Bewerberformulare 2026-09-21.pdf

Baubegleitendes Controlling für den Schulcampus Eberswalde-Finow

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 13:44 (Europe/Berlin)

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Landkreis Barnim - Schulcampus Eberswalde-Finow Baubegleitendes Controlling Bewerberformulare

Hinweise zum Ausfüllen der Bewerberformulare

  1. Für den Teilnahmeantrag sind die vorliegenden Bewerberformulare zu verwenden. Weitere Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag nur insoweit beizufügen, wie die Bewerberformulare zu Anlagen und Nachweisen aufforden. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass sich die Vergabestelle die durch die vorliegenden Bewerberformulare abgefragten Daten aus etwaig mit dem Teilnahmeantrag eingereichten allgemeinen Geschäftsunterlagen selbst ermittelt.

  2. Bitte füllen Sie die schattierten Felder und andere dafür vorgesehene Stellen der Bewerberformulare digital mit den entsprechenden Angaben aus. Sollte der vorgesehene Platz in den Feldern nicht ausreichen, fügen Sie bitte Anlagen bei und machen dies kenntlich. Vereinzelt sind Auswahlmöglichkeiten (drop down Menüs) voreingestellt. Die Bewerberformulare (sowie etwaige Anlagen) sind in Textform über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.

  3. Bewerberformulare allgemein: Unternehmen können einzeln als Bewerber oder gemeinsam mit anderen Unternehmen als Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben das Bewerberformular "2. Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung " abzugeben. Soweit Bewerber und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft selbst über die erforderliche Eignung (beruflich und technisch oder wirtschaftlich und finanziell) in den abgefragten Leistungsbereichen verfügen, können sie sich in den Bewerberformularen 7. bis 8. selbst angeben. Nur soweit sich Bewerber und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis ihrer Eignung auf Nachunternehmer berufen, sind in den Bewerberformularen 7. bis 9. die Nachunternehmer anzugeben und die geforderten Angaben für diese zu machen. Vgl. für letzteren Fall auch Hinweis Nr. 6 zur Erforderlichkeit einer Nachunternehmererklärung durch Verwendung des Bewerberformulars "3. Verpflichtungserklärung andere Unternehmen / Eignungsleihe".

  4. Mindestanforderungen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Eignungskriterien zum Teil Mindestanforderungen enthalten, deren Nichterfüllung zum Ausschluss vom Verfahren führt (vgl. auch Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb.

  5. Bewerberformular 1.: Durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sind die an dem Projekt auf der Seite der späteren Auftragnehmerin beteiligten Unternehmen aufzuführen. Im Bewerberformular 1. ist der Status als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer sowie die Aufgabe bzw. der auszuführende Leistungsbereich zu nennen. Ist beabsichtigt, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, so ist dies zu beschreiben. Nachunternehmer sind nur dann namentlich zu benennen, soweit sich Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf die Referenzen der Nachunternehmer berufen; in diesem Fall ist zusätzlich das Bewerberformular "3. Verpflichtungserklärung andere Unternehmen / Eignungsleihe" auszufüllen (vgl. Hinweise Nr. 3. und 6.).

  6. Bewerberformular 2.: Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben das Bewerberformular "2. Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung" abzugeben .Die bevollmächtigenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben das Bewerberformular zu unterschreiben.

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Hinweise zum Ausfüllen der Bewerberformulare

  1. Bewerberformular 3.: Soweit sich Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für einen oder mehrere Leistungsbereiche zum Nachweis ihrer Eignung auf Nachunternehmer berufen, ist den einzureichenden Unterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft steht und für ihn kein Ausschlussgrund im Sinne des § 47 Abs. 2 VgV vorliegt. Dazu ist das Bewerberformular "3. Verpflichtungserklärung andere Unternehmen / Eignungsleihe" zu verwendenu nd durch den Nachunternehmer zu unterschreiben. Durch / Für den Nachunternehmer sind die entsprechenden Bewerberformulare 7. bis 9. auszufüllen. Sofern mehrere Unternehmen für einen Leistungsbereich benannt werden, werden die Angaben zu Umsatz nur dann addiert, sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag - über die vorgegebene Verpflichtungserklärung / Eignungsleihe hinaus - eine gesamtschuldnerische Haftung für den betroffenen Leistungsbereich nachweist (§ 47 Abs. 3 VgV).

