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Schulcampus Eberswalde-Finow
Leistungsbeschreibung baubegleitendes Controlling
Leistungsbeschreibung baubegleitendes
Controlling für das Projekt „Schulcampus
Eberswalde-Finow“
https://www.barnim.de/schulcampus-eberswalde-finow
Auftraggeber Landkreis Barnim Am Markt 1 16225 Eberwalde
Stand 21.09.2026
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Leistungsbeschreibung baubegleitendes Controlling
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Allgemeine Leistungsbeschreibung ............................................................. 3
2 Projektbeschreibung .................................................................................. 3
2.1 Rahmenbedingungen ......................................................................................... 3 2.2 Unterlagen für die Angebotsphase .................................................................... 4 2.3 Termine und Fristen ........................................................................................... 5
3 Baubegleitendes Controlling ....................................................................... 6
3.1 Allgemeines Aufgabenverständnis .................................................................... 6 3.2 Einarbeitung ....................................................................................................... 7
4 Bauqualitätsüberwachung .......................................................................... 8
4.1 Begehungen ....................................................................................................... 8 4.2 Fachingenieur Baukonstruktion / Technische Anlagen / Freianlagen ............... 8 4.4 Prüfinhalt der Begehung .................................................................................... 9
5 Kommunikation und Berichte ................................................................... 10
5.1 Arbeitsbericht .................................................................................................. 10 5.2 Bautenstandsabgleich zur Kostenkontrolle ..................................................... 10
6 Begleitung der Inbetriebnahme und Endabnahme .................................... 11
6.1 Leistungsinhalte ............................................................................................... 11
7 Gewährleistungsverfolgung ...................................................................... 12
8 Zusätzliche Leistungen auf Nachweis nach Bedarf ..................................... 12
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Leistungsbeschreibung baubegleitendes Controlling
1 Allgemeine Leistungsbeschreibung
Das baubegleitende Controlling durch Fachingenieure ist als übergeordnete Qualitätssiche- rung bei dem zu errichtenden Schulcampus Eberswalde-Finow vorgesehen. Nachfolgend auch als Schulcampus bezeichnet. Dem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“) werden die Leis- tungen des baubegleitenden Controllings nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung über- tragen.
2 Projektbeschreibung
2.1 Rahmenbedingungen
Am Schulcampus Eberswalde-Finow ist die Errichtung von vier Gebäuden, bestehend aus dem viergeschossigen Beruflichen Gymnasium, die viergeschossige Oberschule, die dreige- schossige Kreisvolkshochschule und der eingeschossigen Dreifeldsporthalle, inkl. der zuge- hörigen Stellplätze, Freiflächen und Außenanlagen geplant. Der Schulcampus wird auf einem im Eigentum des Landkreis Barnim zur Verfügung gestellten Grundstück in Eberswalde zu errichten sein. Das Bauvolumen für den Schulcampus beträgt rund 15.000 m² Bruttogrund- fläche, davon rund 13.000 m² für die Schulgebäude und rund 2.000 m² für die Dreifeldsport- halle. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Fläche von rund 49.000 m².
Die Ausschreibung des Totalunternehmers (nachfolgend „TU“) für die Planung und schlüssel- fertige Errichtung wurde bereits durchgeführt, die Beauftragung an das Unternehmen GOLD- BECK Nordost GmbH ist abgeschlossen, die Baugenehmigung liegt vor und der Baubeginn hat offiziell am 06.07.2026 mit dem Spatenstich begonnen.
Die Leistungen des TU beinhalten die vollumfängliche, eigenverantwortliche Planung, den schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsfertigen Neubau sämtlicher Bauwerke und Außenanlagen inkl. der Ausstattung und Möblierung. Dabei sind alle jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, untergesetzliche Normen sowie behördliche Bestimmungen, Ver- waltungsakte und -vorschriften (z.B. Bauordnung, Schulbaurichtlinie, Unfallverhütungsvor- schriften u.v.m.) einzuhalten. Die Leistungen sind sicher, effizient, termingerecht und in ho- her Qualität durchzuführen.
