Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten für den Neubau des Dorfcampus Merzen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Rohbauarbeiten (45223220)
  • Stahlbetonarbeiten (45262310)
Bekanntmachungsnummer
467747-2026
Verfahrensnummer
2e8baef9-858a-4241-9f1f-41ba44cde11e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Osnabrück vergibt im Auftrag der Samtgemeinde Neuenkirchen Bauarbeiten für den Neubau des Dorfcampus Merzen in der Gemeinde Merzen. Beschafft werden Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten für eine neue Grundschule sowie einen Dorf- und Jugendtreff; die bestehenden Grundschulgebäude werden dafür abgerissen. Die Angebotsfrist endet am 13. August 2026 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Samtgemeinde Neuenkirchen / Neubau Dorfcampus Merzen - Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Samtgemeinde Neuenkirchen / Neubau Dorfcampus Merzen - Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten

    Die Samtgemeinde Neuenkirchen projektiert den Neubau der Grundschule und des Dorf- und Jugendtreffs in der Gemeinde Merzen (Dorfcampus Merzen). Die bestehenden Grundschulgebäude werden komplett abgerissen, um Platz für ein völlig neues Schulkonzept zu schaffen. Gleichzeitig wird die Umgebung einer planerischen Neugestaltung unterzogen, darunter der Schulhof westlich der benachbarten Sportflächen, die Außenbereiche der beiden südlichen Sporthallen (wobei eine dieser Hallen im Rahmen einer separaten Baumaßnahme neu errichtet wird). Das Ziel besteht darin, den Dorfmittelpunkt der Gemeinde Merzen durch einen neuen Schulbau sowie ergänzende Gebäude und Einrichtungen sowohl pädagogisch als auch architektonisch aufzuwerten. Das Baugrundstück befindet sich in Hanglage. Damit werden die Grundrisse terrassiert geplant. Von Süden und Norden her ergeben sich damit Erschließungszonen auf zwei Ebenen. Der etwa 45 m x 45 m quadratische Grundriss erstreckt sich über drei Geschosse mit einer Höhe von etwa 14 m (gemessen von OKFF Ebene E-1 bis zum höchsten Punkt des Daches) ab Ebene E-1 von Süden her oder mit rund 6.70m über OKFF Ebene E0 von Norden her. Umlaufend um das Gebäude ist ein überdachter Laubengang vorgesehen, der als Rettungsweg genutzt werden kann. Die drei Geschosse werden in Ebene E-1, Ebene E0 und Ebene E+1 gegliedert. Insgesamt gibt es dadurch zwei getrennte Eingangsbereiche. Im Norden erfolgt der Zugang zum Gebäude in Ebene E0, im Süden in Ebene E-1. Möglich ist dies durch einen "springenden" Geländeverlauf von Norden nach Süden. Das Gebäude selbst kann als ein vertikaler Campus betrachtet werden. Es entfaltet sich von unten nach oben und bietet großzügige öffentliche Bereiche in den ebenen E-1 und E0, die sich zu den kleineren Clustereinheiten in Eben E+1 hin entwickeln. Um die Vielfalt des neuen Dorfzentrums optimal zu nutzen, sind zahlreiche Synergien zwischen den schulischen Einrichtungen und öffentlichen Funktionen vorgesehen. So kann der große Bereich in Ebene E-1 entweder separat als Ganztags- und Mensabereich oder aber in Kombination als ein geräumiger Ausstellungsbereich, geeignet für Vorträge und andere Veranstaltungen, genutzt werden. Im Inneren des Gebäudes wird eine Verbindung zwischen dem nördlichen oberen und dem südlichen unteren Zugang mithilfe einer großzügigen, etwa 7 Meter breiten Treppe hergestellt. Diese imposante Treppe erfüllt nicht nur der Erschließung, sondern bietet auch eine angenehme Aufenthaltsmöglichkeit. Zusätzlich dazu kann sie ähnlich wie die Sitzstufen im Außenbereich als eine kleine Bühne genutzt werden. Der Entwurf sieht vor, dass die ersten beiden Ebenen als Massivbau in Stahlbeton und das Dach als Holzkonstruktion realisiert werden. Die Fassadengestaltung integriert den roten Klinker in Ebene E-1, der sich an der traditionellen Bauweise der Umgebung orientiert. Nach oben hin erhält das Gebäude eine rot lasierte Holzfassade. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten, deren Ausführung von der 41. KW 2026 bis zur 38. KW 2027 vorgesehen ist.

    Frist: 13.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 635519-2026

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