Rahmenvertrag für Umzugs-, Transport- und Möbelmontagearbeiten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.07.2024, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bayerisches Landeskriminalamt
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.06.2024
- CPV-Codes
- Umzugsdienste (98392000)
- Bekanntmachung
- deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 353223-2024
- Verfahrensnummer
- 7fb1085a-b15a-4c71-9589-27a881132905
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bayerische Landeskriminalamt beauftragt einen Rahmenvertrag für Umräumarbeiten und damit verbundene Nebenarbeiten an seinen Standorten in München sowie für Arbeiten auf Stundenbasis an weiteren Standorten in Bayern. Zum Umfang gehören unter anderem Möbelmontagen, Möbeltransporte, das Vertragen und Einlagern von Ausstattungsgegenständen, das Bewegen schwerer Gegenstände sowie kleinere Reparaturen und Sicherungsarbeiten an Möbeln. Die Angebotsfrist endet am 15. Juli 2024 um 14:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Vertragsgegenstand dieses Rahmenvertrages „Umzugsdienstleistungen“ ist die Ausführung anfallender Umräumarbeiten und damit verbundene Nebenarbeiten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber an den Standorten des Bayerischen Landeskriminalamts in München und im Rahmen von Regiestunden an Standorten des Bayerischen Landeskriminalamts außerhalb von München.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Umzugsdienstleistungen0 EUR
- Durchführung von Umräumarbeiten und dabei anfallender Nebenarbeiten (z.B. Möbelmontagen, Möbeltransporte, jegliche Vertragearbeiten, kleinere Reparaturen an Möbeln, Sicherung von Möbeln an der Wand etc.). - Annahme und Vertragen zum Aufstellungsort von sonstigen gelieferten Ausstattungsgegenständen für Räumlichkeiten des Auftraggebers, z.B. Büro, Möbellager oder Kantinenräume. Einlagerung von Altmöbeln auf dem Gelände des Auftraggebers. - Umsetzen oder Vertragen von schweren Gegenständen, z. B. Laborgeräten. - Zur Verfügung stellen der erforderlichen Ausrüstung/Werkzeug, inklusive Transportmittel. - Bestandsaufnahme und -führung des Möbellagers. - Bereitstellung von Verpackungs- und Umzugsmaterial (Umzugskartons, Packdecken etc.).
Frist: 15.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Zahlungsunfähigkeit Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Insolvenz Rein nationale Ausschlussgründe Interessenkonflikt Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Schwere Verfehlung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Einstellung der beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Bildung terroristischer Vereinigungen Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Bildung krimineller Vereinigungen Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bieter vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV). Das Recht auf Nachforderung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle; die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt bzw. verweigert der Bieter die Nachforderung, wird das betroffene Angebot zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag Umzugsdienstleistungen
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Zahlungsunfähigkeit Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Insolvenz Rein nationale Ausschlussgründe Interessenkonflikt Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Schwere Verfehlung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Einstellung der beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Bildung terroristischer Vereinigungen Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Bildung krimineller Vereinigungen Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bieter vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV). Das Recht auf Nachforderung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle; die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt bzw. verweigert der Bieter die Nachforderung, wird das betroffene Angebot zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 491784-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.