Der TU übernimmt gegenüber dem Landkreis Barnim die planerische Gesamtverantwortung. Das betrifft sowohl die Erstellung der Planungsleistungen als auch erforderliche Berechnun- gen, Untersuchungen und Nachweise. Die Planungsaufgabe des TU beschränkt sich damit nicht auf einzelne Planungsdisziplinen (z. B. Objektplanung, TGA), sondern umfasst alle Pla- nungsleistungen über alle Planungsdisziplinen und Planungs- und Ausführungsphasen, so- weit sie für die Planung, Baudurchführung und Abnahme erforderlich sind.
Der AG hat die zusätzliche Beauftragung von Fachgutachtern und Prüfsachverständigen (z.B. Prüfsachverständige für Brandschutz und Tragwerk), die in der Verantwortung des AG liegen, für die Planungs- und Bauphase vorgenommen. Während der Bauausführungsphase werden diese Leistungen mit durch den TU koordiniert.
Die Bebauung soll sich städtebaulich und hinsichtlich der Bauausführung durch z. B. Einsatz erneuerbarer Energien und Dachbegrünung in die naturräumlich geprägte Umgebung einfü- gen. Ziel des Auftraggebers ist auch ein im Hinblick auf die Energienutzung wirtschaftlicher, nachhaltiger und umweltgerechter Betrieb des Schulstandortes.
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Leistungsbeschreibung baubegleitendes Controlling
Entsprechend eines Beschlusses des Kreistages des Landkreises Barnim sind alle Gebäude nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) mit dem Be- wertungssystem nach BNB mindestens in der Stufe „Bronze“ zu errichten.
Ein weiterer Beschluss des Kreistages des Landkreises Barnim sieht die Ausstattung der Schule mit einer „vollwertigen Küche“ zur Versorgung der Schüler mit Mittagessen vor.
Die zu errichtende Dreifeldsporthalle dient vorrangig dem Schulsport von Oberschule und Beruflichen Gymnasium, in den Abendstunden (werktäglich bis ca. 21:30 Uhr) soll sie auch für den Vereinssport zur Verfügung stehen.
Die Außenbereiche sollen auch aufgrund eines Beschlusses des Kreistags des Landkreises Bar- nim naturnah angelegt werden. Dies beinhaltet eine Bepflanzung von großkronigen Laubbäu- men als natürliche Schattenspender, Anlegen von Bewegungszonen und Rückzugsbereichen sowie die Integration von Hecken und Sträucher als Lärm- Sicht- und Staubschutz.
Pausenhofflächen sind für beide Schulen räumlich getrennt vorgesehen. Die Außenanlagen werden in den Nachmitttags- und Abendstunden sowie an den Wochenenden auch durch die Kreisvolkshochschule genutzt.
Durch die Stadt Eberswalde ist grundsätzlich eine nachhaltige, grüne und klimaschonende Entwicklung des Grundstücks gewünscht. Es soll ein von Nord nach Süd durchgehendes „grü- nes Band“ entstehen, das durch Grünflächen, begrünte Schulhofflächen, Eingrünung der Parkflächen, Dachbegrünungen und Pergolen bestehen kann. Naturschutzrechtliche Aus- gleichsmaßnahmen sollen grundsätzlich auf dem Vorhabengrundstück untergebracht wer- den. Geschützte Bäume und Baumgruppen werden möglichst erhalten. Das auf dem Vorhab- engrundstück anfallende Niederschlagswasser ist dort zu versickern. Eine Niederschlagswas- serleitung ist nicht vorhanden.
Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks erfolgt über die vorhandene, von der B167 abzweigende Stichstraße. Auf dem Grundstück werden die erforderlichen Verkehrsflächen errichtet. Der durch die Nutzung generierte Stellplatzbedarf (Kraftfahrzeuge und Fahrräder) ist auf dem Grundstück vorgesehen.
Die Stadt Eberswalde beabsichtigt ferner, den Schulstandort für den Fuß- und Radverkehr durch einen am Vorhabengrundstück östlich entlangführenden Rad-/Gehweg an das südlich gelegene Brandenburgische Viertel sowie an die B167 anzubinden. Der Weg ist Teil des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes 530 „Schulcampus“.
2.2 Unterlagen für die Angebotsphase
Die für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Unterlagen werden im Dokument „Allgeneine Vergabeunterlage“ des jeweiligen Verfahrensschritts benannt.
