertet werden die Angaben des Bieters im Preisblatt. Maßgeblich ist der Wert „Wertungssumme brutto“. Basis des Honorarangebots ist vor allem das erste zur Realisierung anstehende Teilprojekt „Modernisierung ZNA“. Aus dem Preisblatt geht hervor, welche Honorarparameter übergreifend für sämtliche Teilprojekte Gültigkeit haben und wie dies in die Honorarwertung eingeht. Die Wertung erfolgt wie nachstehend erläutert: - Das niedrigste unter Berücksichtigung auch des § 60 VgV wertbare Honorar erhält 25 Punkte. - Ein Honorar, das beim Doppelten dieses Honorars oder darüber liegt, erhält null Punkte. - Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Bewerber hat über das Formblatt "Teilnahmeantrag" eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB, ferner zu den Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG, zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576 (Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland) abzugeben. Diese Ausschlussgründe sind zum Teil zwingend und zum Teil fakultativ. Sie gelten unabhängig davon, ob sie hier im Einzelnen aufgelistet sind oder nicht. Der Auftraggeber verfährt nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 8164-2026

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