  2. Bewerberformular 4.: Die im Bewerberformular 4. geforderten Angaben und Eigenerklärungen sind von dem Bewerber auszufüllen bzw. abzugeben. Dies gilt im Falle von Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

  3. Bewerberformular 5.: Die im Bewerberformular 5. geforderten Angaben und Eigenerklärungen sind von dem Bewerber auszufüllen bzw. abzugeben. Dies gilt im Falle von Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

  4. Bewerberformular 6.: Das Bewerberformular 6. ist allein als Erinnerung und Platzhalter / Reiter für die Einreichung der geforderten Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung zu sehen.

  5. Bewerberformulare 7. bis 9.: Der Bewerber / Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben die in den Bewerberformularen 7. bis 9. geforderten Angaben für das für den jeweiligen Leistungsbereich verantwortliche Unternehmen anzugeben. Sollen mehrere Unternehmen für einen Bereich verantwortlich sein, so sind die jeweiligen Bewerberformulare entsprechend zu vervielfältigen. Soweit sich der Bewerber / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für einen oder mehrere Leistungsbereiche zum Nachweis ihrer Eignung auf Nachunternehmer berufen, sind die jeweiligen Bewerberformulare 7. bis 9. für den Nachunternehmer auszufüllen, vgl. Hinweise Nr. 3 und 6.

  6. Bewerberformulare 10. und 11.: Die in den Bewerberformularen 10. und 11. enthaltenen Erklärungen, Zusicherungen und Zustimmungen werden von den Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft im Bewerberformular 4 akzeptiert. Von etwaigen Nachunternehmern werden die im Bewerberformular 12. enthaltenen Erkkärungen, Zusicherungen und Zustimmungen durch die Verpflichtungserklärung nach Bewerberformular 3. akzeptiert.

  7. Mit der elektronischen Abgabe der Bewerberformulare gelten diese als vom Bewerber unterschrieben. Auf etwaig erforderliche Unterschriften im Falle von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern/Eignungsleihe wird verwiesen (vgl. Hinweise Nr. 5 und 6.).

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Checkliste 1

Vom Bewerber / Von der Bewerbergemeinschaft geforderte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise

  1. Deckblatt

  2. Bewerberformular 1.

  3. Bewerberformular 2. (nur im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft) ! Unterzeichnung durch alle bevollmächtigenden Mitglieder beachten ! ! Im Falle mehrerer Mitglieder vervielfältigen !

  4. Bewerberformular 3. (nur soweit sich Bewerber / Bewerbergemeinschaften zum Nachweis ihrer Eignung auf Nachunternehmer berufen - vgl. Checkliste 2) ! Unterzeichnung durch Nachunternehmer beachten ! ! Im Falle mehrerer Nachunternehmer vervielfältigen !

  5. Bewerberformulare 4. + 5.

  6. Bewerberformular 6 ! Nachweis Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung beifügen !

  7. Bewerberformulare 7. bis 11. ! Formulare 7. und 8. entsprechend Anzahl einzureichender Referenzen zu vervielfältigen ! ! Formular 9. ggf. bei mehreren für einen Leistungsbereich eingesetzten Unternehmen vervielfältigen !

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Checkliste 2

Von benannten Nachunternehmern geforderte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise

  1. Bewerberformular 3. ! Unterzeichnung durch Nachunternehmer beachten !

  2. einschlägige Bewerberformulare 7. bis 9.

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Deckblatt

Teilnahmeantrag "Landkreis Barnim Neubau Schulcampus Eberswalde-Finow - Baubegleitendes Controlling"

Hiermit bewerbe(n) ich mich / wir uns um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren für oben bezeichnete Leistung.

Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

(Eintragung wird auf Folgeblätter übernommen.)

