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Rahmenvereinbarung für Umzugs- und Transportdienstleistungen

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.09.2026
CPV-Codes
Umzugsdienste (98392000)
Bekanntmachungsnummer
668247-2026
Verfahrensnummer
b5e2aa6c-1035-42f3-8b55-9043a9ca313b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Universität Mannheim sucht einen Dienstleister für Umzüge und Transporte. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Demontage und Montage, Entsorgung und Entrümpelung sowie die Lieferung und Abholung von Verpackungs- und Transportmaterial; auch die Einlagerung und Verwaltung von Mobiliar und weiteren Gegenständen ist vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung betrifft den Raum Mannheim und ist auf 730 Tage ausgelegt.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Umzugs- und Transportdienstleistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Umzugs- und Transportdienstleistungen

    Die Universität Mannheim beabsichtigt, zur Abdeckung ihres Bedarfs an Umzugs- und Transportdienstleistungen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Umzugs- und Transportdienstleistungen, Demontage- und Montagearbeiten, Entsorgung / Entrümpelung, Lieferung und Abholung von Verpackungs- und Transportmaterial, Einlagerung und Ausgabe von gut erhaltenem Mobiliar, IuK-Bedarf, Elektro oder sonstigen Gegenständen inkl. laufender Lagerverwaltung, Schreinerleistungen sowie die Beantragung und Umsetzung von Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum im Umfeld der Universität Mannheim. Geschätztes Abrufvolumen über 2 Jahre: ca. 500.000 EUR" Geschätzte Anzahl der Maßnahmen pro Jahr: 250-350, Maximales Abrufvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) : 1.200.000 EUR. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge oder eines bestimmten Mindestumsatzes.

    Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, können grundsätzlich nicht nachgefordert werden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Umzugs- und Transportdienstleistungen

Auf Basis der im Angebotsblatt angegebenen Einheitspreise wird für die Angebotswertung automatisch eine Musterkalkulation für einen fiktiven Umzug erstellt. Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt auf Basis der untenstehenden Formel. Der bewertete Angebotspreis umfasst neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, und zwar unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld. Berechnungsgrundlage (Niedrigster Angebotspreis/Preis des Angebots) * 10 Hinweis: Auf das Angebot eines bevorzugten Unternehmens gem. § 224 SGB IX (anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen) ist der Zuschlag zu erteilen, wenn es mindestens so wirtschaftlich ist, wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines bietenden Unternehmens. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der, von dem bevorzugten Unternehmen angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent in der Wertung berücksichtigt
40 %
Im Zuge der Angebotsabgabe ist ein Fragenkatalog zu beantworten, welcher auf die Anforderungen des Auftraggebers und der geforderten Rahmenbedingungen und Leistungen (Vergabeunterlagen und Anlagen) eingeht. Der Fragenkatalog soll belegen, wie eine dauerhafte optimale Leistungserbringung durch den Auftragnehmer sichergestellt werden kann. Die in den Antworten getroffenen Aussagen werden bei Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil und müssen eingehalten werden. Bewertet werden die 10 Fragen mit jeweils maximal 10 Punkten pro Frage. Die je Frage vergebenen Punkte (0 bis 10 Punkte) werden arithmetisch gemittelt. Hierzu werden die für alle zehn Fragen vergebenen Punkte addiert und durch die Anzahl der Fragen (10) geteilt. Das Ergebnis bildet die Gesamtbewertung für das Zuschlagskriterium "Fragenkatalog" mit maximal 10 Punkten. Die Fragestellungen und weitere Informationen ergeben sich aus Anlage 3-2 (Fragenkatalog). Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der von den Bietern dargestellten Inhalte und des Bewertungsschemas. Maßgeblich sind dabei insbesondere die fachliche und inhaltliche Qualität der Ausführungen, deren Nachvollziehbarkeit und Konkretheit, der Bezug zu den geforderten Rahmenbedingungen und Leistungen des Auftraggebers gemäß den Vergabeunterlagen sowie die praktische Umsetzbarkeit der dargestellten Lösungen. Unplausible, widersprüchliche oder nicht belegbare Angaben werden bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt und können zu einer Herabsetzung der Punktzahl bis hin zur Bewertung mit 0 Punkten führen. Abwertend wirken sich insbesondere Angaben aus, die keinen oder nur einen eingeschränkten Bezug zu den entsprechenden Anforderungen der Vergabeunterlagen aufweisen, nicht ausreichend beantwortete Fragestellungen sowie zweifelhafte, nicht plausible oder in der konkreten Leistungserbringung an der Universität nicht umsetzbar erscheinende Ausführungen. Die Nichtbeantwortung einer Frage sowie widersprüchliche Angaben zu bereits getätigten Aussagen führen zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Die eingereichten Antworten dürfen insgesamt nicht länger als fünf Seiten sein. Darüberhinausgehende Seiten und Antworten werden nicht berücksichtigt und führen zu einer Bewertung mit 0 Punkten für die betroffenen Frage(n). Die Antworten auf die Fragestellungen müssen eindeutig und leicht erkennbar, beispielsweise durch die Kennzeichnung "Antwort zu Frage 1" oder separate Abschnitte mit entsprechenden Überschriften, dargestellt werden. Gleichwertige Antworten werden gleich bewertet. Die Prüfung und Bewertung erfolgen in einem heterogen zusammengesetzten Team. Das Bewertungsschema wird in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
60 %

Vergabeunterlagen

3 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026
3-1 Angebotsblatt_Besch-2026-5_Version1.xlsxSonstiges22 KB
4 Ortsbesichtigung Bestätigung_Besch-2026-5.pdfSonstiges38 KB
VU_Besch-2026-5_Version1_20260928.pdfSonstiges2,9 MB

Anforderungen

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, können grundsätzlich nicht nachgefordert werden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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