Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit in Chemnitz, Leipzig und Dresden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.09.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Bayern, Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.08.2024
- CPV-Codes
- Umzugsdienste (98392000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 494542-2024
- Verfahrensnummer
- 03e4aeb5-eeff-4e7c-89af-eb2462057f91
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch ihren Geschäftsbereich Einkauf im BA-Service-Haus in Nürnberg, beschafft Umzugsdienstleistungen für ihre vom Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Chemnitz betreuten Liegenschaften in den Regionen Chemnitz, Leipzig und Dresden. Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt; für jedes Los wird ein geschätztes Volumen von 2,14 Millionen Euro netto angegeben. Die Leistungen sollen grundsätzlich montags bis freitags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr erbracht werden, mit einem möglichen Anteil von 2 % für Wochenend- oder Nachtzeiten, und sind je Los für 1.440 Tage vorgesehen. Angebote müssen bis zum 16. September 2024 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Umzugsdienstleistungen für die vom RIM Chemnitz betreuten Liegenschaften der BA.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Umzugsdienstleistungen Internen Service Chemnitz
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Chemnitz zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 2.140.000 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Grundsätzlich werden die Umzugsaufträge in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr montags bis freitags ausgeführt. Abweichend können 2 % dieses Auftragsvolumens für Wochenend- oder Nachtzeiten anfallen. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 2.568.000 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Los 1: Bezirk Interner Service (IS) Chemnitz (geschätztes Volumen Los 1: 900.000 € netto - 1.071.000 € brutto) (Höchstwert Los 1: 1.080.000 € netto - 1.285.200 € brutto) Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.10.2024) und endet mit Ablauf des 30.09.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 30.09.2026 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis
Frist: 16.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Umzugsdienstleistungen Internen Service Leipzig
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Chemnitz zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 2.140.000 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Grundsätzlich werden die Umzugsaufträge in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr montags bis freitags ausgeführt. Abweichend können 2 % dieses Auftragsvolumens für Wochenend- oder Nachtzeiten anfallen. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 2.568.000 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Los 2: Bezirk Interner Service (IS) Dresden (geschätztes Volumen Los 2: 660.000 € netto - 785.400 € brutto) (Höchstwert Los 2: 792.000 € netto - 942.480 € brutto) Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.10.2024) und endet mit Ablauf des 30.09.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 30.09.2026 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis
Frist: 16.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Umzugsdienstleistungen Internen Service Dresden
Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Chemnitz zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 2.140.000 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Grundsätzlich werden die Umzugsaufträge in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr montags bis freitags ausgeführt. Abweichend können 2 % dieses Auftragsvolumens für Wochenend- oder Nachtzeiten anfallen. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 2.568.000 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Los 3: Bezirk Interner Service (IS) Leipzig (geschätztes Volumen Los 2: 580.000 € netto - 690.200 € brutto) (Höchstwert Los 3: 696.000 € netto - 828.240 € brutto) Der Umfang der von der Ausschreibung betroffenen Liegenschaften ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel I.3 - Geltungsbereich). Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.10.2024) und endet mit Ablauf des 30.09.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 30.09.2026 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis
Frist: 16.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unterneh-men keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Umzugsdienstleistungen Internen Service Chemnitz
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Umzugsdienstleistungen Internen Service Leipzig
- Preis
- 100 %
LOT-0003 · Umzugsdienstleistungen Internen Service Dresden
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unterneh-men keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 8749-2025
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