Name der den Teilnahmeantrag einreichenden Person: Ihr Name

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

1. Übersicht über die Projektbeteiligten

Übersicht über die Projektbeteiligten *` **

Name des Unternehmens Status (Bewerber, Nachunternehmer) Beschreibung der Teilleistung

Name des Unternehmens Status (Bewerber, Nachunternehmer) Beschreibung der Teilleistung

Name des Unternehmens Status (Bewerber, Nachunternehmer) Beschreibung der Teilleistung

Name des Unternehmens Status (Bewerber, Nachunternehmer) Beschreibung der Teilleistung

Name des Unternehmens Status (Bewerber, Nachunternehmer) Beschreibung der Teilleistung

Name des Unternehmens Status (Bewerber, Nachunternehmer) Beschreibung der Teilleistung

  • Dem Teilnahmeantrag kann eine grafische Übersicht über die Projektbeteiligten beigefügt werden. ** Nachunternehmer sind nur zu benennen, falls sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese beruft / berufen; in diesem Fall ist das Bewerberformular "3. Verpflichtungserklärung andere Unternehmen / Eignungsleihe" auszufüllen.

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

2. Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung

2.1. Die Unternehmen

Name des Unternehmens Anschrift des Unternehmens Ust-ID

Name des Unternehmens Anschrift des Unternehmens Ust-ID

haben sich zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Teilnahmeantrag bzw. ein gemeinsames Angebot für das Vergabeverfahren "Landkreis Barnim - Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen Totalunternehmerverfahren" einzureichen sowie die ausgeschriebenen Leistungen im Auftragsfall gesamtschuldnerisch in Arbeitsgemeinschaft auszuführen.

2.2. Die Bewerberformulare 4. Eigenerklärungen Bewerber und 5. EU-Sanktionspaket Russland habe ich zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Erklärungen gebe ich hiermit ab.

2.3. Bevollmächtigter Vertreter, der die aufgeführten Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie berechtigt ist einen gemeinsamen Teilnahmeantrag und ein gemeinsames Angebot abzugeben sowie mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen sowie zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist, ist

Name Vertreter / Name Unternehmen

Ort, Datum

Stempel, Unterschrift (des bevollmächtigenden Mitglieds) *

  • Von jedem bevollmächtigenden Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben, mithin nicht von dem Bevollmächtigten Vertreter selbst. Im Falle mehrerer Mitglieder einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft entsprechend vervielfältigen.

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WH Ihr Unternehmensname

3. Verpflichtungserklärung andere Unternehmen / Eignungsleihe *

Name des Nachunternehmers ** Leistungsbestandteil/e (7. oder 8.) ***

3.1. Verpflichtungserklärung

Wir verpflichten uns im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens bei einer Beauftragung des o.g. Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft den / die Leistungsbereich/e, für welche/n wir als verantwortlich benannt worden sind, als Nachunternehmer auszuführen und die für den Auftrag erforderlichen Mittel unseres Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Aus dieser Verpflichtungserklärung ist der Auftraggeber im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) berechtigt, uns unmittelbar auf die genannten Leistungen in Anspruch zu nehmen.

3.2. Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen ****

3.2.1 Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 VOB/A zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem/unserem Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

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  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

3.2.2 Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen

  • seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n), *****
  • bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  • nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  • im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. ******

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3.2.3 Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurden.

Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten****** oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister******* führen könnten.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Wettbewerbsregister nach sich ziehen kann.

3.2.4 Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen

  • keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • unser Unternehmen wesentliche Anforderungen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge weder erheblich noch fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und es daher nicht zu einer vorzeitigen zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge gekommen ist,
  • wir im vorliegenden Vergabeverfahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben,
  • wir im vorliegenden Vergabeverfahren weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen könnten.

3.2.5. Ich/ Wir erklären, dass für mein/ unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetztes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können.

3.3. Scientology Schutzklausel

Ich verpflichte mich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Auftraggeberin bei einem Verstoß berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

3.4. Datenschutzinformationen

Die in Bewerberformular 10 enthaltenen Datenschutzinformationen werden hiermit akzeptiert.

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Ort, Datum

Stempel, Unterschrift

3.5. Haftungserklärung des Eignungsleihers (nur erforderlich, wenn Nachunternehmer auch zum Nachweis der Eignung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird)

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.

