Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit in Bayern
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
- Umzugsdienste (98392000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 750137-2026
- Verfahrensnummer
- 61e09235-22b5-4008-b468-dfee6bc31b50
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beschafft Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften des Regionalen Infrastrukturmanagements München. Der Auftrag ist in drei Bereiche für die Verbünde der Agenturen für Arbeit München, Augsburg und Regensburg aufgeteilt; je Los wird ein geschätztes Volumen von 550.500 Euro netto und ein Höchstwert von 660.600 Euro netto angegeben. Die Laufzeit beträgt 1.440 Tage, und die BA ist nicht verpflichtet, Leistungen abzurufen.
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Leistungsbeschreibung
Umzugsdienstleistungen RIM München
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Verbund der AA München
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) München zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 550.500,00 Euro netto / 655.095,00 Euro brutto ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 660.600,00 Euro netto / 786.114,00 Euro brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Der Geltungsbereich dieses Vertrages erstreckt sich auf die internen Umzüge des RIM München, seine ausgelagerten Dienststellen sowie Umzüge zwischen den vorhandenen Dienststellen. Des Weiteren umfasst der Rahmenvertrag sämtliche hinzukommenden Liegenschaften des RIM. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften (auch außerhalb des benannten RIM-Gebietes) durch den AG beauftragt werden. Dies erfolgt zu den gleichen vertraglich vereinbarten Konditionen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Verbund der AA Augsburg
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) München zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 550.500,00 Euro netto / 655.095,00 Euro brutto ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 660.600,00 Euro netto / 786.114,00 Euro brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Der Geltungsbereich dieses Vertrages erstreckt sich auf die internen Umzüge des RIM München, seine ausgelagerten Dienststellen sowie Umzüge zwischen den vorhandenen Dienststellen. Des Weiteren umfasst der Rahmenvertrag sämtliche hinzukommenden Liegenschaften des RIM. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften (auch außerhalb des benannten RIM-Gebietes) durch den AG beauftragt werden. Dies erfolgt zu den gleichen vertraglich vereinbarten Konditionen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Verbund der AA Regensburg
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) München zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 550.500,00 Euro netto / 655.095,00 Euro brutto ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 660.600,00 Euro netto / 786.114,00 Euro brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Der Geltungsbereich dieses Vertrages erstreckt sich auf die internen Umzüge des RIM München, seine ausgelagerten Dienststellen sowie Umzüge zwischen den vorhandenen Dienststellen. Des Weiteren umfasst der Rahmenvertrag sämtliche hinzukommenden Liegenschaften des RIM. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften (auch außerhalb des benannten RIM-Gebietes) durch den AG beauftragt werden. Dies erfolgt zu den gleichen vertraglich vereinbarten Konditionen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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Anforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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