Planungsleistungen für Sanierung und Umbau von Klinikgebäuden in Frankfurt (Oder)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.08.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
511508-2025
Verfahrensnummer
ca4b5eb1-0ef6-4b3a-b54d-990c8fcbfc7d

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH sucht einen Auftragnehmer für Architekten- und Ingenieurleistungen zur Sanierung und zum bedarfsgerechten Umbau ihres Gebäudebestands in zahlreichen Einzelmaßnahmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere die Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie bei Bedarf Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und -beratung sowie Bauphysik; die Beauftragung erfolgt über einzelne Aufträge, überwiegend für die Leistungsphasen 2 bis 8 von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung. Die Vereinbarung gilt für 1.460 Tage in Frankfurt (Oder) und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Finanzmitteln; die Frist endet am 1. September 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH wird in den nächsten Jahren – abhängig von der Bereitstellung von Finanzmitteln – den Gebäudebestand in zahlreichen Einzelmaßnahmen sanieren und bei Bedarf zur Anpassung an zeitgemäße medizinische Erfordernisse umbauen. Die zu schließende Rahmenvereinbarung betrifft nicht sämtliche Häuser und Maßnahmen. So findet derzeit bereit eine abschnitts- bzw. hausweise durchgeführte Bestandssanierung (brandschutztechnische Ertüchtigung; Modernisierung Beleuchtung und Lichtrufanlage) statt, die parallel zu den nach der zu vergebenden Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen weitergeführt wird.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie ggf. Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und -beratung, Bauphysik (LPH 2 bis 8, soweit einschlägig)

    Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Auftragnehmer gesucht, der für das Bauvorhaben in den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Objektplanung Freianlagen - Tragwerksplanung - Brandschutzplanung und -beratung - Bauphysik Architekten- und Ingenieurleistungen auf Basis einzelner Aufträge erbringt. Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Grund- und ggf. besondere Leistungen) sind Gegenstand jedes Einzelauftrags. Leistungen der übrigen Leistungsbilder können teilweise gar nicht oder nur in einem nur untergeordneten, für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme notwendigen Umfang enthalten sein. Aus diesem Grund werden diese Leistungen, anders als die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, nicht über eine gesonderte Rahmenvereinbarung vergeben. Die Einzelaufträge können Grundleistungen und Besondere Leistungen (siehe dazu die Abschnitte 5.2 und 5.3 der Leistungsbeschreibung) zum Gegenstand haben. Beauftragt werden die Leistungen für Einzelmaßnahmen im für den Einzelfall erforderlichen Umfang zu den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftraggeber alle für im fraglichen Zeitraum anfallende Einzelmaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen über den Rahmenvertrag vergibt. Eine gesonderte Beauftragung außerhalb der Rahmenvereinbarung bleibt stets vorbehalten.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bewerber hat über das Formblatt "Teilnahmeantrag" eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB, ferner zu den Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG, zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576 (Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland) abzugeben. Diese Ausschlussgründe sind zum Teil zwingend und zum Teil fakultativ. Sie gelten unabhängig davon, ob sie hier im Einzelnen aufgelistet sind oder nicht. Der Auftraggeber verfährt nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie ggf. Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und -beratung, Bauphysik (LPH 2 bis 8, soweit einschlägig)

Arbeitsweise des Büros und Herangehensweise an die Aufgabe: Der Auftraggeber bewertet dieses Kriterium auf Grundlage der in Textform eingereichten Unterlagen und anhand deren mündlicher Präsentation. Für das Bietergespräch wird ein Zeitfenster von 60 min vorgesehen. Der Vortrag des Bieters sollte 50 Minuten nicht überschreiten, damit ausreichend Zeit für Rückfragen und Diskussionen bleibt. Es wird erwartet, dass die/der für das Projekt zuständige Gesamtprojektleiter:in, ein Stellvertreter sowie, sofern nicht mit der Projektleitung identisch, ein Mitglied der Geschäftsleitung den Termin wahrnehmen. Der Bieter soll anhand von Beispielen (Referenzen) darlegen, wie er an die Planungsaufgabe herangehen wird.
40 %
Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals: Der Bieter stellt mit seinem Angebot das für die Projekterbringung vorgesehene Personal (detaillierte Angaben sind nur erforderlich zur Gesamtprojektleitung, zur Stellvertretung und zur Oberbauleitung) und dessen allgemeine sowie projektspezifische Qualifikation und Erfahrung vor. Die Erfüllung der im Teilnahmeantrag aufgestellten Mindestanforderungen wird nicht doppelt verwertet, wohl aber kann deren Übererfüllung positiv bewertet werden. Für die benannten Personen sind Kurzlebensläufe und persönliche Referenzen zu benennen. Der Bieter legt darüber hinaus einen Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vor. Der Auftraggeber schätzt ein, ob Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals mit Blick auf die benannten Personen einerseits und den Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung andererseits eine qualitativ hochwertige und gut strukturierte Auftragserbringung erwarten lassen.
20 %
Präsentation: Der Auftraggeber wertet neben dem Inhalt auch die Präsentation des Bieters „als solche“. Dabei wird zugrunde gelegt, dass ein Bieter, der sich in der mündlichen Präsentation klar, gut strukturiert und interessant darstellt und den zeitlichen Rahmen einhält, damit Aufschlüsse über seine Arbeit erlaubt, bei der es auch darum geht, Gremien des Auftraggebers, Planungs- beteiligte sowie sonstige Dritte (Behörden etc.) zu adressieren, zu koordinieren und ggf. zu überzeugen. Ebenfalls einbezogen wird die Interaktion zwischen den präsentierenden Personen und die Fähigkeit, auf Fragen des Auftraggebers einzugehen.
10 %
Bewertet werden die Angaben des Bieters im Preisblatt. Maßgeblich ist der Wert „Wertungssumme brutto“. Basis des Honorarangebots ist vor allem das erste zur Realisierung anstehende Teilprojekt „Modernisierung ZNA“. Aus dem Preisblatt geht hervor, welche Honorarparameter übergreifend für sämtliche Teilprojekte Gültigkeit haben und wie dies in die Honorarwertung eingeht. Die Wertung erfolgt wie nachstehend erläutert: - Das niedrigste unter Berücksichtigung auch des § 60 VgV wertbare Honorar erhält 25 Punkte. - Ein Honorar, das beim Doppelten dieses Honorars oder darüber liegt, erhält null Punkte. - Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Bewerber hat über das Formblatt "Teilnahmeantrag" eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB, ferner zu den Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG, zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576 (Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland) abzugeben. Diese Ausschlussgründe sind zum Teil zwingend und zum Teil fakultativ. Sie gelten unabhängig davon, ob sie hier im Einzelnen aufgelistet sind oder nicht. Der Auftraggeber verfährt nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 18816-2026

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