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2.3 Termine und Fristen
Der Schulcampus wird spätestens am 14.06.2028 mit sämtlichen vom TU zu erbringenden Leistungen abgenommen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Gebäude und die Außenanlagen durch den TU betriebsfertig zu erstellen, einschließlich sämtlicher erforderlicher Abnahmen und Unterlagen. Sämtliche Leistungen werden gleichzeitig abgenommen. Eine vollständige Dokumentation (auch Revi- sionsunterlagen, die nicht abnahmerelevant sind), müssen 6 Wochen vor der Abnahme über- geben werden.
Vom AN ist 14 Tage nach Beauftragung ein detaillierter Terminplan für das baubegleitende Controlling mit dem AG abzustimmen. Inhalt des Terminplans muss neben den zeitlich dar- gestellten Arbeitsschritten auch die Zuweisung der entsprechenden Fachingenieure zu den Arbeitsschritten sein. Grundlage für den Terminplan sind die folgenden vertraglich geschul- deten Termine und der Rahmenterminplan des TU.
Als Zwischentermine für die Erstellung von Abschlagsrechnungen sind folgende Termine be- nannt: ─ Einreichung der vollständigen und genehmigungsfähigen Unterlagen für den Bauantrag bei der zuständigen Behörde bis zum 04.03.2026 ─ Fertigstellung Gründung und Baustelleneinrichtung aller Gebäude bis zum 12.08.2026 ─ Fertigstellung Rohbau aller Gebäude bis zum 18.02.2027 ─ Fertigstellung Außenhülle („Dach dicht“ und „Fassade dicht“) und Beginn des Innenaus- baus aller Gebäude bis zum 04.03.2027 ─ Fertigstellung Innenausbau aller Gebäude bis zum 17.02.2028
Die ersten beiden Zwischentermine und die Prüfung der Abschlagsrechnungen erfolgten durch den Auftraggeber. Die Zuarbeiten zur Prüfung der weiteren Zwischentermin bzw. Ab- schlagsrechnungen sind Inhalt der ausgeschriebenen Leistung.
Alle Termine zum Verfahren sind im Dokument „Allgemeine Vergabeunterlage“ zu entneh- men.
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3 Baubegleitendes Controlling
3.1 Allgemeines Aufgabenverständnis
Beim baubegleitenden Controlling handelt es sich um Leistungen der Qualitätssicherung und des Projektcontrollings während der Bauphase des Projekts bis zur Übergabe an den Nutzer. Die Ausführungsfristen für die unten genannten Leistungen sind nach Auftragserteilung bis zum 31.07.2028.
Das baubegleitende Controlling beinhaltet insbesondere folgende Teilleistungen:
─ Ausführungsplanung sichten Prüfen der vom bauausführenden TU auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Quali- tät und Realisierung mit den Vorgaben der AG (u.a. Projektvertrag und FLB), der Ausfüh- rungsplanung und der Baugenehmigung, ─ Qualitätsprüfung Überwachen der Ausführungen des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der FLB, den Ausführungsplänen sowie mit den allgemein an- erkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, ─ Überwachen des Terminplanes mit Blick auf den vertraglich geschuldeten Fertigstellungs- termin, ─ Dokumentation der geschuldeten Leistung zum Abrechnungsstand Leistungskontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung des TU im Vergleich zum Abrechnungsstand in der Abschlags- oder Schlussrechnung, ─ Teilnahme an Koordinationsbesprechungen von Auftraggeber / Nutzer / Bauleitung / Pla- nung, ─ Teilnahme und Begleitung des Inbetriebnahmemanagement in Anlehnung an AMEV/VDI 6039 und FLB ─ Teilnahme an allen Abnahmen und Beurteilung der festgestellten Mängel, ─ Kontrolle der Anträge auf behördliche Abnahmen, ─ Überwachen der Beseitigung der bei den Abnahmen der Bauleistungen festgestellten Mängel. ─ Überwachen der Ausführungen vom TU und/oder anderer an der Realisierung beteiligter Unternehmen auf Übereinstimmung mit den Ausführungs-, Werks- und Montageplanun- gen, mit dem TU-Vertrag (bzw. sonstiger Verträge bei den weiteren Beteiligten), mit dem Planungswillen des AG, hinsichtlich der Qualitäten und Quantitäten. Dies ist durch eine ausreichende Baustellenpräsenz sowie der Nutzung von EDV (z.B. ELBA) zu gewährleis- ten. ─ Regelmäßige Qualitätskontrolle der durch den vom TU zur Verfügung gestellten Unterla- gen zum Leistungsstand und evtl. Ergänzungen. Erstellung einer über die Bauzeit laufen- den schriftlichen und fotographischen Dokumentation auf der Grundlage der Prüfung der TU-Unterlagen. Dies ist durch eine ausreichende Baustellenpräsenz zu gewährleisten. ─ Prüfen und Werten von Nachtragsangeboten der bauausführenden Firmen zu zusätzli- chen Leistungen und Leistungsänderungen, preisliche Einordnung und Nachtragsemp- fehlung (Annahme: ca. 20 Nachträge). ─ Mitwirken bei der Verhandlung von Nachtragsangeboten der bauausführenden Firma zu zusätzlichen Leistungen und Leistungsänderungen. ─ Mitwirkung bei der Erstellung der Vorgaben zur Objektdokumentation und der Revisions- unterlagen.