Ort, Datum

Stempel, Unterschrift

  • Vgl. Hinweise zum Ausfüllen der Bewerberformulare Nr. 3 und Nr. 6. ** Im Falle von mehreren Nachunternehmern ist für jedes Unternehmen eine separate Nachunternehmererklärung auszufüllen; bitte entsprechend vervielfältigen. *** Die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungsbereiche gem. den Bewerberformularen 7. oder 8. **** Soweit eine Erklärung nicht oder nicht vollständig abgegeben werden kann, sind die Gründe hierfür und etwaige Angaben zur Selbstreinigung i.S.d. § 125 GWB auf separater Unterlage mit etwaigen Nachweisen einzureichen. Nachunternehmer, bei denen Ausschlussgründe gemäß § 47 Abs. 2 VgV vorliegen, dürfen nicht benannt werden bzw. sind zu ersetzen, § 47 Abs. 2 VgV. ***** Auf Verlangen der Vergabestelle sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse und/oder des Finanzamtes vorzulegen. ****** Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:
  • Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung,
  • das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
  • Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.

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******* Ein Eintrag in das Wettbewerbsregister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 2 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) vorliegen. Demnach sind in das Wettbewerbsregister sind einzutragen:

  1. rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle, die wegen einer der folgenden Straftaten ergangen sind: a) in § 123 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgeführte Straftaten, b) Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuchs und Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet, c) Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs, d) Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung oder e) wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen nach § 298 des Strafgesetzbuchs;

  2. rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle sowie rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen einer der folgenden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergangen sind, sofern auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt oder eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro festgesetzt worden ist: a) nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, den §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist, b) nach § 404 Absatz 1 und 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, c) nach den §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, d) nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 sowie Absatz 2 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 39 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, oder e) nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 sowie Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 40 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist;

  3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, auch in Verbindung mit § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, wegen Straftaten nach Nummer 1 oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach Nummer 2 ergangen sind; oder

  4. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) ergangen sind, wenn ein Bußgeld von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro festgesetzt worden ist.

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In das Wettbewerbsregister werden ferner Bußgeldentscheidungen eingetragen, die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 81 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind, wenn eine Geldbuße von wenigstens fünfzigtausend Euro festgesetzt worden ist. Nicht eingetragen werden Bußgeldentscheidungen, die nach § 81a Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind.

Die Eintragung von strafgerichtlichen Entscheidungen und Bußgeldentscheidungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 und von Entscheidungen gegen eine natürliche Person nach Absatz 2 erfolgt nur, wenn das Verhalten der natürlichen Person einem Unternehmen zuzurechnen ist. Das ist der Fall, wenn die natürliche Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortliche gehandelt hat, wozu auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung gehört.

Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe solcher Personen, die auf dem Markt die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von sonstigen Leistungen anbietet. Erlischt eine juristische Person oder eine Personenvereinigung mit Unternehmenseigenschaft nachträglich, steht dies der Eintragung nicht entgegen.

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

4. Eigenerklärungen Ausschlussgründe u.a. des Bewerbers / der Bewerber

4.1. Name des Bewerbers * Straße, PLZ Ort, Land Telefon, Telefax, E-Mail Ansprechpartner Ust-ID

4.2. Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen **

4.2.1. Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem/unserem Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

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Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

4.2.2. Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen

  • seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n), ***
  • bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  • nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  • im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. ****

4.2.3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurden.

Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten**** oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister***** führen könnten.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

4.2.4. Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen

  • keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • unser Unternehmen wesentliche Anforderungen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge weder erheblich noch fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und es daher nicht zu einer vorzeitigen zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge gekommen ist,
  • wir im vorliegenden Vergabeverfahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben,
  • wir im vorliegenden Vergabeverfahren weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen könnten.

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4.2.5. Ich/ Wir erklären, dass für mein/ unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetztes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können.

4.3. Datenschutzinformationen

Die in Bewerberformular 10 enthaltenen Datenschutzinformationen werden hiermit akzeptiert.

4.4. Scientology Schutzklausel

Ich verpflichte mich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Auftraggeberin bei einem Verstoß berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

4.5. Bedingungen zum Teilnahmeantrag

Die in Bewerberformular 11 aufgeführten Bedingungen zum Teilnahmeantrag werden hiermit akzeptiert.

  • Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist für jedes Unternehmen ein separates Bewerberformular 4 auszufüllen; bitte entsprechend vervielfältigen. ** Soweit eine Erklärung nicht oder nicht vollständig abgegeben werden kann, sind die Gründe hierfür und etwaige Angaben zur Selbstreinigung i. S. d. § 125 GWB auf separater Unterlage mit etwaigen Nachweisen einzureichen. *** Auf Verlangen der Vergabestelle sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse und/oder des Finanzamtes vorzulegen. **** Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:
  • Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung,
  • das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
  • Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.

