Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften im Raum Hannover

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.05.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.05.2026
CPV-Codes
Umzugsdienste (98392000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
329261-2026
Verfahrensnummer
360cad5f-5707-4809-9e5d-f72cab7cf27a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beschafft Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften des Regionalen Infrastrukturmanagements (RIM) Hannover. Der Auftrag ist in die Bereiche West und Ost aufgeteilt; je Los wird ein geschätztes Volumen von 655.462 Euro netto zugrunde gelegt, bei einem Höchstwert von 936.000 Euro brutto. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.350 Tage, abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand ohne Abrufverpflichtung; Angebote können bis zum 19. Mai 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Umzugsdienstleistungen RIM Hannover

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · RIM Hannover Bereich West

    Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Hannover zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 655.462,00 netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 936.000,- € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Los 1: RIM Hannover Bereich West Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.08.2026) und endet mit Ablauf des 30.04.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 30.04.2028 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei. Nähere Ausführungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 19.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · RIM Hannover Bereich Ost

    Die Umzugsdienstleistungen werden für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Hannover zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 655.462,00 netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 936.000,- € brutto. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Los 2: RIM Hannover Bereich Ost Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag (Leistungserbringung frühestens ab 01.08.2026) und endet mit Ablauf des 30.04.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird für beide Parteien zum 30.04.2028 eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Parteien sind hinsichtlich der Ausübung des Sonderkündigungsrechts in ihrer Entscheidung frei. Nähere Ausführungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 19.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · RIM Hannover Bereich West

Reine Preiswertung
100 %

LOT-0002 · RIM Hannover Bereich Ost

Reine Preiswertung
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 530413-2026

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