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3.2 Einarbeitung
Zur Einarbeitung in das Planungs- und Vertragswerk werden nach Auftragserteilung die fol- genden maßgeblichen Prüfungsgrundlagen zur Verfügung gestellt:
─ der Projektvertrag nebst Anlagen, ─ die FLB mit allen Anlagen, ─ alle bereits vorliegenden Gutachten und Untersuchungen, nebst Anlagen, ─ die Baugenehmigung, ─ alle bereits vorliegenden Planungsunterlagen (wie Entwurfs- und Genehmigungspla- nung), Konzepte und Leitdetails, ─ das Brandschutzkonzept, EnEV-/GEG-Prüfung, Schallschutz, etc.
Die aufgeführten Unterlagen sind als Grundlage des AN für seinen Prüfauftrag zu verstehen.
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4 Bauqualitätsüberwachung
4.1 Begehungen
Der AN prüft in zeitlichen, dem Baufortschritt angepassten Vor-Ort-Begehungen, mindesten 1mal wöchentlich, den jeweiligen Ausführungszustand der Bauarbeiten und stellt die Leis- tung des Baufortschritts mit Leistungsstand vom TU im Abgleich Soll zu Ist in vertraglicher, technischer und terminlicher Hinsicht fest.
Allgemein sind dabei u.a. zu berücksichtigen: ─ Überprüfung auf vertragskonforme Ausführung ─ Überprüfung Konformität der Baustoffe mit EU-Kennzeichnung ─ allgemeine Beratungs- und Hinweispflicht
Der AN hat den Bautenstand festzuhalten und zu dokumentieren auf Grundlage der Unterla- gen von TU. Das Ziel der regelmäßigen Vor-Ort-Begehungen ist es, Ausführungsfehler früh- zeitig zu erkennen und zu dokumentieren.
Die ggf. identifizierten Ausführungsfehler werden mit den jeweiligen Begehungsberichten rechtzeitig, spätestens zwei Tage nach Begehung, an den TU übermittelt und können so wäh- rend der Bauphase behoben werden. Die entsprechende Nachverfolgung obliegt dem AN.
4.2 Fachingenieur Baukonstruktion / Technische Anlagen / Freianlagen
Der AN hat dazu sowohl einen Fachingenieur im Bereich Baukonstruktionen gem. DIN 276 KG 300 als auch im Bereich Technische Anlagen gem. DIN 276 KG 400 separat für HLS / RLT / Elektro einzusetzen. In der FLB ist eine moderne GLT beschrieben und zur Ausführung beauf- tragt, die auch durch einen entsprechenden Fachingenieur fachlich begleitet werden muss.
Im Zuge der Errichtung der Außenanlagen ist über diesen Zeitraum hinweg ebenfalls ein Fachingenieur für die KG 500 mit einzubeziehen.
Die notwendigen Arbeiten der einzelnen Fachingenieure zu den jeweiligen Leistungsteilen sind durch qualifiziertes Personal vom AN abzusichern.
Die detaillierte Terminfestlegung der Begehung durch den Fachingenieur Bereich Baukon- struktionen sowie den Fachingenieur Bereich Technische Anlagen hat nach enger Abstim- mung mit dem AG zu erfolgen, siehe Ausführungen unter Punkt 2.2 zum Terminplan nach Beauftragung. Die Häufung von Anwesenheitsterminen in der Inbetriebnahmephase ist zu berücksichtigen.