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***** Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung

  1. Straftaten nach §§ 331-335 (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung), 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung,
  2. nach §§ 19, 20, 20a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen,
  3. Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
  4. Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
  5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind. Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne § 5 Abs. 1 Nr. 1-5 KorruptionsbG (s.a.3)
  6. bei Zulassung der Anklage
  7. bei strafrechtlicher Verurteilung
  8. bei Erlass eines Strafbefehls
  9. bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a Strafprozessordnung (StPO)
  10. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids
  11. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

5. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k* Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

  3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Personen oder Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Kreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

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  • Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: „(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — , Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

6. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener und ausreichender Deckung von mindestens 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert pro Jahr) oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers, dass dem Bieter im Auftragsfall der für die Dienstleistungserbringung erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird.

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

7. Erfahrungen Projektsteuerung oder Planungs- und Baucontrolling im Bereich Bildungsbau

Berufliche und technische Leistungsfähigkeit: Unternehmensreferenzen * ***** ******

Nummer der Referenz - (Auswahl laufende Nummer)

Name des Unternehmens:

Projektbezeichnung / -beschreibung

Projektsteuerung - (Auswahl: ja / nein) Planungs- und Baucontrolling - (Auswahl: ja / nein) Neubau Bildungsbau - (Auswahl: ja / nein) ** Kosten KG 300 netto Euro netto ** Kosten KG 400 netto Euro netto **

Zuschlag an Bauunternehmer Datum ***

50 % Gesamtaufwand ab 01.01.2022 - (Auswahl: ja / nein) ***

Auftraggeber Straße, PLZ Ort, Land Telefon, Telefax, E-Mail Ansprechpartner

Referenzschreiben als Anlage beigefügt - (Auswahl: ja / nein) Einreichung der Unterlage ist keine Teilnahmevoraussetzung

Projektbeschreibung als Anlage beigefügt - (Auswahl: ja / nein) Einreichung der Unterlage ist keine Teilnahmevoraussetzung

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  • Bewerberformular bitte entsprechend verfielfältigen. Referenzen können für mehrere Kriterien benannt werden sofern vergleichbar / passend. ** Gewertet werden nur Projekte, welche den Neubau eines Bildungsbaus mit einem Investitionsvolumen KG 300 von mind. 6 Mio. Euro netto und zusätzlich bei KG 400 von mind. 2,5 Mio. Euro netto zum Gegenstand hatten. *** Gewertet werden nur Referenzen, in welchen in dem begleiteten Projekt bis zum Zeitpunkt der Abgabe des vorliegenden Teilnahmeantrages bereits ein Zuschlag an den Bauunternehmer erfolgt ist. Die Begleitung des Projektes muss zudem maßgeblich (> 50 % des Gesamtaufwandes für Projektsteuerung oder Planungs- und Baucontrolling) zwischen 01.01.2022 und Abgabe des vorliegenden Teilnahmeantrag liegen. (Verlängerung des 3 Jahreszeitraums des § 46 VgV um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.) ***** Referenzen können für mehrere Kriterien benannt werden sofern vergleichbar / passend. ****** Es muss mindestens eine Referenz abgegeben werden, Mindestanforderung.

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

8. Erfahrungen Planungs- und Baucontrolling bei Totalunternehmer- oder ÖPP-Projekten

Berufliche und technische Leistungsfähigkeit: Unternehmensreferenzen * ***** ******

Nummer der Referenz - (Auswahl laufende Nummer)

Name des Unternehmens:

Projektbezeichnung / -beschreibung

Totalunternehmer- oder ÖPP-Projekt - (Auswahl) ** Planungs- und Baucontrolling - (Auswahl: ja / nein) *** Fertigstellung Rohbau Datum ***

50 % Gesamtaufwand ab 01.01.2022 - (Auswahl: ja / nein) ***

Auftraggeber Straße, PLZ Ort, Land Telefon, Telefax, E-Mail Ansprechpartner

Referenzschreiben als Anlage beigefügt - (Auswahl: ja / nein) Einreichung der Unterlage ist keine Teilnahmevoraussetzung

Projektbeschreibung als Anlage beigefügt - (Auswahl: ja / nein) Einreichung der Unterlage ist keine Teilnahmevoraussetzung

