Gebäudereinigungsleistungen für Schulen und Sporthallen im Landkreis Barnim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
477.310,92 EUR
Lose
17
Auftraggeber
Landkreis Barnim
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Gebäudereinigung (90911200)
  • Reinigung von Schulen (90919300)
Bekanntmachungsnummer
130832-2026
Verfahrensnummer
9ac549b6-cc68-4e86-8fc2-d7f659ef68e9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Barnim schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für diverse Schulstandorte und Sporthallen aus. Der Auftrag ist in 17 Lose unterteilt und umfasst den Zeitraum von Juli 2026 bis Juli 2027 mit einer jährlichen Verlängerungsoption bis 2030. Die Gesamtreinigungsfläche erstreckt sich über zahlreiche Objekte im gesamten Kreisgebiet.

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Leistungsbeschreibung

schultägliche Unterhalts- und jährliche Grundreinigung in Schulen (inkl. Sporthallen)

Leistungen nach Losen (17)

  • LOT-0001 · Schulstandort Finow

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung von vier Objekten (Gymnasium, Oberstufenzentrum, Kreisvolkshochschule, Sporthalle) Gesamtreinigungsfläche ca. 7900 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Schulobjekt A.-v.-Humboldt-Gymnasium

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung von zwei Objekten (Gymnasium mit Musikschule und Sporthalle) Gesamtreinigungsfläche ca. 8075 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Schulobjekt Johanna Schule

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung einer Schule Gesamtreinigungsfläche ca. 1736 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Schuobjekt Schule im Nibelungenviertel

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung von zwei Objekten (Schule und Sporthalle) Gesamtreinigungsfläche ca. 4509m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Musikschule Barnim Regionalstelle Bernau

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung einer Musikschule Gesamtreinigungsfläche ca. 690 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Schulobjekt Nordendschule

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung von zwei Objekten (Schule und Sporthalle) Gesamtreinigungsfläche ca. 3650 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Schulobjekt OSZ II Barnim

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung von drei Objekten (Oberstufenzentrum und 2 Sporthallen) Gesamtreinigungsfläche ca. 13350m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Schulobjekt Paulus-Praetorius-Gymnasium

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung von zwei Objekten (Gymnasium und Sporthalle) Gesamtreinigungsfläche ca. 10390 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Schulobjekt Karl-Sellheim-Schule

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung einer Schule mit Gymnastikhallen, Gesamtreinigungsfläche ca. 7370 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Schulobjekt Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung einer Schule mit Gymnastikhalle und Turnhalle Gesamtreinigungsfläche ca. 7270m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Schulobjekt Gymnasium Wandlitz

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung eines Schulgebäudekomplexes mit Ergänzungsbauten und Sporthalle Gesamtreinigungsfläche ca. 7.270 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Schulobjekte BWZ

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung von drei Objekten (Gymnasium mit Container, Oberstufenzentrum, Sporthalle) Gesamtreinigungsfläche ca. 22060 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Schulstandort Schwanebeck

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung eines Oberschulgebäudes, eines Grundschulgebäudes sowie von Schulcontainern Gesamtreinigungsfläche ca. 7150 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Schulobjekt Schule am Kirschgarten

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung eines Schulneubaus und Turnalle Gesamtreinigungsfläche ca. 8000 m2 vorübergehend Altbestand Oberschulgebäudes, eines Container und Turnhalle Gesamtreinigungsfläche ca. 6690 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Schulobjekt Oberschule Eberswalde

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung eines Schulersatzbaus Gesamtreinigungsfläche ca. 2.360 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0016 · Schulobjekt Blumberg

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung eines Schulgebäudes, 2 Sporthallen und WC-Haus Gesamtreinigungsfläche ca. 6260 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0017 · Schulobjekt Gymnasium Ahrensfelde

    schultägliche Unterhaltsreinigung sowie jährliche Grundreinigung eines in zwei Bauabschnitten entstehenden Schulersatzbaus Gesamtreinigungsfläche ca. 3.300 m2

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB). Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB). Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Mittels Eigenerklärung gem. Formblatt VVB 124 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Das Unternehmen hat seine berufliche Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB). Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB). Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB). Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB). Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Ziff. 8 GWB). Für die Nachforderung von Unterlagen gelten die Bestimmungen der VgV. Nachforderungen erfolgen durch die Vergabestelle in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg.

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Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB). Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen (§ 123 Abs. 4 GWB). Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Mittels Eigenerklärung gem. Formblatt VVB 124 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB). Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Das Unternehmen hat seine berufliche Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB). Das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB). Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB). Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB). Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt (§ 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB). Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Ziff. 8 GWB). Für die Nachforderung von Unterlagen gelten die Bestimmungen der VgV. Nachforderungen erfolgen durch die Vergabestelle in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 420364-2026

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