Der AN steht dem AG im Rahmen der vereinbarten Ortstermine beratend zur Seite. Der Prüf- termin dauert bis zu fünf Stunden und beinhaltet eine für diesen Zeitrahmen angemessene stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung der ausgeführten Bauar- beiten / Gewerke auf die Übereinstimmung mit der vertraglichen Baubeschreibung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
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4.4 Prüfinhalt der Begehung
Die Anforderung ergibt sich aus dem Baufortschritt, aber mindestens je zwei Prüftermine sind insbesondere während der Fertigstellung der nachfolgenden, wichtigen Bauphasen durchzuführen. Die Prüfinhalten des Controllings sind auf die fachliche Richtigkeit und die gemäß Vertragsgrundlagen des TU vereinbarten Qualitäten zu richten:
(1) Rohbau: Zustandsprüfung der Innen-/ Außenwände, Geschossdecken, Treppen, tragenden Dachkon- struktion, Terrassen.
(2) Haustechnik Rohinstallation: Zustandsprüfung der Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungs-Rohinstallation sowie Haupt- verteilungen.
(3) Erweiterter Ausbau: Zustandsprüfung der Trockenbauarbeiten (Luftabdichtungen), Estricharbeiten und des In- nenwandputzes. Abdichtungsarbeiten in den Nassräumen.
(4) Dach und Fassade: Dachabdichtung, Zustandsprüfung der Fenster, Außentüren und Fassadenbekleidung.
(5) Frei-, Erholungs- und Sportflächen: Visuelle Zustandsprüfung der Schulhoffreiflächen, Schulsportflächen, Erschließungsflächen sowie ergänzenden Flächen der Außenanlagen. Prüfung der durch das Fachunternehmen bei- gebrachten Nachweise und der Unterlagen zur Entwicklungspflege.
(6) Nach Baufertigstellung: Stichprobenartige handnahe und visuelle Zustandsprüfung der Innentüren, Schlosserarbei- ten, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, Sichtmauer- werk- und Sichtbetonoberflächen sowie die Zustandsprüfung des Außenwandputzes und der Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungs- Fertiginstallation.
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5 Kommunikation und Berichte
In einem vom TU zur Verfügung gestellten Projektraum werden die Dokumente und Unter- lagen abgelegt. Der Zugriff dazu wird nach Beauftragung eingerichtet. Für die Koordination und Abstimmung unter den Projektbeteiligten wird eine geeignete Soft- warelösung implementiert, die im weiteren Projektverlauf spezifiziert wird. Die Kommunikation mit dem AG wird weitestgehend per E-Mail erfolgen.
5.1 Arbeitsbericht
Der AN erstellt nach jedem Prüftermin einen schriftlichen Arbeitsbericht mit den durchge- führten Leistungen. Die Struktur und die Inhalte sind in einer Vorlage vorzustellen und mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.
Der Inhalt des Arbeitsberichtes ist die Zusammenfassung und Bewertung der Prüfergebnisse aus der jeweils durchgeführten Begehung und der Unterlage des TU.
5.2 Bautenstandsabgleich zur Kostenkontrolle
Weiter fasst der AN die Ergebnisse des Monatsberichts vom TU zusammen und erstellt eine Aufstellung des vorgefundenen Leistungs- und Bautenstands (Baufortschritt) in kurzer Be- richtsform. Die Struktur und die Inhalte sind in einer Vorlage vorzustellen und mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Der jeweilige Fertigstellungsstand der einzelnen Hauptgewerke wird mit dem Abrechnungs- stand gem. Zahlungsplan abgeglichen. Der Aufstellung sind aktuelle Fotos beizufügen, die den erreichten Bautenstand dokumentieren.