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  • Bewerberformular bitte entsprechend verfielfältigen. Referenzen können für mehrere Kriterien benannt werden sofern vergleichbar / passend. ** Als Totalunternehmerprojekt wird eine gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen und als ÖPP-Projekt die gemeinsame Vergabe von Planungs-, Bau- und Gebäudemanagementleistungen verstanden. *** Gewertet werden nur Referenzen, in denen das Planungs- und Baucontrolling erfolgt ist. Die technische und hochbauliche Begleitung kann dabei von zwei Unternehmen erbracht worden sein, welche sich vorliegend als Bewerbergemeinschaft oder als Auftragnehmer und Nachunternehmer bewerben; jedoch muss die technische und hochbauliche Begleitung zusammen in einem / dem gleichen Totalunternehmer- oder ÖPP-Projekt erfolgt sein. Gewertet werden nur Referenzen, in welchen in dem begleiteten Projekt bis zum Zeitpunkt der Abgabe des vorliegenden Teilnahmeantrages bereits der Rohbau durch den Totalunternehmer oder ÖPP-Partner fertiggestellt ist. Die Begleitung des Projektes muss zudem maßgeblich (> 50 % des Gesamtaufwandes des Planungs- und Baucontrollings) zwischen 01.01.2022 und Abgabe des vorliegenden Teilnahmeantrag liegen. (Verlängerung des 3 Jahreszeitraums des § 46 VgV um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.) ***** Referenzen können für mehrere Kriterien benannt werden sofern vergleichbar / passend. ****** Es muss mindestens eine Referenz abgegeben werden, Mindestanforderung.

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

9. Jahresumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich

9.1. Name des Unternehmens Straße, PLZ Ort, Land Telefon, Telefax, E-Mail Ansprechpartner Ust-ID

9.2. wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Begeitung von Auftraggebern bei Totalunternehmer- oder ÖPP-Vergabeverfahren *' **

Mittel

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vorvorletztes Geschäftsjahrvorletztes Geschäftsjahrletztes Geschäftsjahr
netto in €
  • Durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Planungs- und Baucontrolling von Auftraggebern bei Totalunternehmer- und ÖPP-Vergabeverfahren. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Geschäftsjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. ** Sofern mehrere Unternehmen für diesen Leistungsbereich verantwortlich sind, werden die Angaben zu Umsatz addiert, sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine gesamtschuldnerische Haftung für den betroffenen Leistungsbereich nachweist (§ 47 EU Abs. 3 VGV); vgl. Bewerberformular 3. Verpflichtungserklärung Ziffer 3.6.

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

10. Datenschutzinformation

Zweck und Rechtsgrundlage Der Landkreis Barnim nimmt den Schutz ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Grundsätzlich bewahrt der Landkreis Barnim Verschwiegenheit über die bei der Aufgabenwahrnehmung bekannt gewordenen dienstlaigen Angelegenheiten. Im Rahmen des o.g. Vergabeverfahrens erhebt und verarbeitet der Landkreis Barnim die von den Bewerbern und Bietern mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Verarbeitung der Daten ist zur Durchführung des o.g. Vergabeverfahrens notwendig und erfolgt aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. c) i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO und den vergaberechtlichen Vorschriften (insbes. §§ 97 ff GWB).

Datenkategorien Im Einzelfall können folgende Daten betroffen sein: Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten, Kontodaten, Qualifikationen, Angaben über die ausgeübte Tätigkeit. Betroffene Personen können sein: Firmeninhaber, Gesellschafter, Vertretungsberechtigte, Mitarbeiter, Kunden, Auftraggeber, Nachunternehmer.

Folgen der Nichtangabe Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Teilnahmeantrag / Angebot unter Umständen nicht oder in Teilen schlechter gewertet werden oder nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

