Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit in Brandenburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.12.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 5
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.11.2025
- CPV-Codes
- Umzugsdienste (98392000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 777270-2025
- Verfahrensnummer
- da1b699c-e33a-41b6-b111-b20f2e3fd192
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt Umzugsdienstleistungen für ihre vom Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Potsdam betreuten Liegenschaften aus. Die Ausschreibung umfasst fünf Lose für die Agenturbezirke Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam; je Los wird ein geschätztes Volumen von 336.134,45 Euro netto zugrunde gelegt, bei einem Höchstwert von 400.000 Euro brutto und Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, die Angebotsfrist endet am 22. Dezember 2025 um 13:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Umzugsdienstleistungen für die vom RIM Potsdam betreuten Liegenschaften der BA.
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Agenturbezirk Cottbus
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Potsdam zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 336.134,45 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 400.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 5 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. • Los 1: Cottbus Höchstwert 126.050,42 € netto - 150.000,00 € brutto • Los 2: Eberswalde Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 3: Frankfurt-Oder Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 4: Neuruppin Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 5: Potsdam Höchstwert 84.033,61 € netto - 100.000,00 € brutto Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.02.2026) und endet mit Ablauf des 31.01.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 31.01.2028 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei.
Frist: 22.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Agenturbezirk Eberswalde
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Potsdam zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 336.134,45 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 400.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 5 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. • Los 1: Cottbus Höchstwert 126.050,42 € netto - 150.000,00 € brutto • Los 2: Eberswalde Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 3: Frankfurt-Oder Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 4: Neuruppin Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 5: Potsdam Höchstwert 84.033,61 € netto - 100.000,00 € brutto Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.02.2026) und endet mit Ablauf des 31.01.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 31.01.2028 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei.
Frist: 22.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Agenturbezirk Frankfurt (Oder)
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Potsdam zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 336.134,45 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 400.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 5 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. • Los 1: Cottbus Höchstwert 126.050,42 € netto - 150.000,00 € brutto • Los 2: Eberswalde Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 3: Frankfurt-Oder Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 4: Neuruppin Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 5: Potsdam Höchstwert 84.033,61 € netto - 100.000,00 € brutto Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.02.2026) und endet mit Ablauf des 31.01.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 31.01.2028 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei.
Frist: 22.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Agenturbezirk Neuruppin
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Potsdam zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 336.134,45 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 400.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 5 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. • Los 1: Cottbus Höchstwert 126.050,42 € netto - 150.000,00 € brutto • Los 2: Eberswalde Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 3: Frankfurt-Oder Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 4: Neuruppin Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 5: Potsdam Höchstwert 84.033,61 € netto - 100.000,00 € brutto Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.02.2026) und endet mit Ablauf des 31.01.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 31.01.2028 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei.
Frist: 22.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Agenturbezirke Potsdam
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Potsdam zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 336.134,45 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 400.000,00 € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 5 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. • Los 1: Cottbus Höchstwert 126.050,42 € netto - 150.000,00 € brutto • Los 2: Eberswalde Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 3: Frankfurt-Oder Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 4: Neuruppin Höchstwert 42.016,81 € netto - 50.000,00 € brutto • Los 5: Potsdam Höchstwert 84.033,61 € netto - 100.000,00 € brutto Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.02.2026) und endet mit Ablauf des 31.01.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 31.01.2028 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei.
Frist: 22.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne MwSt. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014): Es ist gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne Der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Agenturbezirk Cottbus
- Reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0002 · Agenturbezirk Eberswalde
- Reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0003 · Agenturbezirk Frankfurt (Oder)
- Reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0004 · Agenturbezirk Neuruppin
- Reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0005 · Agenturbezirke Potsdam
- Reine Preiswertung
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne MwSt. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014): Es ist gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne Der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 114293-2026
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