Bautenstandsabgleich (Abgleich Bautenstand mit Abrechnungsstand / Zahlungsplan):
- Beurteilung des Bauten- / Leistungsstands
- Abgleich Fertigstellungsstand mit Abrechnungsstand gem. Zahlungsplan inkl. kurzem Soll- Ist-Vergleich zum Bauzeitenplan
- Bewertung und Hinweise
- Nachträge / Prognose
- Minderungen bei Aktivierung von Einsparpotenzialen
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6 Begleitung der Inbetriebnahme und Endabnahme
6.1 Leistungsinhalte
Der AN begleitet und dokumentiert fachlich, auch auf der Grundlage seiner vorangegange- nen baubegleitenden Qualitätssicherung (Punkt 5.2 Bautenstandsabgleich), die Endabnahme zwischen AG und TU mit folgenden Leistungsinhalten: ─ Vorbegehungen zur Abnahme, Prüfung der Gesamtanlage ─ Begehungen und Begleitung der Inbetriebnahme und Endabnahme
- Schwerpunkte KG 300 Dach, Fassade und Innenausbau,
- Schwerpunkte KG 400 TGA HLS / RLT / GLT / Elektro,
- Schwerpunkte KG 500 Freianlagen und Sportflächen. ─ Kontrolle von behördlichen Auflagen und Bestimmungen ─ bautechnische Einschätzung und Empfehlung zu wartungsrelevanten Bauteilen und An- lagen ─ Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der technischen Inbetriebnahmen, entsprechend den Vorgaben der FLB und hinsichtlich der für den AG relevanten Belange ─ Erstellen eines technischen Endberichts zur Abnahmefähigkeit des Vorhabens ─ Prüfung der VDE-Protokolle ─ Teilnahme an der behördlichen Abnahme ─ Teilnahme an der Abnahme, Empfehlung der Abnahmereife und Dokumentation ─ Mitwirkung bei der Vorbereitung der Projektübergabe an den zukünftigen Betreiber
Im Zuge der Abnahme von Freianlagen und Sportflächen sind sämtliche hergestellte Außen- anlagen wie Wege, Plätze, Entwässerungseinrichtungen, Pflanzflächen sowie Ausstattungs- gegenstände auf Vollständigkeit, Funktion und Mängelfreiheit zu überprüfen.
Im Zuge der Endabnahme sind alle Räume, insbesondere die Lern- und Unterrichtsbereiche, Klassenräume, Fachräume, Lehrerzimmer, Räume der Schulleitung usw. zu begehen sowie die gewerkeübergreifende Funktionsfähigkeit zu sichten. Alle sichtbaren Mängel sind zu er- fassen und dem Projektverantwortlichen des TUs für die Protokollierung mitzuteilen.
Alle Bereiche, die für die Abnahmefähigkeit der Gesamtmaßnahme relevant sind, wird der AN in seinem Endbericht bewerten. Die Struktur und die Inhalte sind in einer Vorlage vorzu- stellen und mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.
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7 Gewährleistungsverfolgung
Der AN unterstützt in der unmittelbaren Phase nach der Endabnahme und der Übergabe die Gewährleistungsverfolgung. Seine Tätigkeit ist nicht im Umfang einer Objektbetreuung im Sinne der Leistungsphase 9 gemäß HOAI zu verstehen. Folgende Leistungsschwerpunkte sind vielmehr Inhalt der Gewährleistungsverfolgung:
─ Restleistungstermine
- Prüfung der Qualität der Mängelbeseitigung und der Fertigstellung von Restleistun- gen (10 Termine)
─ Gewährleistungskatalog und Mängelverfolgung
- Durchsicht und Überprüfung des Gewährleistungskatalogs des TU,
- Mängelnachverfolgung (nach Endabnahme) für wesentliche bzw. funktionsrelevante Mängel und
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung, fachliche Bewertung der Mängel und Über- wachung der Qualität der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist.
─ Ablauf der Gewährleistung (Abrufleistung)
- Durchführung einer Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjäh- rungsfristen für Mängelansprüche gegenüber dem Totalunternehmer auf Abruf
- Umfang im Endbericht bewerten und mit AG diskutieren
8 Zusätzliche Leistungen auf Nachweis nach Bedarf
Der AN hat auf Anforderung und bei Bedarf zusätzliche Leistungen vorzunehmen. Dazu zäh- len folgende Leistungen:
─ fachliche Stellungnahmen ─ Teilnahme an Beratungen und sonstigen Termine
In diesem Zusammenhang sind folgende Leistungen zu bepreisen:
Stunden- und Tagessatz Fachingenieur Baukonstruktionen Stunden- und Tagessatz Fachingenieur Technische Anlagen für HLS / RLT / Elektro / GLT Stunden- und Tagessatz Fachingenieur Freianlagen
Alle Nebenkosten sind im Stunden- und Tagessatz integriert.
Der anzugebende Tagessatz basiert auf der Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag (Personentage) und den integrierten Nebenkosten.
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