Umzugsdienstleistungen für Liegenschaften des Regionalen Infrastrukturmanagements Rostock

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.11.2025
CPV-Codes
Umzugsdienste (98392000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
791725-2025
Verfahrensnummer
22c9576e-4c1d-47b5-b24b-03b522cf4c30

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beschafft Umzugsdienstleistungen für ihre dem Regionalen Infrastrukturmanagement Rostock zugeordneten Liegenschaften in Greifswald und Stralsund, Neubrandenburg sowie Rostock. Die Ausschreibung umfasst drei Gebietsbereiche; als Erfahrungswert wird ein geschätztes Volumen von 360.000 Euro netto genannt, wobei die Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgt und keine Abrufverpflichtung besteht. Die Vertragslaufzeit beträgt je Gebiet 1.290 Tage; Angebote sind bis zum 7. Januar 2026 um 11:00 Uhr (UTC) einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Umzugsdienstleistungen RIM Rostock II

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Greifswald & Stralsund

    Es werden Umzugsdienstleistungen für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Rostock zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 360.000,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 514.080,00 € brutto / 171.360,00 € brutto je Los. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Das Los 1 betrifft die Agenturbezirke Greifswald und Stralsund mit den derzeitigen Dienststellen in Greifswald, Anklam, Wolgast, Ueckermünde, Pasewalk, Torgelow, Stralsund, Grimmen, Bergen und Ribnitz-Damgarten. Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen oder von anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 07.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Neubrandenburg

    Es werden Umzugsdienstleistungen für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Rostock zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 360.000,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 514.080,00 € brutto / 171.360,00 € brutto je Los. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Das Los 2 betrifft den Agenturbezirk Neubrandenburg mit den derzeitigen Dienststellen in Neubrandenburg, Altentreptow, Demmin, Malchin, Neustrelitz, Röbel und Waren/Müritz. Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen oder von anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 07.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Rostock

    Es werden Umzugsdienstleistungen für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Rostock zugeordneten Liegenschaften mit einem geschätzten Volumen von 360.000,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen stellt einen Erfahrungswert aus den Abrufen aus der Vergangenheit dar. Der Höchstwert des Vertrages beträgt 514.080,00 € brutto / 171.360,00 € brutto je Los. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Das Los 3 betrifft den Agenturbezirk Rostock mit den derzeitigen Dienststellen in Rostock, Bad Doberan, Güstrow und Teterow. Neben den aktuell genannten Liegenschaften umfasst der Rahmenvertrag auch sämtliche hinzukommenden Liegenschaften der o. g. Dienststellen und gE nach SGB II. Im Einzelfall können Transporte zu anderen oder von anderen, nicht genannten Liegenschaften durch den RIM beauftragt werden. Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 07.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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1 Eintrag
  1. 16.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 109215-2026

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