Betriebsärztliche Versorgung für Arbeitsagenturen, Jobcenter und Familienkassen in Bayerisch-Schwaben

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.09.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
21
Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.08.2024
Bekanntmachungsnummer
465819-2024
Verfahrensnummer
aea27fbe-39ef-4023-8efd-35eeaef1f863
CPV-Codes
85121100 · Dienstleistungen von praktischen Ärzten

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das BA-Service-Haus in Nürnberg, beschafft die betriebsärztliche Versorgung für ihren Internen Service Augsburg. Die Leistung umfasst 21 Lose für Arbeitsagenturen, Geschäftsstellen, Jobcenter und Familienkassen in Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt, Kempten-Memmingen sowie weiteren Städten und Landkreisen in Bayerisch-Schwaben. Die Versorgung soll vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2030 erfolgen; die Angebotsfrist endet am 2. September 2024 um 12:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Betriebsärztliche Versorgung für IS Augsburg 01/25 - 12/30

Leistungen nach Losen (21)

  • LOT-0001 · AA Augsburg inkl. Gst

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 1: AA Augsburg inkl. Gst. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · AA Donauwörth inkl. Gst

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 2: AA Donauwörth inkl. Gst. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · AA Ingolstadt inkl Gst

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 3: AA Ingolstadt inkl Gst Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · AA Kempten-Memmingen inkl. Gst

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 4: AA Kempten-Memmingen inkl. Gst Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · JC Augsburg Stadt

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 5: JC Augsburg Stadt Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · JC Augsburger Land

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 6: JC Augsburger Land Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · JC Wittelsbacher Land

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 7: JC Wittelsbacher Land Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · JC Donau-Ries

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 8: JC Donau-Ries Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · JC Neu-Ulm

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 9: JC Neu-Ulm Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · JC Dillingen

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 10: JC Dillingen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · JC Eichstätt

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 11: JC Eichstätt Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · JC Neuburg-Schrobenhausen

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 12: JC Neuburg-Schrobenhausen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · JC Pfaffenhofen

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 13: JC Pfaffenhofen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · JC Kempten

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 14: JC Kempten Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · JC Lindau

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 15: JC Lindau Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0016 · JC Ostallgäu

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 16: JC Ostallgäu Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0017 · JC Memmingen

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 17: JC Memmingen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0018 · JC Unterallgäu

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 18: JC Unterallgäu Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0019 · FamKa Augsburg

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 19: FamKa Augsburg Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0020 · FamKa Ingolstadt

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 20: FamKa Ingolstadt Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0021 · FamKa Kempten

    Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 21: FamKa Kempten Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

    Frist: 02.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verur-teilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unterneh-men keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verur-teilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unterneh-men keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 738964-2024
Vergleichbare Verfahren286vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag430 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
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SNSBH Nordost GmbHHannover5023.06.20260,01 €steigend
BBBBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbHStuttgart5027.01.20260,01 €fallend
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BABerufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbHAugsburg4021.07.20260,01 €fallend
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BFBerufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbHAnsbach4031.03.20260,01 €steigend
BFBerufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) gem. GmbHLandshut4018.03.20250,01 €fallend
BNbfz Nürnberg gGmbHNürnberg4022.03.20240,01 €stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (147) · Baden-Württemberg (38) · Sachsen (17) · Hessen (14) · Rheinland-Pfalz (13) · Niedersachsen (12)

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Betriebsärztliche Versorgung für Dienststellen und Jobcenter in BerlinPIMA Health & Safety GmbH +2 weitereBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    12.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Betriebsärztliche Versorgung für Arbeitsagenturen, Jobcenter und Familienkasse in der Region AugsburgMEDITÜV GmbH & Co. KGBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    17.06.2025noch 51 Monate17.12.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Betriebsärztliche Versorgung für Arbeitsagenturen und Jobcenter in OstbayernArgumed GmbH +1 weitereBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    26.08.2025noch 59 Monate26.08.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Betriebsärztliche Versorgung für Arbeitsagenturen und Jobcenter im Raum AachenMedservio GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    17.02.2025noch 59 Monate28.08.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus

Aktiv seit 2023 · 251 Verfahren
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Verfahren pro Jahr86Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 251 seit 2023Spitze KW 29 · 2025 · 7

