Unterhaltsreinigung an zwei Standorten der Regionaldirektion München
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 320.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.10.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 702225-2026
- Verfahrensnummer
- c82d9315-b279-4d2e-92fb-6773d8a8a185
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik schreibt die regelmäßige Reinigung ihrer Regionaldirektion an den Standorten Arnulfstraße 283 und 291 in München aus. Der Auftrag umfasst insbesondere die Reinigung sämtlicher Bodenflächen sowie frei zugänglicher Oberflächen und Einrichtungsgegenstände; der geschätzte Auftragswert beträgt 320.000 Euro. Angebote können bis zum 12. November 2026 eingereicht werden; Angaben zur Vertragslaufzeit sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
Leistungsverzeichnis wird ausgewertet …
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin schreibt die Unterhaltsreinigung am Standort München aus. BGHW Regionaldirektion München Arnulfstr. 283 und Arnulfstr. 291
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Unterhaltsreinigung Regionaldirektion München
Die Unterhaltsreinigung umfasst insbesondere: •Die Reinigung sämtlicher Bodenfläche. •Die Reinigung aller frei zugänglichen Oberflächen und Einrichtungsgegenstände z.B. Tische, Schränke, Rollcontainer, Regale, Fensterbänke, Heizkörper, Beleuchtungskörper usw.
Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Versicherungsbestätigung kann ebenfalls nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Unterhaltsreinigung Regionaldirektion München
- Ausschlaggebend ist der niedrigste Gesamtpreis (netto). Gewichtung 50%
- Ausschlaggebend ist die höchste Reinigungszeit. Gewichtung 50%.
Vergabeunterlagen
20 Dateien · geladen 12.10.2026| Anschreiben | 75 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 195 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 109 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 115 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 67 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 46 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 27 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 58 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 61 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 89 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 97 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 91 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 91 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 87 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 86 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 85 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 2 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 1,4 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 430 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 44 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Versicherungsbestätigung kann ebenfalls nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.