10. Datenschutzinformation

Empfänger von personenbezogenen Daten Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der GewO anzufordern. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des BbgVergG ist die Vergabestelle verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 6 Abs. 2 und § 8 BbgVergG vereinbarten Vertragsbestimmungen (Zahlung von Mindestentgelt durch den Auftragnehmer sowie Nachunternehmer und Verleiher) zu überprüfen. In diesem Zusammenhang können im Einzelfall steuerlich relevante personenbezogene Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 1 DSGVO verarbeitet werden. Erhält die Vergabestelle Kenntnis davon, dass der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer einer bei der Erfüllung der Leistungspflichten eingesetzten Arbeitnehmerin oder einem bei der Erfüllung der Leistungspflichten eingesetzten Arbeitnehmer nicht mindestens die nach dem AEntG oder dem MiLoG geltenden Mindestarbeitsbedingungen gewährt, so hat er dies nach § 9 Abs. 2 BbgVergG der für die Kontrolle der Einhaltung der genannten Gesetze zuständigen Stelle mitzuteilen. Nach § 10 Abs. 3 BbgVergG meldet die Vergabestelle der zentralen Informationsstelle solche Auftragnehmer, die wegen einer schuldhaften Verletzung ihrer nach § 6 Abs. 2 und §§ 8 sowie 9 Abs. 1 BbgVergG vereinbarten Pflichten von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen wurden (Auftragssperre). Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle auch an, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste zu Bietern mit einem für den Zuschlag in Betracht kommenden Angebot vorliegen. Dies gilt entsprechend vor Entscheidungen über die Beschränkung des Bieterkreises hinsichtlich der aussichtsreichen Bewerber, wenn der Bieterkreis beim Wegfall eines Bieters beschränkt würde. Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die Vergabestelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer hat die Vergabestelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für das Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht nach § 171 GWB. In diesem Verfahren werden personenbezogene Daten ggf. auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben. Externe Berater Der Landkreis Barnim hat externe Berater beauftragt, ihn bei der Durchführung des rechtskonformen Vergabeverfahrens zu beraten. Ausschließlich zu diesem Zweck werden die erhobenen Daten an den/die externen Berater weitergeben. Soweit notwendig stellt der Landkreis Barnim durch den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages im Sinne von Artikel 28 DSGVO sicher, dass die Verarbeitung der Daten DSGVO-konform erfolgt.

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10. Datenschutzinformation

Speicherdauer Die personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des Vergabeverfahrens gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen. Sollte eine Löschung nicht möglich sein, werden die Daten für die weitere Verarbeitung gesperrt. Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die Aufbewahrungsfristen (§ 20 EU-VOB/A, § 8 Abs. 4 VgV, § 37 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg sowie ggf. nach der europäischen Haushaltsordnung).

Rechte der Betroffenen Die Betroffenen haben gegenüber dem Landkreis Barnim folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten: • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO • Recht auf Löschung „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Art. 17 DSGVO • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO Die Betroffenen wenden sich diesbezüglich bitte an den Datenschutzbeauftragten.

Name und Anschrift des Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist: Landkreis Barnim Am Markt 1 16225 Eberswalde Tel.: +49 3334 214-1701 E-Mail: landrat@kvbarnim.de Website: www.barnim.de

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

10. Datenschutzinformation

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten Landkreis Barnim, Bereich Landrat, Datenschutzbeauftragter Thomas Krause Am Markt 1 16225 Eberswalde Telefon: +49 3334 214-1704 E-Mail: datenschutzbeauftragter@kvbarnim.de

Beschwerderecht Außerdem haben die Betroffenen das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: +49 33202 356-0 Telefax: +49 33203 356-49 E-Mail: poststelle@LDA.Brandenburg.de

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Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Ihr Unternehmensname

11. Bedingungen zum Teilnahmeantrag

11.1. Die allgemeine Vergabeunterlage haben wir zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen sowie die nachstehenden Bedingungen zum Teilnahmeantrag werden akzeptiert. 11.2. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern. 11.3. Sämtliche Angaben sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen. Insbesondere ist bei den Referenzen sicherzustellen, dass diese von den jeweils genannten Unternehmen bzw. Personen verantwortlich bearbeitet wurden. 11.4. Veränderungen der Projektbeteiligten auf der Ebene des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Auf der Ebene der anderen Unternehmen (Nachunternehmer) sind Veränderungen nur im vergaberechtlich zulässigen Rahmen und nach Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des anderen Unternehmens (Nachunternehmen) nachzuweisen; auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Bewerberinformation und allgemeinen Vergabeunterlage wird verwiesen. 11.5. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt verbindlich, dass die genannten Leistungen im Angebotsverfahren im Falle der Beauftragung vollständig durch die in dieser Interessenbestätigung / diesem Teilnahmeantrag genannten Beteiligten erbracht werden. 11.6. Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

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