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
DPDeutsche Post InHaus Services GmbH814.09.2026 -
BBBW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH331.08.2026 -
CAComputacenter AG & Co. oHG331.08.20260,01 €
IGIT-HAUS GmbH327.04.2026699 Tsd. €
CMCleanAgent Mehlfeld + Göring GmbH328.04.20254,1 Mio. €
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FUFedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG217.08.20260,01 €
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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag über die Lieferung von LED-Stehleuchten für DoppelbildschirmarbeitsplätzeDURABLE Hunke & Jochheim GmbH & Co. KGBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    11.11.2024noch 2 Monate11.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verlängerung und Aufstockung von IT-Dienstleistungen für eine Microsoft-basierte ArbeitsplatzumgebungMicrosoft Deutschland GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    22.05.2025noch 2 Monate12.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Externe Assessments nach dem EFQM-Modell 2025 in 15 DienststellenEFQM Deutschland, vertreten durch Norbert Kohlscheen NK excellence consultingBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    16.10.2025noch 3 Monate16.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Befristete Support- und Wartungsleistungen für Dell NetWorker und PoINT-LizenzenFujitsu Technology Solutions GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    11.04.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Usability-Tests und plattformgestützte Rapid User Testsmsg systems ag +1 weitereBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    10.03.2025noch 4 Monate19.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verlängerung des Systemvertrags für Katalog- und BestellsystemeT-Systems International GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    31.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur individuellen LernbegleitungGAB München - Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung eGBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    14.06.2024noch 9 Monate14.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Befristete Überlassung von Softwarekomponenten mit Support, Dienstleistungen und SchulungenFujitsu Technology Solutions GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    0,01 €
    18.06.2024noch 9 Monate24.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verlängerung der Public-Key-Infrastruktur für digitale Dienstkarten und Vertrauensdienstesecunet Security Networks AGBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    19.12.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Kauf, Lieferung und Montage von Stahlschränken und KleiderspindenScheidt Maschinen-und Eisen GmbH & Co. KGBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    25.07.2025noch 10 Monate25.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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15.09.2026Sicherheitsdienstleistungen für Dienststellen im Raum Düsseldorf, Oberhausen und DuisburgVergebenBSBrother Security GmbH +1 weitere -
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14.09.2026Managed-Service-Unterstützung für den Betrieb des Verfahrens BEO im Jahr 2027VergebenASAtos Secure Digital GmbH -
11.09.2026Wissenschaftsbasierte telefonische Kunden- und MitarbeitendenbefragungenOffen - -
10.09.2026Verlegerische, redaktionelle und barrierefreie Medienproduktion für das IABOffen - -
09.09.2026Lieferung von 12 HPE-Server-Bundles für eine CaaS-UmgebungOffen - -
04.09.2026Technischer Support und Pflege für OpenJDK einschließlich Updates und UpgradesOffen - -
03.09.2026Rahmenvertrag für Traversenbänke und Zubehör mit Lieferung und AufstellungOffen - -
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25.08.2026Entsorgung datenschutzwürdigen Schriftguts für die Bundesagentur für ArbeitOffen - -
24.08.2026Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung von Debitkarten mit Online-Portal und SupportOffen - -
21.08.2026Betrieb und Weiterentwicklung der Videokommunikationsplattform der Bundesagentur für ArbeitVergebenVGVoigtmann GmbH -
20.08.2026Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer GeräteOffen - -
20.08.2026Dienstleistungsrahmenvertrag für das IT‑Verfahren ALLEGRO und zugehörige e‑Services der Produkteinheit BürgergeldVergebenCDCapgemini Deutschland GmbH +4 weitere -
20.08.2026Rahmenvertrag für die Produktion von Audio- und Videobeiträgen für das interne Informationsportal BA aktuellOffen - -
19.08.2026Winterdienst für 21 Liegenschaften im Raum KarlsruheVergebenFUFedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG +3 weitere -
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23.07.2026Umzugsdienstleistungen für das Regionale Infrastrukturmanagement Stuttgart und UlmVergebenHMHansetrans Möbel-Transport GmbH +1 weitere -
17.07.2026Reinigungsdienstleistungen für die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in SchwerinOffen - -
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